Diese Auflagen gibt es. Schau einfach einmal in die Landesbauordnung bzw. in deine VStättV da steht ganz detailliert drin, welche Brandschutzmassnahmen zu treffen sind. Dabei kommt es ganz auf die Größe der Versammlungsstätte an.
Und den Rauchmelder abschalten würde ich nur, wenn eine entsprechende Kompensationsmassnahme getroffen wurde. Denn es sind meistens nicht nur Brandmeldeanlagen, sondern auch Alarmierungssysteme und Feuerlöscheinrichtungen die mit diesen Teilen gekoppelt sind.
Du kannst dir ja vorstellen was passiert, wenn in einem größeren Gebäudekomplex ein Brand ausbricht und die Besucher nicht rechtzeitig evakuiert werden können, bloß weil diese Teile nicht in Betrieb waren.