Hallo,
ich hatte mal ähnliches Problem und tatsächlich hat ChatGPT hier sehr geholfen.
Hier die empfohlene Vorgehensweise:
- Schriftliche Schadensmeldung an die Spedition
- Darlegen, dass keine Abstellgenehmigung erteilt wurde und die Ware nicht angekommen bzw. verschwunden ist.
- Wichtige Infos: Datum der Lieferung, Sendungsnummer, Wert der Ware, Hinweis auf fehlende Abstellgenehmigung.
- Forderung: Erstattung des Warenwertes und der Transportkosten gemäß §§ 425 ff. HGB.
- Abliefernachweis (POD) anfordern
- Die Spedition muss zeigen, wo, wann und durch wen die Ware angeblich abgestellt wurde.
- Viele Speditionen machen Fotos bei Abstellungen – wichtig als Beweis.
- Käufer informieren
- Kurz erklären, dass die Spedition haftet und der Schaden gemeldet wurde.
- Den Käufer beruhigen, dass Ersatz erfolgen wird, sobald die Spedition bezahlt.
- Polizei einschalten
- Falls die Ablieferung öffentlich oder ungesichert erfolgte, könnte ein Diebstahl vorliegen.
- Die Polizei kann auch für die Spedition als Nachweis relevant sein.
- Fristen beachten
- Normalerweise 7 Tage für Schadensmeldungen.
- Bei falscher Zustellung (ohne Genehmigung) gilt die Frist nicht – der Anspruch ist noch gültig.
- Haftung
- Ohne Abstellgenehmigung ist die Spedition voll haftbar, nicht der Verkäufer.
- Entschädigung orientiert sich am Warenwert und ggf. nach Höchstgrenzen der Spedition (HGB).