Zitat39. 1 Konzertflügel, Herst. Pechstein
Ignoranten...
Zitat39. 1 Konzertflügel, Herst. Pechstein
Ignoranten...
Ich weiß zwar nicht, auf was Du hinaus willst, aber mir ist noch aufgefallen, dass sich die Verbinder nicht abziehen lassen, solange der Trafo montiert ist...
Zitat von "Stephan Graeske"Leider verstehe ich Deine Antwort inhaltlich nicht. Unterstreichst Du meine Meinung, dass schwammige Aussagen weniger zielführend in Bezug auf Sicherheit sind oder widerstrichst Du der Aussage und findest schwammige Aussagen geeignet, Sicherheit auf Veranstaltungen zu erreichen?
1.) "Die Vorschriften" (die meist keine mehr sind, sondern nur noch Schutzzielvorgaben...) sind so, wie sie sind. Man kann die zielführend finden, man kann aber auch der gegenteiligen Meinung sein. Letztlich gibt es aber nur drei Möglichkeiten: Auswandern, Branche wechseln oder damit leben.
2.) Das Sicherheitsniveau dürfte sich von regulierter Gesetzgebung (viele konkrete Einzelvorschriften) zu deregulierter Gesetzgebung (Schutzziele benennen und Verantwortung zuweisen) nicht wesentlich unterscheiden.
Bei der regulierten Gesetzgebung halten sich die Leute stur an die Einzelvorschriften, alles, was davon nicht berührt wird, macht auch keinen heiß. Bei deregulierter Gesetzgebung macht sich die eine Hälfte 'nen Kopf und abeitet sicher, und die andere Hälfte pfuscht fröhlich vor sich hin.
3.) Vom "Mischungsverhältnis" zwischen reguliertem und dereguliertem Ansatz halte ich die MVStättV für gar nicht so verkehrt. In ihren schlampigen Formulierungen und ihren Regelungslücken (sowie den fehlerhaften Normverweisen in der Begründung) halte ich sie aber für ziemlichen Pfusch.
Zitat von "Christian_Thomas"Insofern sollte ein Mod tatsächlich mal diesen Thread schliessen!
Es wurde bezweifelt, dass das System eine Statik hat, da würde ich schon gerne eine "Gegenrede" zulassen.
Zitat von "Stephan Graeske"Genauso halte ich schammige Aussagen in Vorschriften nicht für zielführend, wenn es um die Sicherheit auf Veranstaltungen geht.
Deine persönlich Ansicht sei Dir ja unbenommen, aber kennst Du auch nur ein für die VA-Technik relevantes Gesetz, eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift, eine DIN-Norm oder meinetwegen auch einen VPLT-Standard, in dem nicht mindestens drei schwammige (wenn nicht gar widersprüchliche) Aussagen enthalten sind? (Mit Regulierungslücken oder fehlenden Definitionen fangen wir lieber mal gar nicht erst an...)
Nein, die MVStättV ist eine Musterverordnung, die von den einzelnen Bundesländern umgesetzt wird oder nicht. Auf b-safe.de oder dthg.de findet man eine Übersicht über die Bundesländer und deren aktuell gültige Verordnungen.
Und VSTättVo ist Baurecht, da fühlt sich das Ordnungsamt nicht immer primär angesprochen...
Zitat von "Stephan Graeske"Der Punkt 1 ist sehr schwammig. Ist das Rollen eines schweren Cases während dem Aufbau bereits eine Gefahr (für die Füße) oder ist das montieren von Mac2000 oberhalb es Publikums gefahrlos, da es standard-Aufnahmen gibt und die Safetys im Case liegen?
Der Punkt 3 wirf ähnliche Fragen auf, wenn eine Company in ein fremdes Haus kommt.
Nicht nur der Punkt 1 ist schwammig, das ganze Werk benutzt gerne unbestimmte Rechtsgegriffe, die dann entlang dem Stand der Technik auszulegen sind.
Wir sind mit der MVStättV jedoch im Baurecht und nicht im Arbeitsschutzrecht - Schutzziel ist also nicht die handelnde Person oder das jeweilige Arbeitsteam, sondern die anderen Personen im gleichen Gebäude. Entlang diesem Schutzziel legt man dann auch den Begriff "Gefahr" aus.
Die aufsichtsführende Person ist vom Betreiber zu bestellen, und die technische Einrichtung ist zunächst einmal die technische Einrichtung des Hauses (Feuermelder, Entrauchung, Saalbeleuchtung...). Wenn externe Dienstleister eigene technische Einrichtung mitbringen, sind geringere Anforderungen an die Vertrautheit zu stellen. Die aufsichtsführende Person muss dann beispielsweise nicht das digitale Tonpult bedienen können. Aber den Master-Regler sollte sie schon finden, um im Ernstfall die Anlage leise zu bekommen.
Zitat von "Stephan Graeske"Ich habe neulich eine Einschätzung zur Halbwertzeit des nötigen Meisterwissens gehört: 5 Jahre.
Die Meister aus dem letzten Jahrtausend haben - ohne persönliche Fortbildung - kaum ausreichendes Wissen für Ihre Arbeit. Nehmen wir einen alten Meister, der seit je am Theater beschäftigt ist. Kann er eine individuelle Gefährdungsanalyse erstellen und entsprechende Maßnahmen anordnen? Weiß er überhaupt was das ist?
Und, was folgern wir daraus? Dass sich auch der Meister fortbilden muss, so wie das in anderen Berufen auch völlig selbstverständlich ist.
Zitat von "korschi"Bei anderen Leuten dieser Gattung hatte ich den Eindruck, das die Ausbildung in erster Linie den finaziellen Belangen der Bildungsträger dient und das Befähigungszeugnis nur sowas wie ein "Kassenzettel" ist
Dem möchte ich nicht grundsätzlich widersprechen.
Zitat von "korschi"In der Praxis streitet man sich auf der eigenen Veranstaltung mit der Person von der Bauaufsicht über den 10cm zu schmalen Fluchtweg und im Gemeindesaal 10km weiter hängt zur gleichen Zeit der Dorf-DJ seine Pinspots mit Kabelbindern auf.
Bei solchen Vergleichen würde ich lieber zu Beispielen greifen, von denen reale, erhebliche Gefahren ausgehen.
Zitat von "Stephan Graeske"Auf der VPLT Homepage findet man die MVStättVO mit dem Hinweis (aktuelle Version Mai 2002). Wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es eine MVStättV 2005. Wo finde ich diese?
Ja, erschreckenderweise nicht beim VPLT. b-safe.de wurde bereits genannt, dthg.de ist auch eine Möglichkeit.
ZitatDesweiteren bitteich zu Dich erläutern, in welchem Fall eine "Person ohne qualifizierte Ausbildung" erwähnt wird und welche sicherheitsrelevanten Aufgaben dieser übertragen werden dürfen.
Im Fall des Absatzes 4 können die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 von einer aufsichtführenden Person wahrgenommen werden, wenn
1. von Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischer Einrichtungen keine Gefahren ausgehen können,
2. von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können und
3. die Aufsicht führende Person mit den technischen Einrichtungen vertraut ist.
Zitat von "Stephan Graeske"Der Auftraggeber beauftragt den technischen Dienstleister mit einer technischen Dienstleistung. Ist daran nicht die Erwartung gebunden, dass der technische Dienstleister einen Leiter mitbringt?
Das mag ja durchaus sein, aber welche rechtliche Relevanz entfaltet eine Erwartung? Der Dienstleister erwartet vermutlich etwas anderes ("wenn der 'nen Meister auf der Baustelle haben möchte, dann soll der das vorher sagen und dann auch bezahlen!").
Dazu gibt's ja solche Normen, dass man nachlesen kann, was nun wirklich gilt.
Zitat von "Stephan Graeske"(Wenngleich ich die Motivation zu Punkt 4 verstehe finde ich diesen sehr gefährlich. Die damalige Meisterausbildung beinhaltete viele sicherheitsrelevanten Themen nicht.)
Das mag sein. Aber die betreffenden Personen haben die nötige Erfahrung, insbesondere auch bezüglich dem Durchsetzen der vielen hübschen Vorschriften in der Praxis. (Ich stelle mir gerade das bildlich vor: mittelgroße Produktion, als TL ein Meister (oder noch schlimmer: ein Dipl-Ing (ich darf das sagen, ich bin selber einer...)) "frisch vom Band gefallen", der nun versucht, seiner Crew zu beweisen, welche Vorschriften er die letzten Jahre gelernt hat...)
Zitat von "1. Anlage der SprengVwV"1.4 Bei Windgeschwindigkeiten von 9 m/s und mehr dürfen nur noch Bodenfeuerwerke abgebrannt werden.
Das wäre Windstärke 5 ("frische Brise")
Der interessantere Teil der Diskussion wurde nach "Veranstaltungssicherheit" verschoben.
Zitat von "Stephan Graeske"Die DIN 15750 (als Stand der Technik) ist aber sehr interessant. Sie definiert den technischen Leiter als Person, die koordiniert. Der technische Leiter ist gemäß dieser Norm Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.
Damit ist eine "übliche" technische Dienstleistung im Rahmen einer Veranstaltung ohne Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT. nicht mehr Stand der Technik.
Ich bitte doch, beim Zitieren etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Das beginnt damit, dass dieses angebliche Zitat nicht von mir ist, sondern von mir zitiert wurde.
Ungenau zitiert wurde auch aus den DIN 15750:
Zitat von "DIN 15750:2005-08"Die Technische Leitung Veranstaltungstechnik überwacht die Ausführung aller veranstaltungstechnischen Leistungen und stimmt diese aufeinander sowie mit dem Betreiber ab.
Sie muss vom Auftraggeber eingesetzt werden und ist den Beteiligten der Veranstaltung gegenüber weisungsbefugt. Hierzu sind ihr die dazu erforderlichen Befugnisse einzuräumen.
Sie gibt die Szenenflächen für Proben, Aufnahmen und Aufführungen frei.
Als Technische Leitung Veranstaltungstechnik können eingesetzt werden z. B. Ingenieure für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (siehe z. B. MVStättV bzw. deren landesrechtliche Umsetzung, BGI 810-0).
Mit einem "z.B." ist hier deutlich gemacht, dass auch andere Lösungen denkbar sind. Da der Verweis auf die MVStättV undatiert ist, ist die aktuelle Fassung zu verwenden, also MVStättV 2005, inkl. der Lösung mit der Aufsicht führenden Person ohne qualifizierende Ausbildung.
Zitat von "Stephan Graeske"Die DIN 15750 ist Stand der Technik.
Wie definierst Du "Stand der Technik"?
ZitatNun könnte man überlegen, ob der "Chef" im Team des technische Dienstleister (z.B. Ton, Licht) automatisch TL wird, wenn der Veranstalter keinen TL vor Ort engagiert hat. Der "Chef" im Team des technischen Dienstleisters wird zwangsläufig die Arbeit koordinieren - ist also gemäß DIN 15750 ein TL. Die Position des TL ist aber Stand der Technik ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.
Überlegen kann man sich viel, aber im eben zitierten Absatz steht etwas von "sie muss vom Auftraggeber eingesetzt werden".
Die Verantzwortung ist auch hier nun mal von oben nach unten organisiert, und solange sich der Veranstalter nicht darum kümmert, können seine Erfüllungsgehilfen fröhlich vor sich hin pfuschen...
Zitat von "bemi"und warum ist der mitgeflogen? Kann ich mir nur erklaeren, wenn ihr einen Fehlstrom produziert habt (RCD-Tester oder alter Duspol gg. PE
)
Die Prueftaste produziert zwar auch einen Fehlstrom, aber nur fuer den "eigenen" RCD.
Ich habe mir gerade noch mal den Schaltplan eines RCDs angesehen: Du hast recht, theoretisch hätte das nicht passieren dürfen. Vielleicht war das ein RCD-Exemplar, bei dem die Prüftaste unkonventionell verdrahtet wurde (Herstellerseitig, der Verwender kommt da nicht mehr ran...), oder es war ein dummer Zufall.
Zitat von "Stephan Graeske"Als Elektromeister giltst Du (SR4.0) als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik.
Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, sie darf nur im betreffenden Bereich tätig werden.
Ein Elektromeister ist eine Elektrofachkraft ohne Einschränkung. Der darf dann auch noch ein paar Sachen, die die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nicht darf.
Zitat von "Stephan Graeske"Verkehrssicherungspflicht ist auch Sache des Betreibers ( DIN 15750 = Stand der Technik).
Da brauchen wir nicht die DIN 15750 bemühen, das ergibt sich auch aus § 38 MVStättV oder (außerhalb deren Anwendungsbereichs) aus der Bauordnung.
ZitatDer Vergleich mit dem Straßenverkehr ist sogar sehr simpel: Die Arbeit ohne Fachausbildung (was auch immer der Gesetzgeber für die unterschiedlichen Tätigkeiten fordert) ist wie fahren ohne Führerschein.
In Deutschland darf nicht ohne Führerschein gefahren wird UND in Deutschland darf nicht ohne Elektrofachkraft eine elektrische Anlage in Betrieb genommen werden UND in Deutschland darf nicht ohne Fachausbildung eine Traverse montiert werden.
Wenn wir's ganz genau nehmen wollen:
1.) Die Pflicht zum Führerschein besteht nur im öffentlichen Straßenverkehr (und auch nur für ebstimmte Fahrzeuge).
2.) Die BGV A3 spricht nicht von der Inbetriebnahme, sondern von Errichtung, Änderung und Instandhaltung. Als autonomes Recht bindet sie nur Versicherte und deren Arbeitgeber, aber man kann sie wohl als anerkannte Regel der Technik ansehen, und als solche wäre sie verbindlich für alle.
Zur Information: In der Veranstaltungstechnik wird so gut wie auf jeder Produktion eine elektrotechnische Anlage errichtet.
(Am Rande: Wenn man die BGV A3 wörtlich auslegt, dann würde sie auch für den Kleinspannungsbereich gelten, also beispielsweise, wenn jemand seine USB-Maus in's Notebook steckt... )
3.) Die Montage einer Traverse unterliegt erst mal keiner Reglementierung außer der Generalklausel §7 ArbSchG, aber ich sehe nicht, dass für die Montage eine besondere Befähigung erforderlich ist, selbst SR 1.0 sieht das auch für eingewiesene Personen vor.
Allerdings haben wir hier dann ein Arbeitsmittel, dessen Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, und das dann von einer befähigten Person (§ 10 BetrSichV) geprüft werden muss.
ZitatIch kann mir nicht vorstellen, dass Abmahnungen auftauchen. Wer sollte diese denn schreiben?
Ein Mitbewerber, und zwar unter Berufung auf Punkt 2 oder Punkt 11 §4 UWG. Beides sind keine Bestimmungen, die so richtig passen, aber auch nicht so, dass sie gar nicht passen. Und welcher Hobbykistenschlepper würde im Zweifelsfall da einen Rechtsstreit durchziehen?
Zitat von "Quasel"Also : Ein FI-Schalter kann und darf auch Hauptschalter sein.
Sommertheater, nach Schluss der Vorstellung mit dem FI in der Verteilung die ganze Anlage stromlos geschalten. In der Verteilung, von der wir den Strom bekommen haben, hing auch noch ein FI mit drin, der dabei auch gleich mit flog. Auf dieser Verteilung hing dann auch noch die Gastro mit ihrer Kühlung... :oops:
(Für die, die nicht mehr die alten Begriffe lernen: gemeint ist ein RCD)
Und der erhöhte Strom brennt dann den Dreck weg. Man wundert sich immer wieder, aber es funktioniert regelmäßig bei solchen Problemen. Auch das mit dem Blindstecker: Dadurch wird der Federdruck ja nicht im Welten erhöht, trotzdem ist das Problem dann meist zuverlässig weg.
Wie viel soll's denn werden ? (hätte da ggf. jemand an der Hand, der das löten könnte...)
Zitat von "cen-music"Während einer Tagesveranstaltung mit der A-Serie war es sogar mal so krass, dass während die Sonne auf's Pult schien, alles ordentlich gearbeitet hat. Als es sich dann zum Abend hin abkühlte, fielen auf einmal nach und nach Kanäle aus - schuld waren die Inserts.
Hitze lässt sich ja vergleichsweise einfach improvisieren (PAR auf's Pult brutzeln lassen), kühlen mit Bordmitteln kann schon schwieriger werden...
Zitat von "Stephan Graeske"Und genau diese Situation muss sich ändern! Dies kommt der allgemeinen Sicherheit auf Veranstaltungen zugute - aber auch der Marktsituation.
Ich bin da wenig optimistisch, freiwillig wird das wenig passieren.
ZitatEine Pommes-Bude mit Ungeziefer in der Küche wird aus Sicherheitsgründen geschlossen - warum nicht solche Mini-Companys?
Weil die Gastronomie staatlich überwacht wird.
Und ich glaube, es wird nichts besser, solange nicht auch kleine Veranstaltungen geprüft werden. Und zwar von Behördenvertretern, die etwas von der Sache verstehen und nicht nur Toiletten zählen.
Die Tendenz aber ist, dass sich der Staat aus der Überwachung zurückzieht.
Zitat von "Stephan Graeske"Die "Vorschriften-konforme Durchführung von Veranstaltungen" meines Unternehmens ist interessanterweise auf dem Weg zum lokalen Alleinstellungsmerkmal. Viele Kunden beauftragen uns bereits genau aus diesem Grund. So gewinnen wir Marktanteile und brauchen die Preise nicht senken.
In jedem Markt gibt es Kunden, die für besonders gute Qualität auch höhere Preise bezahlen, aber das tun leider nicht alle.
So findet man in einer Kleinstadt vielleicht ein Sterne-Restaurant, eine Hand voll ordentliche Gaststätten und dann noch eine Menge Döner- und Pommesbuden sowie Fastfood-Restaurants. Wie zielführend wäre es, wenn der Sterne-Koch nun auf die Dumper schimpft und denen nahelegt, sie mögen endlich mal auf Qualität achten, dann könnten sie auch höhere Preise durchsetzen?
Ich weiß, dass der Vergleich hinkt, weil es in der VA-Technik um Sicherheit geht. Aber das ist etwas, was die wenigsten Veranstalter als Mehrwert erkennen (weil halt die meisten nicht wissen, dass sie für das alles haften und nicht ihr Erfüllungsgehilfe...).
Wenn der TÜV freiwillig wäre, wie viele Fahrzeuge kämen dann noch zur Prüfung?