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  1. PA-Forum
  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Stoffsammlung für Video

    • ADMIN
    • 23. Juli 2006 um 12:04
    Zitat von "Manuela"

    ADMIN du hast fünundzwanzig Unterthemen aufgelistet, verteil diese auf eine Zeit von siebzig Minuten ( = 1 DVD ).

    Man bekommt deutlich mehr als 70 Minuten auf eine DVD. Etwa 2,5 Stunden habe ich schon mal gemacht, ohne dass es an der Qualität etwas zu bemängeln gab (Theatermitschnitt).

    Zitat

    Ich bin der Ansicht hier ist weniger mehr da man sowas nicht in durchschnittlich 2-3 Minuten je Thema abhandeln kann.

    Manche Themen werden richtig Zeit brauchen. Andere dagegn nicht. (Dass Feinsicherungen an Dimmern nix taugen, kann man in einer Minute erklären...)

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • ADMIN
    • 23. Juli 2006 um 01:47
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Beispiel eines "üblichen" Unternehmers der mini-Company / mobile Disko:

    1. Keine Ausbildung im VA-Bereich: spart ... :shock:

    2. Elektrische Anlage ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen: spart ... :shock:

    3. Scheinwerfer ohne Fachkraft aufgehangen: spart .... :shock:

    4. Kleines Truss ohne SfVR, Fachkraft, ... aufgestellt: spart ... :shock:

    5. Missachtung Arbeitsschutzgesetz durch 18 Stunden Dauereinsatz: spart .... :shock:

    6. Potentialausgleich: "Der blöde Draht wird wegrationalisiert, der die Anlage funktioniert auch ohne Draht": spart ... :shock:

    7. Safetys:" Es ist noch nie etwas runtergefallen - Kabelbinder halten eine Menge aus": spart.... :shock:

    8. BGV A3 / DIN 0702 wird grundsätzlich nicht durchgeführt: spart... :shock:

    Alles anzeigen

    Das ist nicht grundsätzlich verkehrt. Aber wie sieht das denn bei einer amtlichen Firma aus?

    1. Wenn einer 'ne Ausbildung hat, dann ist das der übernommene (Ex-)Azubi, und der hat nichts zu melden. Der Produktionsleiter ist erfahrener Praktiker

    2. Vielleicht ist jemand gelernter E-Techniker (oder der Ex-Azubi hat auch die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik), aber geprüft wird allenfalls, ob die CEE-Dose korrekt belegt ist. Für weitere Prüfungen fehlt das Meßgerät.

    3. Scheinwerfer werden von den hands aufgehangen.

    4. Wer das Truss aufstellt, interessiert nicht. Berechnet worden ist auch nix, man schaut sich an, wie sehr sich das durchbiegt...

    5. Missachtung Arbeitsschutzgesetz durch 14 - 16 Stunden Dauereinsatz

    6. Potentialausgleich? Macht nur Streß mit dem FI

    7. Safetys: meistens. Gerne auch noch mit unverschraubten Karabinern, solange die noch im Bestand sind

    8. BGV A3 / DIN 0702 eigentlich nur am Stromverteiler

    9. Prüfung der Lifte und Züge: Eigentlich ja, müsste mal wieder gemacht werden, wenn's mal weniger Aufträge sind, gerne...

    10. Beurteilung der Arbeitsbedingungen? Hm... Catering war schon mal besser.

    11. Prüfung der Arbeitsmittel, Aufzeichnung der Ergebnisse? Hier fährt schon genug Papier herum.


    Ja, auch da könnte man weitermachen...

  • Stoffsammlung für Video

    • ADMIN
    • 23. Juli 2006 um 01:25
    Zitat von "Stephan Graeske"

    ich finde es eine prima Idee, sicherheitsrelevante Informationen zu vermitteln und hierbei als Medium die DVD zu wählen. Sicherlich wird es nicht leicht, eine konzentrierte Auswahl zu treffen (begrenzte DVD).

    Begrenzter als die DVD ist die Aufnahmekapazität der Zielgruppe. Auf eine DVD bekommt man leicht 3 Stunden...

    Zitat

    Wäre es möglich, (zusätzlich) im Forum oder auf einer speziellen Internetseite viele Clips zu vielen Themen zusammenzustellen? Die Verbreitung wäre günstiger, der Empfängerkreis größer und der Platz nicht beschränkt.

    Möglich ist viel, ob es nötig ist, bezweifle ich mal, und Video sorgt üblicherweise für übel viel Traffik...

    Zitat

    1. Ich finden die Organisation / Verantwortung sollte nicht an letzter Stelle stehen. Die Anwesenheit einer Fachkraft bringt IMHO mehr Sicherheit als die Kenntnis eines 14jährigen von Entfluchtung.

    Aus sachlichen Gründen hast Du recht, aus didaktischen nicht. Schüler wollen selber machen und trauen sich erst mal so gut wie alles zu. (Nicht alle, aber vermutlich die überwiegende Mehrheit). Wenn man da gleich zu Anfang kommt mit "holt Euch wen, der sich damit auskennt", dann machen die dicht.

    Lieber erkläre ich denen eine Stunde lang, auf was alles zu achten ist und ergänze dann "für das viele, was man hier nicht erwähnen konnte, braucht Ihr jemand, der sich damit richtig auskennt".

    Zitat

    2. chrickel: Wenn man 14jährigen Messungen an Drehstromsteckdosen per Video zeigt, könnte dies IMHO auch zu mehr Unfällen führen. Die Messung ist wichtig - (ich hatte letzten Monat erst eine Schule, bei der die CEE63 seit Installation (Jahre) ohne Schuztleiter genutzt wird und niemand hats gemerkt) - aber der Schüler könnte sich nach dem Videoclip auch überschätzen!

    Ja, das ist noch so eine Zweifelsfrage...

  • Workshop

    • ADMIN
    • 22. Juli 2006 um 16:00

    Ist dies das richtige Forum für diese Fragestellung?

  • Lastberechnung

    • ADMIN
    • 20. Juli 2006 um 12:50

    Selbst mit den Werten, die ProRigg SUS für die Traverse ausspuckt (und die nicht ganz zu mutig sind wie die, die Prolyte veröffentlicht...), komme ich nur auf eine Auslastung von rund 70%

  • Fehlermeldung bei Beiträge seit dem letzten Besuch anzeigen

    • ADMIN
    • 20. Juli 2006 um 12:31
    Zitat von "Montesuma"

    Kannst Du eine Suchfunktion einbauen, bei der man ein Datum eingeben kann?

    Die Forensoftware wurde nicht von mir geschrieben, das ist eine OpenSource-Geschichte, die von mir einfach nur eingesetzt wird.

  • Lautstärkebegrenzung N1 - 3KW

    • ADMIN
    • 19. Juli 2006 um 20:03
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    - Viele Besucher fühlen sich durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping
    Village auf Dauer gestört. Schlafen ist unmöglich.

    Wer bei 3 kW schlafen kann, kann's auch bei 30 kW...


    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    * Die Lautstärke einer Tonanlage im Camping Village darf bei den nächstgelegen Wohngebäuden einen gewissen Lautstärkenwert nicht überschreiten. Durch das Emissionsschutzgesetz bzw. die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind die Grenzwerte für Musiklautstärke geregelt.

    Eigentlich wär's die Freizeitlärmrichtlinie (wenn die vom betreffenden Bundesland umgesetzt wurde...), aber Grenzwerte und Meßverfahren gleichen sich faktisch.

    Allerdings steht in der TA Lärm (oder in der Freizeitlärmrichtlinie) etwas von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums und von einem Beurteilungspegel, gebildet aus Leq, Impulszuschlag, Tonzuschlag...

  • RECARO Tuning Days - Party Boxendach - Tinitusparty!

    • ADMIN
    • 18. Juli 2006 um 23:16
    Zitat von "Flanders"

    *EDIT*
    Ich bin vor ca. drei monaten noch beim Hals, Nasen & Ohrenarzt gewesen um mich durchzuchecken. Da war mein Gehör top in ordnung um Missverständnisse vorzubeugen. :wink:

    Dann solltest Du vielleicht wieder dort hin. Wenn dann eine Schädigung feststellbar ist, hat der Veranstalter ein Problem...

    Am Rande: Im ProductionPartner 6/2006 gibt's 'nen Bericht über die diesjährige Mayday und wie die damit umgegangen sind.

  • Freelancer-Datenbank in der Schweiz

    • ADMIN
    • 18. Juli 2006 um 23:11
    Zitat von "lampenschrauber"

    Die Seite ist zwar schweizerisch, aber selbstverständlich dürfen sich auch unsere Landesnachbarn eintragen.

    Die Landesnachbarn danken für diese Großzügigkeit und weisen darauf hin, dass auf der B2B-Seite des PA-Forums auch Eidgenossen herzlich willkommen sind.

  • Diese DUMPER kotzen mich an

    • ADMIN
    • 18. Juli 2006 um 09:56
    Zitat von "Schrumpeln"

    Du hat einen Vestärker gekauft und zahlst 2000 Euro. Dann musst du mir dem Ve3rlei dieses Verstärkers genau die 2000 Euro wieder hereinwirtschaftren aber nicht noch das Folgegerät.

    Genau, das Folgegerät erwirtschaftet ja selbst wieder (wenn nicht, sollte man es nicht kaufen...)

    Dagegen fehlen eine ganze Reihe anderer Kosten.

    Als kleine Anregung: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=47837

  • Zeichenprogramm

    • ADMIN
    • 17. Juli 2006 um 12:05
    Zitat von "Manuela"

    zum Thema Corel:

    ab Version5 ist das sehr existenzfähig, darunter eher nicht.
    Eine alte Druckerweisheit sagt dazu noch: bei Corel sind immer die ungeraden Versionsnummern die besten. (Anm. ab V10 spielt das keine Rolle mehr)

    Version 6 taugt überhaupt nichts, das war die Umstellung auf Win32, da haben etliche Dinge nicht funktioniert.

  • Biete domain + Space für die "AG Veranstaltungssicherhe

    • ADMIN
    • 16. Juli 2006 um 12:35

    Sehr schön, dass hier jemand tätig werden möchte.

    Webspace und Domains sind allerdings nicht das primäre Problem...

  • Behördengänge für eine Veranstalltung

    • ADMIN
    • 14. Juli 2006 um 14:49

    http://www.veranstalterforum.de

  • Bauprojekt: Ministage, das variable Podest.

    • ADMIN
    • 13. Juli 2006 um 10:57
    Zitat von "Tobias Zw."

    Nö. Die Praktikabel wurden früher von den jeweiligen theatereigenen Handwerkern gebaut; deswegen gibt's auch heute noch alte Theater mit Praktikabeln in den abenteuerlichsten Maßen (180cm x 90cm, 200cm x 100cm, ...).

    Eigentlich gibt's da 'ne Norm, und zwar die DIN 15920. Die würde auch die Größen regeln.

    Am Rande: Teil 11 dieser Norm regelt die sicherheitstechnischen Festlegungen, und die Erläuterungen zur BGV C1 verweisen auch explizit auf diese Norm.

    Zitat

    @ Eliminator: Wie würdest Du denn Deine Podeste gegen Auseinandergleiten sichern?

    @ Eliminator: Nach DIN 15920 ist eine Plattendicke von 30 mm vorgesehen, das hat auch sicher seine Gründe. Hast Du denn für Deine 9 mm einen statischen Nachweis?

  • Die Essens-Steuer auchnoch?

    • ADMIN
    • 12. Juli 2006 um 21:10

    Da gibt's viel Literatur und Urteile darüber, was wie als geldwerter Vorteil zu versteuern ist...

  • Impressum auf Webpages

    • ADMIN
    • 12. Juli 2006 um 11:02

    http://www.gesetze-im-internet.de/tdg/index.html


    Zitat von "§6 TDG"

    Allgemeine Informationspflichten

    Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

    Alles anzeigen
  • http://www.xn--bjrnherzog-fcb.de

    • ADMIN
    • 12. Juli 2006 um 01:14

    Ja, wer hätte das gedacht: Da betreibt einer ein Forum für Veranstaltungstechniker, rechnet den Leuten ihre Windlasten oder zitiert ihnen die passenden Paragraphen aus der MVStättV, aber es ist nicht einer der Guten, in Wahrheit ist er ein ganz schlimmer Finger. Und keiner hätte es je erfahren, gäbe es da nicht den Björn Herzog, der auf seiner Webseite ( http://www.xn--bjrnherzog-fcb.de ) unerschrocken gegen das Böse zu Felde zieht.

    Zitat von "http://www.xn--bjrnherzog-fcb.de"

    Michael Ebner, der Administrator des paforums hat in seinem Warnungenbrett einige sehr vorsätzlich falsche Behauptungen verfasst, mit denen er sich

    der Beihilfe zum MORD

    Beleidigung

    Verleumnung

    Beihilfe zum Menschenhandel

    und zu guter letzt der VOLKSVERHETZUNG schuldig gemacht hat!!!

    Da er eidesstattliche Versicherungen meinerseits mit 'das ist kein Beweis' tituliert und mich damit meiner laut Grundgesetz geltenden Menschenrechte beraubt hat, bezeichne ich ihn hier als
    GEISTESKRANKEN VOLLIDIOTEN der sich von Schwerverbrechern instrumentalisieren lässt!

    VORSICHT VOR MICHAEL EBNER!! GLAUBEN SIE IHM NICHTS!!!

    Alles anzeigen

    Und jetzt wartet erst mal, bis Herr Herzog gründlich recherchiert, dann kommt die Vorbereitung eines Angriffskrieges wohl noch mit dazu.


    Da könnt Ihr's lesen: Ich bin ein ganz Gefährlicher, legt Euch besser nicht mit mir an.


    Und um diesen Worten jetzt noch den nötigen Nachdruck zu verleihen, kommt an dieser Stelle noch ein richtig böser Smiley: :evil:


    Oder vielleicht doch lieber der: :wink:

  • Frage zur Bestuhlung in einer Versammlungsstätte

    • ADMIN
    • 11. Juli 2006 um 12:54
    Zitat von "Tobias Zw."

    Ein Meister kann das - meinem Rechtsempfinden nach - nicht einfach so "auf seine Kappe" nehmen, und als Fachkraft sollte man da auch seine berechtigten Bedenken anmelden. Im schlimmsten Fall würde ich mir an Deiner Stelle von der Geschäftsleitung (Intendanz) bestätigen lassen, daß Du auf den Mißstand hingewiesen hast... wobei ich weiß, wie sch***e das gerade in kleinen Häusern mit wenigen Kollegen ankommt.

    Man kann doch einfach einen Dritten seines Vertrauens (beispielsweise jemand aus dem Forum) bitten, den Betreiber auf diesen Mißstand hinzuweisen, und zwar mit Nachweis des Zugangs (Einschreiben).

    Wenn dann tatsächlich mal etwas passiert, kann man ja dann argumentieren, man hätte ja auf diesen Mißstand hingewiesen, aus Sorge um den eigenen Arbeitsplatz das jedoch über einen Umweg getan. Ich schätze mal, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Richter diese Vorgehensweise akzeptieren werden...

  • Frage zur Bestuhlung in einer Versammlungsstätte

    • ADMIN
    • 11. Juli 2006 um 12:46
    Zitat von "DenJag"

    Ich fragte beim technischen Leiter nach. Der sagte, ich solle mich nicht beschweren. Das wäre alles i.O. so. Die Verantwortung hätte er.

    Ich denke mir aber immer, was isrt wenn doch mal was passiert und ich an diesem Tag Dienst habe. Sche.... Gefühl.

    1.) Die Verantwortung liegt zunächst einmal beim Betreiber. (§ 38 MVStättV)

    2.) Dann heisst es in § 32 recht eindeutig:

    Zitat

    Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
    (1) Die Zahl der im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze darf nicht geändert werden.
    (2) Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Planes ist in der Nähe des Haupteinganges eines jeden Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.

    Die Frage ist: Ist das nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan genehmigt? Nach dem der aushängen muss, einfach mal draufschauen...

    Dann schauen wir uns noch die Ordnungswidrigkeiten an:

    Zitat von "§ 47 MVStättV"

    Ordnungswidrigkeiten
    Ordnungswidrig nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 MBO* ) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    ...

    4. entgegen § 32 Abs. 1 die Zahl der genehmigten Besucherplätze überschreitet oder die genehmigte Anordnung der Besucherplätze ändert...


    Jetzt noch folgende Frage: wenn Du Dienst hast, welche Qualifikation hast Du dann? Nimmst Du eine Funktion als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik wahr?

  • Dry-Hire Biete geschlossen

    • ADMIN
    • 11. Juli 2006 um 00:56

    Dieses Brett ist ab sofort geschlossen. Dry-Hire-Angebote bitte unter http://www.vtb2b.de

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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