Was die Kollegen aus dem Bliesgau mit ihrem Material machen ist mir egal. Wir bauen unser "Arcstage"-Dach auch so auf und haben keinen Streß damit. Funktioniert einwandfrei.
Beiträge von Akustikfuzzi
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Wenn du nur 2 Lifte hast. Dann hebe zunächst eine Seite mit 2 Liften hoch.
Später die andere. Dann hast du zwar einige Spannungen auf den Towern, aber die solltest du durch entsprechende Versteifungen reduzieren können.Das mit der zentrischen Belastung lass lieber sein. Die bekommst du nur ganz schlecht hin und wie gesagt,... wenn der Wind kommt .....
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Ja ja, der Katholikentag.
Der Spagat zwischen Wunschvorstellung und Realität.
Über die selbstherrliche Art des Veranstalters und das was ich selbst (über die Art und Weise wie Gesetze und Vorschriften auszulegen sind bereits im Vorfeld der VA) mitbekommen habe, möchte ich hier lieber den Mantel des Schweigens ausbreiten.
Aber es gab doch einen technischen Leiter Hammen, Hemmen oder so ähnlich hies der doch aus der Nähe von Karlsruhe.
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Also vor einigen Jahren als im Keyboadbereich die Vertriebe (vor allem 2 große japanische) eher mit dem Verteilen, als mit dem Verkaufen ihrer Artikel beschäftigt waren, wollten natürlich auch andere Händler, welche keine Geschäftsverbindungen zu diesen Vertrieben unterhielten, besagte Keyboards verkaufen.
Ein Shop in der Nähe von München tat sich da besonders hervor. Auf seinen Artikeln war keine Original-Serien-Nummer, sondern seine eigen "Serien-Nummer". Wenn dann eine Reparatur an diesen Teilen fällig war, wurde dies meist vom deutschen Vertrieb abgelehnt, bzw. erst gegen Erstattung einer gepfefferten Registrierungsgebühr durchgeführt.
Importiert wurden die Geräte damals aus Ungarn bzw. Jugoslawien.
Das ist in meinen Augen durchaus nicht illegal. Man muß den Käufer nur darauf hinweisen und natürlich auch den Service für die verkauften Geräte bereithalten
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Danke Micha.
SP 25.1 immer gerne genommen.
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Also,
um diese Diskussion mit den zu sichernden Mikros mal in geregelte Bahnen zu lenken:
Ich meine mich erinnern zu können, dass Mikrophone bis zu einem bestimmten Gewicht durch das Mikrophonkabel an sich gesichert sind.
Weiß jetzt nicht genau die Quelle, versuche es aber herauszufinden.
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Ich finde der Preis ist fair.
Ist ja auch ein bißchen Arbeit damit verbunden.
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Genau,
du hast Recht, die Bierzeltgarnituren müssen miteinander verbunden werden. Breite der Gänge ergibt sich aus der FlBauR.
Folgende Flächen sind z.B. davon abzuziehen:
Bühnen
Backstagebereich
Gastronomiestände
Tanzflächen
FOH-Plätze
generell alle Plätze die nicht für Publikum bestimmt sind
Halt alle Flächen die nicht zum permanenten Aufenthalt von Besuchern ausgewiesen sind, also auch die Tanzfläche. Man könnte sonst ja auch sagen, dass sich zeitweise auch Besucher auf der Bühne aufhalten (bei Ehrungen z.B.) und man deshalb auch noch die Bühnenfläche dabeirechnet. Du erhälst dadurch auch etwas Headroom bei der Berechnung der zulässigen Anzahl der Besucher. Bei Festzelten geht man übrigens, ohne Berücksichtigung der Bestuhlung, von 2 Personen pro m² aus. -
Zitat von "Markus Verza"
es ist doch die DIN Fliegende Bauten auf der einen Seite und die VStättVO als Baurecht auf der anderen. Die DIN regelt den BAu selber die VStättVo das "Innenleben"
Muss dir leider widersprechen. Dies ist schlichtweg falsch.
Also.
Die neue VStättV gilt definitiv nicht für fliegende Bauten (siehe §1(3)). Dafür gibt es die FlBauR. Sie beinhaltet zwar ähnliches wie die VStättV, trotzdem sollte man einmal querlesen.
Die Tanzfläche wird von der nutzbaren Fläche abgezogen. Da sich dort normalerweise nur "Tanzende" aufhalten. Es verkleinert auch die zugängliche Fläche. Daher ist die Besucherzahl nochmals geringer.
Was viel schlimmer bei diesen Zelten reinhaut ist die Bestuhlung. Auch in fliegenden Bauten ist keine "lose Bestuhlung" zulässig. (Anforderungen an die Bestuhlung sind in der FlBauR identisch mit der VStättV). Es gilt §10(1) VStättV. Stellt euch das mal im Falle einer Panik vor. Alle spingen auf, Brauerei-Tische und Brauerei-Bänke fallen wild durcheinander. Und fast niemand kommt mehr raus. Über die Dinger kommst du ja, selbst wenn sie vernünftig aufgestellt sind, kaum drüber.
Also ein Zelt von 20 x 30 m ist für diese Besucherzahl nicht für geeignet.
Aber der geschäftsführende Vorstand haftet ja im Schadensfall mit seinem Privatvermögen. Das musst du dem Kassierer nur mal klarmachen und er wird einige Dinge schlagartig anders sehen.
Eine Anmerkung noch:
Hatte erst gestern ein Gespräch mit den Behörden.
Resultat:
Man sieht in Zukunft seitens der Behörden viele Dinge liberaler und lässt dem Veranstalter mehr Freiraum.
Was jedoch nicht heisst, dass dieser machen kann was er will.
Die Information über und die Umsetzung der entsprechenden Regelwerke ist seine Sache und auch seine Pflicht.
Sollte es jedoch zu einem Schadensfall kommen wird immer noch nach den aktuellen Stand der Technik und der gültigen Gesetze Recht gesprochen und man kann sich nicht darauf berufen, dass die Behörden dies doch so genehmigt hätten.Somit ist doch ganz klar, wo und bei wem in Zukunft der "schwarze Peter" liegt. Eigenverantwortung ist angesagt und dies in einem sehr hohen Maße.
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Also wir hängen unsere GeoS-Systeme mit 2 VMB TL070-pro
funktioniert einwandfrei. Und die Aufnehmer kannst du dir ganz einfach selber bauen.
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Die MVStättV besagt:
"Bei Szenenflächen mit mehr als 50 m² und nicht mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5000 Besucherplätzen müssen die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungtechnik mit abgeschlossener Berufsausbildung gem. der Verordnung ..... und mindestes drei Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden."
Herr Starke führt in seinem Buch "Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung" weiter aus:
"Die Fachkraft muss über eine Mindesterfahrung von drei Jahren unter der Leitung eines Meisters für Veranstaltungstechnik verfügen.
Nach den amtlichen Begründungen mehrerer Bundesländer ist diese Formulierung insbesondere des Absatz 4 des § 40 für die Durchführung von Laien-, Schul- und Vereinsinszenierungen gedacht.
Dabei wird von einer äußerst einfachen Ausstattung der Szenenflächen ausgegangen. Darunter zu verstehen sind:
- Anlagen ohne Unter- bzw. Obermaschinerie
- Anlagen der mobilen Veranstaltungstechnik ohne szenische verfahrbare Traversen oder Effektanlagen
- Anlagen mit geringem energetischen Potential
- feste Installationen wie z.B. Aulabeleuchtungen ohne veränderbare Beleuchtungseinrichtungen
..."Die SP25.1/2 (auf diese wird auch in den DA zur BGV C1 sehr oft Bezug genommen) sagt in 3.8
"Werden für Fernseh-, Hörfunk- oder Filmprodutkionen in Versammlungsräumen technische Einrichtungen über Produktions- oder Zuschauerflächen installiert, muss während des technischen Betriebes (Auf- und Abbau, sowie Aufnahme) ein geprüfter Studiobeleuchtungsmeister anwesend sein."
Also darf auf Produktionen (wobei in der BGV C1 Fernseh-, Hörfunk- und Filmproduktionen gleichgesetzt werden mit Konzerten oder Theaterproduktionen) niemand ohne Meister eine Traverse über Produktionsflächen (Szenenflächen ohne Publikum) oder Publikum direkt installieren.
Frage: Was darf eine Fachkraft konkret?
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Mach bitte nicht den Fehler und mische Traversen von zwei verschiedenen Herstellern.
Dann erlöschen sämtliche Zeichengenehmigungsausweise etc.
Würde ich auf keinen Fall machen.
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Pass nur auf den Preis auf und frag notfalls mal ein paar Kollegen, ob sie nicht einen besseren haben.
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Erdungsschraube am Verteiler oder an den Dimmern und dann alles schön sternförmig erden.
Wie schon gesagt muss jeder Tower einzeln geerdet werden, eine Erdleitung über die Traverse ist nicht gestattet (will sagen man macht an jedem Tower ein kurzes Stück zum Rigg und erdet dann das Rigg als solches)
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Das mit den formalen Selbständigen ist eine Baustelle, die wir hier besser nicht aufmachen sollten.
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Dann nimm halt ein 24er Core und machst 20 auf 4 und wenn du mal 16 auf 6 brauchst git es halt 4 Sexchanger
Was die Sammelmasse angeht:
Es kann dir doch bei manchen Anwendungen passieren, dass du einmal 24 Returnwege und nur ca. 8 Inputwege hast und dann bist du mit deinem 24er und Sammelmasse schon an der Wand.
Generell sollte man alle Cores für jeden Zweck nutzen können. Deshalb alles mit getrennter Masseführung. Preislich macht es ja eh keinen Unterschied.
Was die Kompatibilität mit den Nachbarn betrifft, so mietet man sich im Bedarfsfall ja eh besser gleich ein komplettes System anstatt nur das Core.
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Frage: Kennt jemand von euch das Arbeitszeitgesetz?
Dann wisst ihr ja, wie lange ihr einem Techniker zumuten könnt zu arbeiten.
Die erste Frage der BG nach einem Unfall ist:"Und wie lange arbeiten sie denn schon?"
Es ist erstaunlich, was das Personal in dieser Branche aushalten muss. Es kommt, was die Arbeitsbedingungen angeht direkt hinter den LKW-Fahrern. Bloss werden die besser bezahlt.
Aber es ist Besserung in Sicht. Habe gerade eine Auschreibung in der Hand, in welcher explizit auf die Einhaltung der entsprechenden Gesetze hingewiesen wird.
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Schau mal im Gebrauchtbereich, dort findest du
32 Kanal Soundcraft K3 für ca. 7 k€ oder eine Yamaha PM 3000 (40 Kanal) für knapp 8,5 k€. Das sind die besseren und akzeptierteren Pulte.
Wenn du keine findest schick mir ne PN dann stelle ich dir den Kontakt her
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Die meisten Jobs machst du doch mit 24 -IP Kanälen (Standard-Stadtfest-Bühne) und zwischen 4 und 6 Return-Kanälen.
Wozu brauchst du sonst noch MC's?
Als Verkabelung für Substages auf der Bühne oder auch als Cross-Stage oder als Verbindungskabel zum Siderack. Hier brauchst du aber maximal 12 Kanäle pro Core. Beim Siderack nimmt man besser 2 oder mehrere 12-Kanal-MC's eins für Dynamics und eins für Effekte.
Nach langen Überlegungen haben wir uns dazu entschieden unsere MC's auf 12 und 24 Kanal zu reduzieren. Braucht man mehr nimmt man einfach ein 2tes MC mit. Getrennte Masseführung ist ein absolutes Muß.
Bei den Steckern ist es Geschmackssache. Aber wenn man zum x-ten Mal einen Harting-Stecker, den ein Hand mit Gewalt falsch rum versucht hat aufzustecken, repariert hat kommt man zum Entschluß es gibt nur eine Lösung
Litton Veam (Militärstecker, nahezu unverwüstlich)
Habe vielleicht auch deshalb seit 5 Jahren keinen MC-Stecker mehr reparieren müssen.
Ein MC zu konzipieren will gut durchdacht sein. Ein Umstellen kostet richtig viel Geld.
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Also ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Die Zeiten der Autodidakten in der Veranstaltungstechnik sind (Gott sei dank) seit ein paar Jahren am abklingen. Es beginnt sich langsam duchzusetzen, dass da nicht ein paar Leute zu irgendeiner Veranstaltung, weil sie nichts anderes zu tun haben ein paar Boxen und Lampen in den Saal schleppen.
Auch für unseren Beruf gibt es mittlerweile eine Ausbildungsrichtlinie, an die sich der Ausbilder halten muss. Wir selbst bilden seit einigen Jahren aus und haben mit unseren Azubis schon alle Höhen (Jahrgangsbester) und Tiefen (vorzeitiger Abbruch der Lehre wegen Unfähigkeit) erlebt.
Es geht in der Ausbildung nicht darum jemandem zu vermitteln, wie er "geiles Licht" oder "geilen Sound" macht. Dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Ihr sollt später dem Kunden in sicherheitstechischen Dingen beratend zur Seite stehen. Dazu gehört u.a. das Berechnen des benötigten Strombedarfs, das Berechnen der Auflagerlasten einer Traverse, das Überprüfen der Notausgänge hinsichtlich Dimensionierung und Erreichbarkeit, das ordnungsgemäße Verlegen der Kabel, die Anwesenheit von Sanitätspersonal (auch während der Auf- und Abbauphase),... um nur einige Sachen zu nennen. Und dafür müssen die Basics vorhanden sein. Will heissen gute Noten in Mathematik und Physik. Sorry, aber Realschulniveau mit einer 4 reicht hier nicht.
Und auch das Auftreten hat sich geändert. Langhaarige Bom...leger sind eigentlich nicht mehr gerne gesehen auch keine Blechlawinen und wandelnde Litfassäulen. Das mag zwar der ein oder andere als einen Eingriff in seine persönliche Freiheit interpretieren, aber es gibt mittlerweile Hotelketten die verschicken wegen eines Piercing eine Abmahnung.
Also als Azubi:
- gute Noten in Mathe und Physik
- gepflegtes Auftreten
- gesundes Selbstbewusstsein
- gute Allgemeinbildung
- Bereitschaft zur Arbeit zur UnzeitDann sollte es eigentlich klappen