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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • schlimmer Aufbau von Licht in der Disco

    • ADMIN
    • 19. Januar 2006 um 11:29

    Nicht für jedes Spezialproblem hat auch schon jemand die passende Vorschrift...

    Man könnte anwenden:

    1.) Die lichte Höhe von 2,40 aus dem Baurecht.

    2.) Die Idee mit dem Mindestabstand der Scheinwerfer ist nicht schlecht, der Betreiber könnte aber argumentieren, dass die endzündlichen Stoffe schon lange vor der Entzündung sich freiwillig wegbegen...

    3.) Für Leitungen, die über Kopf bewegt werden, gibt's 'ne Mindesthöhe von 2,50.

    4.) Die BGV B9 ("Optische Strahlung") ist noch in der Entwurfsphase. Bis dahin kann man sich an der BGI 5006 ("Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung") orientieren.

  • Ab welchen Aufbauten Standsicherheitsnachweis ?

    • ADMIN
    • 19. Januar 2006 um 00:09
    Zitat von "Steffen"

    Was muß man bzgl. den inneren Kräften rechnen?

    Bei einem Nachweis bezüglich Kippen kommt oft heraus, mit wie viel ich die Sache ballastieren muss. Jetzt muss man noch mal nachrechnen, ob die Bauteile diese Kräfte dann auch noch aufnehmen können - gerade bei Traversenliften sieht's da schnell böse aus...


    Siehe auch:

    http://www.paforum.de/Infos/showtech/loesungen.html

  • Gig mit Mittelalter-Combo

    • ADMIN
    • 19. Januar 2006 um 00:04

    Moment mal: ich sage nicht "totkomprimieren", ich sage "Verzerrungen verhindern".

  • Meister der Veranstaltungstechnik: Wo in Rheinland-Pfalz?

    • ADMIN
    • 18. Januar 2006 um 22:25
    Zitat von "Tobias Zw."

    Wenn Dein Meister nicht mehr als ein paar Jahre alt ist, wird Dir mit ein bißchen Glück der Ausbilderschein anerkannt.

    Und der Elektro-Teil sollte auch wegfallen.

  • Gig mit Mittelalter-Combo

    • ADMIN
    • 18. Januar 2006 um 22:23

    Das einzige, was da Bass macht, sind ggf. die Trommeln.

    Von daher bin ich mir jetzt nicht sicher, ob 2 Tops auf 4 Subs da wirklich Sinn machen. Und Instrumente wie Geige oder Flöte auf einer Anlage "kurz vor der Kotzgrenze" stelle ich mir auch recht unspaßig vor.

    Ggf. massiv Kompressoren einpacken, dass zumindest nix zerrt.

  • Ab welchen Aufbauten Standsicherheitsnachweis ?

    • ADMIN
    • 18. Januar 2006 um 22:16

    Die Frage sollte man anders herum stellen:

    a) Wann braucht man keinen Standsicherheitsnachweis rechnen

    b) Wie umfangreich sollte so ein Standsicherheitsnachweis sein.


    Die Antwort:

    a) Dann, wenn das Rigg erkennbar überdimensioniert ist. Bei kleinen Messeständen beispielsweise, bei denen so gut wie nix hängt.

    b) So umfangreich, dass man sich sicher sein kann, dass es hält:

    - Im einfachsten Fall addiert man alle Lasten (Kabel und so nicht vergessen), wenn das unter der zulässigen mittigen Punktlast bei der Strecke ist, dann hält's

    - Wenn's drüber ist, dann kann man genauer rechnen, entweder "von Hand" (wenn man's kann...) oder mit einer Software (beispielsweise - um hier wieder einen Werbeblock einzufügen - mit http://www.prorigg.de)

    - Bei allen Outdoor-Veranstaltungen kommt dann noch der Nachweis bezüglich Windlasten (Kippen/Gleiten/Abheben/innere Kräfte) hinzu. Unterschätzt das bitte nicht, da entstehen richtig Probleme.

  • Spezial-Mikrofonkonstruktion für HipHopper - kleiner Scherz

    • ADMIN
    • 18. Januar 2006 um 22:08

    Nach meiner Beobachtung beschränkt sich falsche Handhabung des Mikrofons nicht auf diese Musikrichtung.

  • Erfahrungen mit der Info-Broschüre

    • ADMIN
    • 18. Januar 2006 um 03:07
    Zitat von "Eliminator"

    Darf man das einfach so ausdrucken und verteilen? Hätte da auch so ein paar uneinsichtige Kunden.

    Man DARF das nicht nur, man SOLL das sogar.

  • Frage an die Experten

    • ADMIN
    • 17. Januar 2006 um 20:16

    Ich möchte nicht von einer Haftpflicht abraten.

    Ich möchte aber zu bedenken geben, dass man im Bereich der Veranstaltungstechnik sehr schnell gegen Gesetze und Vorschriften verstößt und dann der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht weit ist - mit den entsprechenden Konsequenzen für den Versicherungsschutz.

    Die Versicherung ist nötig, aber kein Freibrief.

  • definition fliegender Bau

    • ADMIN
    • 17. Januar 2006 um 12:44
    Zitat von "LBO BaWü

    Fliegende Bauten
    (1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
    (2) Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für unbedeutende Fliegende Bauten, an die besondere Sicherheitsanforderungen nicht gestellt werden.

    Also, lass Dir einen Standsicherheitsnachweis rechnen, geh' damit zur Bauaufsichtsbehörde und argumentiere, dass besondere Sicherheitsanforderungen nicht gestellt werden müssen. Wenn die dazu ja sagen, dann is gut...

  • Frage an die Experten

    • ADMIN
    • 17. Januar 2006 um 12:36

    Indoor oder Outdoor?

    Wenn Outdoor, dann könnt Ihr das mit den Stativen / Traversenliften vermutlich vergessen. Wenn doch, dann Standsicherheitsnachweis rechnen lassen (Windlasten bezüglich kippen und gleiten, abheben wohl hier nicht, und vor allem innere Kräfte)

  • Prüfung von Riggs und Elektrokettenzügen

    • ADMIN
    • 17. Januar 2006 um 12:31
    Zitat von "stroti"

    Frage Nummer 1: Wenn wir ein Rigg aufbauen, erstellen wir damit eine (neue) maschinentechnische Einrichtung, die von einem ermächtigten Sachverständigen geprüft werden muss?

    Ihr erstellt in der Regel keine neue maschinentechnische Einrichtung.

    Warum nicht?

    Oder die Frage auf den eigentlichen Knackpunkt hin formuliert: KANN das ein Prüfer (im Extremfall ein Richter) auch so sehen, oder MUSS er das auch so sehen?

    Zitat

    Frage Nummer 4: Unabhängig aller anderen Fragen rund um D8+: Ein D8+-Zug soll ja im Prinzip ein "mechanischer C1-Zug ohne die aufwändige Steuerung" ...

    Das ist so nicht richtig, ein D8+-Zug ist eine D8-Zug, welcher um die Hälfte abgelastet wurde und über eine zweite Bremse oder ein dynamisch selbsthemmendes Getriebe verfügt.

    Wenn ich mir den Vergleich in VPLT SR 2.0, Seite 9 ansehe, dann stelle ich fest:

    - im Bereich der mechanischen Eigenschaften (die ersten 5 Punkte) gibt es 0 Unterschiede zwischen D8+ und C1
    - im selben Bereich gibt es 4 Unterschiede zwischen D8 und D8+.

    Von daher halte ich die Aussage "mechanisch ein C1-Zug" durchaus für richtig.

  • Traverse erden ohne Erdungspunkt

    • ADMIN
    • 17. Januar 2006 um 00:27
    Zitat von "Sven M"

    Mögliche Begrenzung: 25mm^2 CU oder gleicher Leitwert.

    Wie steht das genau drin?

    Weil in der 540 heist's nicht Leitwert, sondern Strombelastbarkeit:

    Zitat von "DIN VDE 0100-540 9.1.1"

    Leiter für den Hauptpotentialausgleich [547.1.1]
    Die Querschnitte für die Leiter des Hauptpotentialausgleichs müssen mindestens halb so groß wie der Querschnitt des größten Schutzleiters der Anlage sein, jedoch mindestens 6 mm2. Der Querschnitt des Potentialausgleichsleiters braucht bei Kupfer nicht größer zu sein als 25 mm2, bei anderen Metallen nicht größer als ein hinsichtlich der Strombelastbarkeit dazu gleichwertiger Querschnitt.

  • Prüfung von Riggs und Elektrokettenzügen

    • ADMIN
    • 16. Januar 2006 um 18:40

    Wie das in der Praxis läuft (oder auch nicht läuft) soll hier mal nicht interessieren. Frage ist, wie es nach den Vorschriften zu laufen hätte.

    Zunächst einmal: Nach § 10 BetrSichV muss das Rigg nach dem Aufbau von einer befähigten Person geprüft werden. Ok, "befähigte Person" ist in § 2 (7) definiert, aber das lässt gewissen Interpretationsspielraum.

    Andere Rechtsgrundlage ist die BGV C1. Zunächst einmal heisst er hier bezüglich der Prüfungen:


    Zitat von "BGV C1 § 33"

    Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach
    wesentlichen Änderungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige geprüft werden.

    Sachverständiger ist auch hier sehr präzise definiert:

    Zitat von "BGV C1 § 36"

    Sachverständige
    Als Sachverständige für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen gelten die von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen.

    Und dann gibt es natürlich noch die wiederkehrenden Prüfungen:

    Zitat von "BGV C1 § 34"

    Wiederkehrende Prüfungen
    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang der Abnahmeprüfung geprüft werden.
    (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

    In den Durchführungsanweisungen zur Begriffsbestimmung wird dann aufgezählt:

    Zitat von "DA BGV C1 § 2 Nr 4"

    Zu den maschinentechnischen Einrichtungen gehören z.B.
    – Beleuchtungsbrücken,
    – kraftbetriebene Beleuchtungsmasten,
    – Beleuchtungs- und Oberlichtzüge,
    – Beleuchtungstürme,
    ...
    – elektrische und elektronische Anlagen,
    ...
    – Punktzüge,
    ...
    – Stative,
    ...

    Alles anzeigen

    Frage Nummer 1: Wenn wir ein Rigg aufbauen, erstellen wir damit eine (neue) maschinentechnische Einrichtung, die von einem ermächtigten Sachverständigen geprüft werden muss?

    Frage Nummer 2: Wie sind D8-Züge zu beurteilen? Die BGV D8 kennt keine wiederkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen. D8-Lifte dürfen nach den Bestimmungen SP 25.1/2-1 (BGI 810-1) und bestimmten Bedingungen benutzt werden. Sind sie dann bezüglich der Prüfung wie maschinentechnische Einrichtungen zu behandeln?


    Und um noch eine weitere "Erkenntnisquelle" heranzuziehen:

    Zitat von "VPLT SR 2.0 Punkt 5"

    Elektrokettenzüge sind auch "maschinentechnische Einrichtungen" im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift BGV C 1/GUV-V C 1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"

    Das würde also heißen, alle 4 Jahre eine Sachverständigenprüfung, und zwar für alle Elektrokettenzüge.

    Ein paar Absätze tiefer:

    Zitat von "VPLT SR 2.0 Punkt 5.4"

    D 8 und D 8 Plus Elektrokettenzüge sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen; C 1 Elektrokettenzüge sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen und alle vier Jahre durch einen ermächtigten Sachverständigen zu prüfen.

    Frage Nummer 3: Was denn nun?

    Frage Nummer 4: Unabhängig aller anderen Fragen rund um D8+: Ein D8+-Zug soll ja im Prinzip ein "mechanischer C1-Zug ohne die aufwändige Steuerung" sein, er hält ja auch Lasten über Personen ohne Sekundärsicherung. Wäre es da gerechtfertigt, auf die wiederkehrende Sachverständigenprüfung zu verzichten?

    Frage Nummer 5: Gibt es weitere Erkenntnisquellen?

  • 63A-Vert.: Querschnitt/Sicherungen?

    • ADMIN
    • 16. Januar 2006 um 18:05
    Zitat von "Markus Verza"

    - die VDE 702 hat sich ab dem 1.1.2005 geändert.

    Um ganz präzise zu sein: die Ausgabe 2004-06 gilt ab Veröffentlichung.

    Die Berichtigung schreibt aber:

    Zitat

    Unter Beginn der Gültigkeit ist folgender Satz zu ergänzen:
    Daneben darf DIN VDE 0702-1 (VDE 0702 Teil1):1995-11 noch bis 2005-01-01 angewendet werden.

  • Was darf ich denn nun, oder Vorschriften in Berlin

    • ADMIN
    • 15. Januar 2006 um 20:18

    Da dies kein Forum nur für die Berliner ist, zunächst eine Vorbemerkung: Berlin hat keine Versammlungsstättenverordnung, sondern "Die neue Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten". Dort sind im Prinzip die Betriebsvorschriften der MVStättV umgesetzt. Dabei haben dann auch die Paragraphen andere Nummern, was in der MVStättV § 38 ist, ist in der SoBeVo § 21 und so weiter.

    Eine Berliner Besonderheit ist, dass ein vom Betreiber beauftragter Veranstaltungsleiter die Anforderung an einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik erfüllen muss.


    So, und jetzt wieder ganz allgemein: Die Anforderungen der VStättVo (hier der SoBeVo) richten sich an den Betreiber (Eigentümer/Pächter), der sie unter strengen Voraussetzungen an den Veranstalter übertragen kann. Einen Dienstleister, der in einer Versammlungsstätte tätig wird, binden sie erst mal nicht.

    Du kannst also (aus Sicht des Baurechts) erst mal alles tun, der Betreiber (in Sonderfällen der Veranstalter) hat dafür zu sorgen, dass Verantwortliche für Veranstaltungstechnik da sind.


    Es gibt aber auch noch die Sicht des Arbeitsschutzes: ArbSchG, BetrSichV, BGV A3... Ohne beispielsweise eine Elektrofachkraft (allgemein oder EFK für Veranstaltungstechnik) kann kein Aufbau in Betrieb genommen werden.

    Wenn es jetzt aber nur um den Stellwerker geht, also denjenigen, der am Pult sitzt, dann gibt es so gut wie keine gesetzlichen Beschränkungen (wenn er dafür bezahlt wird und Ausländer ist, dann ggf. noch aus dem Ausländerrecht, wenn er noch keine 18 ist aus dem JArbSchG, wenn sie schwanger ist...)

  • Kabelbelegungen

    • ADMIN
    • 15. Januar 2006 um 15:03
    Zitat von "Manuela"

    das ist normal, die löschen da willkührlich Beiträge.

    Ja, ja, wir schlimmen Tyrannen... :grin:


    Also, das war ein Beitrag in den Einsteiger-Brettern, und die gibt es nicht mehr im PA-Forum. Und wo sind sie hin? Nach Party-PA.

    Also http://party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?t=23951


    Und wenn andere Links nicht gehen: Einfach mal die URL genau ansehen. Im Laufe einige Forenumzüge hat sich immer mal wieder leicht der Pfad geändert. Einfach mal schauen, wie die Topic-ID lautet und die dann mit dem aktuellen Pfad kombinieren.

    Und wenn in einem Link eine Session-ID drin ist (Beispiel: http://party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?t=23951&sid=18f4e8e63e6686e0e7e542b0a57f8bb0, was nach &sid= folgt, ist die Session-ID, dann diesen Teil der URL rauslöschen, weil das geht ganz bestimmt nicht...)

  • Vt- Externenprüfung Winter 2005

    • ADMIN
    • 15. Januar 2006 um 14:36
    Zitat von "Nivke2005"

    2. Die grafische Lösung der Statikaufgabe mit dem Stativ, konnte der Verfasser anscheinend selber nicht lösen, diese ist in der Musterlösung nämlich falsch.

    Besteht die Möglichkeit, die Aufgaben und die Musterlösungen mal hier einzustellen? Meinetwegen auch mir zufaxen. (Faxnummer per PM, damit nicht alle gleichzeitig...)

  • Suche Meister

    • ADMIN
    • 15. Januar 2006 um 00:47

    Vielleicht auch noch ein paar kurze Infos:

    1.) Wo? (Bayern, Frankfurt, Nordseeküste?)

    2.) wie gelegentlich? (dreimal im Jahr eintägig oder alle zwei Wochen drei Tage?)

    3.) Welche Aufgaben? (mehr Werktätiger oder mehr Scheininhaber)

  • 63A-Vert.: Querschnitt/Sicherungen?

    • ADMIN
    • 15. Januar 2006 um 00:43
    Zitat von "Markus Verza"

    Stichwort Ableitströme. Die dürfen bei Geräten bis ? kW (war irgend etwas zwichen 3 und 9) bis zu 7mA betragen.

    1.) Eigentlich müsste man von Schutzleiterströmen sprechen, Ersatzableitstrommessung ist nur ein Verfahren der Messung:

    Zitat von "DIN VDE 0702 5.5"

    Die Messung des Schutzleiterstromes ist durchzuführen:
    – mit dem Differenzstromverfahren nach Bild B.6a bzw. B.6b oder
    – mit dem direkten Verfahren nach Bild B.5a bzw. B.5b oder
    – mit dem Ersatzableitstrommessverfahren nach 5.7 (Bild B.4a), sofern die Isolationswiderstandsmessung vollständig durchgeführt und mit positivem Ergebnis abgeschlossen wurde.

    2.) Zur Höhe des Schutzleiterstroms:

    Zitat von "DIN VDE 0702 5.5"

    Der Schutzleiterstrom darf 3,5 mA nicht übersteigen mit folgenden Ausnahmen:
    – Bei Geräten mit Heizelementen mit einer Gesamtanschlussleistung größer 3,5 kW darf der Schutzleiterstrom nicht größer als 1 mA/kW Heizleistung sein.
    – Bei fest angeschlossenen Geräten oder bei Geräten mit Anschlüssen nach IEC 60309 (z. B. CEESteckvorrichtungen) können besondere Installationsbedingungen und abweichende Werte für den Ableitstrom gelten.

    Geräte mit Heizelementen haben wir in der Gastronomie, aber die legt man ohnehin auf einen anderen RCD.

    Was die eigenen Geräte so an Schutzleiterströmen entwickeln, sollte man ja bei der A3-Prüfung* mitbekommen. Dann sollte man auch abschätzen können, wie viel davon gemeinsam auf einen RCD darf.


    * A3-Prüfung, was hat jetzt der Audi mit Veranstaltungstechnik zu tun??? Neeeiiiin. BGV A3 (früher BGV A2, ganz früher VBG 4), berufsgenossenschaftliche Vorschrift von wegen Wiederholungsprüfung für Elektrogeräte (alle Elektrogeräte! Wenn man den Vorschriftentext ganz wörtlich nehmen würde, müsste selbst der Cynch-auf-Klinken-Adapter geprüft werden), durchzuführen nach DIN VDE 0702, also

    - Sichtprüfung
    - Schutzleiterwiderstand (bei Klasse I-Geräten)
    - Isolationswiderstand
    - Schutzleiterstrom
    - Berührungsstrom

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