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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • SO LONG AUDIO

    • ADMIN
    • 4. November 2005 um 02:32
    Zitat von "hell&dunkel"

    Ich mach´demnächst Kassensturz, dann gestalten wir ein SO LONG AUDIO Werbebanner (mit LInk auf den Thread) das, wenn Micha es "genemigt", in´s Forum kommt.

    An einer "Genehmigung" sollte es nicht scheitern, aber ich bin bis Mitte nächsten Jahres völlig ausgebucht (wenn die Werbekunden verlängern vielleicht auch länger...)

    Vielleicht muss ich jetzt im Party-PA-Forum auch noch mit Werbung beginnen, bloß um die Nachfrage bedienen zu können.

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 3. November 2005 um 17:35
    Zitat von "wora"

    mit anderen worten:
    alles in bester ordnung?

    Mit anderen Worten: Kümmere Dich um eine Bewilligung.

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 3. November 2005 um 13:18
    Zitat von "wora"

    ich erinnere an dieser stelle nochmal an die tatsache, das sehr viele jobs sagen wir mal um 12 mit dem beladen des LKW losgehen, dann aufbau, souncheck, abendessen, veranstaltung, abbau und vielleicht sogar noch ausladen. dann ist es mittlerweile morgens um 4, was wirklich keine seltenheit darstellt.
    das beispiel ergibt also eine arbeitszeit von 16 stunden und wäre absolut nicht erlaubt.

    ...

    es bringt also nicht viel zu sagen "so ist es", es wäre besser zu eruieren "wie kommen wir aus der zwickmühle"

    § 15 ArbZG.

    Man legt dem Amt dar, dass der Betroffene an jedem Wochenende zwei heftige Tage hat, aber dafür den Rest der Woche frei. Dann findet man noch 'ne Regelung, dass der, der den Laster heimfährt, während der Veranstaltung pennen kann, und dann soll die Behörde erst mal begründen, warum das nicht gehen soll.

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 3. November 2005 um 00:51
    Zitat von "wora"

    wenn das der fall sein sollte muss sich da aber schnellstmöglich was an den vorschriften ändern, das wäre ja ne unhaltbare situation.

    Diejenigen, die die Vorschriften machen, würden wohl sagen, da muss sich ganz schnell etwas an den Arbeitsbedingungen in dieser Branche ändern...

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 3. November 2005 um 00:48
    Zitat von "Manuela"

    ich habs nur etwas einfach betrachtet, daher auch mein Beispiel. Um das genausoeinfach zu beschreiben:

    Jetzt ersetze "einfach" durch "falsch", dann kommt das hin...

    Das war so vor 15 - 20 Jahren eine "Masche" vor allem in der Bauwirtschaft, über 1-Mann-Subunternehmen alle Arbeitsschutzvorschriften auszuhebeln. Das haben sowohl die Berufsgenossenschaften als auch der Gesetzgeber erkannt und entsprechend gehandelt.

    Zitat

    Bestimmungen für Arbeitnehmer sind für Veranstalter gegenüber beiden, und für VT-Fa gegenüber Freelancer bedeutungslos.

    Nur, solange diese wirklich Selbständige sind und nichts passiert. Sobald etwas passiert, sind wir im Bereich des Haftungsrechts, und da wird es unangenehm für

    a) den Hallenbetreiber als Inhaber der baurechtlichen Betriebsgenehmigung, der für die Sicherheit in seiner Hütte verantwortlich ist. (Wer sich vielleicht mal gewundert hat, warum ein Hallenmeister bei 'ner Messe abends rumgeht und die Ausnahmegenehmigungen nach § 15 ArbZG sehen will - deshalb...)

    b) der Veranstalter, dem einerseits Pflichten des Hallenbetreibers übertragen worden sein könnten, und der andererseits eine geeignete Arbeitsschutz-Organisation aufbauen muss (Gefährdungs-Analyse, Dokumentation derselbigen...)

    c) die Technik-Firma, für die der Freelancer Beschäftiger im Sinne ArbSchG ist

    d) ggf. auch den Kollegen selbst.

    Bei der Beurteilung dessen, was "Stand der Technik" ist, wird der Richter mit großer Wahrscheinlichkeit das ArbZG als Erkenntnisquelle heranziehen. Wenn der Betroffene nur 10,5 statt 10 Stunden gearbeitet hat, dann ist das wohl kein Problem. Wenn der aber 15 Stunden auf den Beinen war, und die Nacht davor vielleicht nur 6 Stunden geschlafen hat, dann hätten die Beteiligten von a) bis d) handeln müssen - und sei es, um Fremdgefährdung zu vermeiden.

    Von daher: Das ArbZG kann man ignorieren, wenn man daheim am Rechner sitzt und Bücher schreibt. Aber auf der Baustelle würde ich mich doch zumindest daran orientieren.

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 2. November 2005 um 19:35
    Zitat von "Manuela"

    Das seh ich anders !
    Wenn ich eine Fa damit beauftrage mir ein Haus zu bauen bin ic nicht dafür zuständig die Arbeitszeiten der Maurer zu überwachen sondern der Auftragnehmer als selbstständiges Unternehmen und Arbeitgeber der Maurer. Er kann ja genug Maurer hinschaffen zum ablösen, das ist nicht mein Bier sondern seins, ich hab die ARBEIT bestellt und bezahle sie als solche.

    Manu

    1.) Beim Bau sieht das so aus:

    Zitat von "MBO § 52 Grundpflichten"


    Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

    2.) In der VA-Technik ist die PA-Firme Erfüllungsgehilfe des Veranstalters

    Zitat von "BGV A1 § 5 - Vergabe von Aufträgen"


    (1) Erteilt der Unternehmer den Auftrag,
    1. Einrichtungen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu setzen,
    2. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten,
    so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die in § 2 Abs. 1 und 2 genannten, für die Durchführung des Auftrags maßgeblichen Vorgaben zu beachten.
    (2) Erteilt der Unternehmer den Auftrag, Arbeitsmittel, Ausrüstungen oder Arbeitsstoffe zu liefern, so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, im Rahmen seines Auftrags die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten.
    (3) Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen.
    Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.

    Alles anzeigen

    3.) Und wenn ich das schon lese:

    Zitat von "Manuela"

    ich hab die ARBEIT bestellt und bezahle sie als solche.

    Was soll das dann anderes sein als ein Arbeitsverhältnis mit Dir als Arbeitgeber?

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 2. November 2005 um 19:25
    Zitat von "wora"

    es müssen also sonderregelungen her, beispielsweise max. 3x die woche 12 stunden oder sowas ( ich lege mich hiermit nicht fest!).

    Es gibt die Möglichkeit der Bewilligung nach § 15 ArbZG

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 2. November 2005 um 19:22
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Genau. Und daran mußte ich auch immer denken, wenn hier von 10 Stunden oder 12 Stunden Tagessätzen gesprochen wurde.

    Denn statt "Arbeitnehmer" steht dort heute "der Beschäftigte" und dazu zählen auch Freelancer, die das machen was die Firma sagt.

    Wenn die Firma Media XY einen selbständigen VTler beauftragt, dort die Kisten zu laden, dort auszuladen, dort die Boxen hinzustellen, hier die Kabel zu legen.... und das dauert mehrere Tage über 10 Stunde bzw. einen Tag mal 16 oder 18 Stunden, dann macht sich in erster Linie die Firma Media XY strafbar.

    Das stimmt jetzt so nicht.

    Es sind zwar einige Arbeitsschutzbestimmungen vom Arbeitnehmer auf den Beschäftigten umgestellt worden, nicht aber das Arbeitszeitgesetz. Dort heisst es ganz klar "Arbeitnehmer", und wie dieser definiert ist steht in § 2:

    Zitat von "ArbZG § 2 - Begriffsbestimmungen"

    (2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/

    Somit gilt das Arbeitszeitgesetz erst mal nicht für Freelancer, es sei denn

    a) es sind "Scheinselbständige" und somit Arbeitnehmer

    b) es passiert ein Arbeitsunfall. Dann wird mit dem Verweis auf das ArbZG schnell grobe Fahrlässigkeit unterstellt.


    Verstöße gegen das ArbZG sind nicht immer eine Straftat, oft ist es auch "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 2. November 2005 um 12:53
    Zitat von "xenon"

    Wie sollte es denn Ablaufen wärend eines Konzertes Tech wechsel?? Kann ich mir nich vorstellen....

    Wenn's die Chirurgen während der laufenden Operation schaffen...

    Und die gesetzlichen Vorschriften werden es auf Dauer einfach erzwingen, zumindest im gewerblichen Bereich.

  • Auftragsbedingungen einer Firma...

    • ADMIN
    • 2. November 2005 um 12:28
    Zitat von "FalcoCGN"

    Ob diese Firma sich bewusst ist, dass solche Verträge sehr schnell aus selbständigen Scheinselbständige, also Arbeitnehmer machen?

    Genauer gesagt § 8.1

    Alle anderen Klauseln sind dann dahingehend zu prüfen, ob sie in einem Arbeitsvertrag zulässig wären (wenn nicht ein genervter Richter den Vertrag insgesamt für unwirksam erklären würde und ein Arbeitsverhältnis auf Grundlage des gesetzlichen Regeln annimmt...)

  • Die königsklasse des Preisdumpings

    • ADMIN
    • 1. November 2005 um 14:48
    Zitat von "Kracky"

    Was rechtfertigt eigentlich die Umgehung von Verordnungen bei bestimmten Anlässen, siehe gerade Kirchenveranstaltungen. Ist da Sicherheit nicht gefragt weil wir uns dann alle unter der schützenden Hand Gottes bewegen oder was? ... Finde es jedenfalls nicht richtig das hier die Verordnung aufgeweicht wird ohne ersichtlichen Grund.

    Es werden ja nicht generell kirchliche Veranstaltungen ausgenommen, sondern nur solche mit religiösem Charakter. Wenn man bedenkt, dass die Unfallhäufigkeit bei Gottesdiensten einige Zehnerpotenzen unter der bei üblichen Veranstaltungen liegt (und das ohne VStättVo und berufsgenossenschaftliche Vorschriften...), halte ich das für gerechtfertigt.

  • Schukodosen mit Kinderschutz- Ärger

    • ADMIN
    • 31. Oktober 2005 um 22:00

    da gibt es jetzt eine "Antwort für's Party-PA-Forum" und eine "Antwort für's PA-Forum"

    Die erste lautet "ja, ist ärgerlich". Die andere lautet "ich habe noch keine Mehrfachdose mit Gummischlauchleitung gesehen, die eine solche Kindersicherung hatte..." :wink:

  • Die königsklasse des Preisdumpings

    • ADMIN
    • 31. Oktober 2005 um 18:18
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Auf dem Papier ist das so. Aber ich kenne viele Fälle wo selbst der Hallenbetreiber nicht davon zu überzeugen ist, die VSättVo zu beachten. ...

    Was macht man dann mit einer solchen netten Vorschrift, wenn sich keiner dafür interessiert??

    Aber man kann es der ausführenden Firma nicht zum Vorwurf machen, dass sie keinen Meister dabei hat - es fällt einfach nicht in ihre Zuständigkeit.

  • Die königsklasse des Preisdumpings

    • ADMIN
    • 31. Oktober 2005 um 18:16
    Zitat von "Radio-Aktiv"

    Die sachen mit der Kirche fallen auch nicht unter die VSättVo

    Nur dann, wenn die Veranstaltung "den Widmungszweck nicht verlässt", fallen Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind, nicht unter die VStättV. Also Messen, Rosenkranz, Hochzeiten, Mai-Andacht...

    Ein Konzert beispielsweise verlässt den Widmungszweck.

  • Die königsklasse des Preisdumpings

    • ADMIN
    • 31. Oktober 2005 um 13:29
    Zitat von "Radio-Aktiv"

    Wenn diese Firmen nicht mindestens eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik vor Ort haben, sollte man das direkt mit dem Veranstalter klären oder die VA gleich dicht machen !!!

    Technische Fachkräfte nach VStättV ist Sache des Betreibers (Inhaber der baurechtlichen Betriebsgenehmigung), nicht eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

  • Litec die 2.

    • ADMIN
    • 31. Oktober 2005 um 13:27
    Zitat von "GETEC"

    in diesem forum wird vor MILOS gewarnt, weil sie auf deren homepage belastungsangaben angeben, die dem TÜV nicht entsprechen

    Das ist so nicht ganz richtig. Es wird gewarnt, weil die Belastungstabellen (auch nach dem TÜV-Zeichengenehmigungsausweis) den zulässigen Zug in der WEZ um etwa 25% üebrsteigen.

    Zug in der Wärmeeinflusszone (WEZ) ist eine ziemlich kritische Sache, weil das ohne Vorwarnung reissen kann.

    Zitat

    Im gegenzug wird ein thread ( ok der grund liegt im persönlichen, aber das hätte man auch anders lösen können) über LITEC Material geschlossen.

    Wir können gerne über Litec sprechen, ich möchte jedoch die Saarländer bitten, sich an diesem Thread nur lesend zu beteiligen... :wink:

    Zitat

    ich spreche rein aus persönlicher Erfahrung mit QX 30 ... um ca das dreifache durchbiegt....

    Der rechnerische Schwachpunkt bei QX 30 ist die gegossene Abschlussplatte. Vom Handling her ist das sehr schön, weil sich beim Transport nichts verhaken kann (was auch wieder die Traverse schont), aber in dieser vergleichsweise weichen Abschlussplatte sitzt der Trusspin, sie wird also auf Lochleibung beansprucht.

    Lochleibung ist im Vergleich zu Zug WEZ relativ harmlos: Wenn da zu viel Zug drauf kommt, zieht sich das Loch zum Langloch, an dieser Stelle haben wir Kaltumformung, was das Material verfestigt. Wenn die Verbinder ausgenudelt sind, dann hängt die Traverse böse durch, sie wird dann schon aus optischen Gründen nicht mehr so stark belastet, aber wir kommen nicht in eine gefährliche Situation. Deswegen habe ich von einer Warnung abgesehen. (Wen die Durchbiegung zu stark stört, der könnte auch zusätzlich noch verschrauben...)

    Am Rande: Die Belastungstabelle nach der Baubuchstatik (Krasenbrink & Bastians) kommt zu sehr seriösen Werten (das heisst: ProRigg SUS kommt zu den gleichen). Es wird dort zwar der Bolzen nur auf Scherung und nicht auf Bolzenbiegung gerechnet, aber nachdem ohnehin die Lochleibung das beschränkende Faktor ist, spielt das keine Rolle.

  • Auftragsbedingungen einer Firma...

    • ADMIN
    • 31. Oktober 2005 um 12:50

    Bleibt die Frage, was davon rechtlich überhaupt Bestand hätte.

  • LITEC - Traversen

    • ADMIN
    • 29. Oktober 2005 um 11:56

    1.) Auf der Webseite ist der TÜV-Zeichengenehmigungausweis nicht mehr zu finden.

    2.) Die technischen Daten, die dort vorhanden sind, geben für 16m eine Punktlast von 350 kg an.

    3.) Für 15 m geben sie eine Streckenlast von 60 kg/m an. Wenn man das bei einer Eigenlast von 93,2 N/m in ein Biegemoment zurückrechnet, kommt man auf 19,18 kNm. Als "allowable bending moment" wird jedoch 13,04 kNm angegeben.

    4.) Die 19,18 auf eine Gurtkraft zurückgerechnet ergibt 27,4 kN pro Gurt. Wenn man die Lochleibung der Abschlussplatte berechnet, kommt man auch 10,08 kN (jetzt die Werte für QX 30 einfach übernommen, ich unterstelle mal, dass die maßgeblichen Größen dieselben sind)

    Den Bolzen kann man konservativ gerechnet mit etwa 10,5 kN belasten, unter Berücksichtigung plastischer Widerstandsmomente und so mit etwa 15 kN.

    Zugegeben, weder Lochleibung noch Bolzenbiegung führen direkt zu einem Versagen der Traverse (mit beispielsweise Überschreitung ZUG WEZ), aber insgesamt sind diese Werte doch ein wenig "mutig"...

  • Einsatz von Trenntrafos

    • ADMIN
    • 29. Oktober 2005 um 00:59

    Der Trafo geht irgendwann in die magnetische Sättigung, von daher wirkt er tatsächlich wie eine Art Begrenzer. Aber das würde ich nicht als Lösung nach "Stand der Technik" ansehen...

  • LITEC - Traversen

    • ADMIN
    • 29. Oktober 2005 um 00:57
    Zitat von "Hami"

    Nagel mich nicht fest, hier mein Stand dazu: die QD40 wird demnächst geändert ausgeliefert. Hierzu fehlt aber noch der letzte Stempel.

    Die spannende Frage: Ist das mechanisch dann kompatibel? Und wenn ja, wie schließt man aus, dass alte Stücke dazwischen geraten?

    Zitat

    Die alten von Litec zur Verfügung gestellten "Berechnungen" sind mit Vorsicht zu geniessen. Diese Informationen gibt mittlerweile auch der Vertrieb.

    Nun ja, wenn die Belastbarkeit nach TÜV-Zeichengenehmigungsausweis doppelt so hoch ist wie nach Baubuch (jetzt am Beispiel QX 30), das muss ja irgendwann mal auffallen.

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