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Beiträge von ADMIN

  • Mischen mit und für Gehörschutz?

    • ADMIN
    • 14. Dezember 2015 um 20:28
    Zitat von "cn"

    Wäre interressant, ob man einen Mischer, der mit Gehörschutz mischt, wegen vorsätzlicher Körperverletzung belangen kann.

    Theoretisch ja. Praktisch lässt sich meist noch nicht mal der zu hohe Pegel beweisen, geschweige denn der Vorsatz - und so ein Konstrukt wie "Beweislastumkehr" kennt das Strafrecht nicht. Zudem bekommt der durchschnittliche Staatsanwalt jede Woche so etwa 200-300 Verfahren auf den Tisch und ist auch bei deutlich heftigeren Delikten zur Verfahrenseinstellung gezwungen.

    Wenn in dem Bereich etwas passiert, dann ist es Zivilrecht, und dann trifft es den Veranstalter und/oder Betreiber. (Und wenn der Tontechniker nicht entgegen den Weisungen seines Auftraggebers lauter gemacht hat, kann ihm quasi nichts passieren.)

  • Gesetzesentwurf “gegen den Missbrauch von Werkverträgen”

    • ADMIN
    • 2. Dezember 2015 um 18:52

    Und dann halt noch aufpassen, dass keine Arbeitsnehmerüberlassung vorliegt:

    http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/

  • Gesetzesentwurf “gegen den Missbrauch von Werkverträgen”

    • ADMIN
    • 21. November 2015 um 18:24
    Zitat von "HenrySalayne"

    Soll man das jetzt so verstehen, dass in Zukunft ein Arbeitsvertrag zwischen freien Veranstaltungstechnikern und Firmen herrscht, die diese buchen? Gelten dann nicht auch die Bestimmungen zur Arbeitszeit (max. 10 h pro Tag)?

    "Freie Veranstaltungstechniker" sind so eine Fiktion, die bei genauer Betrachtung nur selten der rechtlichen Prüfung stand hält. Dass "die Behörde" (je nach Rechtsgebiet sind das ganz unterschiedliche Behörden) da nicht einschreitet, dürfte vor allem damit zusammen hängen, dass wir als Branche zu unbedeutend sind.


    Am Rande bemerkt: Die einzelnen Regelungswerke haben auch unterschiedliche Arbeitgeber-Begriffe. Selbst dann, wenn der Freelancer nach Sozialversicherungsrecht tatsächlich ein "Freier" ist, ist er nach ArbSchG schon ein Beschäftigter und dessen Auftraggeber ein Arbeitgeber. Von daher kann nur empfohlen werden, die eingesetzten Freelancer bezüglich Arbeitsschutz wie eigene Mitarbeiter zu behandeln. Dann allerdings wird man wohl kaum vermeiden können, sie in die eigene Arbeitsorganisation einzubinden. Spätestens dadurch werden sie jedoch auch bei den anderen Regelungswerken Mitarbeiter.

    Kurz: Die Praxis der Freelancer ist mit der herrschenden Rechtslage ziemlich inkompatibel.

  • berufliche Weiterbildung: VA studieren!?

    • ADMIN
    • 9. November 2015 um 22:40

    vielleicht http://www.thm.de/site/studium/s…achelor-ba.html

  • Verineart und verkempert ...

    • ADMIN
    • 9. November 2015 um 22:17
    Zitat von "Teddytaste"

    Aus der Ferne immer so ne Sache:

    Ja.

    guma: Hast Du mal geschaut, wie häufig da der Limiter der Anlage (insbesondere bei den (unteren) Mitten) gegriffen hat?

  • Turnhalle festlich beleuchten

    • ADMIN
    • 28. Oktober 2015 um 12:12

    Was für ein Konzert? Klassische Musik?

  • Zeitvertrag bei EZB

    • ADMIN
    • 26. Oktober 2015 um 20:57

    Salary Band D (47,316 - 59,496)

    Zumindest muss man sich um die Liquidität seines Arbeitgebers keine Sorgen machen... :D

  • Anlagendimensionierung anhand von Personenzahlen - Watt-Pax

    • ADMIN
    • 25. Oktober 2015 um 22:52

    1.) Das hatten wir doch "neulich" schon mal: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=35&t=12631

    2.) Watt als Ein-Zahlen-Größe für "Endverbraucher" mag man durchgehen lassen - im professionellen Bereich hat das nichts zu suchen.

    3.) Blödsinn eine Stufe höher ist Watt/Person. Einfach Grenzbetrachtung: 10 Watt/Person, 1 Person -> 10 Watt, das ist für Live-Musik doch recht mager. 10.000 Personen -> 100 kW - ja will man die umbringen?

    Wenn unbedingt einen Zusammenhang zwische Watt und Personen, dann 200 Watt pro Wurzel aus der Personenzahl. Für den einzelnen Besucher 2 x 100W, für 10.000 Personen 2 x 10 kW, das tendiert in Richtung brauchbare Dimensionierung, auch wenn der Wirkungsgrad noch völlig ignoriert wird.

    4.) dB-Wert am FOH ist da schon besser, das ist aber ein Wert für "Profis unter sich". Und auch das ist nur ein Ein-Zahlen-Wert und sagt nichts darüber aus, ob der Pegel z.B. auch in den unteren Mitten zur Verfügung steht.

    5.) Auch der "handelsübliche" Frequenzgang ist als Information näherungsweise überflüssig. Von der Problematik der Glättung mal abgesehen beweist der lediglich, dass der Hersteller es schafft, die Anlage bei geringen Pegeln einigermaßen linear zu entzerren - wer das nicht schafft, wurde schon vor 20 Jahren vom Markt aussortiert. Zudem: Das kann man ja alles problemlos am EQ nachregeln.

    An Kurven wünsche ich mir (in der Reihenfolge der Priorität)
    1.) Maximalpegel bei 3% und 10% Verzerrung
    2.) Wasserfalldiagramm
    3.) horizontale Abstrahlung
    4.) vertikale Abstrahlung

  • Brüel&Kjaer 2238 gestohlen

    • ADMIN
    • 11. Oktober 2015 um 22:10

    Mir wurde im Raum Berlin das folgende Gerät gestohlen:

    Schallpegelmesser Brüel & Kjaer 2238
    #2404405


    dazugehörend

    Freifeldmikrofon 4188
    #2380305

    Schallpegelkalibrator 4231
    #2394146

    Outdoor-Kit Brüel&Kjaer UA 1404


    Wem das in die Finger kommen sollte, bitte Polizei informieren.

    Update: Den 2238 haben ich inzwischen wieder, den Rest noch nicht. Vielen Dank an die Berliner Polizei, die hier mal recht schnell gehandelt hat, als ich recherchiert hatte, wo das Teil ist.

  • Schallschutzwand an Tribüne

    • ADMIN
    • 21. September 2015 um 22:19
    Zitat von "Reini"

    wenn die Möglichkeit hast, dann nimmst Strohballen dann ist dahinter Ruhe

    Wie viel Chemie muss man da reinschütten, damit das als schwer entflammbar durchgeht?

  • Ruhestörung durch zu laute Musik in Mietwohnung

    • ADMIN
    • 21. September 2015 um 22:15
    Zitat von "ralle14"

    Grundlage TA-Lärm?

    Eher nicht, ist ja kein gewerblicher Lärm.

    Zitat von "LImSchG NRW § 11"

    (1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

  • Schallschutzwand an Tribüne

    • ADMIN
    • 15. September 2015 um 20:41

    Um nennenswert etwas zu bringen, muss die Schallschutzwand höher und breiter als die Tribüne sein - nach Möglichkeit deutlich höher und deutlich breiter. Wie sind denn da so die Randbedingungen - also ab wann kommen die Beschwerden der Nachbarn, dass man ihnen die Sicht zubaut?

    Wie sind denn die anderen Randbedingungen (Etat, Brandschutz, etc.)

  • Schallpegel Leq messen in der Praxis

    • ADMIN
    • 23. Juni 2015 um 20:24
    Zitat von "ThomasA"

    Ziel des Ganzen ist es, in einigen Monaten dann soweit zu sein, für Veranstalter auch seriöse Messungen anbieten zu können, um die Schallpegelgrenzen in deren Veranstaltungsgenehmigungen einhalten zu können. Das Szenario ist in etwa folgendes: Veranstaltungsgenehmigung mit "dB(A)Leq über eine gewisse Dauer am lautesten Punkt" soll eingehalten werden, und das entsprechende Messprotokoll soll dann auch bei eventuellen Nachbesprechungen mit den Behörden möglichst hieb- und stichfest sein.

    Wenn ein Wert in Veranstaltungsgenehmigungen drin steht, dann geht es fast immer um Immissionsschutz (Nachbarschaftsschutz) und fast nie um Publikumsschutz.

    Seriös heisst hier: Amtlich geeichter Klasse-1-Schallpegelmesser.


    Zitat von "ThomasA"

    Die Praxis: Der Veranstalter bucht die Technikfirma, und der FOH-Betreuer misst mit, damit der im Bescheid genannte Pegel nicht überschritten wird. Er ist auch brav, klopft allen Gasttechnikern rechtzeitig auf die Finger, wenns zu laut wird, und der Leq wird eingehalten, auch weils in den Umbaupausen so schön ruhig ist, und von den 6 Bands zwei Akustikacts spielen, da geht eine Heavymetalkapelle, wo es mal ein bisschen lauter wird, sich auch noch aus im Schnitt (Leq).

    Eher unwahrscheinlich. Aber nehmen wir mal an, es wäre so.

    Zitat

    So. Und jetzt kommt der Beamte, macht natürlich genau bei der lauten Band eine Spitzenpegelmessung, und da steht auf einmal 108 auf seinem Messgerät, und im Bescheid irgendwas von 93. Sagen wir mal, eine Diskussion vor Ort führt zu nichts, weil alle irgendwie glauben, Recht zu haben, also wird der Veranstalter angezeigt.

    Ich hatte mal so eine ähnliche Situation auf dem Bachfest in Leipzig, da kam wer vom Amt vorbei, schaute sich erst interessiert die Technik an und fragte dann nach, letztes Jahr hätten sie eine Stichprobenmessung gemacht, und die war ein paar dB lauter als bei mir im Messprotokoll. Die hatten den genauen Zeitpunkt der Messung, ich noch die letztjährige Messung auf dem PC, zog über diese Uhrzeit in den Minutenmitteln einen Bereich auf, und dann war die Abweichung nur noch ein paar Zehntel und die Diskussion beendet. (Glück gehabt, dass beide Messgeräte die genaue Uhrzeit hatten, sonst hätte das peinlich werden können...)

    Fazit: Minutenmittel sind etwas sehr hilfreiches, gerade auchin einem solchen Fall. Und das entsprechende Know-How, um den Unterschied zwischen einem Leq und einem LF oder LS verargumentieren zu können, natürlich auch, wenn das Ordnungsamt eher thematikferne Mitarbeiter schickt.

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 5. Juni 2015 um 12:39
    Zitat von "zegi"

    Sowas gibts? :shock: Sind wir hier nicht im Bereich der freien Meinungsäusserung? Wie heisst denn die sympatische Firma mit N? Was reimt sich denn auf den Firmennamen (reimen wird ja noch erlaubt sein...)

    Das war damals nicht "Post von Anwalt" (das kam bislang nur im Zusammenhang mit dem Warnungen-Brett vor, das dann aber relativ häufig), sondern der Produktmanager drohte, mich auf 200.000 Euro Schadensersatz zu verklagen (worauf er als Antwort bekam, dass er das ja mal versuchen könne, ich würde dann mit juristischen und journalistischen Mitteln darauf antworten).

    Das ist jetzt etwa 10 Jahre her, es ist nie etwas nachgekommen, der Betreffende arbeitet jetzt auch nicht mehr dort (ohnehin ist unklar, ob er sein Vorgehen damals mit der Geschäftsleitung abgestimmt hat), also Schwamm drüber.

  • I don't need that, 2.0

    • ADMIN
    • 5. Juni 2015 um 12:29
    Zitat von "wora"

    das muss man so verstehen, dass es einfach leute mit anderen hörgewohnheiten gibt :D
    ich war mal auf nem konzert von tower of power, wo mich die 4kHz keule des mixes regelrecht gequält hat... ich hab das dann mit etwas klopapier im ohr behoben. ein mir gut bekannter bassist, der sich das konzert ebenfalls anhörte, lobte den sound dagegen sehr :D

    Wenn der Bassist eine heftige C5-Senke hat...

  • Sicherheitsfrage, Not-Aus am Mischpult gegen Rückkopplung

    • ADMIN
    • 30. Mai 2015 um 17:23
    Zitat von "guma"


    Ob diese Verordnung überhaupt auf den Fall "lärmender Mucker bestellt sich Monitor bis zum Feedback" anwendbar ist, finde ich ebenfalls nicht so ganz klar.

    1.) Disclaimer: Ich stelle hier die Rechtslage dar. Wie wenig die mit der Veranstaltungspraxis zu tun hat, ist mir schon klar.

    2.) Bei dem Musiker wäre zu klären, ob er Beschäftigter im Sinne ArbSchG ist. Eine Band ist häufig als GbR organisiert, da liegt dann bei den Musikern kein Beschäftigungsverhältnis vor, also ist dafür die LärmVibrationsArbSchV auch nicht anwendbar.

    3.) Allerdings kann diese Band dann doch Beschäftigte haben, z.B. ihre Tontechniker, Backliner, ggf. ergänzende Musiker. Für diese hat sie dann wieder Arbeitgeberverantwortung.

    4.) Und dann gibt es auf dem normalen Konzert sonst noch ein paar Arbeitgeber im Sinne ArbSchG: Die Firma für Veranstaltungstechnik, die Caterer, der Merchandising-Stand, Security, Sanis, Presse, etc. Die schädigende Wirkung eines pfeifenden Monitors bleibt ja nicht auf den Musiker beschränkt, für den der eingerichtet ist.


    Zitat von "guma"

    In unserem Fall ist es jedoch so, dass der Lärm selbst das zu erzeugende Produkt ist, der Musiker eine willentliche Kontrolle über den auf in wirkenden Pegel hat, er möglicherweise sogar selbst Eigentümer der Lärmquelle ist und er zudem keinesfalls in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zum Monitormixer steht ( ist wohl eher umgekehrt :D ) und in der Regel ebenfalls nicht zum Veranstalter???

    5.) Ja, die Vertragsverhältnisse sind bisweilen etwas unübersichtlich. Das Problem hat immer der, der Arbeitgeber im Sinne der LärmVibrationsArbSchV ist (also auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen).

    6.) Zu der Frage "Lärm ist ja eigentlich unser Produkt":

    Zitat von "LärmVibrationsArbSchV"

    § 17 Übergangsvorschriften
    (1) Für den Bereich des Musik- und Unterhaltungssektors ist diese Verordnung erst ab dem 15. Februar 2008 anzuwenden.

  • Ich bin da jetzt Mitglied

    • ADMIN
    • 25. Mai 2015 um 14:37
    Zitat von "falcocgn"

    Nein, lieber Micha. Mit der von Dir aufgestellten Deadline tust Du weder dem ISDV, noch allen anderen Verbänden, die schon seit Jahren aktiv und oft mit Mühe arbeiten, einen Gefallen.

    Eine Deadline?

    Zitat von "ADMIN"

    ... Die oben genannte Alternative habe ich dahingehend entschieden, dass ich diesem Vorhaben jetzt mindestens zwei Jahre lang eine Chance gebe. Bei einem Jahresbeitrag von 50,- Euro ist das ein recht überschaubares Investment, wenn das schief geht, dann geht's halt schief. Nach zwei Jahren werde ich Zwischenbilanz ziehen. "Wunder" sind bis dahin nicht zu erwarten, gerade auf der politischen Ebene mahlen die Mühlen doch recht langsam, aber es sollte bis dahin etwas passiert sein, bei den Mitgliedszahlen und bei den Aktivitäten...

    Ich würde das eher "Mindestgedulddauer" nennen.

  • Betriebssicherheitsverordnung - neu

    • ADMIN
    • 25. Mai 2015 um 14:33
    Zitat von "billbo"

    ADMIN: darf ich dich ausnahmsweise (ich weiß, ist eigentlich schlechter Stil) aus einem anderen Thread zitieren?

    Gerne

    Zitat von "billbo"

    Auch dir ist also offenbar vollkommen bewusst, dass sich an all die gut gemeinten Regelwerke (die, die es bereits gibt; und erst recht die, die alle paar Tage neu dazuerfunden werden) in der Praxis niemand hält. Auch dein Fazit im PP deutet das zumindest an. Und nun?

    Und nun haben wir den Zustand "wo kein Kläger, da kein Richter".

    Und einen Kläger gibt es dort, wo wirklich etwas passiert (siehe LoveParade), oder unterbeschäftigte Anwälte auf der Suche nach neuen Einnahmequellen fündig werden (im Moment heisst die CashCow da noch FileSharing).

  • Versteckte Kosten in 'amtliche' Briefe von USTID-Nr.....

    • ADMIN
    • 25. Mai 2015 um 14:22
    Zitat von "TomyN"

    Gabs da eigentlich irgendeine offizielle Reaktion von Seiten des Senders/der Redaktion dazu?

    Grüße

    Tomy

    Weder eine offizielle noch eine inoffizielle.

  • Sicherheitsfrage, Not-Aus am Mischpult gegen Rückkopplung

    • ADMIN
    • 25. Mai 2015 um 14:18
    Zitat von "audiobo"

    Um noch einmal auf das Thema Rechtsprechung zurückzukommen, möchte ich kurz folgenden Abschnitt aus der vom Admin erwähnten LärmVibrationsArbSchV zur Diskussion stellen:


    Bedeutet das, wenn Musiker klar definiert:

    (immerhin geht es um die Produktion von etwas, das den Kunden letztlich als Event verkauft wird) , dass wir nur entsprechende Schilder aufzuhängen brauchen?

    1.) Es ist völlig unerheblich, ob der Künstler das braucht, oder meint zu brauchen, oder nicht.

    Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass seine Beschäftigten nicht zu Schaden kommen. Gegebenenfalls per Gehörschutz. Zur Not, indem Stöpsel und Ohrschützer kombiniert werden. Im Bereich der LärmVibrationsArbSchV gibt es kein "der Künstler muss leiser", sondern nur ein "gegebenenfalls braucht's mehr Schutzmaßnahmen". (Das ist im Bereich der DIN 15905-5 anders.)

    2.) Das "wir" in dem Satz heisst konkret "der Arbeitgeber".

    3.) Das "nur" in dem Satz ist sachlich falsch. Es müssen entsprechende Schilder angebracht werden - aber halt auch noch viele andere Dinge beachtet werden.

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