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Beiträge von ADMIN

  • Material zur VstättVO

    • ADMIN
    • 20. Mai 2005 um 22:13
    Zitat von "jaan2204"

    Da diese ja in Deutschland vereinheitlicht wurde, dürfte es ja keine großen Unterschieden mehr geben.

    :shock: :D:D:D

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/index.htm

  • PA-Anlage von Omnitronic?

    • ADMIN
    • 20. Mai 2005 um 22:09
    Zitat von "M@x_Headroom"

    Ich bin gespannt was da kommt .

    Was heisst hier "hört mit"?

    In ruhiger Umgebung reichen mir für 100 % Silbenverständlichkeit durchaus 60 dB Spitzenpegel. Mit einer Punktquelle habe ich über 1 km Entfernung 60 dB Pegelabfall (im Vergleich zu 1m, zuzüglich Luftdämpfung in den oberen Frequenzen, was ich mal vernachlässige). Also brauche ich 120 dB.

    Trichtertröten heissen mit Fachbegriff Druckkammerlautsprecher und haben 1W-1m-Schallpegel in der Größenordnung 105 bis 115 dB. Dementsprechend würden Leistungen zwischen 30W und 3W ausreichen.


    Wir sind hier aber im PA-Forum, wer das nicht glauben möchte, darf ganz oben noch mal nachlesen. Hier könnte die Aufgabe lauten: Beschalle diesen Sportplatz so, dass auf einer Fläche von etwa 40 x 50 m der Leq nicht über 99 dB steigt und nicht unter 90 dB sinkt. Dies im Frequenzbereich von 40Hz bis etwa 15 kHz mit +/- 3dB und mit einem Klirrfaktor durchgängig unter 3%, im Bereich 300 Hz bis 3 kHz unter 1%. Das ganze mit leicht komprimierter Live-Mucke, also Lpeak = Leq + 20dB.

    Okay, oder weil wir hier im Einsteiger-Brett sind: Beschalle einen Raum 8m breit, 12m lang, 4m hoch die vorderen 8 x 8 m mit einem Leq zwischen 90 und 99dB, normale Chart-Mucke, aso Lpeak = Leq + 10dB, und das mit erträglicher Soundqualität, also 60 - 15 kHz +/- 6 dB, Klirrfaktor durchgängig unter 10%, im Bereich 300 Hz bis 3 kHz unter 3%.

    Nun, wer traut sich?

  • Rider und die Realität

    • ADMIN
    • 20. Mai 2005 um 18:39
    Zitat von "salt"

    30er Traverse, 7,50x4,50 Rahmen auf 4 Stativen hochgekurbelt

    ...

    Nichts aufregendes, aber es ist ne Bühne ;)

    Wäre eine Fläche von 33,75 m².

    Bei bei einem Staudruck von 0,3 kN/m² (fliegende Bauten, bei richtigen Bauten müsste man mit mehr rechnen...) eine Druck- und Sogkraft von rund 10 kN, das entspricht 1000 kg. Wenn man darüber nicht rechtzeitig nachdenkt, können solche Bauten im wahrsten Sinne des Wortes fliegen...


    Nichts aufregendes? Also, wenn ich von der Kombination "Stativ und OpenAir" nur höre, könnte ich mich aufregen...

  • PA-Anlage von Omnitronic?

    • ADMIN
    • 20. Mai 2005 um 01:43

    Es liegt in der Natur der Sache, dass man das eigene Material für ziemlich gut hält (man hat ja dafür viel Geld ausgegeben). Zumindest solange, bis man etwas besseres hört... :wink:

    Von daher: Blindtest wie beim Forumstag Linearraytest, und dann reden wir weiter.

  • PA-Anlage von Omnitronic?

    • ADMIN
    • 20. Mai 2005 um 01:40
    Zitat von "Kornacker Showtechnik"

    Gegen so etwas könnte man rechtlich vorgehen!

    Vorgehen kann man gegen vieles, die Erfolgsaussichten stehen auf einem anderen Blatt.

    Wenn wir gerade dabei sind: Die Erfolgsaussichten von einem darauf spezialisierten Anwalt, Dich wegen Deinem Impressum erfolgreich abzumahnen (inkl. entsprechender Kostennote), sind ziemlich hoch. Von daher würde ich mir den Spruch mit dem Glashaus noch mal durch den Kopf gehen lassen...

  • Eventbranchenbücher gut oder schlecht ?

    • ADMIN
    • 20. Mai 2005 um 01:06
    Zitat von "Dienervt"

    Lohnt sich ein kostenpflichtiger Eintrag ?

    Das kommt auf die Perspektive an... Für den Anbieter dieses Service dürfte es sich schon lohnen... :D

  • Auslegung §40 VstättVO - NRW

    • ADMIN
    • 19. Mai 2005 um 22:51

    http://www.paforum.de/laerm.html#din

    Zitat

    Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.

  • Auslegung §40 VstättVO - NRW

    • ADMIN
    • 19. Mai 2005 um 16:23
    Zitat von "Botex"

    Mal angenommen, die Firma XY wird mit der Beschallung einer Veranstaltung beauftrag und schlägt mit 2-3 Leuten dort auf (keiner von denen ist Fachkraft bzw. Meister), baut alles (siehe Beispiel oben) auf und die Veranstaltung läuft. Dann taucht jemand vom Bauamt auf und fragt nach der Fachkraft/dem Meister. Es ist keiner da! Was passiert?

    Rein rechtlich spielt es keine Rolle, ob die Firma XY einen Meister dabei hat oder nicht, weil dieser ja nicht mit den Sicherheitseinrichtungen der Halle vertraut ist. (Und vertraut heisst hier nicht, dass ihm mal jemand den Feuerlöscher gezeigt hat...)

    Nun ist es in der Praxis so, dass (wenn überhaupt mal einer prüft) dem Onkel vom Amt das Befähigungszeugnis reicht. Wie wollte er denn die Vertrautheit überprüfen?


    Was kann passieren (jetzt mal Identität von Veranstalter und Betreiber unsterstellt...):

    a) Veranstaltung wird untersagt. Dann hat der Veranstalter ein Problem, und wenn das groß genug ist, um Pleite zu machen, dann braucht Ihr Euerm Geld auch nicht mehr hinterherzuklagen...

    b) Wenn wirklich etwas passiert: Dann hat der Veranstalter ein Problem, das groß genug ist. Wenn Ihr keinen Unsinn gemacht habt, dann sollte aber eine Haftung nicht zu erwarten sein: Nicht Ihr habt darauf zu achten, dass der Veranstalter sich an die Vorschriften hält, sondern der Veranstalter hat darauf zu achten, dass Ihr Euch an die Vorschriften haltet.


    Sicherheitshalber kann man in seine AGBs auch noch einen entsprechenden Satz unterbringen (so wie man sicherheitshalber auch auf die DIN 15905 Teil 5 hinweist...)

    Zitat von "Formulierungsvorschlag"

    Wir weisen darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte gemäß der Veranstaltungssättenverordnung einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen hat. Wenn ein solcher Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nicht vorhanden ist, dann weisen Sie uns bitte gesondert darauf hin, damit wir entsprechendes Personal vermitteln können.

  • Erfahrungen mit auf PC-basierende Lichtsteuerungen ?

    • ADMIN
    • 19. Mai 2005 um 16:01
    Zitat von "anderl"

    ich rate von PC Lichtsteuerungen ab. Erst vor einem halben Jahr ist einem Kollegen der PC während der VA Abgestürzt, und ich musste mit meinem analgogen Pult ausrücken.

    Und ich bin schon mal mit dem Notebook ausgerückt, weil ein Celco Navigator nicht mehr das getan hat, was er sollte...

    Und was sagt uns das jetzt?

  • Auslegung §40 VstättVO - NRW

    • ADMIN
    • 19. Mai 2005 um 11:15

    Also, das ist Juristendeutsch, das wird grundsätzlich so formuliert, dass es der Bürger nicht versteht und man ihm hinterher gleich mehrere Stricke daraus drehen kann.

    Zäumen wir mal das Pferd von vorne auf...

    1.) Wir sind hier im Baurecht. Verantwortlich ist erst mal der Hallenbetreiber als Inhaber der Beriebsgenehmigung. Dieser hat einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen.

    Mit der Aussage "ich bin davon ausgegangen" hätte der Hallenbetreiber vor Gericht schon verloren. Er hat die Verantwortung rechtswirksam zu deligieren, dem Verantwortlichen also auch die nötigen Kompetenzen einzuräumen, die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen...

    Der Verantwortliche muss auch mit den Einrichtungen vertraut sein. Bringt also nichts, wenn eine Tourneeproduktion 'nen Meister mitbringt.


    2.) Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik kann nicht irgendwer machen, das erfordert eine entsprechende Qualifikation, also Meister oder Dipl-Ing.

    Und da wird jetzt nach Größe der Szenenfläche differenziert, wobei zu Szenenfläche auch die technischen Nebenflächen zählen (FOH, Dimmer City...).

    a) Unter 200 m² ein Meister, alternativ eine erfahrere Fachkraft.

    b) über 200 m² abhängig davon, was gerade passiert:

    ba) Auf- und Abbau: 1 Meister

    bb) Generalproben, Veranstaltungen, Sendungen oder Aufzeichnungen: 2 Meister (1 Bühne oder Halle, 1 Beleuchtung)


    Soweit das Baurecht, das zwar weltfremd, aber leicht zu überprüfend davon ausgeht, dass die Gefährdung direkt mit der Größe der Szenenfläche zusammenhängt. Zuständig für den ganzen Schlonz ist derjenige mit der baurechtlichen Betriebsgenehmigung. Da kann es schon mal passieren, dass eine Behörde aufkreuzt und ein Befähigungszeugnis sehen will...


    Dann gibt es auch noch das Gebiet Arbeitsschutz, also Betriebssicherheitsverordnung und so. Da will selten jemand vor einem Schaden genau hinsehen, da wartet man ab, bis etwas passiert ist, stellt die Verstöße und damit regelmäßig die grobe Fahrlässigkeit fest, was ein mildes Bußgeld und den Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes zur Folge hat.

    Zuständig ist da der Arbeitgeber. In diesem Fall arbeiten wohl mehrere Arbeitgeber zusammen (Veranstalter, Technischer Dienstleister, Caterer...), so dass diese sich entsprechend absprechen müssen.

    Im Arbeitsschutz ist die Vorgehensweise grob folgende: Gefährdungsanalyse, ggf. Umstellung der Vorhabens und erneute Gefährdungsanalyse, Auswahl des geeigneten Materials, Auswahl des geeigneten Personals, und das ganze soweit schriftlich dokumentiert, dass man es nachvollziehen kann.

  • L1 gegen N getauscht, Technik abgeraucht - Wer zahlt?

    • ADMIN
    • 19. Mai 2005 um 01:57
    Zitat von "DirkB"

    AMLB:


    Diese Auslegung halte ich ehrlich gesagt für eine Zumutung.
    Man muß also damit rechnen, daß man irgendwo auf einer Schukodose 400V oder keinen PE hat?

    Ein Blick in die SP 25.1/2 (BGI 810)

    Zitat

    4.2 Anschluss elektrischer Betriebsmittel in „fremden Häusern“ und im Freien

    Vor dem Anschließen elektrischer Betriebsmittel sind die Steckdosen auf richtigen Anschluss der Außenleiter und des Schutzleiters zu überprüfen.

    Was die Berufsgenossenschaft so rausgibt, kann wohl als Stand der Technik gelten, wer sich nicht daran hält, handelt grob fahrlässig, und die Worte "grob fahrlässig" hören Versicherungen besonders gern... :wink:

    Da brauchen wir noch gar nicht mit Betriebssicherheitsverordnung zu kommen ("wo ist denn Ihre Gefährungsanalyse").

    Ok, Klage gegen den Elektriker kann den Erfolg haben, dass der Richter einen Vergleich auf 50% vorschlägt. Denn der Elektriker hat ja wohl auch vieles nicht richtig gemacht.

  • Layout schwarz-weiß?

    • ADMIN
    • 19. Mai 2005 um 01:47
    Zitat von "Manuela"

    Wäre hilfreich wenn ich den Text nochmal als Datei haben könnte, DOC o.ä.

    Entweder Pagemaker .p65, oder halt den Text aus dem pdf rausziehen...

  • Layout schwarz-weiß?

    • ADMIN
    • 18. Mai 2005 um 18:32

    Unter http://www.paforum.de/micha/brosc.pdf ist ein erster Layout-Entwurf zu finden.

    Eigentlich wollte ich die Sache ja vierfarbig drucken lassen. Aber:

    1.) Ein ordentliches Layout braucht Zeit, und ich wollte das Zeugs eigentlich zur Showtechn fertig haben. Also entweder nimmt sich jetzt ganz schnell wer der Sache an, oder...

    2.) Es würde die Möglichkeit bestehen, die erste Fassung schwarz-weiß zu lassen und damit erst mal Erfahrungen zu sammeln (Was verstehen die Veranstalter, was nicht...). Schwarz-weiß würde ganz drastisch das Handling vereinfachen, weil sich das jeder als pdf runter laden und dann ausdrucken kann. Ok, dann muss man halt mal eine Hand voll Exemplare selbst falten, aber das bekommt man doch hin.


    Auf der anderen Seite sieht das dann halt auch aus wie "selbst gedruckt". Von daher bitte ich um ein kurzes Meinungsbild, ob SW oder Farbe.

    Und wem fällt etwas ein für eine ansprechende Gestaltung der Titelseite? (Bitte nur Fotos verwenden, wo die Rechte kein Problem sind...)

  • Forumstag Linearraytest II

    • ADMIN
    • 18. Mai 2005 um 17:55

    Dass es dieses Jahr wieder einen Linearraytest geben soll, war ja nie wirklich eine Frage. Es gibt aber noch ein paar Fragen zu klären....

    1.) Es stehen bei einigen Kollegen sehr konkret Investitionsentscheidungen an. An diese Kollegen ganz direkt die Frage: Bis wann müsste denn der Vergleichstest sein. Würde Anfang September noch reichen?

    2.) Es gab jetzt schon ein paar Angebote einer Location, aber noch nichts, was mir wirklich uneingeschränkt zugesagt hätte...

    Das Optimum wäre
    - OpenAir
    - kein Problem, tagsüber laut zu machen
    - einigermaßen zentral und verkehrsgünstig
    - mit Strom
    - und natürlich: kostenlos oder sehr kostengünstig...

    Wem fällt noch etwas ein?


    EDIT Wichtigkeit entfernt

  • Für alle, die mit Stolz Behringer benutzen

    • ADMIN
    • 18. Mai 2005 um 10:55

    Über den Hersteller-Schriftzug könnte man ja einen Aufkleber mit dem Firmenlogo....

  • Dekoration

    • ADMIN
    • 18. Mai 2005 um 10:52

    Das eine ist die Rechtslage, das andere das Gewissen.

    Rechtslage: Solange wir nicht zum Verantwortlichten für Veranstaltungstechnik gemäß VSTättV beauftragt sind, ist das nicht unser Verantwortungsbereich. Wir wären ja anderen Gewerken gegenüber auch nicht weisungsbefugt.

    Man sorgt dafür, dass man keine zusätzliche Gefahr in der Raum bringt, und gut ist. Auch ein Veranstalter wird verstehen, dass man mit einem Bar PAR 64-Scheinwerfer nicht auf einen Strohballen bretzeln kann.


    Gewissen: Hier zählt erst mal keine Vorschrift, sondern meine eigene, persönliche Gefährdungsbeurteilung. Bleiben wir beim Strohballen: Wenn's denn schief gehen sollte, und sei's wegen einem besoffenen Raucher, was ist dann zu erwarten? Brennt da dann ein Strohballen und hinterlässt einen hässlichen Fleck auf dem Boden, oder brennt da gleich die ganze Hütte? Kokelt vielleicht etwas mit, was giftige Gase freisetzt? Wie hoch ist denn die Halle? Wie viel Leute werden wohl da sein, und wie schnell bekäme man die raus? Hätte man die Möglichkeit zu löschen? Sind die, die dann löschen sollen, auch noch nüchtern?

    Gerade bei nicht ganz so professionellen Veranstaltern wird's dann auch recht sehr ungemütlich: Es werden viele Strohballen in die Halle gebracht und so nah zusammengerückt, dass alle brennen, wenn mal einer brennt. Vielleicht noch so ungünstig plaziert, dass sie den einzigen Ausgang blockieren würden. Und vor den Notausgang wurde die Bar hingebaut. Also irgendwas zwischen ganz grob fahrlässig und vorsätzlich... Und dann muss das halt geändert werden, Auftrag hin oder her. Zur Not geht ein anonymer Hinweis an die Polizei.

  • Soundcraft 6000 noch zeitgemäß gut?

    • ADMIN
    • 17. Mai 2005 um 20:59

    Wenn das Zeugs ordentlich in Schuss ist, dann sollte es überhaupt kein Problem sein, eine Veranstaltung mit 15 Jahre altem Zeugs zu machen. Pulte wie das Angesprochene können noch gut funktionieren (ich selbst habe mir mal für 1000,- Euro eine gut erhaltene SC 600 geschossen...), als PA beispielsweise Turbosound TMS 3 an Macrotech-Amps, im Siderack BSS DRP 402, DS 201, SPX 900, PCM 70, H 3000, DN 360... als Mics SM 57/58, RE 20, 421, 451...

    Das Einzige, wo wir in den letzten 15 Jahren wirklich ein Fortschritt hatten, sind die Digital-Controller (wobei die FDS 360 waren ja auch nicht gerade Schrott... ) und die leichten Amps.


    Zum erzielbaren Vermietpreis: Marktpreise bilden sich durch Angebot und Nachfrage. Da interessiert es nicht, was es gekostet hat, sondern was vergleichbares Zeugs sonst so kostet.

    Vielleicht kann man so ein altes Schätzchen als Dauervermietung in eine Festinstallation stellen...

  • Traverse im Eigenbau? erlaubt?

    • ADMIN
    • 16. Mai 2005 um 21:20

    Es gibt kein Gesetz, das gekaufte Traversen vorschreibt.

    Was ich mich aber frage: Möchte man, um am Geld für 5m Truss zu sparen, in die Hersteller-Haftung? Das lohnt doch nicht mal, wenn man das Material irgendwo gefunden hat und der Kumpel umsonst schweisst.

  • Trussteile reparieren?

    • ADMIN
    • 16. Mai 2005 um 11:43

    Alu hat in der Wärmeeinflusszone eine deutlich reduzierte Festigkeit...

    Das muss ja nicht nur ordentlich aussehen, sondern vor allem ordentlich halten. Ich würde davon gaaaanz weit die Finger lassen. Gegebenfalls beim Hersteller anfragen.

  • Schul Technik

    • ADMIN
    • 16. Mai 2005 um 11:31
    Zitat von "jofu"

    Ich dachte es sollten mehrere 1000W Stufenlinsen angeschafft werden.

    Ich würde erst mal die Dimmer voll machen, Stufenlinsen, Profiler, ein oder zwei Verfolger...

    An einen 10A-Kreis kann man auch 2000W anschließen, von daher ist da gut Reserve.

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