Mit schätzungsweise 1,2 k abschließen und gut ist...
Beiträge von ADMIN
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Mit schätzungsweise 1,2 k abschließen und gut ist...
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Im normalen Rock&Roll-Geschäft spielt die Sprachverständlichkeit eine untergeordnete Rolle.
Anders sieht das beispielsweise bei der Installation von Notfallwarnanlagen aus (DIN EN 60849), oder wenn beispielsweise in einem Festzelt die PA auch als solche eingesetzt wird. (Interessant, wenn die Behörden einerseits dies fordern, andererseits die Installation eines Limiters verlangen, der die dafür erforderlichen Pegel unmöglich macht...)
Die DIN 15906 ("Tagungsstätten") verweist explizit auf die DIN 18041 ("Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen"). Nehmen wir nun an, nach einem Industriejob (Hauptversammlung oder so...) verweigert der Kunde die Bezahlung mit dem Argument, die Sprachverständlichkeit wäre unzureichend gewesen. Oder gar ein Aktionär ficht die Beschlüsse der Hauptversammlung mit diesem Argument an.
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Ein paar Bretter wurden aufgelöst, die Beiträge in's offene Brett verschoben.
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Einzelne Geräuschspitzen nachts also maximal 65 dB im Abstand von 65 m, auf 65 m verliere ich (Kugelstrahler) 36 dB, also 1m-Pegel Impulsspitze von maximal 101 dB. Da brauche ich nur einmal in die Hände klatschen, oder eine Autotür zuschlagen...
Was steht da noch so drin? Muß gemessen werden? Wenn ja, von wem?
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Also, HK hat damals erlaubt, eigene Systeme mitzubringen und zu vergleichen (am Rande: sie brauchten ihre Geräte nicht zu verstecken...). Wie würde das in Straubing gehandhabt?
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Schwieriges Thema...
Am einfachsten geht's so: Den Herren in grün die Genehmigung der Behörde unter die Nase halten, da steht beispielsweise 65 dB drin. Dann ein Meßgeräte unter die Nase halten, da steht (hoffentlich) weniger drauf. Dann interessiert in den meisten Fällen nicht einmal mehr, ob da Schallpegel oder Beleuchtungsstärke gemessen wurde...
(ok, Spaß beseite, wenn Ihr Leq messt, dann fragt kaum ein Ordnungshüter nach den diversen Zuschlägen.) -
Zitat von "MatzeRockt"
Interessant in dem Zusammenhang vielleicht auch die ganzen Normen die dazu existieren.
DIN EN 60268-16 (IEC 60268-16:2003)
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Zitat von "Sly-old-dog"
aber den Messort gibt doch die TA-Lärm vor.
Die TA Lärm würde ich da lieber ganz außen vor lassen, Gründe siehe:
ZitatZählen denn PA- Anlage, bzw. die Signale als Informationshaltig? Dann würde da ja ein Zuschlag von 3 oder 6 dB zukommen.
Das ist das geringere Problem, es würde auch noch ein Impulszuschlag dazukommen, und der kann den Beurteilungspegel mal um 20 dB nach oben treiben...
Des weiteren hat die Messung durch eine nach ImSchG zugelassene Meßstelle zu erfolgen. Das treibt die Kosten nach oben...
Von daher würde ich mich mit der Behörde einigen, dass die einen maximalen Leq an einer zu definierenden Stelle festlegen und das Wort "TA Lärm" weiträumig umfahren.
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Zitat von "Sly-old-dog"
Ich glaube nicht, das man kommende und gehende Gäste soweit sensibilisieren kann, um die Grenzwerte einzuhalten.
Ja, und deswegen muss man genau schauen, wie da zu messen ist, was zu messen ist, wo zu messen ist...
Streng nach TA Lärm braucht man gar nicht erst anfangen. Aber da die Gäste ja keine Anlage sind, ist die Kommune bei der Festlegung der Grenzwerte etwas freier.
Wie die meisten richtig erkannt haben: Zunächst ist mal der Lärm von außerhalb das größere Problem.
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Zitat von "MatzeRockt"
Welche Software bietet grad für solche Messungen ideale Voraussetzungen?
http://www.easera.de/i/SDA_EASERA.pdf
Bitte nicht von der Webseite abschrecken lassen, SDA ist gerade am Releasen, da hat anderes Priorität...
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Camco M-Typ wäre damit zu 14,11 % ausgelastet.
Eine HOF 290-4 zu 29,41 %, eine FD 34 (Eurotruss) zu 29.56 %...
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Zitat von "j:hein"
Aber die Stadt hat diese Auflagen so im Vertrag mit dem Veranstalter festgelegt.
Und da muss man jetzt mal reinschauen, um wirklich verlässlich sagen zu können, was Sache ist.
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Zitat von "j:hein"
Hallo,
haben demnächst eine Sporthalle zu beschallen, wo der Veranstalter gesagt bekommen hat das im Aussnebreich (vor der Halle) aufgrund von Anwohnern in unmittelbarer Nähe ein Lautstärkebereich von 55Db+10Db Tolleranz stattfinden darf.
Es geht auch um kommendes und gehendes Publikum, so dass der Veranstalter auch Security Personal im Aussenbereich verteilt.
Die Frage ist, ist es a) generell von der Stadt eine "kullante" Zahl?
und b) wie groß ist das Risko das ich in einer doch recht guten isolierten Sporthalle mit knapp 800 Besuchern und Konservenmusik (dynacord xa28) nach aussen hin noch diesen Wert erziele?Danke!!
1.) Wo muss gemessen werden? Nach TA Lärm 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des nächsten Anwohners, oder "vor der Hallentür" ?
2.) Was sind die 55 dB + x? Vermutlich A-bewertet, Leq ? Beurteilungspegel nach TA Lärm?
3.) Gut isoliert oder nicht: Wenn Publikum kommt oder geht, dann muss die Tür auf...
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1.) Messen tut man mit einem Druckempfänger, also Richtcharakteristik Kugel. (Wenn man jetzt mal von ganz speziellen Messungen absieht, bei denen man zusätzlich einen Druckdifferenzempfänger, also Richtcharakterisik Acht verwendet. Aber so etwas wie den Scheitenschallgrad (Lateral Fraction) misst kaum ein Livetontechniker).
2.) Wenn man so einen Druckempfänger nimmt, irgendein Condensor oder Electret, kann man schon nicht mehr viel falsch machen. Die Abweichungen liegen in einer Größenordnung, die man als Live-Tontechniker immer vernachlässigen kann und als LS-Entwickler meistens.
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In der Not frisst der Teufel Fliegen...
EQs haben einen Regelbereich von etwa +/- 15 dB, eine Frequenzweiche mindestens 12 dB/ Oktave. Nehmen wir einmal an, wir trennen einen Sub damit bei 250 Hz. dann haben wir:
CodeFreq EQ Weiche 500 Hz - 30 - 12 1 k - 30 - 24 2 k - 30 - 36 4 k - 30 - 48 8 k - 30 - 60 16 k - 30 - 72Gegenüber einer 24 dB/Okt-Weiche ist das noch krasser...
Bei manchen EQs wird zudem der Frequenzgang recht wellig, wenn die Regler auf Extrempositionen gezogen werden.
Aber immer noch besser als gar nix.
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Zitat von "Skyper"
Einfaches Beispiel ohne externen Datenausgang (und nur Sicherheitsfaktor 5, ogottogottogott...)
z.B. hier http://www.meili.de/cgi-bin/i.cgi?…/940_kwm1.shtmlDas wird wohl eher so etwas:
http://www.meili.de/cgi-bin/i.cgi?/proddat/900/941_kwr.shtml
Preis: :roll:
Aber es wird ja keiner "mit vorgehaltener Waffe" gezwungen, statisch unbestimmte Systeme zu bauen...
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Es sind alle Lasten dran, die Du im Text aufgeführt hattest (auf dem ProRigg-Plan erkennst Du gar nichs mehr...).
Das mit den % hast Du richtig verstanden.
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Zitat von "Carm"
bis dato hatte ich ja schon den eindruck der vplt würde recht praxisnah arbeiten, aber sowas????



Dann lies mal den VPLT SR 1.0 in der gebührenden Gründlichkeit und verrate mir, welche Traversen man überhaupt noch verwenden darf...
Für Lastmessungen kann man so etwas wie eine Seilwaage (Kranwaage) einsetzen, das muss ja nicht im Zug integriert sein.
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Bei 4,5 m hast Du eine Gesamtauslastung von 48% (also noch innerhalb der 50%-Ablastung), bei 6 m wären es etwa 80%.