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  1. PA-Forum
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Beiträge von ADMIN

  • Verbindungskabel für Lautsprecher

    • ADMIN
    • 21. Juni 2005 um 00:09

    Schutzkleinspannung geht bis 25V AC, danach müssen berührungssichere Stecker verwendet werden. Wobei XLR nicht berührungssicher, aber doch schon mal ein Stück besser als Klinke ist.

    25V AC wären an 4 Ohm etwa 150 Watt. Da sind wir nun schon ein gutes Stück drüber.

    Auch von den Übergangswiderständen ist Klinke nicht so der Hit.

  • VPLT SR 2.0

    • ADMIN
    • 20. Juni 2005 um 21:33

    Der VPLT SR 2.0 gerät derzeit etwas in die Kritik: Während der PRODUCTION PARTNER in der Ausgabe 6/2005 (Seite 8 ) noch verhaltene Kritik übt ("nicht wirklich etabliert, könnte Probleme geben"), wird die Bühnentechnische Rundschau (3/05, Seite 10) schon ziemlich massiv:

    Zunächst arbeitet Herbert Bernstädt die rechtliche Situation heraus und stellt in Frage, dass der VPLT SR 2.0 irgendeine Verbindlichkeit hätte, die von Vertragsparteien nicht explizit so vereinbart wäre. Dann arbeitet er die Gefahren heraus, die durch die Anwendung von D8+-Zügen anstatt BGV C1-Zügen entstehen können: Durch asynchrone Verfahrung können Wegdifferenzen entstehen, die zu einer Schwächung der Struktur führen können. Die Auswertung der Lastmessung und die daraus zu ziehenden Konsequenzen sei nicht klar geregelt, die Steuerung müsse nicht den erhöhten Anforderungen nach C1 entsprechen und beispielsweise nicht den Ausfall einer Phase detektieren. Die Prüfung muss nicht wie bei C1 von einem Sachverständigen, sondern nur von einem Sachkundigen erfolgenden, die vorgeschlagene Kennzeichnung kollidiert mit DIN 15560, das Thema "Lastfallmatrix" würde unter die Räder geraten.

    Wie bewertet Ihr diese Kritik?


    (Am Rande: Die Genehmigung zur Veröffentlichung dieses Artikels habe ich leider von der BTR nicht bekommen, die wollen halt ihre Zeitschrift verkaufen. Ich habe jedoch vor ein paar Tagen die BTR im Zeitschriftenladen am Ostbahnhof gesehen, sie ist jetzt also offensichtlich frei erhältlich, nachdem es sie jahrelang nur im Abo gab. Meiner Meinung nach lohnt es sich, in diese Ausgabe zu investieren.)

  • Party-Pa-Forum

    • ADMIN
    • 20. Juni 2005 um 20:25
    Zitat von "dj-maxx"

    ich finde das nicht gut, wenn nach Personenzahl entschieden wird. Es gibt Leute, die machen hochwertige Veranstaltungen mit nur 200 Pax. Und das soll dann nach Party PA???

    Wie habe ich so schön geschrieben:

    Zitat

    Was leider leichter gesagt als getan ist, weil eine scharfe Abgrenzung nicht möglich ist. Tendenziell der Richtwert: Alles unter 500 Besuchern gehört eher in das Party-PA-Forum

    Das heisst: Es gibt Ausnahmen. In beide Richtungen.

  • Party-Pa-Forum

    • ADMIN
    • 20. Juni 2005 um 19:06

    Was mit den Einsteiger-Brettern hier auf Dauer passiert, ist noch nicht völlig geklärt. Momentan ist das so, dass keine neuen Threads mehr begonnen werden können, die alten sich aber weiterdiskutieren lassen.

  • VA fällt aus wegen Handystrahlen

    • ADMIN
    • 20. Juni 2005 um 19:01

    An- und abschwellendes Brummen "riecht" nicht nach Mobilfunk, sondern eher nach Brummschleife oder Unterspannung (lange Leitungslängen...).

    Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass das Verhalten korrekt beschrieben ist.

  • Party-PA-Forum

    • ADMIN
    • 20. Juni 2005 um 18:47

    Der Begriff PA umfasst einen weiten Bereich: Am unteren Ende gibt es Party-Veranstaltungen etwa einem Dutzend Leuten, am oberen Ende gibt es Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen im sechsstelligen (im Extremfall siebenstelligen) Bereich. Und es gibt viel dazwischen.

    Wer laufend große Veranstaltungen betreut, der hat nicht immer viel Verständnis für die Nöte und Sorgen der "Einsteiger-Liga", und wer kleine Veranstaltungen macht, hat manchmal nur 10% des Budgets, das eigentlich erforderlich wäre, um es "amtlich" zu machen.

    Dieses Problem zieht sich nun seit ein paar Jahren durch das PA-Forum. Zuerst wurde ein zusätzliches Einsteiger-Brett eingeführt (damals Party-Brett genannt), dann wurde ein eigener Profi-Bereich eingerichtet und eine dazugehörende Benutzergruppe aufgebaut, aber letztlich hat sich doch gezeigt, dass derart unterschiedliche Vorstellungen schwer in einem Forum vereinbar sind.

    Ich möchte nicht, dass alle Fragen rausgeworfen werden, die nicht etablierten Etatvorstellungen entsprechen. Und ich möchte schon gar nicht die Profis hier im PA-Forum vergraulen. Ich kann es aber auch den Moderatoren nicht auf Dauer zumuten, die sich daraus ergebenden Probleme zu bereinigen. (Es gehört zum Stil des PA-Forum, Probleme möglichst unauffällig im Hintergrund zu klären. Die Arbeit der Moderatoren ist weitgehend nicht wahrnehmbar, sie muss aber trotzdem erledigt werden, wenn es hier nicht völlig anarchistisch zugehen soll.)

    Der langen Rede kurzer Sinn: Ich möchte ankündigen, dass wir es eine "Ausgründung" des PA-Forums gibt: Das Party-PA-Forum (http://www.party-pa-forum.de oder kurz http://www.party-pa.de ). In dieses habe ich einen Teil der bestehenden Datenbank kopiert, so dass alle Teilnehmer, die sich bis Mittwoch Nacht angemeldet haben, mit selben Namen und Passwort auch im Party-PA-Forum angemeldet sind. Wer sich später anmeldet, muss sich ggf. doppelt anmelden.

    Es ist leider auch nicht möglich, Beiträge zwischen den Foren hin- oder herzuverschieben. Bitte wählt gleich das richtige Forum. (Was leider leichter gesagt als getan ist, weil eine scharfe Abgrenzung nicht möglich ist. Tendenziell der Richtwert: Alles unter 500 Besuchern gehört eher in das Party-PA-Forum).

    Die Bretter "Strom" und "Rigging" wird es nur im PA-Forum geben: Bevor hier Falsch- oder Teilwissen in Umlauf gesetzt wird, möchten wir im Interesse der Sicherheit möglichst schnell das klarstellen. Ansonsten sind auch alle "alten Hasen" aufgeforert, hin und wieder in das Party-PA-Forum zu gehen und ihr Wissen und ihre Erfahrung dort einzubringen - dies aber mit dem Verständnis für die dort nicht immer optimale Budget-Situation.

  • Traversenlifte und BGV C1

    • ADMIN
    • 20. Juni 2005 um 11:05

    Es ist gestern an mich die Frage herangetragen worden, ob Traversenlifte eine Zulassung nach BGV C1 brauchen. Für gewöhnlich würde man sagen "damit liegt man auf der sicheren Seite, also ja". Die Frage war aber nicht, ob es besser wäre, sondern ob es zwingend nötig ist.

    Die vollständige Beantwortung dieser Frage würde durchaus Stoff für eine juristische Dissertation bieten, sowohl vom Umfang her als auch vom Niveau der Fragestellung. Versuchen wir's mal kurz und verständlich:


    1.) Die BGV C1 ist eine berufsgenossenschaftliche Vorschrift, sie gewinnt durch die Bestimmungen im Sozialgesetzbuch VII (§15 und andere, http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_7/ ) quasi Gesetzescharakter.

    Die BGV C1 dient dem Schutz der Beschäftigten als unmittelbares Recht, nicht jedoch dem Schutz des Publikums. Für den Schutz des Publikums gilt sie jedoch über den Umweg des Schadensersatzrechts als anerkannte Regel der Technik.

    Wie die Situation aussieht, wenn ein paar Freiberufler da vor sich hin werkeln, ist sehr unübersichtlich. Weniger, ob die BGV C1 anzuwenden ist (das ist sie), sondern mehr, ob sie direkt als Vorschrift oder indirekt als anerkannte Regel der Technik gilt.

    Kurz gefasst: Die BGV C1 ist für uns verbindlich. Über welchen Weg sie das ist, müssen im Einzelfall Juristen entscheiden.


    2.) Wenn man sich die BGV C1 näher ansieht, dann wird das Wort "Traversenlift" mit keinem Wort erwähnt, es steht auch nirgends, dass nur zugelassene Produkte zu verwenden sind.

    Die BGV C1 setzt wie jede ordentliche Vorschrift im Geiste der Deregulierung Schutzziele, und verwendet dafür unbestimmte Rechtsbegriffe, die für den Einzelfall durch technische Regelwerke (allen voran die DIN-Normen) ausgefüllt werden. Daneben gibt es weitere Schriften der Berufsgenossenschaft, die teilweise auch als BGV C1-Erläuterung deklariert sind. Und natürlich gibt es für die BGV C1 auch Durchführungsanweisungen, die praktischerweise gleich in den Text aufgenommen sind.

    Für unser Problem sind vor allem zwei Bestimmungen der BGV C1 interessant:

    Zitat von "BGV C1 §4"

    Standsicherheit und Tragfähigkeit
    Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie so aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert werden, daß sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie müssen auch während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie betreten werden, tragfähig sein.

    In der Durchführungsanweisung sind dann neun DIN-Normen explizit aufgeführt. (Die BGV C1 inkl. Durchführungsanweisung lässt sich hier downloaden: http://www.dthg.de/praxis/vstaett/index.htm ) Für Traversenlifte passt hier aber nichts so richtig.

    Zitat von "BGV C1 §8"

    Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegungen
    (1) Bewegliche Einrichtungen der Ober- und Untermaschinerie mit ihren Lasten müssen mit Sicherungen gegen unbeabsichtigte Bewegungen ausgerüstet sein.
    (2) Zur Sicherung gegen unbeabsichtigte Auf- und Abwärtsbewegungen von Einrichtungen der Ober- und Untermaschinerie mit ihren Lasten müssen
    1. geeignete Triebwerke,
    2. Bremsen
    oder
    3. Gegengewichte in Verbindung mit Feststelleinrichtungen
    vorhanden sein.
    (3) Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die bei Auftreten eines Fehlers die bewegten Lasten zum Stillstand bringen können.
    (4) Abweichend von Absatz 3 müssen Bewegungsvorgänge von sicherheitstechnischen Einrichtungen bestimmungsgemäß ablaufen können.

    Alles anzeigen

    Wenn ich "Ober- und Untermaschinerie" höre, denke ich an ein Staatstheater oder ein Opernhaus. Liest man allerdings die Durchführungsanleitung, dann sich da auch Stative erwähnt, und zwar mit dem Hinweis auf DIN 15 670-27.


    3.) Damit sind wir beim eigentlichen Kern: Traversenlifte sind nicht in der BGV C1 geregelt, und auch nicht in einer der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, sondern in der DIN 15 670-27. Davon gibt es zwei Fassung: Eine vom Februar 1996 (altes DIN-Taschenbuch 342), und einen Entwurf vom April 2004 (neues DIN-Taschenbuch 368).

    Aus der Frage, welche der beiden Fassungen nun gilt, möchte ich mich komplett raushalten. Dazu bin ich dann doch zu wenig Jurist. (Zu berücksichtigen: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Zeitpunkt der Beschaffung...)


    4.) Schauen wir uns beide Fassungen parallel an. Bei der ursprünglichen Fragestellung geht es um einen handbetriebenen Traversenlift mit Seilzug. Schauen wir uns an, was dort über Stahlseile steht:

    Zitat von "DIN 15 670-27E/2004 5.5.1"

    Werden Seile als Tragmittel verwendet, sind mindestens 2 einzusetzen

    Zitat von "DIN 15 670-27/1996"

    Werden Tragmittel... verdeckt geführt, sind zwei voneinander unabhängige Tragmittel einzusetzen

    Man müsste sich jetzt sehr genau ansehen, ob das Seil Tragmittel ist, also ob es die Last permanent trägt. Es gibt ja auch Traversenlifte, bei denen dann Bolzen einrasten und das Seil entlastet werden kann. Es muss dann aber konstruktiv sichergestellt sein, dass es seine Führung nicht verlassen kann.

    Es gäbe für tragende Seile auch noch andere Bestimmungen, sie dürfen beispielsweise nicht ungeordnet gewickelt werden. Daneben gibt es auch noch Bestimmungen, die mit Seilen nichts zu tun haben, beispielsweise bezüglich der Stand- und Knicksicherheit.


    5.) Der langen Rede kurzer Sinn: der Traversenlift braucht keine BGV C1-Zulassung, sondern muss DIN 15 760-27 entsprechen. Da man in der Praxis jedoch kaum seine Lifte mit der DIN abgleichen möchte, gibt es die BGV C1-Zulassung: Da sagt dann die Berufsgenossenschaft, dass dieser Lift den Regeln der Technik entspricht, und das darf man dann erst mal glauben.


    6.) Lifte, die nur als Auf- und Abbauhilfe verwendet werden, gehören nicht zur Ober- und Untermaschinerie, sondern sind Arbeitsmittel, und müssen somit nur BGV D8 entsprechen. Man könnte dort auch dauerhaft eine Traverse drauf lassen, wenn sichergestellt wird, dass da keine Personen drunter sind. Das könnte beispielsweise dadurch passieren, dass da Bauzaun drumrumgebaut wird, oder dass da Boxen hochgestapelt sind und somit da keiner hin kann.


    EDIT ADMIN: Mich erreicht gerade noch ein Hinweis von Ralf Stroetmann (http://www.b-safe.de:( Nach §2 BGV C1 gehören Stative zu den maschinentechnischen Einrichtungen. Somit haben wir den ganzen Spaß nach §33 (Prüfungen durch Sachverständige vor der ersten Inbetriebnahme und dann alle vier Jahre).

    Wörtlich genommen würde das auch für Mikrofonstative gelten... :roll:

  • Rider und die Realität

    • ADMIN
    • 20. Juni 2005 um 00:46
    Zitat von "bertZ"

    ADMIN:

    wäre es vielleicht möglich, eine rubrik zu eröffnen, wo man einfach die URL zu seinem rider posten kann, um ihn dann von den kollegen zerpflücken zu lassen, so a la "das fehlt, das kriegst du niemals..." usw.???

    Ich glaube, ein Mangel an Brettern ist nicht das größte Problem des PA-Forums... :wink:

    Einfach in's Praxis-Brett.

  • Ausbildung bei Procon oder DJ Bla!?

    • ADMIN
    • 19. Juni 2005 um 16:01

    Wer einmal am Wochenende eine VA hat, und dann mit einer Anlage in der 3 kW-Klasse anrückt, dürfte kaum die Möglichkeit haben, einen Azubi vernünftig auszubilden...

    Grundsätzlich würde ich zur größeren Firma tendieren.

  • anlage geschrotet bekommen. und jetzt und wie weiter?

    • ADMIN
    • 19. Juni 2005 um 13:36
    Zitat von "pfeffer 54"

    @ admin also könnte ich das theoretisch auch per anwalt durchsetzen?(natürlich letzter weg)

    Streng genommen kann nur der Richter entscheiden und der Gerichtsvollzieher dann durchsetzen...

    Es ist ein Schaden entstanden, er ist nicht durch normale Abnutzung entstanden, die Sache ist also ziemlich klar.

  • anlage geschrotet bekommen. und jetzt und wie weiter?

    • ADMIN
    • 19. Juni 2005 um 13:30
    Zitat von "pfeffer 54"

    in wie weit die endstufen und der ultradrive kaputt sind kann ich nicht beurteilen da ich keine box da hab um es zu checken. aber könnte der ultra drive schaden nehmen wenn er zu hoch angesteuert wird ?

    Durch zu hohen Pegel... sehr unwahrscheinlich.

    Was einen Wasserschaden natürlich nicht ausschließt.

  • anlage geschrotet bekommen. und jetzt und wie weiter?

    • ADMIN
    • 19. Juni 2005 um 11:59

    Kleiner juristischer Einwurf:

    1.) Wenn das unentgeltlich gemacht wurde, dann gibt es natürlich keinen Mietvertrag, sondern einen Leihevertrag (§§ 598 - 606 BGB).

    2.) Solche Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden. Natürlich gibt es einen Vertrag. Und da nichts weiteres vereinbart wurde, gelten dafür die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Forentreffen in Berlin?

    • ADMIN
    • 19. Juni 2005 um 00:12

    Könnte ein EASERA-Meßsystem mitbringen, und wenn ich den Transport organisiert bekomme, dann auch noch weitere Boxen.

  • Rider und die Realität

    • ADMIN
    • 17. Juni 2005 um 19:08
    Zitat von "wora"

    natürlich sind angaben wie: "min. 120dB am FOH" nicht wirklich ernst zu nehmen, das steht meiner meinung nach gegen jede vernunft.

    Stellt sich doch die Frage, was denn 120 dB sind? Wenn man davon ausgeht, dass bei Live-Mucke (nicht oder wenig komprimiert) Lmax = Leq + 20 dB ist (das kann noch mehr sein), dann wäre 120 dB Lmax kein besonders hoher Wert.

    Vielleicht sollte man Folgendes in den Rider schreiben:

    Zitat

    Die Beschallungsanlage muss auf der gesamten Publikumsfläche einen Spitzenpegel zwischen 110 und 120 dB erzeugen, bei einem Freqeunzgang von 40Hz bis 15 kHz +/- 3dB und einem Klirrfaktor von durchgängig unter 3%, im Bereich 300 Hz bis 3 kHz unter 1%.

    Die Frage ist nur, wer das im Zweifelsfall nachmisst...

  • Rider und die Realität

    • ADMIN
    • 17. Juni 2005 um 18:42
    Zitat von "Inselgert"

    Fuer uns ist die Entscheidung gefallen und naechstes mal faehrt ein Truck aus England vor und macht wieder einen Kollegen arbeitslos!

    Man könnte ja auch selbst einen Auftrag nach Süddeutschland vergeben. Wenn da klar ist, dass nur gezahlt wird, wenn die Leistung stimmt...

  • Interesse an einem Treffen in Norddeutschland ?

    • ADMIN
    • 17. Juni 2005 um 12:48

    Zu den Messungen: Die Boxen standen direkt nebeneinander, K&F in der Mitte (erkennt man auch in den Impulsantworten, dass minimal früher...), der Speakon wurde nacheinander in die drei Boxen gesteckt, sonst wurde nichts geändert.

    Klar, "amtliche" Messungen sehen etwas anders aus. Aber Tendenzen lassen sich durchaus erkennen.

  • Limiter für "bekloppte DJ´s"

    • ADMIN
    • 17. Juni 2005 um 12:34
    Zitat von "FNR"

    nur was wenn da gar keine Frequenzweiche werkelt ???

    Nicht mal 'ne passive?


    Gleichspannungsanteil kann nur in der Endstufe entstehen, wird meiner Meinung nach auch überschätzt.

  • Rider und die Realität

    • ADMIN
    • 17. Juni 2005 um 12:31

    Vielleicht noch eine Idee: Nach jeder Veranstaltung einen kleinen Bericht verfassen und an das Management der Band schicken. Dort deutlich mitteilen, was gut und was schlecht war.

  • Rider und die Realität

    • ADMIN
    • 17. Juni 2005 um 12:29

    Die ganze Problematik muss man wohl gedanklich in mehrere Teilprobleme zerlegen:

    1.) Der Veranstalter macht gegenüber dem Künstler eine Zusage (unterschriebener Rider), die er inhaltlich nicht oder nicht voll versteht.

    2.) Der Veranstalter vergibt einen Auftrag an einen Dienstleister, den er inhaltlich genausowenig versteht. Er kann somit nicht beurteilen, wie relevant Abweichungen sich auswirken.

    3.) Der Veranstalter tendiert zu einer simplen Kosten-Nutzen-Rechnung: "Um wie viel steigen meine Einnahmen, wenn ich hier so und so viel Mehrausgaben habe?" Von extremen Fällen abgesehen ist es nun einmal so, dass dem Veranstalter keine Mehreinnahmen dadurch entstehen, dass er den Rider zu 100% erfüllen lässt.

    4.) Ist es das Problem des Veranstalters, wenn der Tontechniker am FOH am rotieren ist, statt sich am Catering zu entspannen?

    5.) Aus Sicht der VT-Firma: "Was ist mein Vorteil, wenn ich den Rider zu 100% statt zu 90% erfülle?" Wenn eine Firma sich beispielsweise ein SPX 990 dry dazumietet, dann kostet das vielleicht 20,- EUro Miete und 2 Stunden Arbeit, um es abzuholen, wiederzubringen, anziumieten, Rechnung verbuchen... Gesamtkosten vielleicht 70,- Euro. Was bezahlt der Veranstalter mehr? Meist gar nichts. Was ist also die logische Konsequenz?

    6.) Aus Sicht der Band: Wird man einen Auftritt platzen lassen, nur weil das SPX 990 fehlt?

    7.) Vertragsstrafen? Was wäre eine angemessene Vertragsstrafe für ein fehlendes SPX 990? Lohnt dafür der Gang vor Gericht?


    Allenfalls einer Bewertungsliste räume ich gewisse Chancen ein. Schlecht bewertete Veranstalter werden ihre Dienstleister wechseln oder die interessanten Acts nicht mehr oder nur noch für erhöhte Gage bekommen. Fragt sich: wer schiebt das an? wer beteiligt sich?

  • Limiter für "bekloppte DJ´s"

    • ADMIN
    • 17. Juni 2005 um 11:06
    Zitat von "FNR"

    So ein geschmeidiger Stillstand der Membran, auf Grund nettem Rechteck, mit ordentlichst Leistung ( das muss nicht max. Leistung sein ) grillt mir meine Schwingspulen auf Dauer auch gut durch... wetten !

    Wenn ein Rechteck aus dem Pult kommt, dann gibt es spätestens nach der Frequenzweiche wider sinusähnliches Aussehen. Einfach mal Oszi an die Schwingspule halten.

    Und selbst dann, wenn man den Speaker direkt mit Rechteck beaufschlagt, verhindert die Membranträgheit den Membranstillstand. Man bekommt allerdings mit Rechteck eine doppelt so hohe Leistung in den Speaker wie mit Sinus gleicher Spitzenspannung.

    Der Effekt, dass durch dann unsyymetrische Versorgungsspannung ein Gleichspannungsanteil auf die Spule kommt, ist ebenfalls zu vernachlässigen: Wenn da - sagen wir mal - 2 V Gleichspannungsoffset reinkommt, an einen Spulenwiderstand von etwa 4 Ohm, was soll das nennenswert ausrichten?

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

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  • Virtueller Stammtisch im Chat

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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