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x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

  • ADMIN
  • 23. Mai 2004 um 22:07
  • ADMIN
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    • 7. Juni 2004 um 17:39
    • #141
    Zitat von "ADMIN"

    Wenn die FOH-Techniker nicht so gegen ihre C5-Senke angemischt hätten, dann wäre es nicht nur leiser, sondern auch gefälliger gewesen...)

    Nachdem nun schon der zweite per PM fragt...

    Die Töne werden in der Musik mit Buchstaben bezeichnet (C-Dur-Tontleiter: c, d, e, f, g, a, h, c), und je nach Oktavlage werden auch noch Zahlen angehängt. Der Kammerton von 440 Hz wäre a1.

    c5 (eigentlich hätte ich das c kleinschreiben müssen) liegt bei 4180 Hz, das ist in etwa der Bereich, in dem Lärmschwerhörigkeit anfängt. Wer einen entsprechenden Hörschaden hat, der tendiert dazu, in dem Bereich zu laut zu machen oder auch leichte Verzerrungen nicht zu erkennen (oder sogar als angenehm zu empfinden).

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Audiobug
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    • 7. Juni 2004 um 21:03
    • #142

    c5 ...
    Könnte für mich ein running Gag werden ...
    und erinnert an ein frühes Erlebnis mit einem betagten englischen Tonkutscher( Swandive, falls das noch jemand kennt :(
    (Ich, aufgeregt ) " Ey, there`s a feedback in the PA !"
    (Er, gelassen ) " Oh, is it above 10 K ? I don`t hear that anymore... "
    Off topic, aber passend !

    Kabellose Energieübertragung in Arbeit

  • Fränkie
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    • 9. Juni 2004 um 15:56
    • #143

    bis jetzt wurde die Disskussion wohl doch eher emotional geführt,
    lehnen wir uns zurück sehen das als geschäftsfelderweiterung und gut.
    niemand streite aber das Manowar sich nicht an diese Grenzwerte halten wird.

    für die clubs sehe ich folgende Möglichkeiten
    Wenn der depperte Gitarrist seinen Marschall so weit aufreist das der alleine schon 110 db macht (hatte ich letzte woche). dann muß der VA eben zu dem Gitarristen gehen und sagen mach das ding leiser oder
    A ihr spielt hier nicht oder
    B ihr spielt nur 20 min.
    dann bricht wahrscheinlich eine diskussion aus, wie kann man nur nach zahlen mischen.....
    auf die man sich einläßt oder nicht.
    mit dem Becken das liese sich wahrscheinlich durch Gaffa lösen.
    oder ein Schlagzeuger der leiser spielt oder einen leiseren Satz becken nimmt.
    Der VA will das die Kapelle nicht zu laut macht und die Kapelle will ihre volle Gage, und wenn die Kapelle das nicht gebacken kriegt wird sie an den "Unkosten" beteiligt.

    so long
    Fränkie

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • Wurst Werner
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    • 9. Juni 2004 um 17:01
    • #144

    Mal ein anderer Aspekt: Wir machen uns hier einen Kopf über Richtwerte, doch die meisten "Wald und Wiesen" Veranstalter wissen doch gar nichts über diese Diskussion, noch das sie eventuell haftbar gemacht werden können. Beispiel:

    War erst letzte Woche mit einer Coverband auf einem größeren Open Air (u.a. mit Brings usw.), wir haben als letztes gespielt. Nach dem ersten Stück von uns stand der Veranstalter bei mir am Pult, und hat sich massiv beschwert, dass es zu leise sei. Hatte keinen Pegelknecht dabei, nach dem Gefühl dürften wir uns aber so um die 100-105 dBa bewegt haben! Was soll man da machen? Immerhin bezahlt der Mann mich ja... :roll: hab dann für zwei Stücke den "Hahn" aufgerissen und als der Mann außer Sichtweise war, den Master wieder gut zurückgenommen. Und was sagt uns das alles???

    Die meisten Veranstalter vom VAs um die 1000-3000 Leute haben überhaupt keine Ahnung von der Materie! Oftmals sind die Veranstalter Sportvereine, Schützenvereine, City Manager usw., die bestimmt nicht im PA Forum unterwegs sind und in der Regel keinen blassen Schimmer haben, was wir hier diskutieren. Folglich wird deren Verständnis für Grenzwerte auch nicht sonderlich groß sein, ich hab es letzten Samstag wieder gemerkt...

    Viele Grüsse
    WW

    CEO @ SoundSurface

    Consultant Pro Audio @ IAD-Pro / WharfedalePro

    Waves Soft- & Hardware Dealer

  • Throsten
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    • 9. Juni 2004 um 18:29
    • #145

    Nun ja, das stimmt schon, aber nach der ersten Schadensersatzklage sind diese Leute meinstens sensibilisiert. Auch wenn das der falsche Weg ist.

  • wora
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    • 10. Juni 2004 um 00:23
    • #146

    demnach müsste es ja eigentlich unsere aufgabe sein, den veranstalter darauf hinzuweisen... oder nicht?
    wenn irgendwas schiefgeht könnte der ja wiederum behaupten, die profis (also wir) hätten ihn nicht aufgeklärt.
    wenn er nen guten anwalt hat, bekommen wir dann den schwarzen peter??

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • ADMIN
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    • 10. Juni 2004 um 01:59
    • #147
    Zitat von "Wurst Werner"

    Was soll man da machen? Immerhin bezahlt der Mann mich ja... :roll:

    Da gibt es mehrere Möglichkeiten....

    1.) Stopfen rein und lauter, schließlich will es der Auftraggeber so. Und er wird verklagt, nicht der FOH-Techniker.

    2.) "Du weisst schon, dass das teuer werden kann?" "Wieso????" "Wenn sich hier ein paar Besucher einen Hörschaden holen und Dich auf Schmerzensgeld verklagen, dann kostet das etwas 5000,- Euro pro Nase. Und wenn die Krankenkasse noch die Behandlungskosten haben möchte, dann wird's bitter."

    3.) Vor (oder spätestens nach) der Veranstaltung ihm die dBmess-Broschüre oder den Link auf http://www.pa-forum.de/laerm.html in die Hand drücken "damit Dich das nächste Problem nicht ganz unvorbereitet trifft...."


    Der PA-Verleiher ist der Erfüllungsgehilfe des Veranstalters, nicht dessen Vorgesetzter. Man kann den Veranstalter auf diese Problematik hinweisen, man kann sich das auch sparen. Aber wer im Geschäft bleiben möchte, der sollte die passenden Lösungen in der Tasche haben, wenn der Veranstalter sie dann haben möchte.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 10. Juni 2004 um 02:04
    • #148
    Zitat von "wora"

    demnach müsste es ja eigentlich unsere aufgabe sein, den veranstalter darauf hinzuweisen... oder nicht?
    wenn irgendwas schiefgeht könnte der ja wiederum behaupten, die profis (also wir) hätten ihn nicht aufgeklärt.
    wenn er nen guten anwalt hat, bekommen wir dann den schwarzen peter??

    Die Aufklärung ist vor allem ein Gebot der Fairness.

    Den "schwarzen Peter" bekommt man natürlich dann, wenn man die Anweisung "leiser!" ignoriert. Und gegebenfalls in einem Strafverfahren. Und wenn der Veranstalter wegen einer solchen Sache pleite macht, vor allem dann, wenn dann noch Rechnungen offen sind.

    Zitat von "OLG Koblenz"

    Es entlastet die Beklagte zu 2 nicht, dass sie, wie sie behauptet, die Musikanlage nach den Vorgaben der "Boy-Group" nicht selbst, sindern durch die Firma H... aufbauen ließ, die als erfahren und sachkundig galt, und sich, was die Beschallungstechnik anbelangt, auf die technische Konzeption der H... & P... GbR stützen konnte.

    Sicherheitshalber würde ich noch den folgenden Satz in die AGBs setzen:

    Zitat

    Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.

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