1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Kracky

Beiträge von Kracky

  • Lärmschutzbegrenzung bei Freiluftveranstaltungen???

    • Kracky
    • 30. November 2007 um 10:50

    Lies die TA Lärm, setzt dich mit dem Admin zusammen und spendier am besten dem Nachbar einen Wochenendurlaub weit weg den so leise Ihr sein werdet, ihr bekommt das nicht in den Griff.

  • Allen & Heath PA 12 zum Zweiten

    • Kracky
    • 30. November 2007 um 10:46

    Ich denke wir sind uns darüber einig das ein PA 12 niemals ein wirkliches Livepult für eine Band sein wird. Es ist ok für den kleinen Gig und den Proberaum, es ist auch sonst schön für kleinere Livejobs, da habe ich meines sehr gern z.B. Karaoke oder kleiner Klampfer mit Gesang. Zur Not kann ich es auch nem DJ hinstellen wenn mir meine Discopulte ausgehen. Eine wirkliches Liveaktpult ist das PA 12 aber sicher nicht. Selbst dem PA 20 gestehe ich das ungern zu.

  • TWAudio B30/T24 System wo kaufen!

    • Kracky
    • 29. November 2007 um 22:09

    Bei TW Audio selbst. In Österreich ist mir nur das Musikparadies bekannt und es ist doch wohl nur verständlich das der Rainer ja auch was beim Verkauf verdienen muß. Ich denk das ist mal wieder das alte Problem auf der Messe wird mit EK Preisen raus gerückt und keiner will dann dem Händler, der ja genug an Arbeit hat die Produkte zu führen und zu vermarkten, seine 25% Marge gönnen. Habe das lange genug mit gemacht, ich werbe für die Produkte, erkläre und rede mir den Mund fusselig, bekomme dafür nichtmal einen warmen Händedruck und eingekauf wir beim Hersteller direkt mit Gewerbeschein.

  • Nebler mit Crushed-Ice

    • Kracky
    • 28. November 2007 um 10:58

    Ja, nicht nur gehört sondern auch getestet. Nettes Spielzeug fürs Kinderzimmer, für VA nicht ernst zu nehmen.

    Der heiße Nebel wird über eine Führung am mit Eis, in jeglicher Form, gefüllten Behälter vorbei geführt und kühlt dabei etwas ab, macht zwar schon einen ähnlichen Effekt wie Bodennebel aber nur sehr kurzfristig und das Eis hält auch nicht wirklich lange, alsi nichts für den längeren Einsatz.

  • Erfahrungen mit TWAUDIO M8 und B15 / B30?

    • Kracky
    • 28. November 2007 um 10:52
    Zitat von "gastmusiker"

    OT aber vielleicht allgemein hilfreich:
    Kracky, es soll Menschen auf diesem Planeten geben, die sind offen für Neues und erweitern Ihren Horizont. Sie machen dabei neue Erfahrungen, lernen dazu, und dann sieht die Welt vielleicht urplötzlich ganz anders aus und man revidiert vielleicht auch Altes.
    Zum Glück ist das so, denn sonst wäre die Erde heute noch eine Scheibe und die Hexenverbrennung noch nicht abgeschafft.
    Eine jede Bewusstseinserweiterung (sich etwas bewusst zu werden, was einem zuvor nicht bewusst war) ist eine menschliche Stärke, ja Triebkraft für die menschliche Entwicklung auf diesem Planeten.
    Schwach ist es, auf alteingesessenen Meinungen zu bestehen und im Leben in Zuständen zu beharren.
    Töricht wird es, es nach der Erkenntnis immer noch zu tun. Dahinter steckt nämlich nichts anderes als Furcht und Angst.
    Wieso macht Max' Bericht hier keinen Sinn ? Er hat Dinge für sich erkannt und alles aus seiner Sichtweise subjektiv erklärt und beschrieben ?
    Warum wird ihm seine persönliche Bewußtseinserweiterung hier schon fast zum Vorwurf gemacht geschweige denn eine Erklärung dafür abverlangt ?
    Man könnte mal darüber nachdenken, sich allgemein Neuem und Ungewohntem im Leben zuerst einmal zu öffnen anstatt zu verschließen...
    Alles ist relativ, jeder lebt in seinem eigenen Universum...

    Alles anzeigen

    Weil er es trotz Bewustseinserweiteunrg wie du es hier so schön schilderst immernoch nicht zugeben kann das er vielmals eben auf seinen Standpunkt beharrt hat, wenn andere Ihn dazu aufgefordert haben sein Bewustsein ersteinmal zu erweitern und nun steht er da und sagt" Hab ich doch immer gesagt das es weitaus besseres gibt". Was eben so nicht war, im Gegenteil. Aber wie gesat, lassen wir es dabei und gehen wieder zum Thema über.

  • Erfahrungen mit TWAUDIO M8 und B15 / B30?

    • Kracky
    • 28. November 2007 um 00:05

    Max, wenn du dir und dem was du bisser immer gebetsmühlenartig gepredigt hast treu bleiben würdest, wärst du gar nie auf die Idee gekommen dir jetzt doch was anderes zu kaufen. Du bist und warst so überzeugt, da macht deine Entscheidung jetzt was neues zu kaufen und auch der Bericht hier keinen Sinn.
    Ich begrüße deinen Entschluß ja und du bringst ja deutlich zum Ausdruck das TW Audio eine andere Liga ist, aber mir fehlt eine einleuchtende Erklärung von dir. Alles was ich von dir bisher gehört habe konnten deine DAP eh überall mithalten und mit etwas Eqing waren sie so gut wie jeder teurere Markenlautsprecher und nun auf einmal diese Wende?
    Aber wie du sagst, Off Topic! Belassen wir es dabei!

  • Erfahrungen mit TWAUDIO M8 und B15 / B30?

    • Kracky
    • 27. November 2007 um 13:06
    Zitat von "N-Dee"

    Kracky: Ist doch alles eine Frage des Anspruchs und der Anwendung. Wenn M@x mit 4 DAP-Tops und 2 1018ern als Alleinunterhalter/Tanzmucker Zeltveranstaltungen mit bis zu 1500 anwesenden Gästen machen kann, ist das natürlich nicht mit einer Rockveranstaltung zu vergleichen. Weder von der Anzahl der zu beschallenden Gäste (beim Zeltfest sind viele froh, wenn sie sich noch halbwegs gemütlich unterhalten können) noch vom Anspruch der Musik an die Beschallungsanlage. Ich denke nicht, dass M@x es als Kriterium sieht, dass die Hosenbeine flattern...
    M@x sagt doch nur, dass für seine Anwendung die DAPs ausreichen, die TW-Kombi aber weitaus besser ist. Davon kann man aber noch lange nicht auf andere Anwendungen schließen. Ich hoffe doch, jeder hier kann aus M@x' Beschreibung ableiten, inwiefern sie für den eigenen Anspruch relevant ist...

    Greets,
    Andy

    Anspruch und Aufgabe sind aber immer ein sehr großer Unterschied. Wenn ich einen geringen Anspruch habe, ist das ok und ich mache mit dem was ich habe Veranstaltungen die zu diesem Anspruch passen. Wenn ich die Aufgabe habe 1500 PAX, wenn auch nicht alle, als Band zu unterhalten, dann muß mein Anspruch sein dieses auch so zu tun das die Gäste auch alle etwas davon haben. Und das kann ich dann meinem Anspruch nicht unterordnen nur weil ich einfach sage, ich habe nichts anderes wie vier DAP AX und zwei RCF 18"er. Mein Anspruch muß sich der Veranstaltung anpassen, nicht die Veranstaltung meinem Anspruch. Das nur zu dem Thema.
    Eigentlich geht es mir darum Max auf zu zeigen das es nicht immer richtig war andere an zu feinden weil er der Meinung war DAP würde gut ausreichen und alles andere ist Markengeilheit. Es gab anfragen für ganz bestimmte Beschallungen und einige Leute sagten dem Fragenden, das er, wenn er es vernünftig machen soll ieber etwas qualitatives leihen soll, kannst du jetzt übrigens beim Rainer auch machen Max, und Max feindete dann grundsätzlich an das leihen zu teuer ist und er empfiehlt DAP AX, die reichen bei Ihm, unter welcher anwendung auch immer, für 1500PAX. Aber wie du selber sagst, bei Disco, Rock oder hipHop Konzert ist das ne andere Nummer und so nicht zu realisieren, aber das wollte man nie wahr haben. Deswegen meine Nachfrage ob Ihm jetzt was aufgefallen ist und ob er sich vorstellen kann warum wir so Markengeil sind!

  • Erfahrungen mit TWAUDIO M8 und B15 / B30?

    • Kracky
    • 26. November 2007 um 23:19
    Zitat von "M@x_Headroom"

    Ich hatte am vorigen Samstag das Vergnügen dieses Set zu Testen
    da dieses mein nächstes System werden soll.

    Getestet wurde das System mit zwei Dynacord XA4000.

    Was soll ich sagen Sensationell wie dieses System mit diesen Amps klingt
    Raum Grösse ca 400m²
    Die M8 klingen sehr sehr fein selbst ein leise Gesungenes Wort konnte man Glas klar verstehen.
    Die Bässe musste man sogar zurück nehmen.
    der Bass kick wie er soll löst schön auf was meine derzeitigen Bässe nicht so machen.

    Für mich als Tanz/Cover Musiker ein Supertolle PA die weitreichend
    für meine GIG´s reichen wird.

    Da ich derzeit 4 DAP Tops besitze war natürlich ein A/B vergleich angesagt.
    Ich weiss Äpfel mit Birnen aber !!!

    war interessant ob die M8 mit der DAP 12/1 mit kann, ich sag nur ganz locker mit dem Vorteil der Feineren Auflösung.
    Nur beim Zimmerlautstärken Bereich ist die AX etwas lauter "NO NA"
    Wie zuerwarten war mekrt man den Preis unterschied.
    Die Dap klang etwas Belcherner n den mitten was man aber durchaus mit
    etwas Equing wegbekommt. die Mitten der M8 sag nur WOW dazu EQ Flat und dieser Sound dann die Höhen der M8 sind einfach Brillant
    da konnte die DAP nicht mit halten da musste natürlich auch der EQ herhalten um da an die M8 nur ein wenig heranzukommen.

    Einen Wertevergleich will ich hier gar nicht anstellen da man den Werten der AX nicht unbedingt glauben sollte.

    Aber man muss auch sagen Klanglich macht die AX trotz ihres Preises keine so schlechte Figur wer billige PA -Boxen sucht ist durchaus gut aufgehoben bei DAP Sie ist viel besser als ihr ruf und sie hält eine XA4000 auch aus.

    Ich besitze derzeit 2 RCF 1018er und 4 DAP AX12/1 das System kann nicht im geringsten mit dem kleinen System mit halten.
    die RCF 1018 werden noch mehr laut können klanglich kommt sie aber nicht mit


    Wenn man nun die Klangliche Qualität das Packmass und dem Preis gegenüberstellt kann man sagen das man hier ein System bekommt
    das viele vergeliche mit grösserem PA´s nicht scheuen braucht.
    Und wenn man das Gewichte der M8 nimmt ideal um sie in der Truss zu Fliegen sofern man eine hat.

    2 M8 und 2 B15 mit 2 Dynacord XA4000 befeuert ist ein zwar nicht billiges System Aber ideal für Tanzmusik Beschallung und dort wo halt mal etwas Disco verlangt wird.

    Alles anzeigen

    Einfache Frage Max, kannst du jetzt die Aussagen mancher Leute besser verstehen die du mit Ihrem Markengeprolle immer angegangen hast?

    Es macht eben doch Unterschiede, aber auch mit der Kombination sind 1500 PAX unrealistisch. Sicher ein nettes System bis 250-300 PAX.

  • Ruhestörung: zulässiger Lautstärkepegel bei Privatfeiern

    • Kracky
    • 26. November 2007 um 10:41
    Zitat von "ADMIN"

    Wenn sich die Polizei davon beeindrucken lässt, dann ist ja gut.

    Genaugenommen gilt jedoch:

    1.) Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die Messung von einer amtlich bekanntgegebenen Stelle nach § 26/28 BImschG durchgeführt wird.

    2.) Es werden amtlich geeichte Klasse-1-Messgeräte verwendet.

    3.) Neben dem Leq gibt es dann noch Zuschläge für Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit und Informationsgehalt und ggf. noch Tageszeiten mit erhöhter Emfindlichkeit.

    Selbst das Ordnungsamt in manchen größeren Städten geht so vor, was sogar schon im Fernsehn so gezeigt wurde von Köln, so falsch kann das also nicht sein.

  • Ruhestörung: zulässiger Lautstärkepegel bei Privatfeiern

    • Kracky
    • 26. November 2007 um 09:20
    Zitat

    Von 22.00 bis 06.00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Nachtruhe gestört werden können.

    Überwacht wird die Einhaltung der Nachtruhe grundsätzlich von den örtlichen Ordnungsbehörden. Eilzuständig ist die Polizei. Geht die störende Betätigung von einem Gewerbebetrieb aus, sind grundsätzlich die staatlichen Umweltämter für die Ergreifung der notwendigen Maßnahmen zuständig.

    Das Landesimmissionsrecht gestattet den Gemeinden jedoch bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für Messen, Märkte, Volksfeste, Volksbelustigungen und ähnliche Veranstaltungen und für die Nacht vom 31. Dezember zum 1. Januar einschließlich der damit verbundenen Außengastronomie, durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Ausnahmen von diesem Verbot zu regeln. Ein öffentliches Bedürfnis liegt in der Regel vor, wenn eine Veranstaltung auf historischen oder kulturellen Umständen beruht oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt.

    Wann eine Störung der Nachtruhe vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzustellen. Für die Prüfung der Ruhestörung ist insbesondere der Gebietscharakter des Einwirkungsbereichs von Bedeutung. Ergeben die planungsrechtliche Ausweisung oder die tatsächliche Bebauung eines Gebietes, dass es gegenüber Geräuschimmissionen nur eingeschränkt schutzbedürftig ist (z.B. wegen überwiegender gewerblicher Nutzung), sind die Geräusche anders zu beurteilen als in Wohngebieten. Allgemein können zur Beurteilung der Störung der Nachtruhe die TA Lärm und die VDI-Richtlinie 2058 entsprechend herangezogen werden. Allerdings ist eine schematische Anwendung dieser Regelwerke verfehlt, weil eine Anpassung der abstrakten technischen Grundsätze an die besonderen Erfordernisse und Gegebenheiten des Einzelfalles nötig sein kann. Dies kann insbesondere dort der Fall sein, wo Gebiete unterschiedlicher Nutzungsart aufeinander treffen und das Gebot gegenseitiger Duldung und Rücksichtnahme gilt.

    Das Recht auf Nachtruhe ist stets zu beachten. Insbesondere gibt das Grundrecht auf Entfaltung der Persönlichkeit einem Wohnungsinhaber nicht das Recht, einmal im Monat durch lautstarkes Feiern die Nachtruhe der Nachbarn zu stören. Zwar erfordert die gegenseitige Rücksichtnahme, dass gelegentliches Feiern geduldet werden muss, nach dem Urteil des OLG Düsseldorf 15.1.1990 - 5 Ss(OWi) 475/89 muss jedoch trotzdem die Verhältnismäßigkeit des Lärms gewahrt bleiben.

    Wir richten uns hier meißt nach der TA Lärm, die zwar eigentlich laut der Beschreibung nicht der richtige Anwendungsbereich ist aber es ist ja auch laut Text oben eine A nwendbare Gesetzliche Regelung und wenn du denn Polizisten darauf hinweist, schaft dieses schonmal Eindruck. Bewaffnet mit TA Lärm und dem Schallpegelmesser kann man hiermit auch sehr leicht am maßgeblichen Immisionsort eine dBA Messung machen die dann genau zeigt ob man sich innerhalb der Grenzen bewegt.

    TA Lärm

    Also ausdrucken und mit Klasse 2 Schallpegelmessgerät mit sich führen. Im Vorraus sicherstellen bei welchem Pegel am VA Ort du die Grenzen am maßgeblichen Immisionsort erreichst und darauf achten dieses einfach deutlich zu unterschreiten. Ich habe bisher noch keinen Polizisten erlebt der dadurch nicht zu überzeugen war.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • Kracky
    • 26. November 2007 um 08:56
    Zitat von "wora"

    genau deswegen meinte ich ja, das man das linesignal zu den amps messen könnte.
    denn nur damit wären sämtliche fremd-schall-einflüsse auszuschliessen und man könnte ausschliesslich den von der elektronik immitierten anteil messen.

    wenn man über mikrofon misst kann es eben sein, das einflüsse aus anderer quelle dein messergebnis vermiesen.
    dann kann man eigentlich nur noch durch eine geschicktere positionierung des messmikrofons versuchen den "schaden" zu minimieren.

    Aber wie willst du dann eine genaue Aussage treffen können wie laut es an dem für den Zuschauer erreichbaren, lautesten Ort war? In diesem Fall, macht sogar die Dosismessung wirklich Sinn, den im Theater, bei Musicals usw. hat der Besucher ja meißt einen festen Sitzplatz, ist also wirklich die komplette Zeit der Veranstaltung der gleichen Immision ausgesetzt.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • Kracky
    • 25. November 2007 um 18:08
    Zitat von "Thorsten Glombik"

    "Achtung, Achtung. Bitte schauen sie auf ihre in die Eintrittskarte integrierten Lärmdosimeter. Sollten sich diese rot verfärben, gehen sie bitte von den Boxen weg in die rot gekennzeichneten Lärmschutzbereiche. Vielen Dank."

    Du wirst lachen, wenn es ein solches gäbe und dieses amtlich anerkannt wäre könnte man damit reich werden! Und wenn es nur zur Signalisierung am lautesten für Zuschauer ereichbaren Ort aufgestellt werden würde mit großer erklärenden Infotafel damit keiner Sagen kann er wäre nicht über die Folgen aufgeklärt worden und er konnte nicht selbst feststellen ob es zu laut war.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • Kracky
    • 25. November 2007 um 18:03

    Sicher ist es sinnvoll den Extremfall an zu nehmen, auch wenn das nichts mit der Realität zu tun hat, ich jedoch bin immernoch der Beführworter von einfachen Lösungen die auch jeder Mitarbeiter des Ordnungsamts oder der Polizei in kürze an Ort und Stelle ausführen kann. Hier wäre also eine kurze Messung mit Prognose für mich weitaus sinnvoller aber damit läßt sich kein Geld verdienen.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • Kracky
    • 25. November 2007 um 14:42
    Zitat von "ADMIN"

    Bei der Preisgestaltung kann man durchaus der Meinung sein, dass der Begriff "Frechheit" angebracht ist.

    Den bezahlt man aber nur, wenn man die Norm kaufen möchte. Einsehen kann man die kostenlos, beispielsweise bei der Normauslegestelle im Deustchen Institut für Normung.

    Das magst du ja in Berlin haben, ich wüßte nicht wo auch nur annähernd in meiner Umgebung eine solche Stelle sein soll.

    Zitat von "ADMIN"

    Als es gibt dann schon noch Mitbewerber...

    Ansonsten: Wir sind hier beim Thema "Verkehrssicherungspflicht", das ist Sache der Veranstalter und der Betreiber. Und wenn die Dich mit einer Messung beauftragen, wer hindert Dich daran, dafür kostendeckende Preise zu nehmen?

    Eindeutig hindert mich der Wettbewerb daran dieses kosten ein zu fordern, den es gibt so schon genug Mitbewerber die mit entsprechend günstigem Auftretten present sind und sollange der Veranstalter einen dummen findet der ihm mit dem 99.- Euro Pegelmesser garantiert das alles ok ist, wird mir niemand die Kosten einer Messung bezahlen.

    Zitat von "ADMIN"

    Ja, ein gewisses Missbrauchsrisiko ist gegeben. Aber solange die Verkehrssicherungspflicht beim Veranstalter liegt, würde ich das ganz gelassen sehen... 8)

    Dieser ist auch nicht dumm und wird immer probieren das auf seinen Erfüllungsgehilfen ab zu schieben und wenn ich es dann nicht mache, macht es ein anderer.

    Zitat von "ADMIN"

    Aber Lmax und nicht Leq.

    Richtig, aber daraus ergibt sich dann zwangsweiße der Leq bei dem man aber immer davon ausgeht das der Besucher auch die komplette Zeit sich an genau diesem Punkt aufhält was in der Realität wohl nie so sein wird.

    Zitat von "ADMIN"

    Welche Ausnahmen denn?

    Nach meinem letzten Wissensstand sollte es doch für Bagatellveranstaltungen einen Ausschluß geben da hier die Verhältnissmäßigkeit nicht gegeben ist. Aber wie gesagt, ich komm da langsam eh nicht mehr mit bei dieser Norm.

    Wie hier schon erwähnt wurde ist es für mich absolut nicht nachzuvolziehen warum diese Norm nur auf elektonisch verstärkte Musik ausgelegt wurde, es wäre genausogut angebracht diese allgemeiner zu halten um auch unverstärkte Musik mit ein zu beziehen. Wäre mal gespannt wieviele Musikvereinfeste ins Wasser fallen würden ob der zusätzlichen Unkosten für eine Wochenendmessung eines Fachmanns. Stelle ich mir lustig vor.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • Kracky
    • 25. November 2007 um 06:01

    Ehrlich gesagt empfinde ich es als Frechheit eine Deutsche Industrie Norm zu führen, nach der man sich, auch als nebengewerblicher Unternehmer halten soll, die angeblich den Stand der aktuellen Technik wiederspiegelt, die man dann aber nur für Unsummen von Geld einsehen kann. Fakt in diesem Fall! Ich zahle ersteinmal 57,40 Euro dafür das ich überhaut weis auf was ich achten muß und was meine Vorgaben zur Einhaltung sind. Dann muß ich wohl zwangsweise 2380.- Euro an den Admin bzw. dBmess investieren um eine entsprechende Möglichkeit und Schulung zu haben um der Norm entsprechend zu messen. Das Laptop dafür muß ich ebenfalls noch bluten. Ich habe also runde 3000.- Euro Ausgaben um mich gegen den evtl. Fall ab zu sichern das irgendjemand meint, er hätte bei einer von uns durchgeführten Veranstaltungen einen Gehörschaden erlitten. Und es reicht definitiv aus wenn er das meint und ein Arzt ja dazu sagt, der Generalverdacht das alle Veranstaltungstechniker zu laut arbeiten ist ja schon von Fachleuten die sich gerne daran bereichern wollen erhoben worden. Einen definitiven, 100% wissenschaftlich belegten Nachweis für einen Tinitus gibt es meines Wissens nicht so das es einfach ausreicht wenn morgen ein Tunichtgut zum Doktor läuft und sich das bescheinigen läßt. Ich hoffe das die Versicherungen ebensoschnell wie die Geldmacher auf diesen Zug aufspringen, den in der Masse geklagt mit den entsprechenden finanziellen Möglichkeiten und dem entscheidenden fachlichen Gutachterpotenziel denke ich könnte sich die rechtliche Sachlage doch schnell ändern. Denn oft reicht ein billiges Rechenexsempel um nachzuweisen das es unmöglich war die betreffende Person in soweit zu schädigen das diese ohne Vorerkrankung einen Schaden davon getragen hat.

    Beispiel: Meine Toplautsprecher haben einen dB max. von 131dB in 1m Abstand, die Parameter zur Schallpegelabsenkung je Verdoppelung der Entfernung sind im allgemeinen bekannt. In unseren Fall z.b. sind die Lautsprecher immer mindestens 2m von der nächsten, von Zuhören ereichbaren, Abhörposition entfernt. bedeutet schon einmal ca. - 6 bis -12 dB Absenkung. Wir reden also von max. 125 - 119 dB an der lautesten Stelle. Ich für meinen Teil kann sagen, so laut war ich noch nie, da Gain bevor Feedback oder das eigene, gesunde Ohr weitaus vorher schon einen Riegel gesetzt haben. Mein Ohr kann ich leider nur durch eine permanente Messung, die zwar meist von mehreren Personen gleichzeitig überwacht wir belegen, die sicher auch nicht auf das dB genau ist, aber meißt können drei Personen zeitgleich bestätigen welcher Pegel zu welcher Zeit gefahren wurde.

    Und wenn ich dann die Ausschlüsse der Regelung anschaue, die für Kleinveranstaltungen gelten muß ich einfach lachen, genau dort wo der meißte Bockmist abläuft, genau dort gelten die Ausnahmen.

  • Ärgerlich! Keine korrekte Rechnung, aber Post vom Anwalt!

    • Kracky
    • 24. November 2007 um 15:04

    Na dann einen Brief an den Anwalt zurück in dem du Ihm erklärst das du unter Zeugen einen mündlichen Vertrag für seine Dienstleistung mit Herrn .... geschlossen hast, in Höhe von 175.- Euro. Du bist bereit diesen Betrag sofort zu begleichen wenn Herr .... dir eine formgerechte Rechnung für seine Dienstleistung stellt, was er bis jetzt nicht getan hat. Im übrigen lehnst du dann die Begleichung seines Honorars ab da dich keine Schuld trifft, du hast ja schon zwei mal darauf hingewiesen das die Rechnungsstellung in dieser Form, nicht akzeptabel ist und der Rechnungsbetrag nicht dem geschlossenen Vertrag entspricht. Er solle das doch bitte mit seinem Mandanten abklären und so freudlich sein ihn zu beraten wie eine korrekt gestellte Rechnung aus zu sehen hat.

  • Bitte um Hilfe bei der Hersteller Bestimmung

    • Kracky
    • 23. November 2007 um 19:43

    Bei mir tut die HP jetzt, ohne Virus!

  • Bitte um Hilfe bei der Hersteller Bestimmung

    • Kracky
    • 21. November 2007 um 15:26

    Wer Lesen kann ist klar im Vorteil, auf der Platine im ersten Bild steht YGR Music, das ist eine Herstellerfirma ebenso wie die Version 7-M(Ich vermute das steht für Modellbezeichnung)/3. Das Gerät, wenn ich es den richtig interpretiere müßte eine PSS - YGR Music (Serie7) SAP-2400-3 sein oder bzw. wie diese gebaut. Siehe: http://pss-ygr-music.audiofanzine.com/

    Bild gibt es leider nur bei der 2200 Version, das ist dem aber schon sehr ähnlich. Das Sonstige Desigen deiner Endstufe geht wohl auf die Kappe des Verkäufers.

    Leider hat man anscheinend die Homepage der Herstellerfirma gehackt

    http://www.pssaudio.com

    Scheint was Französisches zu sein:

    http://www.moneyhouse.ch/u/pss_audio_sa…1.036.847-0.htm

  • Welchen Sinn hat diese Konstruktion?

    • Kracky
    • 19. November 2007 um 22:00

    Wie im Video von The Who zu sehen haben Sänger meißt nichts anderes wie ein Mikrofon in der Hand um zu preformen, und da ist es nicht selten das man gerne mal sieht wie Mikrofone geschleudert werden, damit dabei das Mikrofon nicht abfliegt und das Kabel durch die Schlaufe etwas vor Zerstörung gesichert ist macht man halt mal gerne solche Gaffatapeschleifen.

  • QSA Digitalendstufe bei ebay

    • Kracky
    • 19. November 2007 um 17:48

    Sind ja nur lächerliche 90 Euro Versandkosten!!

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  2. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  3. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  4. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  5. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  6. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  7. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  8. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  9. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  10. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™