1.) Wenn man selbst AGBs formuliert, dann sollte man sich mit der Materie ein wenig auskennen...
Es sind beispielsweise nur diejenigen Bestimmungen rechtswirksam, mit denen die Gegenpartei üblicherweise rechnen muss. Mit den 20,- Euro für ein Angebot kommt man vor Gericht nicht durch.
Selbst wenn das individuell vereinbart würde: Wenn das Angebot gut ist, dann nehme ich es ja an. Wenn es nicht gut ist, dann ist es völlig einsichtig, mit "Schlechterfüllung" zu argumentieren. Vorsichtshalber weist man die erbrachte Leistung zurück und setzt eine Frist von 2 Wochen zur Nachbesserung... ![]()
(Am Rande: Möchte man wegen 20,- Euro einen Zivilprozess führen?)
2.) Es wäre schön, wenn man immer wüsste, mit wem man es eigentlich zu tun hat. Der Einzelkaufmann und die GbR treten im Geschäftsverkehr mit den vollen Vor- und Zunamen aller Beteiligten auf, somit müssen diese auch in's Impressum einer Webseite.
Warum Herr Held das in diesem Fall nicht tut, hat seine Gründe, und ich habe eine ganz dezidierte Meinung dazu (wobei man davon ausgehen muss, dass Herr Held diese nicht schätzt, genausowenig wie das, was ich sonst an Meinung über ihn habe...)
3.) Wenn Ihr Euch kloppen wollt, dann tut das im Warnungen-Brett, inklusive den dort gelten Regeln. Das würde dann so aussehen:
Michael Ebner
Dolgenseestraße 22 / 1806
10319 Berlin