Zitat von "tom noise"Aufbauhelfer, die 2 Stunden zu spät kommen.
Clubbesitzer, die 3 Stunden zu spät aufwachen um aufzusperren.
Die Aufbauhelfer brauchst Du eh nicht, wenn der Club noch nicht aufgesperrt ist... :wink:
Zitat von "tom noise"Aufbauhelfer, die 2 Stunden zu spät kommen.
Clubbesitzer, die 3 Stunden zu spät aufwachen um aufzusperren.
Die Aufbauhelfer brauchst Du eh nicht, wenn der Club noch nicht aufgesperrt ist... :wink:
Zitat von "f8274"Wenn, wie mein Vorposter klarstellt, man mit 4 Stck. pro Seite max. 100 Leute beschallen kann, ist es m.E. unmöglich, mit der doppelten Menge Tausende von Leuten zu beschallen.
1.) 4 Stück pro Seite wären insgesamt 8, bei der Mayday hingen 40. Das ist nicht die doppelte, sondern die 5-fache Menge.
2.) Doppelt so viel Holz heisst nicht doppelt so viel Leute, sondern schon bei Punktquellen viermal so viel Leute. Bei Line-Arrays kommt hinzu, dass sich mit zunehmender Länge der Banane das Nahfeld ausdehnt.
3.) Ich habe das System bei der Mayday gehört (auch mal mit meiner Boxen-quäl-Arie...), das System ist beeindruckend. Allerdings wissen wir alle, dass Schallpegel im Tieftonbereich nur über Membranfläche oder Hub (oder Horn, das haben wir hier aber nicht) geht. 6,5"-Lautsprecher haben weder viel Membranfläche noch beeindruckenden Hub. Also müssen es viele sein. Der oben beschriebene Effekt kann einiges ausgleichen, aber sicher nicht alles. Dann geht es halt nur mit langen Bananen.
Das würde ich gerne auch mal im Rahmen eines Vergleichstests ausloten...
4.) Wegen Schallpegelbegrenzungen wird die gleichmäßige Beschallung der Publikumsfläche zunehmend wichtig.
Zitat von "Manuel001"Gibt es eine Möglichkeit eine Lastmessung bei D8 Motoren, in unserem falle Caimaster, nachzurüsten, ohne eine komplette C1 anlage zu verwenden?
1.) Prinzipiell ja
2.) Meiner Ansicht nach müsste die Lastmessung in die Steuerung eingebunden werden. Der dafür nötige Aufwand ist ganz erheblich.
Wie schon oben geschrieben, das ist etwas unscharf formuliert
Zitat von "StGB"Alles anzeigenStGB § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
StGB § 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder
schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Lässt sich denn der Vorsatz in den Schädigungserfolg nachweisen?
Zitat von "Insomnia"Wenn Du wirklich einen N-Bruch hast, dann ist ja nicht nur das Pultnetzteil am A...., sondern wie gesagt alles das mit auf der Phase lag. Wenn Du über CEE gefahren bist sogar alles das an den drei Phasen lag.
1.) Bei 1-Phasen-Wechselstrom richtet ein Nulleiterbruch keinen Schaden an.
2.) Bei 3 Phasen können jeweils nur zwei Phasen deutlich Überspannung haben (halbwegs ohmsche Verbraucher mal vorausgesetzt). Oft ist es auch so, dass zwei Phasen stark (und in etwa gleich stark) belastet sind, beispielsweise Amprack links und rechts, und eine dritte weniger (FOH). Da tritt dann auf der weniger belasteten Phase die Überspannung auf, während die anderen beiden Unterspannung haben.
3.) Ein Konzert ohne Effektgeräte, ohne Dynamics und ohne EQs ist zwar alles andere als lecker, aber noch hinzubekommen.
Ein Konzert ganz ohne Mischpultnetzteil...
Zitat von "Party-Nation"Denn wir bauen die Anlagen auch auf und bedienen sie.
Zitat von "BetrSichV § 10 Prüfung der Arbeitsmittel"(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.
Zitat von "BetrSichV § 2 Begriffsbestimmungen"(7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Wenn man das genau nimmt, geht ohne zumindest die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik gar nichts. Kommt dann noch Rigg dazu, sollte zumindest die Fachkraft oder der Fachkundige für Veranstaltungsrigging prüfen.
Die Bestimmungen aus der VStättVo sind Sache des Betreibers.
Es gab ja auf der PLS diese Diskussionsrunde zu den VPLT-Standards, und dort tendierte das Podium zu der Ansicht, D8 sei ja weitgehend unproblematisch, da steht ja keiner drunter, mehr als Sachschaden kann da ja nicht passieren.
Ich mache da mal generell ein Fragezeichen dahinter.
Bei den geführten Lasten stellt sich zusätzlich die Frage, wie man da Sekundärsicherungen anbringt, wenn sich da keiner drunter aufhalten darf. Bockleiter neben dem Tower?
Daneben mal folgender Gedankengang (Gefährdungsanalyse ist ja derzeit in Mode...): Wir ziehen einen Traversenrahmen hoch, beim Hochziehen verkantet die Sache, in's Rigg kommen erhebliche Torsionskräfte, irgendwo bekommt die Sache einen Knacks weg, kommt aber noch nicht runter. Wird dann in die Sekundärsicherung gehängt. Anschließend wird dann beispielsweise ein Linearray hochgezogen, und nun kommt's zum Desaster.
Sichtprüfung zwischen Anbringen der Sekundärsicherung und Anbringen weiterer Lasten ist erst einmal nirgends vorgesehen.
Von daher würde ich zu der Auslegung tendieren, dass auch bei D8-Motoren und geführten Lasten (genauso wie bei statisch unbestimmten Systemen) eine Lastmessung nötig ist. Und zwar jetzt nicht irgendwo eine Lastmessdose und irgendwo steht ein Laptop rum, vielleicht schaut ja jemand drauf, sondern eine Steuerung nach DIN EN 61508 - also im Prinzip eine C1-Anlage. Den Aufschrei der Branche wollte man wohl vermeiden und hat etwas "unscharf" formuliert. Das schafft allerdings das Problem nicht aus der Welt, sondern verlagert es auf die Diskussion nach einem Schadensfall (wenn dann Leute in schwarzen Roben Sätze schreiben wie "der Beklagte hätte erkennen müssen"...).
Zitat von "uifei"Bei sich bewegenden Konstruktionen über Publikum dürfen nur Schäkel mit Mutter und Splint verwendet werden.
Bei Safeties mit Schäkel gilt dies übrigens auch!...
Zum Nachlesen und Diskutieren bitte erst auf die Seite der BGV / UVG gehen! Auf direkte Verweise wurde des Verständnishalber verzichtet, da hier ja eh viele Mitglieder des VPLT gibt und vorausgesetzt werden kann, dass diese die einzelnen Vorschriften kennen und umsetzen können.
:roll:
1.) In der SP 25.1/2-4 (BGI 810-3, "Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und -ketten", explizit als BGV C1-Erläuterung ausgewiesen) wird als zulässiges Schäkel das gerade 2-Teil-Schäkel nach DIN 82101 angegeben. Ein solches ist auch abgebildet.
Wenn nun exakt dieses nicht verwendet werden sollte, dann würde ich nicht so laut "BGV / UVG" rufen...
2.) Wenn man die Zahl der angemeldeten User und die Zahl der VPLT-Mitglieder vergleicht, dürfte wohl eher der Begriff "Minderheit" zutreffend sein, selbst wenn 100% aller VPLT-Mitglieder hier angemeldet sein sollten (wovon ich nicht ausgehe).
3.) Die Unterstellung bezüglich der Kenntnis der Vorschriften und deren Umsetzung... ich will mal hoffen, dass es so ist.
Ich lass es mal als Kuriosum drinnen...
Ja, das geht.
Viele der mittelgroßen PA-Buden trennen passiv, einfach mit einem zweiten Harting-Stecker in der Stagebox, von dem dann aus ein Core zum Monitorplatz gezogen wird.
Und was hindert einen daran, eine ziemlich lange Banane zu hängen?
Zitat von "TeRroRbErNd"Die Haftung trägt in jedem Fall der Sicherheitsbeauftragte der Schule. Meist ist das der Hausmeister und/oder der Schulleiter. Dieser ist auch für eine Sicherheitsüberprüfung verantwortlich...
1.) Haftungsfragen können sehr verzwickt sein. Wenn man sich da nicht wirklich auskennt, äußert man sich da besser nicht.
2.) Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betreiber eines Gebäudes muss eine geeignete Sicherheitsorganisation aufbauen. Wobei viele Schulen von der Gemeinde gebaut wurden und mitgenutzt werden. Da wäre erst mal zu klären, ob bei der jeweiligen Veranstaltung der Bürgermeister oder der Schulleiter die Organisationsverantwortung hat. Für den Arbeitsschutz gilt Analoges.
3.) Der Inhaber der Organisationsverantwortung kann/muss einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dies ist dann sein Erfüllungsgehilfe und nimmt ihn nicht aus der Verantwortung.
In Ergänzung zu dieser Diskussion:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=49110
Wie dort zutreffend geschrieben wurde, dreht sich ein "normaler" Schäkel (ein 2-Teile-Schäkel, also kein 4-Teile-Schäkeln mit Mutter und Sicherungssplint, bisweilen auch "BGV C1-Schäkel" genannt) unter Last nicht auf.
Dies setzt aber zwingend voraus, dass der Schäkel belastet ist. Bei Sicherungsseilen kann man das jedoch nicht voraussetzen.
Ich habe neulich auch den Fall gesehen, dass für die Kabelführung zu Moving Trusses eine Lösung aus Schäkeln gebaut wurde: Alle paar Meter im Kabelbaum ein Schäkel (Kabelbinder ?), der um die Kette des Motorzuges gelegt war, so dass sich der Kabelbaum beim Hochfahren der Truss zu Schleifen gelegt hat. Bei einer solchen Lösung ist der Schäkel nicht belastet und somit auch der Bolzen nicht gegen Herausdrehen gesichert. Erschwerend kommt dazu, dass durch das häufige Hoch- und Runterfahren die Gefahr des Herausdrehens deutlich erhöht wird.
(Mir wurde auch berichtet, dass es im Testbetrieb dann mal deutlich im Alu gescheppert hat, und danach lag ein Schäkel auf dem Boden. Glücklicherweise noch ohne Publikum im Raum...)
Von daher: unbelastete Schäkel auf jeden Fall gegen Aufdrehen sichern.
Zitat von "ThomasA"ADMIN: da hat wohl dieser hier gefehlt:
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Brummschleife aufgetrennt heisst nicht zwingend Schutzleiter aufgetrennt.
Wo aber der Schutzleiter aufgetrennt wird, wäre
tatsächlich angebracht,
Zitat von "Oliver"Inwieweit geht das Buch auf Vorschriften und Schutzeinrichtungen ein (RCD, Schmelzsicherung, LS Schalter) bzw. auf Leitungsbemessung und was noch so Relevant ist? Bei Amazon liest sich das eher so als wäre es ein Buch für Leute die Veranstaltungstechnik reparieren möchten.
Es gibt ein Kapitel über diese Themen, aber halt ein Kapitel unter vielen. Das Buch heisst ja auch "Elektronik" und nicht "Elektrik für Veranstaltungstechnik". Es ist vor allem ein Grundlagenbuch für Elektronik. Ob man danach eher repariert, eher selbst entwickelt oder einfach nur mal verstehen wollte, warum das überhaupt funktioniert... bleibt jedem selbst überlassen.
Schilder doch den Vorfall mal der Polizei, vielleicht können die's Fällen zuordnen, wo dieses Team erfolg hatte.
"Elektronik für Veranstaltungstechnik", siehe Bücher. OB's gut ist? Nun, da bin ich als Autor befangen...
Ist meist 'ne Brummschleife, die aufgetrennt wurde.
Wer definiert hier mal sauber die Begriffe "C1-konform" und "C1-zertifiziert" ?
Am Rande:
Zitat von "www.mayday.de"Wir schreiben das Jahr 2006
...
Kugelförmig breiten sich die Schallwellen im Weltall aus. Mit dreitägiger Verspätung gibt es eine Lärmbeschwerde von der Marskolonie.
Amüsante Vorstellung, aber
1.) Im Weltall haben wir Vakuum, da breiten sich keine Schallwellen aus.
2.) Selbst dann, wenn man bis dahin unser gesamtes Sonnensystem mit Luft gefüllt hätte: Der Mars ist 55,7 bis 401,3 Mio km entfernt, schon ganz ohne Luftdämpfung haben wir auf diese Entfernung zwischen 215 und 232 dB Pegelverlust.
Selbst dann, wenn bis dahin die Lautsprecher einen Wirkungsgrad von näherungsweise 100% hätten, würde die Leistung eines AKW nicht ausreichen, um die nötigen Pegel zu erzeugen.
Was solche Pegel für die Personen im Nahfeld dieser Beschallungsanlage bedeuten würden, darf sich jeder selbst ausmalen.
Ein Schallpegel über etwa 190 dB hätte auch zur Folge, dass in en Druckminima ein Druck kleiner Hochvakuum erforderlich wäre...
3.) Bei diesen Entfernungen haben wir eine Laufzeit in der Größenordnung von 5,2 bis 37,4 Jahre. So viel tum Thema "drei Tage Verspätung"...