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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Max Pegel, Null Output - Gibt es sowas

    • ADMIN
    • 4. September 2016 um 14:27
    Zitat von "wora"

    ausser dem bereits genannten ducker kenne ich keine regelungsmöglichkeit, die ein signal ab einem bestimmten inputpegel automatisch leiser macht.

    Mit dem Lim1 (http://www.dbmess.de/limiter.html) lässt sich so etwas einstellen, ist eigentlich für uneinsichtige DJs gedacht.

    Und als analoge Ausführung und dann deutlich günstiger ist gerade etwas am entstehen.

  • 15 Jahre PA Forum / Highlights

    • ADMIN
    • 4. September 2016 um 14:23
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    Ich bekomme da nur:

    Jetzt sollte es wieder gehen...

  • 15 Jahre PA Forum / Highlights

    • ADMIN
    • 30. August 2016 um 07:21
    Zitat von "4Art"

    Selbstbau.
    Ich kriege heute noch Bauchmuskelkater. Aber irgend wie ist die Mutter aller Threats in den weiten des Webs verschwunden. :shock:

    Ist hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=285


    Und könnte man finden über: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=22&t=31214

  • Holi-Festival 2.0

    • ADMIN
    • 15. August 2016 um 20:57
    Zitat von "Dosenfutter"

    Einziger mir bekannter echter Schutz sind die aufblasbaren Cover, die wirklich 100% dicht sind. Wobei man sich auf die 100% leider nicht immer verlassen kann.

    Solange da Überdruck herrscht, wird da nicht viel eindringen.

  • Seminar Sachkundige Person für Schallpegelmessung

    • ADMIN
    • 12. August 2016 um 22:23

    Ich ergänze mal ein wenig die Seminarinhalte:

    Block 1 Theorie Auffrischung
    Was ist ein dB und wie rechnet man damit, ein paar akustische Größen, A- und C-Bewertungskurve, Pegeladdition, Pegelminderung durch Entfernung, etc.

    Block 2 Gehörschäden bei Veranstaltungen - Stand der Rechtsprechung
    Wir arbeiten uns durch 6 Urteile durch

    Block 3 Theorie DIN 15905-5: Messverfahren, Korrekturwerte, Messprotokoll
    Wann muss man messen, wie muss man messen, warum gehört das Messmikrofon nicht an den FOH

    Block 4 Praxis - Messungen nach DIN 15905-5
    Wir schauen uns die Messung anhand eines NTI XL2 und eines dBmess 2009 mal in der Praxis an

    Block 5 Immissionsschutz und Arbeitsschutz
    LärmVibrationsArbSchV, TA Lärm,Freizeitlärmrichtlinie 2015

    Block 6 Schallprognoserechnung nach DIN 18005
    Wie man Schallpegel prognostiziert, wenn man mit der reinen Entfernungsformel nicht weiter kommt.

    Block 7 Schallprognoserechnung nach DIN 18005 - praktische Übung
    Jetzt darf jeder mal selbst rechnen...

    Block 8 Abschlussprüfung

    Block 9 Besprechung Abschlussprüfung

    Wenn die Zeit reicht: Bonustrack "Mischen bei 99 dB" - wie man als Tontechniker damit klar kommt.

  • Warnung vor Silke u. Nico Jakuborska - CocoStudios

    • ADMIN
    • 30. Juli 2016 um 22:05
    Zitat von "aus einer zugegangenen eMail"

    Sehr geehrte Leser,

    Herr Michael Schopf hat an der genannten Veranstaltung im Dezember 2008 mitgearbeitet. Es ist richtig das die beauftragende Firma Cococreativconsultants 2009 in Insolvenz gehen musste (das macht niemandem Spaß).

    Diese Insolvenz wurde vom Insolvenzverwalter, Rechtsanwältin Dr. Dorothée Lang-Dankov abgewickelt und betreut. Herr Michael Schopf hat im Rahmen der Insolvenzabwicklung keine Forderungen gegenüber der Insolvenzverwaltung gestellt obwohl er mehrfach dazu aufgefordert wurden.

    Die Art und Weise, Richtigkeit der Rechnung und andere Behauptungen ohne Namen und Fakten, lasse ich unkommentiert.

    Nico Jakuborska

  • Neuer Administrator

    • ADMIN
    • 9. Juli 2016 um 13:51

    Ab sofort wird Titus Mast (Benutzername Titus) Aufgaben im Bereich der Verwaltung, insbesondere der Verifizierung vornehmen.

    (Ich hoffe, dass wir dann die Verifizierung am selben Tag schaffen, bislang dauerte das schon manchmal recht lange...)

    Moderationsaufgaben wird Titus nicht wahrnehmen.

  • rechtsfrage! geldforderung durch verleiher an freelancer

    • ADMIN
    • 4. Juli 2016 um 21:01
    Zitat

    Gar nicht so schwierig (nein, auch keine Rechtsberatung), denn ein Selbstständiger schuldet den Erfolg seiner Leistung.

    Pardon: Nein. Also nicht in jedem Fall.

    Im Netz gibt es zahllose Übersichten über die Vertragsarten, z.B. http://www.steuerazubi.com/vertragsarten-uebersicht

    Welcher Vertrag hier geschlossen wurde, ist erst mal unklar. Vielleicht auch den Vertragsparteien. Vielleicht auch einem Rechtsanwalt, der die Sache prüfen würde, weil die vertraglichen Regelungen lückenhaft und/oder widersprüchlich sind.

    Nach oberflächlicher Prüfung sieht es nach Dienst- oder Werksvertrag aus. Bei einem Werksvertrag wird der Erfolg geschuldet, bei einem Dienstvertrag nicht.

  • Blitzschutz auf Festivals

    • ADMIN
    • 9. Juni 2016 um 22:16

    Insgesamt: Wir sind hier in einem Spannungsfeld zwischen Immissionsschutz und Personenschutz.

    Aus Gründen des Immissionsschutzes macht man solche Festivals möglichst weit draußen, um wenig Nachbarn zu haben, die man mit Lärm stören könnte. Das ist erst mal vernünftig.

    Da "draußen" haben wir jedoch erst mal wenig Infrastruktur. Und das ist bezüglich des Personenschutzes problematisch.

  • Blitzschutz auf Festivals

    • ADMIN
    • 9. Juni 2016 um 21:44
    Zitat von "wora"

    vor allem bieten kleine zelte keinen schutz gegen blitzeinschläge, weil die allermeisten kein stahlgestänge mehr haben sondern glasfaserstäbe...

    Wenn ich an das Zelt denke, dass wir damals hatten (so vor etwa 30 Jahren). Das hatte zwar Stahlgestänge, aber die Stangen standen dann auf dem Kunststoff-Zeltboden, also nicht geerdet. Da wäre mir Fiberglas lieber gewesen.

    Ansonsten glaube ich, dass im Umfeld eines Festival-Geländes der Blitz nicht ausgerechnet in ein kleines Zelt einschlägt. Das Problem sind da eher die Schrittspannungen. Wenn das Zelt einen isolierenden Boden hat, ist das schon mal nicht ganz schlecht.

  • Blitzschutz auf Festivals

    • ADMIN
    • 9. Juni 2016 um 21:39
    Zitat von "Jeremy"

    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Experten für Risikoabschätzungen bei den Versicherungen sitzen. Vor diesem Hintergrund könnte ich mir gut vorstellen, dass eine Veranstaltung nur dann genehmigt wird, wenn der Nachweis erfolgt, dass der Versicherung(!) ein geeignetes Sicherheitskonzept vorgelegt wurde und dass das von dieser akzeptiert wurde. Für die dafür abzudrückende Prämie bekommt der Veranstalter dann auch einen Aufpasser der Versicherung zur Seite gestellt ...

    Mit dieser Idee habe ich 2010 mal das "Roundtable Veranstaltungsversicherung" veranstaltet (http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=3&t=81042), da waren auch einige Leute aus der Versicherungswirtschaft dabei. Deren klare Aussage: Wir müssen froh sein, überhaupt noch versichert zu werden.

  • PLS 2016 - der alternative Thread

    • ADMIN
    • 31. März 2016 um 08:38
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    Wer riskiert für mich alle seine Ohren und geht zur Funktion One-Vorführung auf dem Außenareal?
    (Ja, ich werde es zeitlich mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst nicht nach FaM schaffen...)

    Warum "Ohren riskieren"?

  • Forenstammtisch auf der PLS 2016

    • ADMIN
    • 31. März 2016 um 08:36

    Auf der diesjährigen Prolight + Sound wird es wieder einen Forenstammtisch geben.

    Halle 3.1 Stand A80 (AudioZenit / dBmess)

    12:30 bis 13:30

    Damit Euch die Messegastronomie nicht abzockt, wird es wieder Mittgessen geben (Eintopf, Würstchen mit Kartoffelsalat, irgendwas für die Vegetarier, und natürlich Getränke)

  • Party-PA-Forum im schiefen Licht

    • ADMIN
    • 1. März 2016 um 22:28

    da denkt man, man habe alles an Spam gesehen, was es so gibt, und dann kommt:

    Zitat

    Guten Tag,

    mein Name ist ***. Ich arbeite als freiberufliche Lektorin.

    Sie sind sich gewiss dessen bewusst, dass Rechtschreibfehler einen Webauftritt in einem schiefen Licht erscheinen lassen (siehe Referenzen auf meiner Homepage).

    Ich möchte Sie auf einige Tippfehler aufmerksam machen, die ich während des Testens meiner Online-App auf Ihrer Website gefunden habe. Diese Applikation ermöglicht es, die Effizienz der Rechtschreibprüfung im Vergleich zu anderen Rechtschreibprüfungsservices zu erhöhen. Mit der Verwendung der App kann ich Ihnen einen schnellen und preiswerten Service anbieten. Darüber hinaus zeigt die App jeden Tippfehler in seinem eigenen Kontext an.

    Sie können sich zwei Beispiele für Rechtschreib- oder Tippfehler ansehen, die ich auf Ihrer Website gefunden habe.

    Fehlerhaftes Wort:
    inzwsichen

    Auf dieser Seite:
    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=48&p=731263&sid=60220ffeaa740ce444de29d772841cd6


    Fehlerhaftes Wort:
    bischen

    Auf dieser Seite:
    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=50&p=731344&sid=60220ffeaa740ce444de29d772841cd6


    Wollen Sie weitere Fehler auf Ihrer Website durch mich finden lassen? Bei Interesse an einem unverbindlichen Angebot kontaktieren Sie mich.

    Bitte besuchen Sie meine Website unter ***** , um mehr Informationen erhalten zu können, oder ich rufe Sie gerne an.

    Mit freundlichen Grüßen
    ***
    Lektorin

    Alles anzeigen
  • Party-PA-Forum im schiefen Licht

    • ADMIN
    • 1. März 2016 um 22:26

    da denkt man, man habe alles an Spam gesehen, was es so gibt, und dann kommt:

    Zitat

    Guten Tag,

    mein Name ist ***. Ich arbeite als freiberufliche Lektorin.

    Sie sind sich gewiss dessen bewusst, dass Rechtschreibfehler einen Webauftritt in einem schiefen Licht erscheinen lassen (siehe Referenzen auf meiner Homepage).

    Ich möchte Sie auf einige Tippfehler aufmerksam machen, die ich während des Testens meiner Online-App auf Ihrer Website gefunden habe. Diese Applikation ermöglicht es, die Effizienz der Rechtschreibprüfung im Vergleich zu anderen Rechtschreibprüfungsservices zu erhöhen. Mit der Verwendung der App kann ich Ihnen einen schnellen und preiswerten Service anbieten. Darüber hinaus zeigt die App jeden Tippfehler in seinem eigenen Kontext an.

    Sie können sich zwei Beispiele für Rechtschreib- oder Tippfehler ansehen, die ich auf Ihrer Website gefunden habe.

    Fehlerhaftes Wort:
    inzwsichen

    Auf dieser Seite:
    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=48&p=731263&sid=60220ffeaa740ce444de29d772841cd6


    Fehlerhaftes Wort:
    bischen

    Auf dieser Seite:
    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=50&p=731344&sid=60220ffeaa740ce444de29d772841cd6


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  • Schalldämmung für Club oder Diskothek

    • ADMIN
    • 23. Februar 2016 um 21:27

    Um wie viel seid Ihr zu laut?

  • Lärmpegelauflagen für kleines Stadtfest - was ist üblich?

    • ADMIN
    • 15. Februar 2016 um 20:38
    Zitat von "Martin2003"

    Nun plant das O-Amt die Genehmigung mit der Auflage bis 22 Uhr 70dB und nach 22 Uhr 55dB am nächsten bewohnten Gebäude (das ist ca. 15m von der Bühne entfernt) zu erteilen. Mehr Infos dazu habe ich leider bisher noch nicht....

    1.) Das sind die Werte für die sogenannten seltenen Störereignisse aus der TA Lärm/Freizeitlärmrichtlinie. Das heisst, für ein paar Tage/Nächte im Jahr darf die Behörde das zulassen, ansonsten gelten strengere Werte.

    2.) Das ist Beurteilungspegel. Also L(A)eq + Impulszuschlag + Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit + Zusclag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit.

    3.) Wenn die Behörde unfreundlich ist, verlangt sie eine Messung durch eine zugelassene Stelle nach § 26 BImschG (dann teuer), oft geht aber auch eine Fachfirma mit geeignetem Meßequipment.

    4.) 15m von der Bühne heisst entfernt heisst im Klartext, Richtwert wird überschritten oder die Veranstaltung endet um 22:00 Uhr. Davor ist es etwas kulanter wegen höherem Richtwert und Mittelung über 16 Stunden.

    5.) Wenn die Behörde ganz kulant ist, dann zieht Sie das V ZR 41/03 (BGH-Urteil) und genehmigt einen höheren Pegel, aber nur bis 24:00 Uhr.

    6.) Werbeblock: Ich mache Schulungen zu dem Thema. Auf Wunsch auch für Behörden...

  • Gisen / Sanway FP-Baureihe - mögliche Gefährdung

    • ADMIN
    • 3. Januar 2016 um 21:52

    Bisweilen bekommt man als Forenbetreiber Infos zugeschickt mit der Auflage, den Informanten nicht zu nennen. In der Regel veröffentliche ich so etwas dann auch nicht.

    Wenn ich hier eine Ausnahme mache, dann deshalb, weil mit dem hier beschriebenen Fehler ein Sicherheitsproblem verbunden ist. Also nicht nur für die betreffende Endstufe und - wegen Ausfall der Schutzschaltung - für die angeschlossenen Lautsprecher, sondern auch eine Brandgefahr ("erheblichen Flammenbildung aus den vorderen Luftansauggittern"). So etwas kann ich natürlich dann nicht für mich behalten.

    Den Informanten kenne ich seit Jahren persönlich; er hat unbestreitbar hohes Fachwissen auf diesem Gebiet und steht in keinem Wettbewerbsverhältnis zum Anbieter dieser Endstufen.


    Zusammen mit der Problembeschreibung gab es auch einen Hinweis, wie sich das Problem beseitigen lässt. Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich das auch veröffentlichen soll und kennzeichne es hiermit ausdrücklich als Anregung an eine Fachwerkstatt (Meisterbetrieb), wie eine Modifikation aussehen könnte. Keinesfalls erfolgt hier ein Aufruf an Nicht-Fachkräfte, an den Endstufen zu basteln.

    Zitat

    Bei den Netzteilen der Endstufen „Gisen“ und „Sanway“ aus der FP Baureihe gibt es ein erhebliches Problem mit den Netzteilplatinen. Fällt der Rückkoppelweg zur Einstellung der Betriebsspannungshöhe aus, dann überschreitet die dadurch entstehende Sekundärspannung die Betriebsspannungsgrenzen der eingebauten Elektrolytkondensatoren. Als Folge entsteht Gasbildung mit Öffnen der Überdrucksicherung, was im Einzelfall mit einer erheblichen Flammenbildung aus den vorderen Luftansauggittern verbunden sein kann. Durch ungünstiges Platinenlayout ist auch die Überspannungsschutzschaltung durch den Fehler betroffen, wodurch das Netzteil im Fehlerfall nicht abschaltet.

    Ursache für den Fehler sind abgebrannte Leiterbahnen auf beiden Seiten der Netzteilplatine. Die Leiterbahnen können aufgrund zu dünner Kupferstärke ohne weitere Ursache verbrennen, beziehungsweise wegen zu schmaler Leiterbahnauslegung. Um vorbeugend dem Ausfall der Spannungshöhenstabilisierung und auch der Schutzschaltung entgegen zu wirken, empfiehlt sich eine Modifikation der betroffenen Leiterbahnen durch parallele Anbringung entsprechender Drahtbrücken. Gleichzeitig ist im Bereich der rechten Gehäusewand eine zusätzliche Isolation zwischen den spannungsführenden Leiterbahnen und dem massebezogenen Seitenblech zu ergänzen. Isolierband ist ausreichend.

    Zur Modifikation wird das Gerät durch entfernen des Bodenblechs geöffnet. Anschließend die Frontplatte lösen (vier Schrauben seitlich, sowie das vordere Bedienteil abschrauben) zwecks besserer Zugänglichkeit der abgebildeten Lötstellenseite (rot eingekreister Bereich).
    Bei der Modifikation ist auf sorgfältige Arbeit zu achten. Die Spannung zwischen den zu verlötenden Lötstellen (und zusätzlich verlegten Drahtbrücken) beträgt je nach Modell der Endstufe bis zu 400 Volt Gleichspannung! Alle Arbeiten nur bei vollständig entladenen Sekundärkondensatoren ausführen.



  • Schallpegelmessung

    • ADMIN
    • 26. Dezember 2015 um 14:12
    Zitat von "theHELL"

    1. Warte mal bis sich unser Admin Dipl-Ing. (FH) Michael Ebner hier meldet. Er ist Experte auf dem Gebiet, gönnt sich aber hoffentlich auch ein paar ruhige Weihnachtstage.

    "Ruhe" und "zwei vitale Kinder" lässt sich nicht unter einen Hut bringen, es sei denn, man flüchtet...


    Zum eigentlichen Themen:

    1.) Gibt es eine Auflage einer Behörde? (Wenn ja, die umsetzen, auch wenn sie nicht von übermäßiger Sachkenntnis geprägt sein sollte)

    2.) Wenn nein, geht es um Immissionsschutz (Schutz der Nachbarschaft vor Belästigung) oder Publikumsschutz? Wenn es um Immissionsschutz geht, dann hinterfragt man lieber mal, warum da überhaupt ohne Auflage gemessen werden soll - die Richtwerte werden meist deutlich überschritten, das will man dann nicht auch noch dokumentieren.

    3.) Wenn es um Publikumsschutz geht, dann ist die Frage, ob man eine rechtssichere Messung haben möchte, oder ob man lediglich so etwas wie "soziale Verantwortung" wahrnehmen möchte. Wenn Letzteres, dann reichen auch die günstigen Meßmöglichkeiten (in Kombination mit jemand, der weiß, was er tut).

    4.) Wenn es darum geht, dass eine rechtssichere Messung gemacht wird, damit man im Fall der Fälle eine Schadensersatzklage abwenden kann, dann gibt es drei Möglichkeiten:

    a) Vergabe als Dienstleistung (dBmess nimmt dafür 600,- zzgl, damit macht man übliche Vereine nicht glücklich, auch wenn da Anfahrt bereits enthalten ist).

    b) Schulung machen und Meßgerät zumieten (100,- Euro pro Einsatztag und 50,- Euro Handling-Pauschale, auch das zzgl.)

    c) Schulung machen und Messgerät kaufen (bei 2000,- zzgl. ist da die Schulung schon mit drin, siehe http://www.dbmess.de). Wenn es nicht nur um Messungen nach DIN 15905-5 geht, dann ist auch der NTI XL2 ein sehr überlegenswertes Produkt (bitte an pegelfestes Mikrofon und Kalibrator denken...).

    Ansonsten: Wie Gert bereits zutreffend bemerkt hat: Messung führt nicht der durch, der selbst am Pult steht.

  • Mischen mit und für Gehörschutz?

    • ADMIN
    • 19. Dezember 2015 um 00:15
    Zitat von "cn"

    Ein Mischer, der sein eigenes Gehör vor der Lautstärke mit einem Gehörschutz schützt, zeigt eigentlich nur deutlich, daß er als Fachkraft bewußt die Gefährdung durch gesundheitsschädliche Lautstärkepegel für sich selbst zu vermeiden versucht, denen das Publikum ungeschützt ausgesetzt ist

    Möglicherweise - auch diese Variante sollte man immer in Betracht ziehen - hat er auch einfach nur einen Arbeitgeber, der die LärmVibrationsArbSchV zumindest halbwegs ernst nimmt.

Anstehende Termine

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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