Zitat von "DJ Jerolm"Was der da macht ist sehr gefährlich.
Ja, aber andere Leute löten in der Freizeit keine Röntgengeräte, sondern sich selbst einen und fahren dann andere Leute tot...
Zitat von "DJ Jerolm"Was der da macht ist sehr gefährlich.
Ja, aber andere Leute löten in der Freizeit keine Röntgengeräte, sondern sich selbst einen und fahren dann andere Leute tot...
Zitat von "kater"LMP oder Milos?
Milos, auf der Seite von LMP finde ich nur die folgenden technischen Daten:
ZitatLiteTruss QC390 QTK 3000
4-Punkt Traverse 3m...
TECHNISCHE BESCHREIBUNG:
4-Punkt Traverse 3m
3 Kg
Wenn die 3 kg die Belastbarkeit sein sollen, dann hätte ich keine Bedenken. Wenn die aber das Eigengewicht meinen... hm... :roll:
Zitat von "GETEC"wenn der tüv etwas absegnet sollte man sich eigentlich darauf verlassen können?
Ich habe wegen dieser und ähnlicher Sachen ein paar mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen und dabei nicht uninteressante Erkenntnisse gewonnen. Ich versuche mal, ein paar davon wiederzugeben:
1.) Der TÜV prüft, was der Prüfauftragt umfasst. Wenn beispielsweise die Verbinder nicht zum Prüfauftrag gehören, dann schaut man die sich auch nicht näher an.
2.) Wenn der Hersteller andere Materialien verwendet (weil er die Herstellung umstellt oder weil die von Anfang an falsch angegeben waren), dann wird der Zeichengenehmigungsausweis hinfällig - der Hersteller darf also das TÜV-Zeichen dafür nicht mehr verwenden. Der TÜV bekommt in der Regel aber nicht den Auftrag, das regelmäßig zu prüfen...
3.) So eine Prüfung besteht im Prinzip aus zwei Teilen: Nachrechnen der Statik und praktischer Belastungstest. Bei der Statik ist der Hersteller in seinem Berechnungsverfahren frei, ob er beispielsweise die Bolzen nur auf Biegung oder auch auf Scherung rechnet, ist seine Sache.
4.) Beim praktischen Belastungstest muss die Traverse - das weiß ich jetzt nicht mehr sicher - 150% oder 200% der Angaben der Belastungstabelle aushalten. In der Praxis würden die Traversen bei Werten zwischen 200% und 400% versagen.
Dazu eine Anmerkung: Wenn ich mir die DIN 4113 Teil 2 ansehen, dann hat beispielsweise AlMgSi 1 eine Zugfestigkeit in der WEZ von 185 N/mm² (aber dann darf's reissen), aber eine zulässige Spannung von nur 80 N/mm² (Zug im Lastfall H). Rein rechnerisch dürfte eine Traverse allerfrühestens bei 231% versagen, in der Praxis noch ein wenig später (weil das Alu nicht exakt bei der genormten Zugfestigkeit reisst, DIN-Normen gelten da als "konservativ"...)
Jetzt höre ich allerdings schon wieder die Einwände von wegen "100% reichen doch, da sind 200% doch schon prima". Dem möchte ich entgegnen:
1.) Wir sprechen von fabrikneuen Traversen, die da getestet werden.
2.) Es gibt immer mal wieder Situationen, in denen eine Traverse Reserven braucht: Beim Anfahren der Züge, wenn statisch unbestimmte Systeme gebaut werden, wenn ein Rigger in die PSA fällt...
Und beide Punkte fallen in den Verantwortungsbereich des Riggers, nicht des Herstellers: Dieser hätte seine Traversen früher ablegen müssen, dieser hätte die dynamischen Zusatzlasten bei seinen Berechnungen berücksichtigen müssen.
Am Rande: Nach SP 25.1/2-3 (BGI 810-2) müssen Traversen auf 50% abgelastet werden, wenn sie nicht vom Hersteller für den vorgesehenen Einsatzbereich nachgewiesen hat. Wenn man diese Ablastung vornimmt, dann habe ich auch mit Milos keine Probleme.
Zitat von "GETEC"schickt mir einfach mal die berechnung der wez
Da gibt es nicht viel zu berechnen: Ein 50x2-Rohr hat eine Fläche von 301,59 mm², die zulässuge Spannung in der WEZ liegt nach DIN 4113 Teil 2 bei 80 N/mm², resultiert also eine zulässige Spannung von 24,13 kN.
Und zu dem, was die Belastungstabelle sagt: Wenn ich 110 kg/m Streckenlast auf 12 m (bei 17,2 kg pro 3m Eigenlast) auf ein Biegemoment zurückrechne, dann liege ich bei 20,43 kNm, das auf einen Rohrabstand von 340 mm liege ich bei einer Normalkraft in beiden Gurten von 60,11 kN, also bei etwa 30 kN pro Rohr.
Wenn Du aber Kontakt zum Hersteller hast, dann entlocke denen doch mal, was sie für ein Material für die Bolzen einsetzen...
PA-Forum Live-Sound-Seminar vom Freitag 3.3.06 – Sonntag 5.3.06 ( Wochenende nach Aschermittwoch )
Veranstaltungsort: Karlsruhe
JUBEZ Karlsruhe
Am Kronenplatz 1
76133 Karlsruhe
Diese erste Veranstaltung ist als produktunabhängiges Basisseminar für ambitionierte Soundleute, die erste eigene Schritte schon gemacht haben und nun ihre Arbeit auf eine solide Grundlage stellen wollen und als „audio support“ für Menschen, die die Fachkraft für Veranstaltungstechnik anstreben, gedacht.
Schön aber nicht Bedingung wäre es, wenn Interessierte schon mal einen Blick in Frank Pipers P.A. Handbuch oder in mein Handbuch der PA-Technik geworfen hätten. Gerne gesehen sind natürlich auch Mixer mit Erfahrung, die Ihr Wissen überprüfen und Erfahrungen austauschen wollen.
Ziel ist es, eine Plattform zu schaffen, auf der auch weitere Veranstaltungen mit anderen Dozenten folgen können.
Programm:
Freitag: 18:30 – 22.30 Kennen lernen, Mikrofontechnik
u.a. produktunabhängige Auswahlkriterien für das richtige Mikrophon
Samstag: 9:30 – 13:00 Lautsprecher- und Verstärkertechnik
u.a. Das „Geheimnis“ des Abstrahlverhaltens
14:00 – 15:30 Equalizer und Signalprozessoren
Was können sie leisten, was sind die klassischen Fehlbedienungen.
16:00 – 18:00 Mischpulttechnik, Effektgeräte
Wie viel Mischpult braucht der (Sound-)Mensch ? Gibt es „die richtige“ Arbeitsweise ? Wie mixen die „Großen“ ?
18:15 – 21:00 praktische Übungen ( Anwendung von graphischen und parametrischen EQs )
Sonntag: 10:00 – 11:00 Kommunikation mit Künstlern und Veranstaltern
11:00 – ca 16:00 praktische Übungen: Vorbereitung und Soundcheck mit Band
Dozent: Dr. Gunther Mai (Forumspseudonym GUMA)
Zur Person:
Seit 1977 technische Betreuung von über 2500 Live Events.
Dabei erfolgreiche Zusammenarbeit mit Künstlern der Rock- und Popmusik (Manfred Man, Mothers Finest, Carlos Santana, Roger Chapman, Tocotronics, Earth Wind & Fire u.a. ) und des Jazz ( Miles Davis, Barbara Dennerlein, Tanja Maria, Albert Mangelsdorff u.a. ).
Mitarbeit an unterschiedlichen Live – Produktionen des SWF, SDR, SWR und TELEVISION SUISSE ROMANDE.
Betreuung verschiedener Musicals und zufriedene Kunden der deutschen Industrie wie Daimler Chrysler, Robert Bosch, Trigema u.a.
Seit 1993 Dozententätigkeit in Beschallungstechnik für Organisationen wie Rockstiftung Baden-Württemberg, POP.Akademie Baden-Württemberg, Europäische Medien- und Eventakademie, LAKS, Landesakademie Ochsenhausen, sowie verschiedene „in house“ Seminare für Firmen der Medien- und Eventtechnik.
Kosten: 75,- € Seminargebühr ( beinhaltet nicht Übernachtung und Verpflegung ! )
Teilnehmerzahl mindestens 10, höchstens 18 Personen
Anmeldung:
Zunächst bitte eine formlose Anmeldung an info@maiaudio.de mit vollständiger Adresse, Telefonnummer und e-mail sowie, falls vorhanden, das Forumspseudonym. Guma mailt dann die Bankverbindung für die Seminargebühr. Als angemeldet gilt, wer den Zahlungseingang bis zum Mittwoch den 22.2.06 regelt.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung !
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EDIT ADMIN: Ankündigung entfernt
Zitat von "hell&dunkel"- Löst der RCD auch aus, wenn das eingesteckte Amprack komplett groundgeliftet wird?
Der Groundlift würde hier keine Rolle spielen, es interessiert rein der Schukostecker (und die Netzschalter).
Da sich Armins Antwort mit meiner überschnitten hat: Alle Geräte entsprechen den Vorschriften, auch alle anderen, also maximal 3,5 mA Schutzleiterstrom.
ansonsten @ Armin: Die Kollegen aus den Profi-Brettern halten sich vorerst mal bitte zurück.
Zitat von "Arno"Eine eher akademische Lösung wäre in meinen Augen dieses:
1) Der RCD ist ein 3-Phasen-RCD im Verteiler
2) Nach dem Verteiler ist PE und N vertauscht
3) Die drei Phasen werden vollkommen gleich belastet
Och, PE und N vertauscht wäre gar nicht mal so eine akademische Lösung.
Eigentlich müsste ich diese Lösung gelten lassen, da ich Punkt 2) nicht in der Aufgabenstellung ausgeschlossen habe. Ergänzen wir also: Sowohl die Installation als auch die Geräte entsprechen alle den Vorschriften. (Ich ergänze es gleich noch oben...)
Am Rande: ob das mit dem doch stark schwankenden Strom eines Ampracks gehen würde...
Die Kollegen aus den Profi-Brettern halten sich vorerst mal bitte zurück.
Folgendes Phänomen: Anlage spielt problemlos. Nun ziehe ich den Netzstecker (normaler Schuko-Stecker) eines Ampracks und der RCD (FI-Schutzschalter) knallt raus, er lässt sich auch nicht wieder einschalten. Erst dann, wenn das Amprack wieder eingesteckt (und die Amps wieder eingeschalten) sind, lässt sich der RCD wieder einschalten.
Warum ist das so?
EDIT ADMIN: Ergänzung der Aufgabenstellung: Alles entspricht den Vorschriften.
Zitat von "Beatbox"Je mehr ich hier lese um so mehr Fragen kommen mir auf.
Und das ist auch gut so. Gerade beim Riggen sollte man grundsätzlich alles hinterfragen.
ZitatWarum ist das Dingen als wichtig eingestuft ??? Admin ?
Warum als Überschrift Warnung ??? Gibt es aktuelle Probleme ???
Würde man die Traverse gemäß den zulässigen Werten der Belastungstabelle belasten, kann die nach DIN 4113 Teil 2 zulässige Spannung überschritten werden. Ich habe das gerade noch mal mit den Zahlen durchgerechnet, die ich eben von der Webseite gezogen habe - an meiner Aussage ändert sich dadurch nichts.
Im Gegensatz zu anderen Überlastungen ist eine Überlastung in der WEZ recht kritisch, weil hier ein Bruch ohne jede Vorwarnung stattfindet. Bei zu hoher Lochleibung zieht sich ein Loch zu einem Langloch, dabei haben wir eine Kaltumformung und dadurch eine Verfestigung, außerdem besteht die Chance, das von außen zu erkennen. Bei einem Bruch in der WEZ gibt es nur den unmittelbaren Übergang von zwei Zuständen: dran und ab.
Ich bin der Ansicht, das reicht für eine Warnung.
ZitatMehr noch, wer entscheidet die Wichtigkeit ?
Der Moderator, der das entsprechend setzt, in diesem Falle ich.
Dieses Forum wird zunehmend auch von denjenigen genutzt, die in den eigenen vier Wänden lauter machen wollen, als es den Ohren gut tut...
Mit dieser Nutzung von Beschallungstechnik sind andere Anforderungen verbunden als wenn ein paar hundert Leute bespaßt werden sollen, und um das Irritationen und Mißverständnisse zu vermeiden, sollten solche Diskussionen ab sofort im Brett "Party daheim" stattfinden.
Zitat von "Christian_Thomas"Wenn einer bei mir Equipment mietet, und dieses z.B. bei einem Pfandleiher versetzt, dann kann mich der Pfandleiher informieren, daß mein Equipment bei ihm ist. Ich muss es dann zwar beim Pfandleiher auslösen - das ist aber u. U. immer noch billiger als ein Neukauf.
Ich schätze mal, dass die meisten Pfandleiher die Rechtslage besser kennen und daher keinen besonderen Grund sehen, viel Zeit mit Eigentümer-Recherche zu verbringen...
Zitat von "Christian_Thomas"Zu den Kreditkarten: Das würde nur dann Sinn machen, wenn man bei einer Unterschlagung durch den Kunden den Wiederbeschaffungswert des Equipments beim Kartenunternehmen abbuchen kann.
Nicht nur dann.
Eine Kreditkarte bietet für gewöhnlich eine gewisse (!) Sicherheit, dass der Betreffende in halbwegs geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Oft ist doch das Problem Folgendes: Kunde holt, bringt nicht zurück, nach ein paar Monaten hat man einen vollstreckbaren Titel und stellt fest, dass nichts zu vollstrecken da ist.
Das kann mit Kreditkarte auch noch passieren, ist aber um vielleicht den Faktor 100 unwahrscheinlicher. Zudem kann man sich sicher sein, nicht ewig der Miete hinterherlaufen zu müssen (rechnet mal, was das Euch an Arbeitszeit kostet), und bei vielen Fällen der Kleinvermietung würde der Verfügungsrahmen auch den Wiederbeschaffungswert decken (und in anderen Fällen zumindest einen nennenswerten Anteil).
1.) Eigentlich falsches Forum (http://www.veranstalter-forum.de)
2.) Ein Blick in das Gesetz...
ZitatGewO § 34a Bewachungsgewerbe
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde
3.) Bitte auch die BewachV und die BGV C7 beachten.
Zitat von "Christian_Thomas"Auch kann mich niemand daran hindern, einen "Kunden", der mich betrogen hat und gegen den ermittelt wird, bekannt zu machen - solange meine Angaben wahre Tatsachenbehauptungen und durch Gerichtsverfahren/Ermittlungen belegbar sind.
Solange ich es beweisen kann (nicht zwangsläufig durch ein Gerichtsverfahren), kann ich alles behaupten.
Zitat von "DirkHeiberger"Mein Problem ist einfach, dass ich Eventmanager mit Vorliebe für Technik bin, aber keine Ausbildung in der Richtung habe...aber mich auf dem Gebiet fit machen will...learning by doing, wobei das Risiko minimiert werden muß (Hilfe)...
Darf ich mir eine kleine Anregung erlauben?
Ein paar Gedanken dazu:
1.) Man könnte das so gestalten, dass die Firmen ihr komplettes Equipment registrieren lassen können. Vorteil:
a) Man macht das mal, und steht im Schadensfall nicht vor dem Problem, gerade diese Seriennummern nicht mehr zu finden...
b) Wenn jemand am Samstag eine Anlage abholt, die Montag zurückbringen will, aber schon am Samstag weiterverkauft, hilft es nichts, wenn ich Mittwoch dann die Seriennummern hier rein schreibe...
c) Möglich wäre eine Vernetzung mit einer Suche nach Dry-Hire-Angeboten.
2.) Mit Warnungen begibt man sich auf ein vergleichsweise glattes Eis. Man könnte das aber auch andersrum aufziehen (wenn sich sehr viele daran beteiligen): Es gibt eine Art "Mieterausweis", jeder, der den beantragt, durchläuft eine Sicherheitsüberprüfung (polizeiliches Führungszeugnis, Schufa, Wirtschaftsauskunftei, örtliches Schuldnerverzeichnis...), erst danach gehen Anlagen ohne Kaution raus.
Vielleicht findet sich eine Versicherung, die dann noch für geringe Beiträge das Restrisiko versichert.
Für den Anfang könnte man das ja so machen, dass alle mit Ausweise zum halben Preis mieten...
3.) Autovermieter buchen eine Kreditkarte ein. Vielleicht wäre auch so etwas eine Idee.
Vielleicht jetzt erst mal eine Skizze, wie was angeschlossen wurde.
Ja, aber
1.) Meist arbeiten ja nicht einzelne Mitarbeiter in einer seriösen Firma unsicher, sondern die ganze Firma pfuscht.
2.) Plakate drucken ist böse teuer.
Ja, das ist eine Induktionsschleife, das Magnetfeld im Raum induziert eine Spannung (und wenn ein Meßgerät drin hängt, fließt ein Strom...)
U = n * B' * A
Von daher kommt auch die Brummschleife.