Zitat von "falcocgn"
Gleiches gilt auch, wenn diese Konstruktion bei Errichtung im Freien ein ausführungsgenehmigungspflichtiger Fliegender Bau ist.
Ich verstehe das ganze genau andersrum
Wenn du Outdoor eine Bühne baust, die ein ausführungsgenehmigungspflichtiger Fliegender Bau ist, ist alles wie bisher (z.B. ab 5m Höhe).
Baust du diese Bühne jetzt Indoor auf, kannst du dein Baubuch in der Firma liegen lassen, musst aber weiterhin den Nachweis der Standsicherheit und Tragfähigkeit haben.