Zitat von "audio-zenit"Na dann will ich mal den Anfang machen. Es haben sich ja schon einige für 18:00 angemeldet, wenn die Zensur bez. des Hallenpegels fällt.
Halle 4.1 , Stand K 47
An welchem Tag? Oder wäre das egal?
Zitat von "audio-zenit"Na dann will ich mal den Anfang machen. Es haben sich ja schon einige für 18:00 angemeldet, wenn die Zensur bez. des Hallenpegels fällt.
Halle 4.1 , Stand K 47
An welchem Tag? Oder wäre das egal?
Zitat von "DasIch"Aber uns hat man in der Schule auch immer eingebläut:
Bist du als ausgebildeter Meister auf einer Veranstaltung tätig, egal als was, ob Ton oder Licht oder sonstwas, steht man mit in der Verantwortung.
Wie weit das rechtlich dann haltbar ist, sei mal dahin gestellt.
P.S. auch als Gast sei man verpflichtet einzugreifen.
Ich halte das aber auch für ziemlichen Blödsinn.
Natürlich, wenn ich was lebensbedrohliches sehe, schreite ich ein, das hat aber nix mit meinem Meisterbrief zu tun.
Ja, das wird sehr oft verbreitet. Wenn man dann nach den Rechtsgrundlagen fragt, bekommt man oft nichts Erhellendes erzählt. Ein paar setzen so eine Behauptung in die Welt, und hunderte plappern sie nach... :roll:
Wie sieht die Lage nun tatsächlich aus?
1.) In der MVStättV steht - und das ist ein echter Mangel dieser Verordnung - nichts zum Thema Beauftragung drin. Das heisst nun nicht, dass keine erforderlich ist. Diese kann implizit im Rahmen eines Arbeitsvertrages passieren, dass kann explizit passieren.
Aber mit "der Lichttechniker der Band ist Beleuchtungsmeister, der Bühnenmeister vom Stadttheater sitzt an der Bar, also habe ich meine beiden Meister" geht das ganz sicher nicht.
2.) Die Sicherheit der Versammlungsstätte ist eine baurechtliche Betreiberpflicht, der Betreiber hat die nötigen Fachkräfte zu stellen, für deren Vertrautheit mit der Versammlungsstätte zu sorgen und sie mit den erforderlichen Vollmachten auszustatten.
3.) Die Verfechter von "der Meister ist immer verantwortlich" haben mir auch noch nicht schlüssig darlegen können, wie man ohne Beauftragung in die Garantenpflicht nach § 13 StGB kommt.
4.) Die unterlassene Hilfeleistung...
Zitat von "§ 323c StGB"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Unglücksfälle oder Not haben wir da ja nicht, man könnte allenfalls die "gemeine Gefahr" sehr weit auslegen. Diese Gefahr müsste ja erst mal offensichtlich sein. Welcher Staatsanwalt möchte bitteschön den Beweis führen, dass man beispielsweise als Bandmischer vom FOH-Platz aus hätte erkennen müssen, dass da auf der Bühne ein Banner hängt, das nicht mindestens schwer entflammbar ist. Also da muss der Unsinn, der gemacht wird, schon sehr, sehr offensichtlich sein, dass da auch nur der Hauch einer Chance besteht, dass man zur Verantwortung gezogen wird. (Und wenn ich mir alleine die möglichen Einreden ansehe: Da war man dann an dem Tag schon etwas angeheitert und hatte auch gerade Probleme mit dem Sehvermögen... nee, jeder auch nur halbwegs erfahrene Staatsanwalt verfolgt das nicht weiter.)
5.) Aber Vorsicht: Wenn man selbst aktiv tätig wird, also beispielsweise so ein Banner selbst aufhängt, sieht's schon wieder ganz anders aus.
STOP!
Keine Vorschläge der User bitte, welche Stände man stürmen könnte.
Bitte Vorschläge der Aussteller, wer seinen Stand für eine solche Aktion zur Verfügung stellen würde.
1.) eigener Forumsstand gibt es erst nächstes Jahr wieder
2.) Ich würde vorschlagen, dass wir uns 17:00 Uhr am Stand jeweils eines Herstellers treffen. Einladungen der Hersteller bitte hier oder per PM oder eMail an mich.
Zitat von "FlatMoon"Du weist schon das du mit dieser Aussage den 63A Stecker auf 2x32A Adapter legalisierst?
Wenn's hinterher mit 16 mm² weitergeht, sehe ich da auch kein Problem... (wobei ich jetzt keinen 32 A-Stecker kenne, der 16 mm² aufnimmt...)
Zitat von "unknown"ALLE Textilien ( hier meine ich nicht die Klamotten von irgendwelchen Musikern ) und ALLE Dekogegenstände, Hintersetzer etc. müssen mindestens der DIN 4102 B 1 entsprechen !
Das heißt, das diese Gegenstände mindestens schwerentflammbar ausgeführt sein müssen !
Kurzer Blick in's Gesetzbuch...
(1) Vorhänge von Bühnen und Szenenflächen müssen aus mindestens schwerentflammbarem Material
bestehen.
(3) Ausstattungen müssen aus mindestens schwerent flammbarem Material bestehen. Bei Bühnen oder Szenenflächen mit automatischen Feuerlöschanlagen genügen Ausstattungen aus normalentflammbarem Material.
(4) Requisiten müssen aus mindestens normalent flammbarem Material bestehen.
Für einige textile Erzeugnisse gibt's dann Spezialnormen, das geht dann nicht nach der "Baustoff-Norm" DIN 4102.
Zitat von "MVStättV 2005 Begründung"Alles anzeigenDIN 66080, Ausgabe:1988-11
Klassifizierung des Brennverhaltens textiler Erzeugnisse; Grundsätze
DIN 66081, Ausgabe:1989-05
Klassifizierung des Brennverhaltens textiler Erzeugnisse; Textile Bodenbeläge
DIN 66084, Ausgabe:2003-07
Klassifizierung des Brennverhaltens von Polsterverbunden
DIN 66090-1, Ausgabe:1980-03
Textile Fußbodenbeläge; Anforderungen an den Aufbau, Brandverhalten
DIN EN 1624, Ausgabe:1999-10
Textilien und textile Erzeugnisse - Brennverhalten industrieller und technische Textilien - Verfahren
zur Bestimmung der Flammenausbreitung vertikal angeordneter Meßproben; Deutsche Fassung EN
1624:1999
DIN EN 1625, Ausgabe:1999-10
Textilien und textile Erzeugnisse - Brennverhalten industrieller und technischer Textilien - Verfahren
zur Bestimmung der Entzündbarkeit vertikal angeordneter Meßproben; Deutsche Fassung EN
1625:1999
DIN EN 1021-1, Ausgabe:1994-01
Möbel; Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln; Teil 1: Zündquelle: Glimmende Zigarette
(ISO 8191-1:1987, modifiziert); Deutsche Fassung EN 1021-1:1993
DIN EN 1021-2, Ausgabe:1994-01
Möbel; Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln; Teil 2: Zündquelle: Eine einem Streichholz
vergleichbare Gasflamme (ISO 8191-2:1988, modifiziert); Deutsche Fassung EN 1021-2:1993
Zur den DIN EN 1021-1 und 1021-2 liegen folgende neuen Normentwürfe vor:
(Norm-Entwurf) DIN EN 1021-1, Ausgabe:2004-05
Möbel - Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln - Teil 1: Glimmende Zigarette als Zündquelle;
Deutsche Fassung prEN 1021-1:2004
(Norm-Entwurf) DIN EN 1021-2, Ausgabe:2004-05
Möbel - Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln - Teil 2: Eine einem Streichholz vergleichbare
Gasflamme als Zündquelle; Deutsche Fassung prEN 1021-2:2004
Zitat von "unknown"Das Endprodukt muss den Anforderungen der DIN 4102 entsprechen !
Welches Endprodukt wird denn nach DIN 4102 geprüft?
Zitat von "test"ansonsten schöne ansammlung von selbstbau bässen und es wirkt ambitioniert, jedoch noch unerfahren :wink:
Sag mal, kannst Du nicht lesen? Da steht doch (Banner im Gebälk) extra drüber "Professional Sound & Light"... :wink:
Zitat von "Michael D"Der Unterschied zwischen 32 und 40 A ist sicherlich nicht so gross wie der zwischen verdreckten/korrodierten und sauberen Kontakten in Steckern und Dosen und darüber regt sich hier niemand auf... Wie kommt das?
Das Problem bei 40-A-Absicherung ist nicht der CEE-Steckverbinder, der würde auch 63 A aushalten, sondern dass die Leitungen dann entsprechend bemessen sind. Und beim Strom haben wir nicht die Sicherheitsfaktoren wie bei Stahlseilen...
Zitat von "Manuela"Ich bin eine liebevolle warmherzige Frau, aber auch eine eiskalt rechnende Geschäftsperson die nur wenig vergißt. Und im Rahmen geschäftlicher Begebenheiten sehe ich bei denen die dann fallen Selbstverschulden.
Was ist das nun? Inkonsequenz? Gewinn an Lebenserfahrung? "Was geht mich mein Geschwätz von gestern an"?
Wo siehst Du hier einen Kragarm?
Zitat von "CE_VT"es ist auf jeden fall genehmigt worden und das von einem prüfer der ein zu dunkles Licht auf den Toiletten beanstandet hat!!!
Jeder hat so seine Masche, wie er mangelnde Fachkenntnis überspielt...
Zitat von "wora"könnte man gegenüber solch einer halle z.b. anregen, das man eine richtige messung während seiner VA durchführt und dafür das ohr aus bleibt?
Man könnte die Halle beispielsweise darauf hinweisen, dass dies nicht den Regeln der Technik entspricht und dass sie mit haftbar sein können, wenn keine normgerechte messung nach DIN 15905 Teil 5 durchgeführt wird...
Nicht unbedingt, bei gleichmäßigem Lärm (Industrie) wäre es genau das Richtige. Nur für Veranstaltungen ist es in etwa so geeignet wir der Conrad-Schallpegelmesser...
Wie lautet denn die entsprechende Passage in den Versicherungsbedingungen?
Der Thread wird nahezu inhaltsgleich auch hier geführt:
http://www.2sound.de/musiker-forum/…icht-t7912.html
Es schont die Nerven der Beteiligten, wenn sie sich nur in einem Forum kloppen müssen, und es schont die Nerven der Moderatoren hier, wenn das bei den Kollegen passiert...
geschlossen.
Zitat von "KGB"Ich gehe davon aus, dass es 95dbA LMax waren. Es hat ziemlich schnell auf Lautstärkeänderungen reagiert, vor allem in den Höhen.
Dann war es vermutlich der Momentanpegel, also Beschränkung von Lmax.
Bei der 15905 Teil 5 reden wir aber über Leq, das wären geschätzte 20 bis 30 dB mehr... (Nein, das kann man nicht direkt umrechnen, das hängt ganz maßgeblich vom Crest-Faktor ab.)
Die Neufassung der DIN 15905 Teil 5 soll uns zum Anlass sein, einen Forumstag zu diesem Thema zu veranstalten. Zum einen, um über die sich abzeichnenden Änderungen zu informieren, zum anderen, um gemeinsam die Praktikabilität der Neufassung zu diskutieren und gegebenenfalls Einsprüche zu formulieren.
Es zeichnet sich ab:
Mittwoch, 19. April 2006, etwa 10:00 bis 17:00 Uhr
in Berlin (vermutlich Konferenzraum eines Hotels)
10:00 bis 13:00 Uhr Vorträge über die Neufassung und zusammenhängende Themen
13:00 bis 14:00 Uhr Mittagspause
14:00 bis 17:00 Uhr Diskussion
Tageungspauschale (inkl. Getränke und Mittagessen) 25,- oder 30,- Euro.
Meinungen, Anregungen, Kommentare?
Wäre der Termin konsensfähig?
EDIT ADMIN: habe mich beim Termin eine Woche vertan, gemeint ist Mittwoch, der 19. April.
Zitat von "Kracky"ich traue MDF auf die Dauer nicht.
Ja, um da auf eigenes Risiko mit Einschlagmuttern zu riggen, wäre mir MDF auch etwas zu heikel.
Zitat von "mediennutte"
lustig, also wir haben jetzt zwei konzerte (essen/FFM) zwei systeme einmal Vdosc einmal dVdosc, und drei verschiedene pulte (Midas, D5 und Venue) Hmmmmmm, kurz nachgedacht, neeee, klingt komisch ist aber so, kann gar nicht sein
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1.) Über den konkreten Vorfall kann ich jetzt gar nichts sagen.
2.) Mit Aussagen wie "kann gar nicht sein" wäre ich etwas vorsichtig. Mal kurz eine Geschichte zusammengesponnen: Ort 1, Pult 1, dann passiert etwas mit dem Pult (beim Laden aus dem Laster gefallen oder was auch immer...), man muss an Ort 2 ganz kurzfristig ein anderes Pult organisieren, dasselbe bekommt man nicht...
Das würde dann auch zusammenpassen mit "Sound war am Anfang Grütze, wurde dann aber besser".