Zitat von "Manuela"Das seh ich anders !
Wenn ich eine Fa damit beauftrage mir ein Haus zu bauen bin ic nicht dafür zuständig die Arbeitszeiten der Maurer zu überwachen sondern der Auftragnehmer als selbstständiges Unternehmen und Arbeitgeber der Maurer. Er kann ja genug Maurer hinschaffen zum ablösen, das ist nicht mein Bier sondern seins, ich hab die ARBEIT bestellt und bezahle sie als solche.Manu
1.) Beim Bau sieht das so aus:
Zitat von "MBO § 52 Grundpflichten"
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
2.) In der VA-Technik ist die PA-Firme Erfüllungsgehilfe des Veranstalters
Zitat von "BGV A1 § 5 - Vergabe von Aufträgen"Alles anzeigen
(1) Erteilt der Unternehmer den Auftrag,
1. Einrichtungen zu planen, herzustellen, zu ändern oder in Stand zu setzen,
2. Arbeitsverfahren zu planen oder zu gestalten,
so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, die in § 2 Abs. 1 und 2 genannten, für die Durchführung des Auftrags maßgeblichen Vorgaben zu beachten.
(2) Erteilt der Unternehmer den Auftrag, Arbeitsmittel, Ausrüstungen oder Arbeitsstoffe zu liefern, so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, im Rahmen seines Auftrags die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforderungen einzuhalten.
(3) Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren zu unterstützen. Der Unternehmer hat ferner sicherzustellen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen.
Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.
3.) Und wenn ich das schon lese:
Zitat von "Manuela"ich hab die ARBEIT bestellt und bezahle sie als solche.
Was soll das dann anderes sein als ein Arbeitsverhältnis mit Dir als Arbeitgeber?