1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungstechnik AUDIO
  5. Sonstiges

Lärmpegelauflagen für kleines Stadtfest - was ist üblich?

  • Martin2003
  • 9. Februar 2016 um 23:13
  • Martin2003
    Verifiziert
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    671
    • 9. Februar 2016 um 23:13
    • #1

    Hallo!
    Ich stelle seit einigen Jahren die Technik für ein kleines Open Air welches 2-3x jährlich im Sommer im Zentrum einer Kleinstadt stattfindet. Bisher gab es keinerlei Lärmpegelauflagen. Nun plant das O-Amt die Genehmigung mit der Auflage bis 22 Uhr 70dB und nach 22 Uhr 55dB am nächsten bewohnten Gebäude (das ist ca. 15m von der Bühne entfernt) zu erteilen. Mehr Infos dazu habe ich leider bisher noch nicht....
    Da ich bisher allgemein noch nichts mit Lärmpegelauflagen zu tun hatte und das O-Amt grundsätzlich gesprächsbereit ist würde ich gerne etwas vorbereitet in das Gespräch gehen.
    -wie sind die Werte üblicherweise woanders festgelegt?
    -mit welchen Werten kann man noch vernünftig arbeiten, ab wann macht es keinen Sinn mehr?
    -wo kann man entsprechende Infos nachschlagen?

  • Michel
    Profi
    Reaktionen
    150
    Beiträge
    799
    Marktplatz Einträge
    1
    • 9. Februar 2016 um 23:41
    • #2
    Zitat von "Martin2003"

    Hallo!
    ... Nun plant das O-Amt die Genehmigung mit der Auflage {...} nach 22 Uhr 55dB am nächsten bewohnten Gebäude (das ist ca. 15m von der Bühne entfernt) zu erteilen.

    Das heißt praktisch soviel wie: Veranstaltungsende ist 22Uhr und danach muß der Platz umgehend geräumt werden.
    Ist das so im im Sinne der Behörde?

  • 4Art
    Profi
    Reaktionen
    371
    Beiträge
    6.137
    • 10. Februar 2016 um 08:06
    • #3

    Jammern auf hohem Niveau :D

    DAS hier sind richtige Männer-Lärmvorschriften:

    http://www.20min.ch/schweiz/news/story/29945260

  • Martin2003
    Verifiziert
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    671
    • 10. Februar 2016 um 08:42
    • #4

    Ich glaube nicht das das im Sinne der Behörde ist. Das Problem ist eher das dort niemand das Fachwissen hat und auch gar nicht weiss welche Werte üblich sind und welches Messverfahren etc...
    Daher hätte ich gern einige Infos vorweg!

  • LoboMixX
    Verifiziert
    Reaktionen
    39
    Beiträge
    112
    • 10. Februar 2016 um 10:28
    • #5

    Vielleicht hilft diese Seite bei der Diskussion mit den Behörden weiter:

    http://www.sengpielaudio.com/TabelleDerSchallpegel.htm

    Gruß, Jürgen

  • madmax
    Reaktionen
    495
    Beiträge
    5.386
    • 10. Februar 2016 um 14:18
    • #6

    Wenns dabei bleibt; kannsts im Grunde sein lassen.
    Nächstes Jahr fällts dann sowieso aus, weil die Gastronomie nicht mehr deckend arbeiten kann bzw. die Kosten für die Kultur nichtmehr erwirtschaften kann.
    Hier mehrfach so geschehen.

    Never stop a running System

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.566
    Beiträge
    9.427
    Marktplatz Einträge
    1
    • 11. Februar 2016 um 11:34
    • #7
    Zitat von "Martin2003"

    Ich stelle seit einigen Jahren die Technik für ein kleines Open Air welches 2-3x jährlich im Sommer im Zentrum einer Kleinstadt stattfindet. Bisher gab es keinerlei Lärmpegelauflagen. Nun plant das O-Amt die Genehmigung mit der Auflage bis 22 Uhr 70dB und nach 22 Uhr 55dB am nächsten bewohnten Gebäude (das ist ca. 15m von der Bühne entfernt) zu erteilen. Mehr Infos dazu habe ich leider bisher noch nicht....
    Da ich bisher allgemein noch nichts mit Lärmpegelauflagen zu tun hatte und das O-Amt grundsätzlich gesprächsbereit ist würde ich gerne etwas vorbereitet in das Gespräch gehen.


    Meine Erfahrung aus solchen OA-Gesprächen ist, dass du mit einem Internet-Ausdruck der TA-Lärm ein bisschen Geschwafel über Schallpegel und Uhrzeiten und vor allem einem "breiten Kreuz" und "innerer Ruhe" sehr weit kommst! Die Sachbearbeiter dort haben oft noch viel weniger Ahnung, als du. Vor allem, wenn die Veranstaltung bereits seit längerem in vernünftigen Bahnen läuft und vll. ein paar "prominente" Fürsprecher hat, sind sie sehr kooperativ.
    Mit den offiziellen Auflagen von 55dB (wie auch immer gemessen) an einem 15m entfernten Fenster hast du ziemlich NULL Chance. Da darfst du nicht mal beim Abbau auf leerem Platz Casedeckel zuknallen. :wink:
    Wenn die Anwohner sich das so hinüberlegt haben und fordern, dann wird die VA eh ausfallen. Da kannst du dich noch ein bisschen gegen wehren, aber über die Dauer hast du keine Chance.

    Viel besser ist es, dem OA und der Polizei gleich im Vorfeld auch Ansprechpartner (mit Mobilnummer) für die Produktion zu geben. Die wollen nämlich auch in erster Linie das, was jeder gute, deutsche Beamte (Arbeitnehmer) will: den eigenen Hintern in Sicherheit wiegen bei minimalem Aufwand. Wenn Sie das Gefühl haben, ernst genommen zu werden und mit Ihren Problemen gehör zu finden, lassen sie recht viel zu.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • LoboMixX
    Verifiziert
    Reaktionen
    39
    Beiträge
    112
    • 11. Februar 2016 um 12:39
    • #8

    Vielleicht kann es ja auch helfen, bei dem Gespräch einen Schallpegelmesser dabei zu haben (eine App sollte dazu ausreichen). Ich kann mir nicht vorstellen, daß das OA in diesem Fall überhaupt eine Vorstellung davon hat, was 55 dB eigentlich bedeuten.

    Gruß, Jürgen

  • billbo
    Profi
    Reaktionen
    1.128
    Beiträge
    3.671
    • 11. Februar 2016 um 14:46
    • #9
    Zitat

    Da darfst du nicht mal beim Abbau auf leerem Platz Casedeckel zuknallen. :wink:

    Bei 55dB/A darfst du sie nicht mal aufmachen, ohne vorher gewissenhaft die Scharniere zu schmieren.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Lobo0815
    Verifiziert
    Beiträge
    3
    • 11. Februar 2016 um 15:00
    • #10

    Also laut dieser Zeitungsmeldung, können die Kollegen hier in NRW die Stadfeste, Schützenfeste usw. betreuen (beschallen) demnächst ihre PA zu Hause lassen und nur noch für eine schöne Lichtstimmung sorgen! :shock: :?
    http://www.derwesten.de/politik/verein…id11554505.html

    Fritz Steyerthal
    Hünefeld-Str. 17
    46236 Bottrop
    01578 6088428

    Der frühe Vogel fängt den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse......

  • madmax
    Reaktionen
    495
    Beiträge
    5.386
    • 11. Februar 2016 um 19:06
    • #11

    Meistens steckt ein Anwohner dahinter bei sowas.
    Und wenn der sich richtig kundig gemacht hat; siehts wirklich schlecht aus..

    Never stop a running System

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 11. Februar 2016 um 19:42
    • #12

    Nachdem ich mir den Erlass jetzt hier: https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-u…reizeitanlagen/ runtergeladen und durchgelesen habe, finde ich den nicht mehr so doof, wie manche meinen, ihn finden zu müssen...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • billbo
    Profi
    Reaktionen
    1.128
    Beiträge
    3.671
    • 11. Februar 2016 um 20:40
    • #13

    Auch wenn ich Falco gegenüber traditionell ja immer gerne die Gegenposition einnehme – hier darf (kann? muss?) ich ausnahmsweise mal uneingeschränkt zustimmen.

    Aus 'Freizeitlärmerlass NRW':

    Zitat

    Bei der Abwägung des Interesses der Allgemeinheit mit dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft können bei
    Veranstaltungen insbesondere deren historische, kulturelle oder sonst sozialgewichtige Grundlagen, die
    Häufigkeit und Dauer sowie ähnliche auf den Immissionsort einwirkende Veranstaltungen und in geeigneten
    Fällen auch die Möglichkeit des passiven Lärmschutzes berücksichtigt werden.


    Übersetzung in erlassgeschwurbelfreies Klardeutsch:

    Zitat

    Das alljährliche Marktplatz- Kollektivbesäufnis mit Musik und Remmidemmi ist seit eh und je das soziale und kulturelle Highlight der Region. Wer nicht mitmachen will besorgt sich Ohropax und macht am besagten WE gefälligst die Fenster zu!
    Ihre Gemeindeverwaltung.

    Geht doch. Nicht nur in Stenkelfeld.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • thieloliver
    Profi
    Reaktionen
    265
    Beiträge
    541
    Marktplatz Einträge
    2
    • 11. Februar 2016 um 23:17
    • #14
    Zitat von "Freizeitlärmerlass NRW"

    3.3 Beurteilungszeiten
    An Werktagen gilt für Geräuscheinwirkungen
    - tags außerhalb der Ruhezeiten (8 bis 20 Uhr) eine Beurteilungszeit von 12 Stunden,
    - tags während der Ruhezeiten (6 bis 8 Uhr und 20 bis 22 Uhr) jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden - nachts (22 bis 6 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde).
    An Sonn-und Feiertagen gilt für Geräuscheinwirkungen
    - tags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr eine Beurteilungszeit von 9 Stunden,
    - tags von 7 bis 9 Uhr, 13 bis 15 Uhr und 20 bis 22 Uhr jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden,
    - nachts (0 bis 7 Uhr und 22 bis 24 Uhr) eine Beurteilungszeit von 1 Stunde (ungünstigste volle Stunde).

    Alles anzeigen


    Verstehe ich das mit den Beurteilungszeiten richtig, dass die Messungen über die genannten Zeiten gemittelt werden?
    Das müsste durch intelligente Spiel und Pausenzeiten locker vernünftig zu handlen sein.
    Da ist doch von vollen Zeitstunden - also z.B. 22:00 -23:00 Uhr die Rede.
    Wenn man da im Vorfeld ne Vergleichsmessung am nächsten Fenster macht und dann mit entsprechendem Korrekturfaktor direkt vorm Lautsprecher misst (alles natürlich höchst offiziell und mit dem Ordnungsamt abgestimmt), kann man sicher nachweisen, dass man zumindest mit der Beschallungsanlage immer im grünen Bereich war - zumal alle Werte A-bewertet sind.
    Alles Andere hat man als Veranstalter/Boxensteller eh nicht im Griff.

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 15. Februar 2016 um 20:38
    • #15
    Zitat von "Martin2003"

    Nun plant das O-Amt die Genehmigung mit der Auflage bis 22 Uhr 70dB und nach 22 Uhr 55dB am nächsten bewohnten Gebäude (das ist ca. 15m von der Bühne entfernt) zu erteilen. Mehr Infos dazu habe ich leider bisher noch nicht....

    1.) Das sind die Werte für die sogenannten seltenen Störereignisse aus der TA Lärm/Freizeitlärmrichtlinie. Das heisst, für ein paar Tage/Nächte im Jahr darf die Behörde das zulassen, ansonsten gelten strengere Werte.

    2.) Das ist Beurteilungspegel. Also L(A)eq + Impulszuschlag + Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit + Zusclag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit.

    3.) Wenn die Behörde unfreundlich ist, verlangt sie eine Messung durch eine zugelassene Stelle nach § 26 BImschG (dann teuer), oft geht aber auch eine Fachfirma mit geeignetem Meßequipment.

    4.) 15m von der Bühne heisst entfernt heisst im Klartext, Richtwert wird überschritten oder die Veranstaltung endet um 22:00 Uhr. Davor ist es etwas kulanter wegen höherem Richtwert und Mittelung über 16 Stunden.

    5.) Wenn die Behörde ganz kulant ist, dann zieht Sie das V ZR 41/03 (BGH-Urteil) und genehmigt einen höheren Pegel, aber nur bis 24:00 Uhr.

    6.) Werbeblock: Ich mache Schulungen zu dem Thema. Auf Wunsch auch für Behörden...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Holti
    Profi
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    330
    • 15. Februar 2016 um 22:17
    • #16
    Zitat von "Lobo0815"

    Also laut dieser Zeitungsmeldung, können die Kollegen hier in NRW die Stadfeste, Schützenfeste usw. betreuen (beschallen) demnächst ihre PA zu Hause lassen und nur noch für eine schöne Lichtstimmung sorgen! :shock: :?
    http://www.derwesten.de/politik/verein…id11554505.html

    Ich hoffe du hast den gesamten Text gelesen und dich damit beschäftigt. Denn es geht lediglich um Veranstaltungstage und nicht um Lärm...

  • TomyN
    Profi
    Reaktionen
    1.755
    Beiträge
    6.778
    Termine
    26
    Marktplatz Einträge
    2
    • 25. März 2016 um 08:22
    • #17

    Hi,

    der Admin hat's schon gesagt. Das ist die 'normale' TA Lärm.
    Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zu den einzelnen Veranstaltungsorten
    zeigen, dass im Stadtgebiet kein Veranstaltungsort weit genug von der nächsten
    Wohnbebauung entfernt liegt, um Konflikte mit der Nachbarschaft grundsätzlich
    auszuschließen. Damit die geltenden IRW eingehalten werden und die Akzeptanz in der
    Nachbarschaft sichergestellt wird, ist bei allen Veranstaltungsorten die Lautstärke der
    Musikdarbietungen zu begrenzen.

    aus einem Dokument der Stadt Erlangen.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • mikroguenni
    Profi
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    103
    • 26. März 2016 um 17:18
    • #18

    Irgendwie kann ich die Behörden und auch die Anwohner verstehen. Schon sehr oft habe ich Veranstaltungen erlebt, wo es grundlos überlaut zugeht. Beispiel: Schützenfest in kleiner Ortschaft. Im Festzelt ist eine PA aufgebaut die ausreicht um 5000 Menschen bei mäßiger Qualität zu beschallen. Irgendwann geht die Musik los, entweder Live Band oder (noch schlimmer) Disco.
    Das Zelt leert sich bis auf einige wenige, die tanzen wollen.

    Die meisten Besucher stehen entfernt vom Zelt wo die Lautstärke noch erträglich ist und trinken dort ihr Bier. Ab und zu geht mal jemand ins Zelt um Bier am dortigen Ausschank zu holen. Die Vereine würden doppelt so viel Bier Umsatz machen, wenn die Leute im Zelt bleiben würden.

    Nach 24 Uhr hört man in einigen km Entfernung immer noch die Musik laut genug, noch lauter sind die Ansagen des DJs die man deutlich verstehen kann.

    Klangqualität ist keine Frage der Lautstärke. Es gibt auch Anlagen die bei moderater Lautstärke vernünftig klingen. Die Musik muß nur so laut sein, daß auf der Tanzfläche eine vernünftige Lautstärke herrscht, alles andere ist unnötig und verursacht nur unnötigen Ärger.

  • wora
    Profi
    Reaktionen
    5.427
    Beiträge
    27.264
    Einträge
    10
    Marktplatz Einträge
    11
    • 26. März 2016 um 18:31
    • #19

    mikroguenni:
    +1!

    manchmal gewinnt man den eindruck, als ob mangelnde kompetenz mit übermäßiger lautstärke kaschiert wird - und das übrigens nicht nur auf stadtfesten!
    ich weiss schon gar nicht mehr, wie oft ich schon für moderate lautstärke gelobt wurde. vor allem aus dem publikum, aber auch von veranstaltern und sogar musikern :roll:

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

    Einmal editiert, zuletzt von wora (26. März 2016 um 18:56)

  • madmax
    Reaktionen
    495
    Beiträge
    5.386
    • 26. März 2016 um 18:48
    • #20

    Nunja sowas liegt aber auch mit an den direkten Verantwortlichen bzw. Veranstaltern.
    Diese sollten dann schon u.a. auf sowas wie "unnötige Lautstärken" Einfluß nehmen.
    In erster Linie im Sinne der anwesenden Gäste.

    So Diese nicht gleich selbst in entsprechender Anzahl beim Verursacher vorstellig werden und ihre Meinung mit gewissem Nachdruck durchsetzen...

    Never stop a running System

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 13. Oktober 2026, 21:00 – 23:00

Letzte Themen

  1. IHOS DSP 6.4 / Kingray GPA415 FIR Designer .txt Dateiformat?

    ThomasA
    5. Oktober 2026 um 19:16
  2. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  3. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  4. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  5. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  6. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  7. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  8. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  9. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  10. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™