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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Der schlechte Ruf des Forums und wo der herkommt.

    • ADMIN
    • 27. Juli 2004 um 10:09
    Zitat von "KlangTerrorist"

    Irgendwie muss man ja Wind ins Forum bringen. Hier ist ja garnichts mehr los.

    Wir brauchen hier keinen Wind, wir brauchen hier auch keine heisse Luft, wir brauchen hier sachlich fundierte Beiträge.

    Von daher wäre es mir sehr recht, wenn gewissen Kollegen ein wenig mehr lesen und deutlich weniger schreiben.

    Danke.

  • Der schlechte Ruf des Forums und wo der herkommt.

    • ADMIN
    • 27. Juli 2004 um 10:09
    Zitat von "KlangTerrorist"

    Irgendwie muss man ja Wind ins Forum bringen. Hier ist ja garnichts mehr los.

    Wir brauchen hier keinen Wind, wir brauchen hier auch keine heisse Luft, wir brauchen hier sachlich fundierte Beiträge.

    Von daher wäre es mir sehr recht, wenn gewissen Kollegen ein wenig mehr lesen und deutlich weniger schreiben.

    Danke.

  • Der schlechte Ruf des Forums und wo der herkommt.

    • ADMIN
    • 26. Juli 2004 um 13:09

    Diskutieren wir das doch an anderer Stelle weiter....

    Verschoben.

  • Der schlechte Ruf des Forums und wo der herkommt.

    • ADMIN
    • 26. Juli 2004 um 13:09

    Diskutieren wir das doch an anderer Stelle weiter....

    Verschoben.

  • Dem Typ sollte man das Handwerk legen-RED-SUN Chassis.

    • ADMIN
    • 26. Juli 2004 um 00:25
    Zitat

    Schwingspule (4-LAGIG - hochkantgewickelt auf PRÄZISIONS - EDELSTAHL - Träger !!

    Und ich dachte immer, Eisen-Metalle schirmen magnetisch ab... :roll:

  • Dem Typ sollte man das Handwerk legen-RED-SUN Chassis.

    • ADMIN
    • 26. Juli 2004 um 00:25
    Zitat

    Schwingspule (4-LAGIG - hochkantgewickelt auf PRÄZISIONS - EDELSTAHL - Träger !!

    Und ich dachte immer, Eisen-Metalle schirmen magnetisch ab... :roll:

  • Forumstreffen 08.August/ Viersen; NRW

    • ADMIN
    • 26. Juli 2004 um 00:17
    Zitat von "Wurst Werner"

    Hätte noch eine Idee. Ich hab noch einen kompletten Live-Mittschnitt einer RockcoverBand auf meinem 24 Spur HD-Recorder. Wenn Interesse da ist, könnte ich das Teil mitbringen. Dann hätte man "Mischmaterial" auf einzelnen Spuren inkl. Publikumsmikros. Das hat dann auch mehr Dynamik als "plattkomprimierte" CD Mucke. Das Teil könnte ich (wenn gewünscht) samt Verkabelung auf Klinke zur Verfügung stellen.

    Das würde ich für eine sehr gute Idee halten.

    Ich will mal sehen, ob ich's auch schaffe....

  • Rider-Vorwort

    • ADMIN
    • 24. Juli 2004 um 11:12
    Zitat von "CaptainChaos"

    Am Rande: Einen Rider online zu stellen finde ich super.

    Ich eigentlich auch.

    Aber: Rider sind auch Vertragsbestandteile, eine Webseite lässt sich jederzeit abändern....

  • Rider-Vorwort

    • ADMIN
    • 23. Juli 2004 um 14:10
    Zitat von "ThomasA"

    Zum Ende des Vorworts: Ist das eine Buehnenanweisung, ein Rider, ein "Technical Rider" oder was auch immer. Uns als Techniker kanns ja wurscht sein, aber im Kuenstlervertrag muss halt stehen, was noch alles dazu gehoert und wenn wir jetzt verschiedene Bezeichnungen fuer den Technical Rider verwenden, wird das dann moeglicherweise anfechtbar. Also mein Vorschlag - grundsaetzlich "Technischer Rider" oder so verwenden, laesst keinen Freiraum fuer Interpretationen.
    (kann da ein Jurist aufklaeren? ADMIN?)

    1.) Ich bin kein Jurist, sondern Dipl-Ing (FH) der Theater- und Veranstaltungstechnik

    2.) Entweder nur englisch oder nur deutsch, also entweder "technical rider" oder kurz "rider", oder "technische Bühnenanweisung".

    3.) Da es immer etwas problematisch ist, in einem Vertragswerk fremdsprachlich zu werden, würde ich folgende Überschrift und Erläuterung verwenden:

    Technische Bühnenanweisung

    In diesem Dokument werden die technischen Einrichtungen aufgeführt, die der Veranstalter für den Auftritt der Band xy zur Verfügung zu stellen hat.

  • Schulung TA Lärm

    • ADMIN
    • 22. Juli 2004 um 17:10

    Ich höre und lese gerade wieder viel von Stress mit Ämtern wegen zu laut (ist ja auch Open-Air-Saison...).

    Gibt es prinzipiell Interesse an einer Schulung zu dieser Problematik, also hauptsächlich zur TA Lärm?

    (Rahmendaten in etwa: 1 Tag, 200,- Euro zzgl, unter der Woche, Ort je nach Interessentenschwerpunkt)

    Interessensbekundungen gerne auch per mail unter info@dbmess.de

  • chronik einer show mit kuh

    • ADMIN
    • 22. Juli 2004 um 16:21
    Zitat von "Meyerlein"

    Als bekennender HKS (der ganz neidisch auf Profis schaut): Klar hat die Schulband von nebenan keine eigene PA, aber wäre es ab einer bestimmten Größe nicht wieder sinnvoll mit eigener Technik zu reisen. ich glaube nicht, daß meinetwegen Bryan Adams jeden Abend auf einer anderen Anlage spielen möchte - oder habe ich die Verhältnisse jetzt total verschätzt?

    Nun ja, Monitorpult und Mics bringen sie ja schon mit.

    FOH nun auch noch mitzubringen, wäre eigentlich ein logischer Schritt, es stellt sich dann aber die Multicore-Frage. Wenn die Kuh anreist, ist der Aufbau vermutlich schon so weit, dass man kein eigenes Core mehr verlegen möchte. Dass die PA-Firme bereits ein Core verlegt hat, bringt die Schwierigkeit der Steckverbinder - es gibt da halt wenig einheitliches, wenn man nicht auf XLR geht.

    Wenn es meine Entscheidung wäre, dann würde ich trotzdem auch mit eigenem FOH kommen, das Core stellen lassen und über XLR gehen.

    Vielleicht geht in 5 Jahren ohnehin alles über WLAN.

  • chronik einer show mit kuh

    • ADMIN
    • 22. Juli 2004 um 16:13
    Zitat von "monithor"

    5. FOH EFFX
    1 x Lexicon PCM 91
    1 x Lexicon PCM 81
    oder
    1 x Lexicon 480L oder TC M5000 mit 2 Maschinen bestückt und Atac Remote
    sowie
    1 x Eventide H 3000/3500/4000
    1 x TC 2290 oder d two

    6. FOH Inserts
    1 x 4-fach Kuhnle Gates oder BSS 504 (kein Drawmer Quadgate, 201 sind OK)
    2 x dbx 160xt
    2 x 4-fach Kompressor Kuhnle 2400 oder BSS 404
    1 x SPL Transient Designer 4 Kanal
    1 x SPL De-esser
    Auf Anfrage können Insertgeräte gegen Rechnungstellung mitgebracht werden

    7. FOH Drive
    1 x Klark DN 3600, BSS Varicurve - Summen EQ
    Entsprechende Systementzerrung für verschiedene Bereiche (Near Fill, Delay, etc.)

    Alles anzeigen

    Diesen Teil hätte man etwas klarer formulieren können. So, wie es da steht, müsste ich eigentlich annehmen, zwei PCM 91 wären nicht erlaubt, zwei BSS 402 ging nicht, es muss ein 404 sein. Auch könnte man nun darüber spekulieren, wie denn das Thema BSS Opal gesehen wird, ob die neueren Eventide-Modells nicht erlaubt sind, etc.

    Vielleicht könnte man so etwas wie folgt aufbauen (jetzt am Beispiel Gate)

    4 Gates (gerne gesehen: Kuhnle, BSS; akzeptiert: Drawmer 201; nicht akzeptiert: Drawmer Quadgate)

    oder am Beispiel Hall:

    1. Hallgerät (PCM 91, 480 L, M 5000)
    2. Hallgerät (PCM 81, PCM 91, 480 L, M 5000)

  • Buch für Veranstaltungstechniker

    • ADMIN
    • 22. Juli 2004 um 15:47
    Zitat von "Mister.Lange"

    Ich finde es zwar gerade nicht aber ein Buch das sich irgendwie MIXING WORKSHOP nannte ist auch sehr interesssant für Grundlagenbildung zum Thema abmischen.

    http://www.pa-forum.de/buecher_pa.html#eisner

  • Buch für Veranstaltungstechniker

    • ADMIN
    • 22. Juli 2004 um 15:47
    Zitat von "Mister.Lange"

    Ich finde es zwar gerade nicht aber ein Buch das sich irgendwie MIXING WORKSHOP nannte ist auch sehr interesssant für Grundlagenbildung zum Thema abmischen.

    http://www.pa-forum.de/buecher_pa.html#eisner

  • X-Large Vergleich

    • ADMIN
    • 21. Juli 2004 um 20:36

    Wir haben das schon mal andiskutiert:

    http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=22587

    Heute war dann in der Augsburger Allgemeinen ein neuer Artikel:

    http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/AugsburgS…rid,266150.html

    Zitat

    x-large: 9000 Euro für Hörschaden
    Stadtjugendring muss Schmerzensgeld an Jugendlichen zahlen
    Von unserem Redaktionsmitglied Holger Sabinsky

    Dieser Prozessausgang könnte Konzertveranstaltern noch lange in den Ohren klingen: Der Stadtjugendring (SJR) - beziehungsweise dessen Versicherung - zahlt an einen heute 19 Jahre alten Jugendlichen 9000 Euro Schmerzensgeld, weil der beim x-large-Jugendfestival vor drei Jahren einen Hörschaden erlitten hat. Ein Vergleich, der bei Veranstaltern Wut und Unverständnis auslöst. Sie stellen vor allem die Frage nach der Verantwortlichkeit.

    - Anzeige -
    Es geschah im Juni 2001. Der Jugendliche war damals 16 Jahre alt und besuchte nach eigenen Angaben zum ersten Mal eine solche Veranstaltung. In einem Musikzelt stand er an vorderster Front vor den Boxen. Die Musik war sehr laut. Kurz danach begannen die Beschwerden: Brummen und Pfeifen im Ohr. Der junge Mann ging ins Krankenhaus, wurde behandelt. Zunächst nahmen die Ohrgeräusche ab, dann wurde es wieder schlimmer. Bis heute sei er in seiner Lebensqualität beeinträchtigt, sagt er - und verklagte mit seinen Eltern den Stadtjugendring als Veranstalter.

    Der Zivilprozess bei der 3. Kammer unter Vorsitz von Bernd Wurm zog sich über ein Jahr und warf Schwierigkeiten bei der juristischen Bewertung auf. Stammt der Hörschaden vom Konzert? Wurden die Auflagen der Stadt eingehalten? Und nicht zuletzt die Frage nach der Eigenverantwortung des Jugendlichen. Unterstützung für ihn gab es im Mai von einer medizinischen Gutachterin: Der Gehörschaden sei fast sicher beim Konzert entstanden. Zudem nahm das Gutachten den jungen Mann ein gutes Stück weit aus der Verantwortung: Musik werde anders als das Rattern eines Presslufthammers nicht unbedingt als gesundheitsschädlicher Lärm empfunden.

    "Sie haben die Gefahrenquelle geschaffen", gab Richter Wurm dem Stadtjugendring die Verantwortung. Er erreichte mit diesem Hinweis an den Veranstalter, dass dessen Haftpflichtversicherung mit dem Vergleich einverstanden war. Mit den 9000 Euro sollen auch alle künftigen Ansprüche des jungen Mannes aus dem x-large-Konzert abgegolten sein. "Ein sehr weitreichender Vergleich", sagt Gerichtssprecher Karlheinz Haeusler, der Folgen für Konzertveranstalter haben wird.

    Veranstalter laufen Sturm

    Die laufen bereits Sturm gegen den Ausgang des Prozesses. "Ein Ding der Unmöglichkeit", sagt Lothar Schlessmann von der Konzertagentur Hello Concerts, "für mich nicht nachvollziehbar". Zum einen sei der Veranstalter beim Konzert oft nicht mal vor Ort, zuständig für die Lautstärke sei der Tontechniker. Zum anderen habe ein Besucher - gerade bei einem unbestuhlten Konzert wie hier - jederzeit die Möglichkeit, woanders hinzugehen.

    Der Stadtjugendring befürchtet, dass Veranstaltungen für Jugendliche "totreglementiert" werden. "Man sollte aufpassen, dass Angebote für Jugendliche nicht endgültig in den Paragrafendschungel gejagt werden." Den Prozessausgang sieht er sachlich: Die Versicherung wollte einen Präzedenzfall vermeiden. Selbst betroffene Jugendliche äußern Unverständnis über das Verantwortungs-Prinzip. Dennis Reitmayer sagte: "Verstehe ih nicht, wenn ich auf ein Rockkonzert gehe, weiß ich doch, dass es laut wird."

    Alles anzeigen

    Erfreulicherweise hat auch dieser Richter die Verantwortung beim Veranstalter gesehen.[/quote]

  • Wurst Werner kurz vor'm durchdrehen!

    • ADMIN
    • 21. Juli 2004 um 20:27
    Zitat von "monithor"

    ADMIN punkt 4: klar ist es hilfreich, aber eigendlich wollen wir doch alle nur ein wenig spass haben und nicht noch einen lehre als verwaltungsfachangestellter über uns ergehen lassen müssen.

    Ich meinte jetzt weniger das Verwaltungsverfahrensgesetz als vielmehr die TA Lärm...

  • Wurst Werner kurz vor'm durchdrehen!

    • ADMIN
    • 21. Juli 2004 um 13:14

    Fangen wir mal mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz an:

    Zitat

    VwVfG § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes

    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.

    (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.

    (3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen.

    (4) Für einen Verwaltungsakt kann für die nach § 3a Abs. 2 erforderliche Signatur durch Rechtsvorschrift die dauerhafte Überprüfbarkeit vorgeschrieben werden.

    (5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

    Alles anzeigen
    Zitat

    VwVfG § 39 Begründung des Verwaltungsaktes

    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen soll auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

    (2) Einer Begründung bedarf es nicht,
    1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift;
    2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist;
    3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist;
    4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt;
    5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.

    Alles anzeigen

    Daraus lernen wir:

    1.) Wenn "das Amt" sagt, es ist zu laut, dann einfach bestreiten, dass dieser Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Frag die einfach, wie viel dB es zu laut ist.

    2.) Solche Verwaltungsakte schriftlich bestätigen lassen. Gerade dann, wenn andere Zelte lauter dürfen, muss ja irgendwo eine Ermessensentscheidung vorliegen, und da wäre es ja mal interessant, die Gründe zu kennen...

    3.) Erfahrungsgemäß sind viele behördlichen Auflagen in dieser Richtung relativ arm an Sachkenntnis. Da soll beispielsweise die "Leistung der Beschallungsanlage auf 85 dB(A) beschränkt" werden. Wohlgemerkt die Leistung, nicht der Schallpegel. Da kann man "dem Amt" einfach mal vorhalten, dass Leistungen für gewöhnlich in Watt und nicht in dB angegeben werden, aber dass man gerne auch einen dB-Wert nimmt, wenn man einem Bezugspegel bekommt.

    (Wenn der "Onkel vom Amt" nun 1 Watt als Bezugspegel zugesteht, vielleicht sogar unter Zeugen, dann wären 85 dB bezogen auf 1 Watt etwa 300 000 000 Watt, und das Schalleistung... )

    4.) Es ist immer hilfreich, wenn man die entsprechenden Vorschriften und Normen "aus dem eff eff" kennt....

  • festivals - ich bin genervt - was ist denn los?

    • ADMIN
    • 19. Juli 2004 um 22:58
    Zitat von "monithor"

    ADMIN: die sache mit den vertragsstrafen halte ich für wenig hilfreich. wenn ich statt 40 nur 32 kanäle bekomme helfen 160 euro auch nicht weiter wenn ich die fehlenden 8 kanäle brauche. Es wird vielmehr öfter passieren, dass der verleiher rechnet: ich bezahle lieber die 160 euro als mir für 200 euro ein größeres pult zu mieten. in diesem falle wäre er sogar aus dem schneider, denn du hast ihn ja dazu berechtigt. :cry:

    Und wie wäre die derzeitige Situation? "Lieber höre ich mir 30 Minuten Gemecker an als für 200,- Euro ein größeres Pult anzumieten."

    Und dann macht mal halt die Vertragsstrafen größer als die Dry-Preise.

  • Gruselige Installation: Was als erstes ändern?

    • ADMIN
    • 19. Juli 2004 um 22:39

    1.) Die juristische Sache (Haftungsausschluss Statiker und inwieweit der rechtlich überhaupt wirksam ist...) lassen wir besser erst mal raus, sonst wird es ganz kompliziert.

    2.) Auch wenn die Hütte lichterloh brennt, sollte das Rigg noch oben bleiben, weil da vielleicht gerade Feuerwehr rumrennt, um die letzten Schnapsleichen zu bergen...

  • Unterschiedliche Lautstärke bei Gigs wo abwechselnd DJ und B

    • ADMIN
    • 19. Juli 2004 um 03:57

    Wie viel leiser ist "leiser"?

    Würde das prinzipiell aber ähnlich sehen, dass die Live-Acts ein wenig lauter dürfen als der DJ.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
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    23. September 2026 um 09:12
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