Zitat von "cn"Wäre interressant, ob man einen Mischer, der mit Gehörschutz mischt, wegen vorsätzlicher Körperverletzung belangen kann.
Theoretisch ja. Praktisch lässt sich meist noch nicht mal der zu hohe Pegel beweisen, geschweige denn der Vorsatz - und so ein Konstrukt wie "Beweislastumkehr" kennt das Strafrecht nicht. Zudem bekommt der durchschnittliche Staatsanwalt jede Woche so etwa 200-300 Verfahren auf den Tisch und ist auch bei deutlich heftigeren Delikten zur Verfahrenseinstellung gezwungen.
Wenn in dem Bereich etwas passiert, dann ist es Zivilrecht, und dann trifft es den Veranstalter und/oder Betreiber. (Und wenn der Tontechniker nicht entgegen den Weisungen seines Auftraggebers lauter gemacht hat, kann ihm quasi nichts passieren.)