Zitat von "mringhoff"Der juristische Schuldbegriff ist da etwas differenzierter, als der Schuldbegriff aus dem Lexikon.
Vgl. Mezger, Strafrecht, § 35, S. 265 ff.: "Schuldhaft handelt nach geltendem Recht, wer 1. zurechnungsfähig ist, 2. vorsätzlich oder - in besonders bestimmten Fällen - fahrlässig handelt.Es kann also juristisch sehr wohl sein, daß einer einen Mißstand verursacht hat, aber jedoch keine Schuld hat.
Ein ganz netter Beitrag zum Thema Schuldbegriff:
http://www.strafrecht.euv-frankfurt-o.de/lehrstoff/grun…huld/schuld.htm
Hallo, aufwachen!!! Nicht Strafrecht, ZIVILRECHT...