Hallo.
Ich hatte am Samstag eine kleine VA in einem Keller.
private Geburtstagsfeier, ca. 35 Leute.
Kein Eintritt, nicht angemeldet... also rein Privat
an PA war gestellt: 2x EV Eliminator Monitor (15"/1") und eine EV P1200.
also schön angepasste PA an Größe der VA und nicht total überdeminsoniert.
Um ca. 2:30 ist die Polizei eingetroffen wegen Ruhestörung und hat dem Veranstalter mit einer Anzeige gedroht.
Die Musik soll außerhalb des Kellers leiser gewesen sein, als wenn man sich ganz normal unterhält. Selbst konnte ich mich davon nicht überzeugen, da ich hinter dem Pult stand. Auf jedenfall ist der Keller direkt an der Zufahrtsstraße zur Innenstadt, wo die Autos und paar LKW´s auch um diese Zeit noch absolut Regelmäßig fahren und dementsprechend auch laut sind.
Naja, Polizei hat auf jedenfall darauf bestanden, das die Musik so leise gemacht wird, das man sie außerhalb gar nicht mehr hört.
Da ich für den gleichen VA-Ort im Dezember wieder gebucht bin, wollen der dann Veranstalter (war auch Gast des Geburtstags) und ich wissen, welche Lautstärken außerhalb so eines Kellers erlaubt sind, ohne das es als Ruhestörung gilt, bzw. welche Normen das festschreiben.
Oder ob es da gar keine genaue Festlegung gibt für Privatfeiern.
Und: Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion über Privatfeiern und ob es eine solche überhaupt ist oder nicht!
Gleichmal Danke für Antworten.
Schönen Gruß,
Tobias