Zitat von "wora"PS: Admin war ein paar sekunden schneller!
Ich habe ja auch ein bisschen weniger geschrieben... :wink:
Zitat von "wora"PS: Admin war ein paar sekunden schneller!
Ich habe ja auch ein bisschen weniger geschrieben... :wink:
Mal in's Unreine überlegt: Dry Hire von ein paar bunte Lampen für eine private Party verursachen im Ernstfall nicht ganz so hohe Schäden, da könnte man auch etwas mit Kaution machen, außerdem wird das nicht ganz so gerne geklaut, weil da das Aufwand-Nutzen-Verhältnis nicht stimmt.
Amtliches Material geht doch - den Unterschlagungsfall mal ausgenommen - an Leute, die sich damit auskennen, das ist im deutschsprachigen Raum ein überschaubarer Kreis.
Was würde denn dagegen sprechen, dass sich die hier seriös tätigen Techniker in einer Art Positivliste registrieren lassen. Nachweis entweder über Zeugnis Fachkraft/Meister/Ing, oder eine registrierte PA-Firma bestätigt, dass derjenige in der Branche arbeitet und sich mit dem Material auskennt. DJs könnte man in Zusammenarbeit mit dem BVD registrieren lassen.
Wer in dieser Positivliste ist, bekommt dann ohne Misstrauen auf die Schnelle Ersatz, wenn ihm ein Pult abraucht. Wer nicht in dieser Positivliste ist, hinterlegt Kaution in entsprechender Höhe, bringt eine Bankbürgschaft vorbei oder bekommt Material nur noch mit Personal.
Das verhindert zwar immer noch nicht, dass jemand in's kriminelle Millieu abrutscht und dann krumme Dinger dreht, dann ist aber der Eintrag auch recht flott gesperrt. Pech für die bis dahin rausgebenden Firmen, aber der Schaden dürfte so um Größenordnungen geringer sein. Und: Der Zeitaufwand für die Recherche sinkt gewaltig.
Zitat von "kob1"wohl aber "110db unverzerrt von 20-20k am foh". Das kann man mit fast allen PAs realisieren.
Nein.
Selbst dann nicht, wenn man "unverzerrt" großzügig als kges < 3% auslegt.
Dieses Land hat fertig! Beim Verlassen des Abortes bitte Spülung betätigen!
Ich verstehe ja, dass beim Thema GEMA, gerade zur Zeit, einem "das Messer im Sack aufgeht", ich bitte aber zu berücksichtigen, dass wir hier ein Fachforum sind.
Für politische Themen gibt es anderen Foren, und für Änderung der Politik gibt es in etwa einem halben Jahr eine Bundestagswahl.
Um noch mal eine der Ursprungsfragen aufzugreifen:
Zitat von "Michele Inhestern"oder reicht es "für den Fall der Fälle" ein Pegelmessgerät mitzunehmen und die Herren vom Ordnungsamt direkt vor Ort im Falle einer Beschwerde von der Einhaltung der Grenzwerte zu überzeugen?
Üblicherweise kommt da nachts nicht das Ordnungsamt, sondern die Herren in Grün. Die haben fast immer eine sehr pragmatische Einstellung zu "recht haben": recht haben sie selbst.
Wenn die der Ansicht sind, dass alles in Ordnung ist, dann ist alles in Ordnung. Wenn sie der Ansicht sind, dass es zu laut ist, dann ist es zu laut. (Ist es auch: Die 45 dB sind ein Beurteilungspegel, da gehen noch mal Impulszuschlag und Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit runter - wenn der Nachbar herausfindet, wo der Lärm herkommt, dann seid Ihr auch zu laut...)
Ansonsten: Geeichter integrierenden Klasse-1-Schallpegelmesser, der auch LTmax macht, die zuständige Behörde kann eine zugelassene Meßstelle nach §26/§28 BImSchG verlangen.
Zitat von "TomyN"
90V Induktionsspannung??? Also ich würde da wirklich erstmal schauen, ob die Verbindung Schutzleiter -> Erdung überall vorhanden ist.
Ich habe auch schon über 200V gemessen...
Wir haben hier aller Wahrscheinlichkeit nach eine klassische Induktionsschleife, vulgo Brummschleife.
Zwischen Kanzel, Lampe, Schutzleiter und Mikrofon, Mikrofonleitung, Mischpult, Schutzleiter gibt es eine Fläche A, dann gibt es in der Kiche eine magnetisches Wechselfeld B' (genauer B Punkt, geht mit dem Zeichensatz jetzt nicht so einfach...), und eine Windunszahl n, die gleich 1 ist.
Die Spannung berechnet sich nach der Formel U = A * B' * n.
Hat man üblicherweise in anderer Konstellation (z.B. Gitarrist ist über Klampfe und Amp geerdet und bekommt immer eine geschoben, wenn er mit den Lippen das 58er berührt), aber das Prinzip ist dasselbe.
Möglichkeit der Abhilfe wäre u.a., die Mikrofonleitung exakt neben die Stromleitung zu legen und so die Fläche zu minimieren. Ok, in der Kirche ggf etwas schwierig.
Oder man verbindet die XLR-1 von der Mikrofonleitung mit der Kanzel, so dass hier kein Potentialunterschied mehr besteht - ggf muss man dann den Mic-Schirm abhängen, weil sonst der nun fließende Strom (die Brummschleife ist ja dann kurzgeschlossen) im Mischpult zu einem Spannungsabfall führt, der als Brummen wahrgenommen wird.
Oder man entfernt die Lampe und damit auch die Erdung der Kanzel.
Und nun der Werbeblock: Was eine Brummschleife ist und was man dagegen tut, und viele weitere Themen, findet Ihr hier besprochen: http://www.paforum.de/buecher/buecher_pa.html#ebner
Eine Glühlampe hat ziemlich vorhersehbare Eigenschaften.
Reduziert man die Spannung (im Verhältnis zur Nennspannung), dann steigt die Lebensdauer, es sinken aber Farbtemperatur und Wirkungsgrad. Umgekehrt erreicht man durch höhere Spannung eine höhere Farbtemperatur und einen höheren Wirkungsgrad, jedoch zu Lasten der Lebensdauer.
Eine Spannungsreduktion bekommt man sehr simpel mit einem Vorwiderstand hin, eine Spannungserhöhung ist komplizierter (Spartrafo).
Eine 100W-Glühlampe verbrauchtin 1000 h exakt 100 kWh Strom, bei den derzeitigen Strompreisen sind das roundabout 20,- Euro. Das ist mehr als zehnmal so viel wie der Anschaffungspreis. Wie wirtschaftlich wäre es also, die Lebensdauer zu erhöhen und dafür den Wirkungsgrad zu senken?
Nur noch heute läuft eine Petition zur Aufhebung der GEMA-Vermutung - vielleicht möchte die ja der eine oder andere Kollege mitzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_20…tion_35441.html
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die sogenannte GEMA-Vermutung (§13c UrhWahrnG) aufzuheben und somit die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.
Begründung
Die GEMA umschließt ca. 57.000 Künstler, was nur noch einen geringen Bruchteil, der internationalen und vor allem im Internet vertretenen Künstler, ausmacht.
Durch die der Umkehr der Beweislast müssen Internetdienste, Konzerte, Clubs und Bars die GEMA-Vermutung widerlegen, um von jeglichen GEMA Gebühren befreit zu sein.
Dies erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand seitens der Veranstalter, da für jedes einzelne Lied alle beteiligten Urheber vorgelegt und auf GEMA-Mitgliedschaft überprüft werden müssen.
Zusätzlich wird aufgrund der GEMA-Vermutung in Streitfällen, wie z.B. unbekannten Urhebern, zugunsten der GEMA entschieden.
Die GEMA-Vermutung ist ein veraltetes Gesetz, das in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hat.
Zitat von "Tom Wantler"Hey Ihr
da ich keine befriedigende Antwort bisher finden konnte, wollte ich Euch mal fragen was für Materialien für Beamer taugliche Leinwände am besten einzusetzen sind?
Das Problem: Ich benötige 3x inges. 3mx3m Leinwände und das ist teuer.
Beamer und dieses Seitenverhältnis?
Ansonsten: Für Messestände habe ich jetzt schon ein paar Mal eine weiß beschichtete Hartfaserplatte aus dem Baumarkt genommen, einfach mit Kabelbindern hochgehangen (da steht ja keiner drunter).
Zitat von "zinhGO"Ich hab mal recht laienhaft versucht die PA mit SmaartLive einzumessen. Wie soll ich das Messergebniss interpretieren? Wie bekomm ich diesen "großen" Sound wie man ihn von den bekannten Festivals kennt? Setup pro Seite war Turbosound 6XTSE118, 2xTSE215, 2xTSE211, Trennfrequenzen 80 ,250, 3700 Hz, Abstand ca. 10m.
Ich gehe mal davon aus, dass das für Live-Musik sein soll und nicht für Konserve.
Dann hätte ich folgende Vorschläge:
1.) Erhöhe mal die Trennfrequenz zu den Subs von 80Hz auf 100 Hz. Du hast bei 80Hz sechs 18" auf 3 Terzen im Vergleich zu zwei 15" auf fünf Terzen - das ist übertrieben.
2.) Dann zieh mal die Subs so weit im Pegel runter, dass sie nicht lauter sind als die 15". Weil Du sonst bei allen Kanälen Sub-Bass reinschiebst, also auch bei Hi-Hat, Gesang, Gitarre, also alles Kanäle, die in dem Frequenzbereich kein Nutzsignal haben, sondern nur Müll. Diesen Müll willst Du nicht auch noch mit 15 dB verstärken. Bass, Keyboards und Bass-Drum kannst Du dann immer noch im Pegel anheben oder am Bass-Regler noch ein Stück reinschieben.
3.) Ich kenne mich jetzt kein bisschen mit Smaart aus - kann man damit ein brauchbares Time-Alignment machen? Weil so ganz aus dem Bauch heraus geschätzt scheint mit das zwischen den 15" und den 10" nicht zu stimmen.
4.) Dann beobachte mal Deinen Controller im praktischen Einsatz: Wie schnell packt der Limiter für die 10" zu? Wie entspannt hört sich die PA in diesem Bereich an?
Je nach dem, welche Art von Musik Du spielst, könnten die 10" das schwächste Glied in der Kette sein (die müssen ja mehr als 11 Terzen abdecken, und zwar im wichtigesten Bereich). Wenn's dort knapp ist. dann erhöhe die untere Grenzfrequenz auf 315 Hz (dann um so wichtiger, dass die Subs bis 100 und nicht nur bis 80 gehen - ggf. sogar auf 125 Hz ziehen), je nach dem, wie entspannt die Höhen sind, kannst Du die auf 3,15 kHz bis 2,5 kHz runterziehen.
ZitatAlles anzeigenEinladung zum Fortbildungsseminar „Power&Compression“ auf der MEET Fachtagung in Österreich
Der österreichische Lautsprecherhersteller Lambda Labs lädt am Mittwoch den 07.11.2012 um 15.15 Uhr im Zuge der MEET Fachtagung in Vösendorf bei Wien zum Fortbildungsseminar „Power&Compression“ ein. Die Suche nach echten Leistungsdaten von Lautsprechersystemen steht dabei genauso im Fokus wie thermische und mechanische Kompression, welche in Live-Messungen nicht nur hör- sondern auch sichtbar gemacht wird. Das Seminar dauert ca. 90 Minuten und ist kostenfrei, jedoch auf 30 Teilnehmer beschränkt. Das Formular zur verbindlichen Anmeldung ist auf der Lambda Labs Homepage unter:
Support/Fortbildungsseminare und Vorführungen
oder direkt unter:
http://lambda-labs.com/de/#/events
zu finden.
Zitat von "TomyN"Ich fände es interessant, wenn der Admin ein paar Wörtchen dazu schreiben könnte, wie es dieser Satz in die Norm geschaft hat, bzw. warum er da so 'verloren' rumsteht.
Normeinspruch vom WDR.
Nach der alten Fassung der Norm (Fassung 1989) konnte man ja bei einstündigen Veranstaltungen bis 102 dB. Der WDR hat dann argumentiert, dass sie viele kurze Veranstaltungen haben, und dass eine entsprechende Verschärfung - über die Pflicht, Gehörschutz zur Verfügung zu stellen - sachlich nicht erforderlich ist.
Von daher erklärt sich auch, dass der Rest der Norm auf diese Regelung nicht so recht angepasst ist.
Okay, ich betrachte mal das Thema als abschließend geklärt...
Die letzten paar eMails kamen von
SANYO LED LTD.
Michael Wichmann
Export Sales Manager
2WOODBERRY GROOVE
N12 0DR LONDON
UK
(Da es sich um eine Firmenadresse handelt, sehe ich jetzt mal kein Problem, das zu veröffentlichen)
Zitat von "Dosenfutter"wenn das Forum unter legislativen Beschuß genommen wird.
Dass sich der Gesetzgeber auf uns einschießen wird, halte ich für hinreichend unwahrscheinlich... ![]()
Ansonsten: Besorg Dir irgendwo ein wenig Webspace und veröffentliche es, wenn Du magst. Link kannst Du meinetwegen hier reinstelle, solange die verlinkte Webseite ein anständiges Impressum hat.
Die aktuelle Diskussion über eBay-Zahlungsmodalitäten findet Ihr hier (das hat ja mit Warnungen nichts mehr zu tun...)
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=86071&p=722396#p722396
Und es wurde auch massiv mit der Regel "vollständige eigene Adresse" geschlampt - da habe ich mal alles entfernt, was noch nicht so alt ist, dass ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch ohnehin verjährt wäre.
Am Rande: "Adresse steht in Signatur" hilft mir auch nichts, wenn diese im Lauf der Jahre geändert wurde...
Als kleiner Tipp, wenn Du Dich weiter in die Thematik einlesen möchstest: Leitungslängen, Kurzschlussstrom, Auslösecharakteristik, RCD (FI)
Zitat von "Tobias Zw."Zugegeben, da ging es um die Lautstärke einer PA, aber entscheidend ist für mich der fett markierte Teil: ...
Das möchte ich dahingehend korrigieren, dass das Urteil vom 13. 9. 2001 ist - dieser Tippfehler ist so auch im VPLT-Magazin.
Zitat von "Volker"Und am Rande: wer sagt dass das überhaupt stimmt was im Bundesanzeiger steht?
Einserseits: In den Bundesanzeiger kann man veröffentlichen, was man will.
Andererseits: Wohl keine Firma veröffentlicht dort vorsätzlich falsche Zahlen, die nach "völlig überschuldet" oder "Insolvenzverschleppung" aussehen. Wenn die Bilanz im Bundesanzeiger problematisch aussieht, dann ist sie das in der Regel auch.