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Beiträge von ADMIN

  • Das “BMS LD 102 ND” Linearray Selbstbau Topic.

    • ADMIN
    • 8. Juni 2004 um 22:29
    Zitat von "Peerless"

    ...ich glaub ma ich hab da zu wenig wissen für, aber klappt das denn einfach 2 8er zu nehmen , den bms treiber daneben, das ganze in nen bassreflexgehäuse, bei 800hz trennen und fertich ? Aussen dann das Fluggeschirdranschweißen und ab gehts ?

    Mal zwei Gedanken:

    1.) Muss man das überhaupt aus Einzelelementen aufbauen? Oder baut man nicht lieber zwei große Boxen pro Seite und reduziert dadurch deutlich den mechanischen Aufwand?

    2.) Wenn alles in ein oder zwei Kisten kommt, dann muss man sich bei den Speakern auch nicht nach den Hochtönern richten. Vielleicht wäre es ja sinnvoll, auf einer Seite 4"-Speaker zu stapeln, und auf der anderen Seite 12"?

  • Unterschied eines "Theater Spots" zu einer PAR-Kan

    • ADMIN
    • 8. Juni 2004 um 22:19

    Was ist jetzt ein Theater-Spot? Ein Parabol-Scheinwerfer, ein Linsenscheinwerfer, ein Profilscheinwerfer?

    Also: Der "Brot- und Butter"-Scheinwerfer im Theater ist der Linsenscheinwerfer, der sich dadurch auszeichnet, dass der Abstrahlwinkel einstellbar ist. Flügeltor kann man obendrein noch montieren. Ist aber teurer, empfindlicher und dunkler als ein PAR.

    Mit PARs kann man nicht gleichmäßig ausleuchten. Aber beispielsweise beim Open-Air-Theater kommt es darauf meist gar nicht so an, und ein PAR hält es aus, wenn er zwei Monate lang im Regen hängt, ein Linsenscheinwerfer maximal eine Saison.


    Wenn es böse beim Budget klemmt (das ist meist der Grund, beim Theater auf PARs zu setzen), dann würde ich Indoor lieber eine Grundausleuchtung mit Baumarktflutern machen (die sind noch billiger als PARs, vor allem bei den Leuchtmitteln) und dann einiger weniger Linsen oder Profiler ergänzen.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 7. Juni 2004 um 17:39
    Zitat von "ADMIN"

    Wenn die FOH-Techniker nicht so gegen ihre C5-Senke angemischt hätten, dann wäre es nicht nur leiser, sondern auch gefälliger gewesen...)

    Nachdem nun schon der zweite per PM fragt...

    Die Töne werden in der Musik mit Buchstaben bezeichnet (C-Dur-Tontleiter: c, d, e, f, g, a, h, c), und je nach Oktavlage werden auch noch Zahlen angehängt. Der Kammerton von 440 Hz wäre a1.

    c5 (eigentlich hätte ich das c kleinschreiben müssen) liegt bei 4180 Hz, das ist in etwa der Bereich, in dem Lärmschwerhörigkeit anfängt. Wer einen entsprechenden Hörschaden hat, der tendiert dazu, in dem Bereich zu laut zu machen oder auch leichte Verzerrungen nicht zu erkennen (oder sogar als angenehm zu empfinden).

  • Was für RnR Licht fahren bei 32A?

    • ADMIN
    • 7. Juni 2004 um 17:28
    Zitat von "CrezesDusty"


    Wow. Nach 6 Monaten ;).
    http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=17105

    Ja, wenn ich gerade ich Streß bin, dann lese ich nicht alles... :oops:

  • Pfui... Was für eine Klanghölle

    • ADMIN
    • 7. Juni 2004 um 17:13

    Hörschäden beginnen für gewöhnlich im Bereich von 4 kHz (die berühmte C5-Senke). Ich habe in letzter Zeit häufig den Eindruck, als dass die Leute am Pult gerade da kräftig reindrehen.

  • Was für RnR Licht fahren bei 32A?

    • ADMIN
    • 7. Juni 2004 um 09:32

    Rein rechnerisch wären 32 A 7360 W pro Phase. Nun hängt auch noch viel davon ab, ob Automaten oder Schmelz, ob B oder C, ob geflasht oder gefadet, ob Vorheizung oder nicht.

    6 kW pro Phase sollte eigentlich gehen, das sind insgesamt 18 kW, die gleichzeitig an sein können. Da nicht immer alles gleichzeitig an ist, kann man die Sache in etwa verdoppeln, wären also 36 kW. Das würde ich aufteilen in 1/3 von vorne und 2/3 von hinten oder 1/4 von vorne, 1/4 von der Seite und die Hälfte von hinten.

    Spielen wir mal die Drittel-Variante durch: Da könnte man zwölf 1kW-Fresnels von vorne hängen und vier 6er-Bars (mit 1kW-PARs) von hinten. So schrecklich wenig ist das gar nicht.

    Geht man jetzt auf kleinere Leistungen, dann kann man entsprechend mehr hängen: Nehmen wir an, wir entscheiden uns jetzt für den PAR 56 (300W) als Standard-Scheinwerfer und die Viertel-Aufteilung: Dann hätte man zehn 6er-Bars von hinten und fünf von der Seite (vielleicht auch weniger und dafür einzelne Floor-Spots). Von vorne würde ich dann noch zwei 6er-Bars hängen und etwa 18 Fresnels.


    Diese Überlegungen sind jetzt alle ohne Scanner und ohne ACLs. ACLs kann man einfach draufpacken, wenn man über Pult oder Disziplin sicherstellen kann, dass das andere Licht dann weitgehend aus ist. Scanner (zumindest solche mit Entladungslampe) ziehen dauernd Strom, dementsprechend kleiner ist die restliche Anlage auszulegen.

  • Was für RnR Licht fahren bei 32A?

    • ADMIN
    • 7. Juni 2004 um 09:07

    28V ist richtig, und im Lexikon habe ich's grad verbessert.

  • Eine Frage zum Thema Phantomspeisung

    • ADMIN
    • 6. Juni 2004 um 21:37
    Zitat von "derautor"

    Bei so genannten servo-symmetrierten DI-Outs symmetriert keine Spule, sondern gegenphasig geschaltete Operationsverstärker bzw. Transistorstufen übernehmen diese Aufgabe. Hier sind dann zwei Kondensatoren (Elkos) zum Abblocken der außen anliegenden 48V-Gleichspannung in den Ausgang geschaltet.

    Darauf kann man sich leider nicht verlassen.

  • Eine Frage zum Thema Phantomspeisung

    • ADMIN
    • 6. Juni 2004 um 21:35

    Alle Mikrofone und DI-Boxen vertragen problemlos Phantomspeisung, entweder wird sie benötigt, oder sie schadet zumindest nicht.

    Elektronisch symmetrierte Ausgänge kann man aber mit Phantomspeisung killen, da sollte man sicherheitshalber eine DI-Box zwischenschalten.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 6. Juni 2004 um 09:35
    Zitat von "ADMIN"

    Bei einer normalen Rockveranstaltung haben wir (am theoretischen 1m-Punkt): 140 dB Peak, 130 dB Lmax und 120 dB Leq. Uns interessiert jetzt nur der Leq.

    Nachdem ich in den letzten Tagen mal gezielt den Lmax ermittelt habe (der interessiert bei einer normgerechten Messung nicht, deshalb habe ich ihn noch nie ermittelt...) muss ich feststellen, dass diese Zahlen nur für stark komprimierte Musik gelten, also professionell produzierte und gemasterte Werke.

    Bei Live-Veranstaltungen, die nicht massiv komprimier werden, liegt der Lmax so etwa 25 bis 30 dB über dem Leq. Bei 120 dB am theoretischen 1m-Punkt würde das also heissen: Lmax bei 145 dB, Lpeak noch mal 10 dB mehr.


    (Am Rande die Zahlen von der gestrigen Veranstaltung: Wünsdorf, Smokie, Slade, The Lords, tief geflogenes EAW-Line-Array (man musste von der Bühne in zwei Zelte "reinschiessen"), am Anfang (The Lords) etwa 94,2 dB am FOH, 102,4 dB am maßgeblichen Imissionsort, am Ende (Slade) 98,7 dB am FOH, alle Werte Leq A-bewertet.

    Die Idee, das LineArray einfach 2m höher zu hängen, wäre nicht nur am Rigg gescheitert, man wäre auch höher als die Zelte gekommen. Auf der anderen Seite: Wenn die FOH-Techniker nicht so gegen ihre C5-Senke angemischt hätten, dann wäre es nicht nur leiser, sondern auch gefälliger gewesen...)

  • Beitrags-Verzeichnis

    • ADMIN
    • 5. Juni 2004 um 12:03

    Sie soll ja auch nicht einstauben, aber sie macht nur Sinn, wenn sie ordentlich gemacht wird.

    Mein Vorschlag zum weiteren Vorgehen:

    1.) So wie ich die Resonanz einschätze, gibt es nicht genügend Interessenten, um alle Bretter parallel zu durchforsten. Also ein Brett nach dem anderen.

    2.) Es interessieren nur Bretter > 500 Beiträge. Für das Lexikon-Brett braucht man nun wirklich kein Beitragsverzeichnis.

    3.) Für jedes Brett folgende Vorgehensweise:

    a) Brett wird hier und im Brett selbst bekanngegeben. Der Moderator des Brettes nagelt einen entsprechenden Hinweis oben fest. Des weiteren wird ein eigenes Abstimmungsbrett eingerichtet. (Schon wieder ein Brett... :roll: )

    b) Alle Freiwilligen durchforsten das Brett, und zwar nach älteren Beiträgen (ab Seite 3). Alle Vorschläge kommen als zeitlich unbefristete Abstimmung in das entsprechende Abstimmungsbrett.

    c) Für jedes Brett nehmen wir uns - sagen wir mal - 8 Wochen Zeit. Anschließend wird anhand des Abstimmungsergebnisses die Link-Liste erstellt und das Abstimmungsbrett geleert. Gibt es im Abstimmungsbrett DIskussionen, die sich lohnen, werden die in das "Mutterbrett" verschoben, der Rest kommt in die Ablage.

    Die Linkliste selbst wird im "Mutterbrett" oben festgenagelt

    d) Und dann weiter mit dem nächsten Brett.


    Anregungen? Meinungen? Kritik?

  • Beitrags-Verzeichnis

    • ADMIN
    • 5. Juni 2004 um 11:45
    Zitat von "KlangTerrorist

    http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=21629

    Hier könnt ihr Links posten, die ihr für diesen Bereich sinnvoll empfindet.

    Wer auch einen Bereich machen will, kann sich per Pm melden. Ich sammel das dann und erstelle im Streng Geheim Brett einen Tread, das man weiß, wer was macht.

    Pro Brett sollten es immer so 3-4 Leute sein, also meldet euch.

    Die hier geposteten Treads werden unten dennen die sich für den Bereich gemeldet haben diskutiert und dann wird entschlossen, was wir für Sinnvoll empfinden und was nicht.

    Währe gut, wenn sich viele daran beteiligen würden.

    Das gleichen wollen wir für alle Bretter machen, geht also nicht nur um diesen Bereich.

    Für hier hat sich noch niemand gemeldelt, bzw die gemeldeten Leute haben noch nichts gemacht.
    Wer Interesse hat dieses Brett zu machen, soll sich grad per Pm melden.

    Alles anzeigen

    1.) Ich würde es stark begrüßen, wenn wenn man solche Aktionen vorher abstimmen könnte.

    2.) Im "Streng Geheim"-Brett können die Moderatoren posten und sonst niemand. Und das bleibt auch so.

    3.) Die Koordination der Aktion soll hier im Lexikon-Brett laufen.

  • Saftys-Anschlüsse an Geräten

    • ADMIN
    • 5. Juni 2004 um 11:20
    Zitat von "BGV C1 §7 Absatz 6"

    Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.

    Das heisst im Klartext:

    1.) Ein Scheinwerfer braucht nicht zwingend einen Safety, es reichen zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen, die ihn halten.

    2.) Der eigentliche Scheinwerfer ist in der Regel von zwei Seiten mit dem Bügel verschraubt. Wenn die Sache auch dann noch sicher hält, wenn eine dieser Verschraubungen ausfällt (andere Schraube reisst nicht ab, Bügel biegt sich nicht auf), dann reicht es, den Scheinwerfer am Bügel zu sichern.

    Fangöse ist aber prinzipiell vorzuziehen, wenn sie denn vorhanden ist.

    3.) Weil wir gerade beim Thema sind: Lautsprecher werden oft so aufgehangen, dass sie links und rechts jeweils ein Seil oder eine Kette haben. Wenn jede dieser beiden Befestigungen ausreicht, um die Box zu halten, dann braucht sie nicht zusätzlich noch gesichert werden.

    4.) Zur Belastbarkeit von M6-Schrauben:

    Die Prüfkraft bei der geringsten Festigkeitsklasse beträgt 3620N, das entspicht etwa 360 kg. Die Prüfkraft wird 15s lang aufgebracht, die Schraube darf sich danach maximal 12,5 µm gedehnt haben.

    http://www.wuerth.de/de/service/din…nte.html#01-3-1

    Wenn wir jetzt die für verschleissbehaftete Bauteile übliche 12-fache Sicherheit nehmen (ja, ich weiss, eigentlich gegenüber der rechnerischen Bruchkraft, aber gehen wir mal auf die sichere Seite...), dann kann man selbst noch die popeligste M6-Schraube bedenkenlos für 30kg einsetzen. (vorausgesetzt, das entsprechende Gegengewinde hält das auch...)

  • Limmer 042 (6"/1")

    • ADMIN
    • 5. Juni 2004 um 10:52

    Ja, oberhalb von 10 kHz geht der Pegel etwas zurück. Müsste man sich mal anhören, ob das ein gefälliger roll-off ist, oder ob es da oben dann auch noch "angestrengt" klingt.

  • XLR Kabel

    • ADMIN
    • 5. Juni 2004 um 10:49

    Bei http://www.monacor.de würde es ein 70-cm-Patchkabel für 5,70 Endverbraucherpreis geben (MEC-50).

  • XLR Kabel

    • ADMIN
    • 5. Juni 2004 um 10:49

    Bei http://www.monacor.de würde es ein 70-cm-Patchkabel für 5,70 Endverbraucherpreis geben (MEC-50).

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 4. Juni 2004 um 09:09
    Zitat von "Ton_Opa"

    @ admin


    Räusper... vielleicht kann ich Dir zukünftige Wiederholungen ersparen:
    Nenne mir bitte mal den Abschnitt, in dem die Messpflicht des Veranstalters erwähnt wird. Ich habe die 15905 Teil5 hier liegen und kann das einfach nicht finden.

    Die Norm legt das Verfahren fest, wie ein Beurteilungspegel einer Musikveranstaltung zu messen ist. Da steht aber nicht, ob, wann und warum gemessen werden soll.

    vielleicht kann jemand dem Bundesgerichtshof mal einen Tip geben, die zitierte Norm mal zu lesen, ...wahrscheinlich war sie ihnen einfach zu teuer :mrgreen:

    Ja, auch der BGH muss haushalten... :mrgreen:

    Aber im Ernst:

    1.) Warum gemessen werden muss, steht schon in der Überschrift "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums".

    2.) Wo gemessen wird, ergibt sich erst einmal auch aus der Überschrift "Tontechnik in Theatern und Mehrzweckhallen", In Abschnitt 1 werden die Konzertsäle noch explizit erwähnt, und daass Lautsprecherdurchsagen in Gefahren- oder Katastrophenfällen von dieser Norm nicht betroffen sind. (Wenn man jetzt die ganze Veranstaltung als "Lautsprecherdurchsage im Gefahrenfall" deklariert? Dann muss man nur noch auf einen Richter stossen, der dieser Argumentation folgt....)

    In der Urteilen vom OLG Karlsruhe und vom BHG geht es tatsächlich auch um die Frage, ob denn diese DIN-Norm auch in einem Zelt zu gelten hat.

    3.) Wann gemessen werden muss, steht dann in 4.5: "Während der Musikdarbietung wird nach Abschnitt 4.4.3 der A-Schalldruckpegel LA(t) für den maßgeblichen Immissionsort nach Abschnitt 4.2 ermittelt"


    Was jetzt in der DIN-Norm tatsächlich nicht steht, ist, dass der Veranstalter messen muss. Er muss es ja auch nicht persönlich tun.

    Durch seine Veranstaltung bringt er aber eine Gefahr in Verkehr, somit obliegen ihm die Verkehrssicherungspflichten. Das ist jetzt aber tatsächlich nicht DIN 15905 Teil 5, sondern allgemeines Haftungsrecht.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 4. Juni 2004 um 08:53
    Zitat von "hell&dunkel"

    Wann kommt das 1000,- - Meßgerät mit Schnittstelle für´s Protokoll auf dem Notebook?

    Wenn es "nur" um eine Leq-Messung und nicht um eine normgerechte Messung nach DIN 15905 Teil 5 geht, dann reicht ein 150,- Euro-Schallpegelmesser und die passende Software (http://www.softleq.de).

  • Limmer 042 (6"/1")

    • ADMIN
    • 3. Juni 2004 um 17:49

    Hat jemand schon mal mit dem Limmer 042 Erfahrungen gemacht?

    Mein Gedankengang: Horn, empfohlene 6" und 1" kosten laut Achenbach-Preisliste 413,- Euro, mit passiver Weiche sind wir dann bei etwa 450,- Euro. Ein ordentlicher 1,5" mit ordentlichem Horn ist auch nicht wesentlich günstiger (wenn nicht teurer).

    Der verwendbare Frequenzgang dieser Kombination dürfte von 500 Hz bis 20 kHz liegen (bei leichten roll-off über 10 kHz), die Trennfrequenz kann man in der Größenordnung 3 kHz ansiedeln, da hat man dann auch kein 2"-Gequäke.

    So weit die Theorie. Wie sieht das in der Praxis aus?

    (Für Interessierte:

    http://www.loudspeakers.de/daten/limmer/lim-042.jpg
    http://www.loudspeakers.de/daten/limmer/lim-042i.jpg)

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 2. Juni 2004 um 19:08
    Zitat von "sachsensound"

    Seit wann gilt jetzt eigentlich das amerikanische Gesetz für Deutschland? Kann mich noch an Rechtssprechungen erinnern wo der Angeklagte in Deutschland solange als unschuldig behandelt worden ist bis ein Beweis dafür vorlag das er schuldig ist. Das würde ja heißen, daß jeder Zuschauer eine Messung machen müßte...

    Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, bei den Schmerzensgeldprozessen sind wir aber im Zivilrecht, und da spricht man auch nicht vom Angeklagten, sondern vom Beklagten.

    Und auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Weil die DIN 15905 Teil 5 eine Messpflicht des Veranstalters vorsieht, kam der Bundesgerichtshof zu der Ansicht, hier eine sogenannte Beweiserleichterung vorzusehen.


    Und mit Amerika hat das erst mal nichts zu tun.

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