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  1. PA-Forum
  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Thema beendet.

    • ADMIN
    • 14. Juni 2005 um 00:26
    Zitat von "Manuela"

    Um Fehlern vorzubeugen erklärt mir bitte mal ein Profi
    wie man mit dem Sennheiser RV55 was anderes mißt als Mist.

    Wir messen dB. Also das wovon hier alle dauernd reden... :D

    Es gibt hier sogar ein dB-m und ein dB-v,
    ebenso noch eine Umschaltung für Effektivwert und eine für Träge.

    Hier also mal ohne Rhode & Schwarz Displays,
    das Sennheiser Röhrenvoltmeter RV55 . Schönes raidertaugliches Equipment 8)

    Ist ja eine hochgeschätzte Firma.
    Aber dB messen und dB von Screens ablesen sind doch grundverschiedene Dinge oder?

    Sorry, ich "stehe gerade auf dem Schlauch": Wo ist das Problem?

  • Dank an Kracky!

    • ADMIN
    • 13. Juni 2005 um 22:38
    Zitat von "Manuela"

    ich denke euer "Problem" löst sich von selber.

    In nun etwa 4 Jahren PA-Forum habe ich es nur äußerst selten erlebt, dass sich ein Problem von selbst löst. Nein, man muss viel Zeit opfern, um das Forum wenigstens auf dem Niveau halten zu können, das wir derzeit haben.

  • Rechtliche Frage bzgl Vertrag Band <-> Veranstalter

    • ADMIN
    • 13. Juni 2005 um 14:36

    Die Frage stellt sich aus zwei Perspektiven:

    Zunächst die einfachere: Man sagt selbst einem Dienstleister ab, mit dem man vorher einen Vertrag geschlossen hat. Kann man davon ausgehen, dass man dann auch nichts bezahlen muss? Nein, man kann nicht. Solange es im Vertrag keine Ausstiegsklauseln gibt, muss man prinzipiell die Leistung abnehmen und bezahlen, alles andere ist Verhandlungssache.


    Nun die schwierigere: Man wird selbst abgesagt. Schwierig deshalb, weil es mehrere Möglichkeiten gibt. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der geschlossene Vertrag dazu keine Regelung enthält:

    1.) Man bestätigt die Absage, damit ist der Vertrag aufgelöst. Macht insbesondere dann Sinn, wenn man sich den Auftraggeber als Kunde erhalten möchte.

    2.) Man greift zum Telefon und diskutiert das Thema "Ausfallhonorar". Mit "bereits entstandenen Kosten" oder "deswegen abgelehnten Aufträgen" argumentiert sich's leichter. Dass der Wahrheitsgehalt solcher Argumente beschränkt ist, dürfte unter erfahrenen Kaufleuten kein Geheimnis sein. (Erfahrene Kaufleute regeln dieses Problem aber bereits im Vertrag...)

    Nun gibt's zwei Möglichkeiten: Entweder man einigt sich auf ein akzeptables Ausfallhonorar, dann war es ein lohnendes Gespräch.

    Gerade rechtlich unerfahrene Vertragspartner tendieren jedoch dazu, Ausfallhonorare generell abzulehnen. Wenn man es sich leisten kann, den Vertragspartner zu verärgern (in diesem speziellen Fall: wenn die Leistung nicht überzeugt hat, dann ist auch nach 6 Monaten kein Auftritt zu erwarten...), dann kann man darauf antworten, dass dann eben das Vertragsverhältnis weiter besteht. Nebenbei vielleicht noch den Wink, sich doch besser rechtlich beraten zu lassen.

    Zu berücksichtigen ist auch, welche Chancen man hat, ein eingeklagtes Honorar zu vollstrecken, und ob die Summe den Gang zum Kadi lohnt (Prozessrisiko, Zeitaufwand...).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass sich ein solches Verhalten auch rumsprechen kann. Eine lokal bekannte Band aus München kann problemlos einen Streit mit einem Veranstalter aus Hamburg anfangen, mit einem Veranstalter aus Freising sollte man sich das lieber überlegen...

    3.) Theoretisch kann man eine Auflösung des Vertrags auch ganz ablehnen. Ich rate nicht dazu...

  • Neue Bücher auf der Bücherseite

    • ADMIN
    • 12. Juni 2005 um 22:56

    Neue Bücher

    Auf unserer Bücherseite gibt es drei neue Empfehlungen:

    http://www.paforum.de/buecher/buecher_index.html

    - From Skratch, Das DJ Handbuch

    - Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung

    - Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

  • Neue Bücher auf der Bücherseite

    • ADMIN
    • 12. Juni 2005 um 22:56

    Neue Bücher

    Auf unserer Bücherseite gibt es drei neue Empfehlungen:

    http://www.paforum.de/buecher/buecher_index.html

    - From Skratch, Das DJ Handbuch

    - Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung

    - Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

  • Fehler im "Handbuch der PA-Technik"

    • ADMIN
    • 12. Juni 2005 um 21:51

    Ein aufmerksamer Leser hat mich auf einen Fehler im Handbuch der PA-Technik hingewiesen.

    Seite 37, Rges muss 6,66 Ohm (statt 6,33 Ohm) sein. Dieser Wert ist dann in der Formel für Iges einzusetzen (Seite 38). Das Ergebnis von Iges stimmt dann wieder.

  • Fehler im "Handbuch der PA-Technik"

    • ADMIN
    • 12. Juni 2005 um 21:51

    Ein aufmerksamer Leser hat mich auf einen Fehler im Handbuch der PA-Technik hingewiesen.

    Seite 37, Rges muss 6,66 Ohm (statt 6,33 Ohm) sein. Dieser Wert ist dann in der Formel für Iges einzusetzen (Seite 38). Das Ergebnis von Iges stimmt dann wieder.

  • Rechtliche Frage bzgl Vertrag Band <-> Veranstalter

    • ADMIN
    • 12. Juni 2005 um 14:59
    Zitat von &quot;Mechwerkandi&quot;

    Wenn ich als Handwerker einen terminlich gebundenen Auftrag bekomme, der vorher abgesagt wird, dann ist das mein eigenes Risiko.

    Wenn Du das als Handwerker so siehst, dann ist das erfreulich für Deine Kundschaft. :wink:

    Andere Handwerker werden sich da auf §615 BGB berufen.

  • Was macht ihr in solchen Fällen

    • ADMIN
    • 12. Juni 2005 um 14:37

    Rechtlich gesehen wäre es eine Schlechterfüllung, wenn man ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht das vereinbarte Equipent aufstellt. Das würde dem eine Kürzung des Mietpreises erlauben.

  • HK Audio: höhere Klasse oder Low-Budget?

    • ADMIN
    • 11. Juni 2005 um 21:25

    Man muss nicht alle Produkte mögen, aber sie sind eindeutig ernst zu nehmen.

    Wenn auf manchem Rider "no HK" steht, dann vor allem deswegen, weil zu oft ahnungslose HKS mit unterdimensionierten HK-Anlagen auftreten. Wenn man weiß, was man wofür verwenden darf (vor allem: wo die Grenzen liegen), dann ist HK keine schlechte Wahl.

    Vielleicht auch man diesen Thread durchlesen:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=7686

  • Rechtliche Frage bzgl Vertrag Band <-> Veranstalter

    • ADMIN
    • 11. Juni 2005 um 18:08

    Es gehr ja nicht um Vertragsstrafen.

  • Namensänderung BigSOund -> Sven M

    • ADMIN
    • 11. Juni 2005 um 18:06

    Namensänderung BigSOund -> Sven M

  • Was macht ihr in solchen Fällen

    • ADMIN
    • 11. Juni 2005 um 16:11

    Wo ist das Problem?

    1.) Der Kunde hat das gemietet, also bekommt er das. Man vergewissert sich noch mal, damit es da keine Mißverständnisse gibt, und dann macht man. Und wenn in das Zelt nur noch zwei Zuschauer passen, hauptsache, es wird bezahlt. Ist ja erst mal nichts sicherheitsrelevantes...

    2.) Der Kunde bevorzugt offensichtlich Behringer. Ok, dann merkt man sich das, dann kann er das in Zukunft haben.

    (Am Rande: Es gibt einige Gründe, warum ein Behringer-Pult die bessere Wahl sein kann: Vielleicht kommt er mit einem Midas nicht zurecht? Vielleicht ist es ihm zu bunt?

    Zweite Randbemerkung: Es gibt Situationen, wo ich mein kleines Behringer jedem Midas vorziehen würde: Beispielsweise Theater mit wanderndem Publikum und mitwandernden Tontechniker. Selbst das kleinste Midas möchte ich da nicht dauernd mitschleppen...)

  • Vom Veranstaltungsjob leben

    • ADMIN
    • 11. Juni 2005 um 15:58
    Zitat von &quot;unknown_artist&quot;

    Steht in "Streng geheim"....damit sollte sich das geheimnis doch langsam auf-lösen :D

    Stand der Dinge ist momentan, dass 203 User eingetragen haben. Hinzu kommen einige wenige, die das schon im Benutzernamen haben.

  • Rechtliche Frage bzgl Vertrag Band <-> Veranstalter

    • ADMIN
    • 11. Juni 2005 um 15:44

    Die Band kann sich jetzt überlegen, ob, und wenn ja, unter welchen Konditionen sie einer Auflösung des Vertrags zustimmt. Üblicherweise wird man auf ein Ausfallhonorar bestehen, das umso höher ist, je näher der Auftrittstag liegt.

    Vielleicht macht es Sinn, mal nachzufragen, wie man sich das Gesamtpaket denn vorgestellt hätte. Vielleicht gibt es da Mißverständnisse, die man ausräumen kann.

  • Was Tun wenn die Ohren pfeifen

    • ADMIN
    • 9. Juni 2005 um 22:59
    Zitat von &quot;dödel&quot;

    was für chancen hat man dann beim anwalt, wenn man selber in der richtug zutun hat(sprich azubi zum VT). und was würde denn passieren wenn ich mich nach meiner ausbildung auf ton spezialisieren hätte gewollt, würden dir VA mir dann ein leben lang rente zahlen, weil ich dadurch berufsunfähig geworden bin?

    Üblichwerweise ein paar tausend Euro Schmerzensgeld (die an Dich gehen) und die Feststellung, dass der VA die künftigen Behandlungskosten zu tragen hat (das freut eher die Krankenkasse).

    Berufsunfähigkeit kam in den bisherigen Urteilen nicht vor. Das wäre Neuland, dementsprechend wäre das Prozesskostenrisiko. Beim Schwerzensgeld ist die Rechtslage durch ein BGH-Urteil weitgehend abgesichert, da stehen die Chancen gut, dass ob der Aussichtslosigkeit eines Rechtsstreits der VA sich gleich auf einen Vergleich einlässt.


    Aber der Anwalt ist der Zweite, mit dem man sich unterhalten sollte, der Arzt ist der Erste.

    Und: Nach dem, was ich so höre, soll Tinitus auch durch Flüssigkeitsmangel begünstigt werden. Wenn das so stimmt, dann könnte man als "erste Hilfe auf dem Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus" mal eine Flasche Wasser leeren...

  • Was Tun wenn die Ohren pfeifen

    • ADMIN
    • 9. Juni 2005 um 22:59
    Zitat von &quot;dödel&quot;

    was für chancen hat man dann beim anwalt, wenn man selber in der richtug zutun hat(sprich azubi zum VT). und was würde denn passieren wenn ich mich nach meiner ausbildung auf ton spezialisieren hätte gewollt, würden dir VA mir dann ein leben lang rente zahlen, weil ich dadurch berufsunfähig geworden bin?

    Üblichwerweise ein paar tausend Euro Schmerzensgeld (die an Dich gehen) und die Feststellung, dass der VA die künftigen Behandlungskosten zu tragen hat (das freut eher die Krankenkasse).

    Berufsunfähigkeit kam in den bisherigen Urteilen nicht vor. Das wäre Neuland, dementsprechend wäre das Prozesskostenrisiko. Beim Schwerzensgeld ist die Rechtslage durch ein BGH-Urteil weitgehend abgesichert, da stehen die Chancen gut, dass ob der Aussichtslosigkeit eines Rechtsstreits der VA sich gleich auf einen Vergleich einlässt.


    Aber der Anwalt ist der Zweite, mit dem man sich unterhalten sollte, der Arzt ist der Erste.

    Und: Nach dem, was ich so höre, soll Tinitus auch durch Flüssigkeitsmangel begünstigt werden. Wenn das so stimmt, dann könnte man als "erste Hilfe auf dem Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus" mal eine Flasche Wasser leeren...

  • Vorgeschriebene Lautstärke in Discotheken

    • ADMIN
    • 9. Juni 2005 um 15:38

    Das hängt derzeit noch von der Veranstaltungsdauer ab.

    Ansonsten: 99 dB Leq am maßgeblichen Immissionsort.

  • Vorgeschriebene Lautstärke in Discotheken

    • ADMIN
    • 9. Juni 2005 um 15:38

    Das hängt derzeit noch von der Veranstaltungsdauer ab.

    Ansonsten: 99 dB Leq am maßgeblichen Immissionsort.

  • Buch vom Admin

    • ADMIN
    • 9. Juni 2005 um 15:35

    vielleicht ein drei Jahren.

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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