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Beiträge von Kracky

  • Schwierige Zeltbeschallung

    • Kracky
    • 29. Juni 2011 um 23:19

    Du brauchst zwei MARQUEE Clamps, vier Coupler mit M10 Schraube, zwei Coupler 90 Grad gedreht und drei kurze Rohrstücke dann hast du nen wunderbaren Flugpunkt für nen Lautsprecher mit Schwenkbügel so um die 30 Kg.
    Die Clamps an den Binder, ganz vorne und ganz hinten in den Clamps die Coupler mit der M10 Schraube befestigen, dann zwei Rohre an diese Coupler so das du so zusagen vor dem Binder und dahinter nun ein Rohr hast das der Schräge des Binders folgen, das Dritte mit den beiden 90 Grad gedrehten Couplern Quer dazu und an dieses kannst du nun mit nem Coupler den Schwenkbügel befestigen, das du zwei Clamps verwendest verteilt sich die Kraft ja und keine wird so richtig belastet und die beiden schräg laufenden Rohre zwischen den beiden Clamps kann man dann zum sichern nehmen, die hängen ja dann an zwei unabhängigen Punkten.

  • Schwierige Zeltbeschallung

    • Kracky
    • 29. Juni 2011 um 13:07

    Ich könnte dir jetzt nen Shoplink von Hebezone posten aber das ist hier nicht erwünscht. Deshalb Hebezone in Google und bei Anschlagpunkten gucken

  • Schwierige Zeltbeschallung

    • Kracky
    • 29. Juni 2011 um 11:45
    Zitat von "guma"

    Ich haben den alten Thread wieder hervorgeholt, um zu klären, ob es ausser einer Ringöse noch andere Optionen gibt, an die Tent Clamp oder Marquee Clamp etwas zu adaptieren, was aus der Zeltdachschräge ein Lot der Gewichtskraft folgend erzeugt und nicht das Gewinde in der Platte der Clamp einem Hebel b.z.w. einer Scherkraft aussetzt.


    @ Kracky

    Kann es sein, dass Du jetzt etwas innerhalb des alten Threads abarbeitest ?

    Ja, sorry hab es nicht bemerkt. Wir verwenden Ringschrauben RSB die allseits belastbar sind in unseren Tent Clamps. Man könnte auch Anschlagmittel mit Gleitlager die 360 Grad drehbar und 180 Grad klappbar sind verwenden, die sind aber gar nicht billig.

  • Info Garantie

    • Kracky
    • 29. Juni 2011 um 11:29

    Da ist es dann aber so das du vielleicht mit nachdenken weiter gekommen wärst, du hättest den Verkäufer, der dir den Artikel ja mit seiner Restgarantie verkauft hat, bitten sollen diese Garantieansprüche an zu melden und schon wäre das ganze nimmer so fragwürdig. :wink:

    Und jeder der etwas mit Restgarantie verkauft muss sich eben bewusst sein das er sich im Erfüllungsfall auch entsprechend verpflichtet fühlt, da er ja für die Restgarantie einen bestimmten Obolus im Kaufpreis erhalten hat.

  • Schwierige Zeltbeschallung

    • Kracky
    • 29. Juni 2011 um 11:02
    Zitat von "andreas grossmann"

    Moin,
    ich habe auch schon Konstruktionen gesehen, bei denen die Truss an die Schräge des Zeltes angepasst wurde. Wie das genau gelöst wurde, weiss ich auch nicht mehr. Aber evtl kann man ja mit 135 Grad-Ecken oder mit Gelenken hantieren.

    Muss nur sauber gerechnet/durchdacht werden, weil der Schwerpunkt dann über den Lift-Aufnahmen liegt.

    Gruß
    grobi

    Ist aber bedenklich weil du mit einem Winkel zwischen den Stativen keine wirklich zentrische Belastung der Lifte mehr hast, was geht ist eine kurze, grade Truss mit enger gestellten Stativen, dort kann man dann neben den Stativen mit je zwei 135 Grad Winkeln und einem kurzen Stück ein nach unten abgesetztes Truss erstellen und hat dann in der Mitte etwas mehr Höhe.

    Inzwischen haben wir aber auch bemerkt das eben diese Fronttruss ungebliebt ist weil Sie meist die ach so wichtige Zeltdeko oder den noch wichtigeren Festschriftzug über der Bühne verdeckt.

    Mach es wie du schon sagtest, stell die PA auf die Bühne, denk dran das du aber gerne nen Bass mehr brauchst und dann Delay soviel möglich ist, aber nicht eine Tentclamp pro Speaker sondern lieber zwei, besser 3 Stück, einfach zur Sicherheit.

  • Rechtsfrage!!! Gewährleistung

    • Kracky
    • 28. Juni 2011 um 10:38
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Google mal, ich hab da was im Hinterkopf von einem Unternehmen, dass Rechner gekauft hatte, die nicht mit den Bausteinen ausgestatten waren, die Angeboten wurden. Das Ganze fiel erst auf, als einer defekt ging.

    Ich glaub da war man sogar vor Gericht....

    Aber auch in dem Fall wird es so gewesen sein das minderwertiges verbaut wurde was ja dann wirklich eine beabsichtigte Bereicherung darstellt und es wird wohl so sein das eine entsprechender Schaden finanzieller Art vorliegt, nehme ich nun aber ein gleichwertiges oder höherwertiges Bauteil eines anderen Lieferanten um z.B. meinen Liefertermin einhalten zu können ist das natürlich auch nicht dem Vertrag entsprechend, es stellt aber keine Schädigung des Kunden dar. Guck doch mal wie oft in verschiedensten Geräten Bauteile wegen Preisoptimierung oder aufgrund Lieferbarkeit einfach ausgetauscht werden, das ist ganz normaler Alltag und niemand bemerkt es oder es interessiert auch niemanden solange alles funktioniert. Da dir hier aber nicht explizit die einzelnen Bauteile im Vertrag genannt werden hast du später auch keine Möglichkeit zu sagen, in meinem Gerät wurden ja minderwertige Bauteile verbaut, im Gerät das ich damals angeschaut habe war da besseres verbaut.

    Wie du schon sagst, mit so was beschäftigen sich Gerichte und damit Sie das tun müssen eben bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein, deswegen gibt es Rechtsanwälte bei denen man sich kostenpflichtig eine Rechtsberatung holen kann und du wirst schnell selbst sehen wo es Sinn macht zu klagen oder wo schon die Kosten im vorab weit das übersteigen was wohl evtl. zu holen wäre.

    "Werfe schlechtem Geld kein gutes hinterher!"

  • Beschädigte Dimmer bei Paketversand

    • Kracky
    • 28. Juni 2011 um 09:55

    Man sollte denen da nen Riegel stecken können, von wegen es muss verpackt sein das ein Sturz aus 1m Höhe keine Schäden hinterläßt usw., das sind doch einfach Umgehungsstrategien und hat mit Realität nichts zu tun.

  • Beschädigte Dimmer bei Paketversand

    • Kracky
    • 27. Juni 2011 um 11:00

    Wir hatten den gleichen Fall schon bei Iloxx, komplettes Dimmerrack versendet, alle Dimmer stehen schön übereinander und waren alle auch komplett verschraubt, eine Verschraubung hinten gibt es bei den Dimmern nicht. Das ganze Case mit zwei Lagen Luftpolsterfolie und mehreren Lagen Stretchfolie schön eingewickelt kam dann so beim Kunden an. Der hat äusserlich erstmal keine Beschädigung feststellen können, erst nach dem Auspacken viel auf das ein Caseeck richtig eingeschlagen war und alle Geräte im Case waren an der Frontblende verbogen, die auch aus 3mm Stahlblech war. Iloxx selbst verweigerte die Schadensregulierung und behauptete die Verpackung sei unzureichend gewesen. Was bedeutet unsere Transportcases, wie wir sie alle täglich benutzen sind eine unzureichende Verpackung. Sorry, aber wenn die so mit dem Material umgehen dürfen dann sollte man echt nichts mehr versenden. Transportversicherung ist eh für die Katz.

  • Wie schlimm wird der Sound?

    • Kracky
    • 24. Juni 2011 um 11:02
    Zitat von "Andre Klier"

    welcher sinn hat diese endstufe??
    1.83METER tief und 93,4kg schwer sorry aber sowas ist over size!!!

    ne rack drum bauen ist kein problem, muss nur noch ne auto hersteller finden der mir ne combi drum rum baut :lol: :lol:

    gruss Andre´

    Ihr seit aber auch ungeschickt, da machst du ne Lattung mit 5cm auf den Boden deines Transporters, schiebst zwei davon hinten rein und schraubst die fest so das du an die Bedienelemente kommst wenn du die Klappe hinten öffnest, und Seitlich in den Nieschen hat man dann Anschlussterminal und so. Du sparst dir ein Case, hast kaum Truckspace verloren und brauchst halt ein paar längere Kabel oder nen Parkplatz in nähe der Bühne. So schwer ist das doch nun nicht.

  • "Stell dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin!"

    • Kracky
    • 19. Juni 2011 um 19:15

    Ist eine der vielen Möglichkeiten warum es nichts war.

  • Frage zur Anlagendimensionierung für 15mx25m Festzelt

    • Kracky
    • 17. Juni 2011 um 12:04

    Vielleicht ist ein oder zwei deiner Bässe oder das Kabel zu den Bässen verpolt? Dann ist das ganz nur Luftpumpe! Aber, genau das was du da an Veranstaltung und Verlauf beschreibst ist eben der Unterschied zwischen wollen und können.

  • Rechtsfrage!!! Gewährleistung

    • Kracky
    • 17. Juni 2011 um 10:02
    Zitat von "Burkhard Hesse"

    So ist das nicht richtig!

    Wenn ich einen Fiat Panda bestelle und bezahle, dann jedoch eine Mercedes E-Klasse erhalte, ist mir zwar augenscheinlich kein direkter Nachteil erstanden, der Vertrag ist aber dennoch nicht erfüllt und der Käufer hat ein Recht auf Nacherfüllung.

    Grundlage §§ 433 ff BGB

    Des weiteren ist die Wahrnehmung, ob etwas besser / schlechter ist rein subjektiv und liegt somit im Auge des Betrachters.

    Da hast du recht, ich gehe aber davon aus das dir dieses Augenscheinlich auffällt und du nicht erst nach zwei Jahren kommst und sagst, oh das ist ja ein Mercedes. Und wenn es zum Rechtsstreit kommt ist zwar die Gesetzeslage so, aber es geht hierbei auch um Streitwerte und wenn diese eben nicht Nachteilig sind wird sich die Gerichtsbarkeit dem nicht annehmen. Also ist das hier alles nur heiße Luft und wenn es laut Jura Studium noch so eindeutig ist.

  • Kurze Frage kurze Antwort !

    • Kracky
    • 17. Juni 2011 um 00:42

    700 RMS/1400 Programm / 7000W Peak

    Also liegst du mit deiner Endstufe gut.

  • Erfahrungen und Messungen zu TW Audio PA-Sys-One

    • Kracky
    • 17. Juni 2011 um 00:39

    Wie gesagt, macht einfach den Hörtest, lauft auf der Achse vom Speaker weg, das Ergebnis ist eindeutig zu hören. Ansonsten bleibe ich bei meiner grundsätzlichen Aussage, das System gehört zu den Guten, keine Frage ist aber eben kein Großbeschallungssystem obwohl der Hersteller dieses Anfangs so vermarktete um wahrscheinlich eine größere Käufergruppe an zu sprechen. Diese Isobaren sind so verschwommen da erkenne ich keine Werte, gibt es das auch klar das man was daraus lesen kann?

  • Rechtsfrage!!! Gewährleistung

    • Kracky
    • 16. Juni 2011 um 22:30
    Zitat von "Doppel_18er"

    ich bin in der Sache im mom am verhandeln und würde gerne auf meinen damals bezahlten preis eine rückerstattung. nur wenn sich derjenige nicht darauf einlässt (und ich ziehe wahrlich niemanden über den tisch) dann muss ich ja wissen, was ich noch tun kann oder?
    mir geht es darum, dass ich damals einfach zu viel geld bazahlt habe, da die boxen ja nicht das sind, das sie sein sollen.

    Jain, das ist nur der Fall wenn durch die geänderte Bestückung auch wirklich entsprechend ein Wertverlust entstanden ist, also z.B. Conrad Chassies statt original B&C oder so. Ist aber der neue Treiber in Qualität und Preis identisch oder sogar besser als das Original und ist dir offensichtlich kein Nachteil entstanden mangelt es dem ganzen an Grundlage.

  • Rechtsfrage!!! Gewährleistung

    • Kracky
    • 16. Juni 2011 um 12:58
    Zitat von "Burkhard Hesse"

    Wurde geliefert, was verkauft wurde?
    Nein!
    Also hast du das Recht auf Nacherfüllung!
    Solange du willst (und alle 3 Jahre daran erinnerst)

    Bei verbauten Teilen (wie in diesem Fall) könnte man, wenn man ganz hart ran gehen will, auch noch Arglistigkeit vorwerfen.

    mit Gewährleistung hat das nichts zu tun.

    Gilt das auch für Verschleißteile? Kehrt sich hier nicht auch die Beweislast nach einem halben Jahr um, so das du nun beweisen musst das diesen den Fakten entspricht. Ich sehe keine möglichkeit diese Beweise nach dieser Zeit zu erbringen. Fakt ist, wenn dann läuft das auf einen Rechtsstreit herraus, der Verkäufer hat da die besseren Karten und zum Schluss kommt es wenn überhaupt zu einem Vergleich der keinem etwas bringt. Meist sind dann sogar nicht mal deine Unkosten gedeckt.

  • Erfahrungen und Messungen zu TW Audio PA-Sys-One

    • Kracky
    • 16. Juni 2011 um 12:52
    Zitat von "Jens Droessler"

    Was anderes ist es, wenn es eine Kirmes, ein Stadtfest oder ähnlich ist, wo man durchaus damit rechnen muss, dass die Zuschauer zu einem gewissen Teil nicht wegen der Band sondern wegen des Festes da sind. Da ist es ok, wenn nicht sogar zu bevorzugen, wenn eben nicht alle "Spaßpegel" abbekommen, und da kann ich dann auch 1500 Leute mit vier T24 beschallen, ohne Zuschauer unglücklich zu machen, weil manch Zuschauer eben glücklich ist, eher nicht so viel abzubekommen.

    Und genau da ist aber das System problematisch, ich habe es nun schon des öfteren anhören dürfen aber genau diese Wechselwirkung mit Beaming bringt es mit sich das beim Mischer selbst oder davor alles 1A ist, weiter hinten kommt aber eben dieses Beaming zu tragen und da hast du dann einen wirklich fies nervigen Sound genau dort wo die Leute stehen die es nicht so interessiert.

  • Aus unserem Lager - LEM DX24 - LDE 122 (Eminence HT)

    • Kracky
    • 15. Juni 2011 um 23:27

    Up.. up!!!

  • Rechtsfrage!!! Gewährleistung

    • Kracky
    • 15. Juni 2011 um 23:24

    Nach zwei Jahren? Vergiss es, ich denk der Streitwert wäre nicht den Aufwand wert. Und so schlecht kann der Ersatz ja nicht sein wenn du das jetzt erst merkst wenn du die Dinger aufschraubst.

  • Casebauer

    • Kracky
    • 15. Juni 2011 um 23:17

    Gäng Case oder Casewerk kann ich nur empfehlen.

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