Wenn ein Truss von einer D8-Aufbauhilfe in die Seile gelassen wird, dann sind das keine Sicherungsseile, sondern Aufhängungen, demnach SP 25.1/2-3
Beiträge von ADMIN
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Erst mal jeder für sich, damit erste Erfahrungen gewinnen, entsprechend überarbeiten und dann ggf. drucken.
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Jetzt sollen die erst mal plausibel begründen, warum ausgerechnet Du für den Schaden verantwortlich sein sollst. Wenn die klagen, sind sie ja auch in der Beweispflicht...
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Jetzt sollen die erst mal plausibel begründen, warum ausgerechnet Du für den Schaden verantwortlich sein sollst. Wenn die klagen, sind sie ja auch in der Beweispflicht...
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Version 1.0 ist nun online:
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Offizialdelikt.
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Man müsste sich das jetzt im Einzelfall ansehen, wie das bewegt wird und wie die Ecken aufgebaut sind. Nach grob überschlägiger Rechnung kommen wir hier auf Momente, die in der Größenordnung liegen wie die nominelle Belastbarkeit des Materials. Tendenziell würde ich eher sagen, dass man das (aus Sicht der Materials) noch verantworten kann.
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Ein Blick in's Gesetzbuch klärt die Lage...
Zitat von "StGB § 253 "Erpressung
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(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Das muss einem der Staatsanwalt erst mal nachweisen, dass
a) die Anzeige verwerflich ist und
b) die Bereicherung zu Unrecht geschiehtAber schauen wir uns mal einen anderen Paragraphen an:
Zitat von "StGB § 240"Alles anzeigenNötigung
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(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.Hier ist nur nachzuweisen, dass die Drohung mit dem Übel verwerflich ist. Das würde ich einfach "wasserdicht" formulieren: "Beabsichtige, strafrechtliche Aspekte prüfen zu lassen, möchte jedoch vorher Gelegenheit geben, gegebenenfalls bestehende Unklarheiten und Mißverständnisse auszuräumen..."
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Duchschnitt wäre 2,9... 4 sind also gar nicht schlecht
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Zitat von "Arno"
Könntest du das Quiz hier reinstellen? Hört sich lustig an.

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Die Meßergebnisse der 6"-Boxen:
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Die Meßergebnisse der 6"-Boxen:
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Auf dem Forumstreffen wurden drei 6"-Boxen nicht nur gehört, sondern auch durchgemessen (für das messen der anderen Boxen fehlte dann die Zeit...)
Schauen wir uns erst mal die Impulsantworten an (es wurde ein Cyclic Move von 16ms durchgeführt):
Bei den folgenden Frequenzgängen wurde ein Fenster bei etwa 3ms gesetzt, so dass die erste Reflektion ausgeblendet wurde:
Bei einer solchen Fensterung ist die Messung im Bassbereich jedoch reichlich ungenau. Von daher dasselbe mit einer Fensterung bei etwa 20ms
und das noch mal auf 1/12 Oktave geglättet
Wenn wir uns das folgende Klirrdiagramm ansehen, dann könnte der Eindruck entstehen, als dass die xMax bei manchen Frequenzen böse klirrt:
Das liegt jedoch daran, dass der Klirrfaktor relativ zur Grundwelle berechnet wird. Wenn dort ein starker Einbruch ist, dann steigt der Klirrfaktor stark an.
Schauen wir uns lieber die Spektren an, wobei wir uns aus Gründen der Übersichtlichkeit auf k2 und k3 beschränken:
Ein Ansteigen von k2 zu den tiefen Frequenzen hin ist bei solch kleinen Gehäusen völlig normal und auch nicht weiter problematisch. Was sich "böse" anhört, wäre k3.
Da bei Klirrfaktorberechnungen nicht gefenstert werden darf, sind die Frequenzgänge der Grundwelle leicht abweichend.
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Zitat von "cyberlight"
Die anfänglichen Verzögerungen kamen nur, weil das Messsystem anscheinend nicht funktionieren wollte.
Ja, irgendjemand hat mir am FirePod die Phantomspeisung abgeschalten... Beim Kalibrieren war sie noch da, und später wurde es dann etwas seltsam.
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Zitat von "cyberlight"
Die anfänglichen Verzögerungen kamen nur, weil das Messsystem anscheinend nicht funktionieren wollte.
Ja, irgendjemand hat mir am FirePod die Phantomspeisung abgeschalten... Beim Kalibrieren war sie noch da, und später wurde es dann etwas seltsam.
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Zitat von "Manuela"
man könnte sich auch ne CD brennen mit einer aufsteigenden Serie von sinustönen gleichen Pegels, die Schallpegelmessung wär dann auf den Bereich bezogen bestimmt ziemlich eindeutig, oder seh ich das falsch?
Ich glaube, die moderne Meßtechnik hat gegenüber diesem Verfahren doch schon ganz erhebliche Fortschritte gemacht...
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Namensänderung evil -> JamSound
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Litec äußert sich nicht so genau bezüglich bestimmungsgemäßer Verwendung, und es werden nur Belastungsdaten für die Benutzung als Träger herausgegeben. Die Belastungsdaten für die Verwendung als Stütze muss man selbst rechnen.
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Oder man hat die geeignete Software: http://www.prorigg.de
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Wenn ich das mal anwerfe, dann stelle ich fest, dass man da ein Auto rauf stellen kann. Wenn man es richtig zentriert, kann man auch ein richtiges Auto (7,5 to) draufstellen - und hat immer noch den 50%-Abschlag nach SP 25.trallala
Wäre zu klären, wie stabil die Ausleger angebracht sind. Bei der hier gezeigten Verwendung vermute ich hier eher kein Problem.
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Das PA-Forum
Halle 3.2 a Stand 253
mit ein paar druckfrischen Broschüre für Veranstalter
und einem Quiz für Techniker (Sicherheitsvorschriften und so...)
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Dass ein Gerät, das seit über 10 Jahren auf dem Markt ist, nicht mehr ganz "state of art" ist, halte ich für einsichtig. Mitbewerber wie Lexicon und Eventide haben fleißig weiterentwickelt, Yamaha hat das nicht getan, weil es bei diesem Gerät nicht auf das letzte Quentchen Klang ankommt, sondern darauf, dass es "der Standard" ist und alle mit der Bedienung zurechtkommen (sollten) und die Speicherkarten überall passen.