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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 1. Juni 2004 um 07:23
    Zitat von "logi"

    Es sagt ja keiner (hoffentlich) daß die angestrebten 99dB immer zu leise wären. Trotzdem existieren hin und wieder Konzerte, die abhängig vom Raum und Musikstil höher gefahren werden (sollen).

    Mir erscheint es einfach zu problematisch, wenn nicht gar unmöglich, diese Grenzwerte immer harmonisch mit dem Wunsch der Auftraggeber und Zuhörer in Verbindung zu bringen. Ich hätte kein Problem damit ein Heavy Metal Konzert damit zu fahren, ist sogar entspannter, die Band, der Veranstalter und erst recht die Zuschauer sehen das aber häufig anders.

    Nun, der Veranstalter haftet für die ganze Sache. Wenn der sagt "lauter", dann macht man halt lauter und gut ist: sein Risiko. Und das Schild "Nein, wir dürfen nicht lauter" dürfte dann am FOH wohl so selbstverständlich sein wie die Rolle Gaffa.

    Aber machen wir uns mal nichts vor: Alle Musikstile mit dem Wort "Metal" im Namen (und noch ein paar andere) werden wohl nicht sehr glücklich mit einer solchen Beschränkung werden...

  • TA-Lärm, ursprünglich für Beschallung gedacht?

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 22:03

    Wo war der relevante Messpunkt?

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 22:01

    Heute bin ich mal über den "Karneval der Kulturen" geschlendert und hatte "rein zufällig" einen Schallpegelmesser dabei.

    1.) Gemessen habe ich an vier Bühnen und vor einer Band ohne Bühne, in drei Fällen war der Leq unter 99 dB, in einem Fall 99,6 dB und in einem Fall 105,4 dB. Okay, "Death Metal" war es nicht, aber auch nicht "Liedermacher mit Gitarre", gemessen wurde dort, wo ich den lautesten Punkt vermutet habe.

    2.) Bis auf die Band ohne Bühne waren alle L-Acoustics ARCS und dV-DOSC-Systeme im Einsatz, stets ein wenig zu tief geflogen (Unterkante schätzungsweise 3,50). Eine Layher-Schicht höher wär's gewesen.

    3.) Überall wurde eine recht hohe Dynamik gefahren, vermutlich waren überhaupt keine Kompressoren aktiv. Der Lmax lag immer so etwa 25 dB über dem Leq.

    Gerade bei der 105,4 dB-Bühne hätte der Einsatz eines Kompressors völlig gereicht, um die Sache unter 100 dB zu bringen, da hat einer der Musiker hin und wieder in sein Mikro gebrüllt, wenn man dem einfach mal 10 bis 15 dB gekappt hätte... das hätte auch besser geklungen. (Ohnehin ist meine Begeisterung über den Tontechniker limitert, wenn's pfeift, dann zieht man halt mal den Regler runter, das kann doch nicht so schwer sein...)

    4.) Für solche Veranstaltungen macht es einfach keinen Sinn, einen Beurteilungspegel über den ganzen Tag zu bilden, da bleibt ja keiner 12 Stunden am maßgeblichen Imissionsstandort "angenagelt".

    5.) Muss es denn sein, dass alle paar Meter ein Stand eine eigene Beschallungsanlage hat, jeder mit einem eigenen Programm, fast alle mit bösen Kompressionstreibern und/oder nahe der Clipping-Grenze? Kann da der Veranstalter nicht vorschreiben: Von jeder Bühne wird das Signal in die Straßen rein verteilt, wer will, darf beschallen, aber bitte mit einheitlichen Signal? Dann muss auch keiner so weit aufdrehen, dass es böse klingt.

    6.) Kann man während des Umbaus nicht mal die Kanäle muten? Kann man die Wedges nicht auspfeifen, solange noch kein Publikum da ist? :roll:

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 21:29
    Zitat von "wora"

    wo stand das nochmal mit dieser untersuchung zum thema hörschäden?
    ich glaub im PP...?

    Ja, es gab da mal einen Bericht mit der Tendenz: dauernde Dröhnung ist gar nicht so das Problem, sehr laute Impulse sind viel schlimmer.

    Das gilt zwar derzeit als wissenschaftliche Aussenseitermeinung, aber meiner Einschätzung nach liegt der Kollege zumindest nicht völlig daneben.

    Zitat

    jedenfalls war es wohl tatsächlich nicht nachweisbar, das leute, die jedes wochenende in laute discos gehen unbedingt hörschäden haben müssten... nur die unverbesserlichen, die sich dann auch noch im auto jeden tag die "volle dröhnung" geben hatten nachweisbare schäden, soweit ich mich erinnere.

    Studien zum Thema Lärmschädigung sind immer etwas problematisch, weil das wissenschaftlich sauber nur mit einem Langzeit-Menschenversuch ginge, aber woher eine ausreichend große Stichprobe herbekommen, die man dann einige Jahrzehnte lang genau definierten Schallpegeln aussetzen kann...

    Die Forschung läuft eher andersrum: Man nimmt die Fälle mit Lärmschwerhörigkeit und versucht dann nachzuvollziehen, wie hoch die Belastungen waren, und das über ein paar zurückliegende Jahre. Dementsprechend hoch ist die Unsicherheit.

    Zitat

    ich glaube wenn man allein die rahmenbedingungen schaffen könnte, das man nicht mehr die möglichkeit hat den kopf direkt vor einen 2" zu halten (da gibt es ja so spezialisten), dann wären wir auch mit 110dB noch im günen bereich. also boxen weiter weg vom publikum (z.b. fliegen) und gut iss...
    jaja, in manchen läden geht das nicht - ich weiss. da muss man dann vielleicht mit verteilten delaylines arbeiten. es kann ja nicht sein, das in einer kleinen lokalität vorne 130dB gefahren werden müssen, damit hinten noch ein bisschen spass aufkommt. das finde ich unverantwortlich, ist aber leider die realität.

    Das ist ja nicht nur eine Sache der Lautsprecheraufstellung. Auch sonst gilt: Mit ein wenig Verstand kann man leicht ein paar dB "einsparen", ohne dass der Spass darunter leidet - im Gegenteil.

    Zitat

    ich möchte vielleicht auch die hersteller mal bitten ihre werbungen zu überprüfen, denn da geht es oft vordergründig um die max. erreichbare lautstärke.
    auch unter technikern ist es oft so, das z.b. mit "meine kann 143dB" geprahlt wird. ist ja schön wenn das teil das kann, aber warum muss man das dann immer auch ausfahren?
    ich glaube das hier ein umdenken stattfinden muss, dann wäre auch vielen geholfen.
    wie wär´s denn mit: "meine klingt aber vieeel besser" ;)

    Weil ich's letzte Woche gerade in einem Buch gelesen haben:

    Zitat von "All Area Access"

    Zur groben Orientierung: Für Veranstaltungen im Freien sollten etwa 20 Watt PA-Gesamtleistung pro erwartetem Gast ausreichen

    Der Autor rühmt sich, Veransaltungen bis 25.000 Leuten als Produktionsleiter betreut zu haben. 500 kW wären dann also ausreichend... :roll:

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 21:05
    Zitat von "Jack"

    Ich glaube, dass da mehr Zwang sein müsste, damits was bringt, die Leute sind im Ausgang einfach nicht in der Stimmung, vernünftig zu sein.
    Man nimmt einfach noch 20% auf Kredit von Morgen, wo dann ein leiserer Tag ist.

    Also die 20% mehr wären ja gar nicht das Problem...

    Aber wenn ich da so manche Leute lese: 115 dB mitten im Publikum, direkt vor der Box mindestens noch mal 10 dB mehr, das wären 27 dB über oder 50 000% der Wochendosis (bei einer Veranstaltungsdauer von 2 Stunden). Ein Konzert mit 2 Stunden also eine Dosis wie 10 Jahre das arbeitsrechtlich gerade noch zulässige.

    Wobei ich - ehrlich gesagt - nicht glaube, dass alle, die hier mit dB-Werten argumentieren, schon mal einen Leq gemessen haben.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 12:31
    Zitat von "logi"

    Jeder hat die Möglichkeit nach der Information daß die Lautstärke problematisch werden kann wieder rauszugehen oder (angebotene) Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ich erwarte vom mündigen Bürger eine gewisse Sorgfallspflicht und deren Einhaltung.

    Das wäre beispielsweise der Ansatz, den Dr. Pippig verfolgt: Im Veranstaltungsraum hängen Anzeigetafeln, welche die kumulierte Dosis in Prozent der arbeitsschutzrechtlichen Wochendosis anzeigen. Der Besucher kann dann entscheiden, ob er sich 100%, 200% oder was auch immer zumuten möchte und dann die Veranstaltung verlassen oder Gehörschutz verwenden.

    Das schöne an diesem Vorschlag ist, dass man auch mit Teildauern problemlos hantieren kann: Der Besucher kommt in eine Disco oder ein auf ein Festival und sieht die Anzeige bei beispielsweise 40% und weiss, seine 100% hat er dann voll, wenn die Anzeige bei 140% ist. Im Gegensatz zu dB sind das Größen, mit denen auch der Laie etwas anfangen kann.

    Ich würde diesen Ansatz gegenüber einem festen Grenzwert präferieren (wenn auch meine Meinung völlig irrelevant ist, das entscheiden andere...). Die Diskussion tendiert jedoch zu der Ansicht, dass man damit einen Wettlauf um die höchsten Werte in Gang setzen würde und das damit kontraproduktiv sei.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 12:06
    Zitat von "rockline"

    Daran sehe ich sehr schön, dass die festgesetzten Größen der freien Phantasie entspringen und in keinem Zusammenhang mit der Praxis stehen. Die Kommissionen entlarven sich selber als unkompetent!

    In der DIN 15905 Teil 5 steht ja eine Begründung, wie dieser Grenzwert hergeleitet wurde. Kurz zusammengefasst: 90 dB als oberer Arbeitsschutzgrenzwert, von acht auf zwei Stunden umgerechnet, somit 96 dB, noch mal 3 dB drauf, weil ja nicht täglich, nicht immer am lautesten Platz...

    Das ist für einen Grenzwert schon relativ sauber begründet (man denke jetzt mal an so Sachen wie Tempolimit, das ja auch überall wieder anders ist...)

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 01:13
    Zitat von "Campfire"

    Mein Ideal wäre eine klare Regelung zum Haftungsausschluss ohne die schon von mir erwähnten, aus meiner Sicht sicheren aber aufwendigen Methoden, am besten über Warnschilder, etwa so...

    Ich kenne noch keine Präzedenzfälle dazu, aber ich halte es für recht schwierig, "praktikabel" mit "juristisch wasserdicht" zu vereinbaren.

    Bei allen, was über Schilder läuft, gilt das AGB-Gesetz, ein Einverständnis zu einer Körperverletzung scheint mir auf diese Weise nicht machbar.

    Jeden unterschreiben lassen wäre wohl juristisch schwer anfechtbar, würde aber ganz klar bedeuten: Keine Minderjährigen, keine Besoffenen.

    Jedem Besucher ein paar Ohrenstöpsel in die Hand drücken, könnte eine Möglichkeit sein, sicherheitshalber kombiniert mit ein paar Hinweisschilder, die Teile unbedingt drin zu lassen.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 00:58
    Zitat von "rockline"

    Man sollte statt des Nachweises das es nicht zu laut war vom Kläger den Nachweis das es zu laut war fordern
    Das wäre logisch und auch verständlich.

    Für gewöhnlich gilt ja beim Zivilprozess, dass der Kläger die Beweislast trägt.

    Dass dies hier anders ist, liegt daran, dass der Veranstalter im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (die sich unter anderem nach den DIN-Normen richtet) den Pegel zu messen, zu protokollieren und gegebenenfalls zu begrenzen hat. Das gehört, so zumindest die Auffassung des BGH, zu seinen Pflichten, und daraus ergibt sich die Beweiserleichterung.

    Wer keine Buchhaltung macht, dem schätzt das Finanzamt ja auch das Einkommen, ohne das beweisen zu können.

    Zitat

    Also, weg damit und gut ist!

    Wer kennt einen praktikablen Weg, das in die Praxis umzusetzen?

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 31. Mai 2004 um 00:31
    Zitat von "dagobert"

    Da kommt mir aber gerade was anderes: Wie siehts bei diversen Motorsportveranstaltungen aus? Da sind die pegel doch noch deutlich höher (ich meine nicht die Beschallung) und da steht auch niergend nen messtechniker und sagt ihr müssten nen schalldämpfer einbauen. Auch werden keine Oropax günstig! verkauft, und nen warnhinweis steht auch nirgends....

    Von folgender Webseite: http://www.german.youth.hear-it.org/page.dsp?page=2760

    Zitat

    Der Lärmpegel im Cockpit eines F-1 Rennautos, wo der Fahrer genau vor dem Motor sitzt, beträgt 140 dB, was das Cockpit zu einem der lautesten Orte der Welt macht.

    Ich nehme auch stark an, dass Herr Schumacher einen besonders effektiven Schallschutz trägt...

    Was den Zuschauer betrifft: Der sitzt ja nicht permanent vor dem Motor, sondern etwas weiter entfernt, und die Wagen fahren ja auch ganz schnell an ihm vorbei. 99 dB(a) Leq bei 2 Stunden? Dürfte bei einem Platz direkt an der Strecke wohl überschritten werden. Aber die DIN bezieht sich ausdrücklich nur auf Lautsprecherwiedergabe.

  • Forumstag "Lautstärke", Donnerstag 6. Mai 2004

    • ADMIN
    • 30. Mai 2004 um 23:57

    Spezialschrift, Integrale kommen halt im ASCII-Zeichensatz nicht vor...

    Habe das nun in eine Pixelgrafik geändert, geht's jetzt?

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 30. Mai 2004 um 16:34
    Zitat von "rockline"

    Und da kommen wir an den Punkt, an dem die Farce beginnt! Wie will denn jemand nachweislich bestimmen, dass er einen Hörschaden während einer Veranstaltung bekommen hat?

    Da kann ja jeder kommen und auf Entschädigung simulieren!!

    Ja, genau das ist das Problem für den Veranstalter: Da kann ja jeder kommen.

    Und dann hat der Veranstalter ohne Messung keine realistische Chance, eine solche Klage abzuwenden.

    Keine Frage, die Sache ist sehr missbrauchsanfällig, keine Frage, das kann sehr schnell zur Farce werden. Seien wir mal froh, dass die Klagen an die Veranstalter gehen und nicht an die Beschaller.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 30. Mai 2004 um 11:53
    Zitat von "rockline"

    Es gibt eine Lösung für das ganze Dilemma: die gedachte Verordnung tritt garnicht erst in Kraft. Wir sind jahrelang ohne ausgekommen!

    Das würde der Branche viel Ärger ersparen.

    Aber mal ganz ehrlich: wer glaubt daran?

    Und auch dann, wenn die AG Discothekenlärm demnächst ergebnislos auseinandergehen würde: Wir haben immer noch die DIN 15905 Teil 5, wie haben immer noch das Urteil der Bundesgerichtshof, das eine sogenannte Beweiserleichterung ("Beweislastumkehr") vorsieht, wenn der Veranstalter keine normgerechte Messung vorlegen kann.

    Und wenn sich dieses Thema mal bis zu den entsprechenden Kreisen rumgesprochen hat (ich denke hier an Anwälte, denen Abmahnungen zu langweilig geworden sind, und gut organisierte Gruppen, die bei der Wahl ihrer Erwerbsquellen wenig zimperlich sind), dann setzen sich die Pegelbeschränkungen ohnehin durch, weil die Veranstalter das Risiko nicht mehr tragen wollen.

  • Doppelte Mail bei Benachrichtigung

    • ADMIN
    • 30. Mai 2004 um 00:23

    So, ich habe das mal probiert.

    Funktioniert? Funktioniert nicht?

  • Forumstag "Lautstärke", Donnerstag 6. Mai 2004

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 21:14

    Der Bericht vom Forumstag steht jetzt online (inkl. der PowerPoint-Präsentationen)

    http://www.pa-forum.de/berichte/bericht_lautstaerke.html

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 11:19
    Zitat von "rockline"

    Eines versteh ich nicht: geflogene Tops, ob in 3 Meter oder 6 Meter Höhe, sind im Publikumsbereich trotzdem laut.

    Wer einen Nutzpegel am Zuhörer von 115dB erzielt kanns egal sein, ob das Top höher oder niedriger hängt - im Endeffekt ist es im Locationgelände wieder genauso laut!
    Natürlich ist die akute Gefährdung unmittelbar VOR der Box entschärft - aber da wir ja über LEQ reden ist der gemittelte Pegel letztlich dennoch vorhanden. Egal wie hoch der Kram hängt!

    Der Leq mittelt über die Zeit, nicht über die Location.


    Rechnen wir doch mal anders herum:

    Bei einer normalen Rockveranstaltung haben wir (am theoretischen 1m-Punkt): 140 dB Peak, 130 dB Lmax und 120 dB Leq. Uns interessiert jetzt nur der Leq.

    Bei einer klassisch gestackten Anlage haben wir mit diesem Besteck bei 80% der Publikum ordentlichen Pegel, aber auch die Einhaltung des Grenzwertes. Bei den 20% vor den Boxen haben wir jetzt eine Überschreitung des Grenzwertes.

    Statt jetzt 20 dB leiser zu machen, hängt man nun die Boxen auf 6m. Für 80% des Publikums ändert sich so gut wie gar nichts. Aber bei den 20% vor (jetzt eher unter) den Boxen hält man den Grenzwert ein.


    Zitat

    Und was ist mit den Subs? Die fliegt keiner! Und davor ist es echt mega.

    Und nun? Klar kommt jetzt das Argument A und C Bewertet. Aber das ist nur Augenwischerei - der Pegel bleibt trotzdem.

    Ich bin auch der Überzeugung, dass der (in den Ohren zwar subjektiv nicht so auffällige) Basspegel die Ohren genauso schädigt.

    Die Mehrheit der wissenschaftlichen Meinung geht davon aus, dass tiefe Töne nicht so gefährlich sind, dass sich also die Gefährlichkeit der Dauerbelastung etwa nach der A-Bewertungskurve richtet.

    A-Bewertung heisst

    bei 100 Hz -19 dB
    bei 50 Hz -30 dB
    bei 30 Hz -40 dB

    Wenn bei 100Hz oder tiefer getrennt wird, dann spielt es für den Beurteilungspegel so gut wie keine Rolle, ob die Subs an- oder abgeschalten sind.

    Zitat

    Zum 15 Stunden Beispiel Stadtfest: Admin stellte fest, dass der LEQ nun bei 90dB liegen darf.
    Das funktioniert nun nicht mehr. Wie jedem bekannt sein dürfte kommt der 6000.- Topact meist am späteren Abend. Und dann werden die Plätze vor der Bühne enger :mrgreen: Was nun?

    Ja, das ist ein Problem, zumindest bei der derzeit gültigen Dosis-Beschränkung.

    Wobei es nicht ganz so böse ist, wie man zunächst denkt: Die Mucke läuft ja nicht durchgehend 15 Stunden, da gibt es Pausen, da gibt es leisere Programmteile. Man kann sich also Reserven anlegen. Trotzdem bleibt es nach der derzeitigen Fassung der DIN ein Problem.


    Zitat

    Bisher ist es einfach: ein 32kW PA spielt am Limit, alle haben anständig Sound, auch an den Bierbuden kann noch Spaß aufkommen, keinem (!) fliegt das Ohr weg (außer: die ewig doofen stehen vor den Subs) und der Veranstalter kann Ton und Licht fürs große Stadtfest noch bezahlen.

    Was heisst jetzt "spielt am Limit" ? "Limiter setzt gerade noch nicht ein", "Peaks werden vom Limiter gekappt" oder "Limiter muss heftig eingreifen"?

    Je nach dem haben wir (abhängig vom Wirkunsggrad der Anlage) einen Leq von etwa 130, 140 oder 150 dB.

    Beim ersten Fall könnte man die Hälfte der Anlage als Delay verwenden, dann alles auf 6m Höhe fliegen und die Sache wäre gegessen.

    Beim letzten Fall glaube ich eher nicht, dass keinem die Ohren wegfliegen, bei gestackten Anlagen schon gleich gar nicht. (Am Rande: Für einen Gehörschaden reicht ein einzelner Impuls von etwa 140 dB)

    Zitat

    Zudem möchte ich noch was aus unserer langen Erfahrung mit geflogenen Delaystrecken bei dezentralen Beschallungslösungen erklären: klar fährt man so einen gleichmäßigeren Pegel. Aber die vielzahl kleinerer Delayboxen rockt längst nicht so, wie ein ordentliches Links/Center/Rechts Besteck auf großen Bühnen!
    Versteht denn niemand den soundmäßigen Unterschied? Die Wucht der Mids in Verbindung mit rollenden Bässen machen doch erst einen Großteil der Performance aus! Das Rock und Pop erst ab einer gewissen Lautstärke "wirkt" weiß doch jeder.

    Darüber sollte man auch mal nachdenken!

    Ja, das ist wohl so. Was aber sind die Alternativen?

    - Line-Arrays (deshalb soll es ja einen Vergleichstest der "bezahlbaren" Systeme geben)

    - Gehörschutz und/oder unterschriebener Haftungsausschluss (mal sehen, wie lange das noch möglich ist)

    - Man riskiert einfach Klagen (und demnächst vielleicht auch Bußgelder), das wird zunehmend mutig.

    - Man gründet für jede Veranstaltung eine eigene GmbH und fährt die so, dass die nahezu vermögenslos ist, wenn die ersten Klagen eintreffen. Gerade dort, wo die größeren Probleme auftreten, nämlich bei den kleineren Veranstaltungen, dürfte das wenig praktikabel sein. Und Juristen kennen auch so etwas wie Durchgriffshaftung, gerade dann, wenn der Geschäftsführer seinen Pflichten nicht nachkommt.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 10:10
    Zitat von "wora"

    falls dies durchgesetzt werden könnte, dann wäre ein verbot von zigaretten auch machbar.

    hmmmm...

    Andere Substanzen wurden ja schon verboten, und ein Verbot von Zigaretten wäre juristisch vielleicht auch möglich, politisch aber wohl eher nicht....

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 02:34
    Zitat von "akustikkoppler"

    sinnvoll fänd ich auch wenn es die möglichkeit des haftungsausschluß gäbe. beim piercer geht das ja auch. wenn am anfang alle eine einverständnisserklärung zur körperverletztung unterschreiben könnten ist das alles durchaus machbar.

    Ich kenne noch keinen Präzedenzfall, aber ich glaube, dass man damit Schmerzensgeldklagen ausschließen könnte. Wie es mit den Behandlungskosten aussieht, kann ich nicht beurteilen, vielleicht wäre dann ja der Unterschreibende dafür haftbar.

    Klar natürlich auch: Nur Volljährige und Nüchterne.

    Auch beim Verteilen von Gehörschutz hat man juristisch wohl eine reelle Chance. Es sei denn, es ist so brachial laut, dass die Dämpfung der Stopfen nicht ausreicht.


    Ob das mit dem Haftungsausschluss noch geht, wenn die AG Discothekenlärm ihre Regelung ausgebrütet hat, wage ich zu bezweifeln.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 02:23
    Zitat von "mischpultschorsch"

    Eine Menge Veranstaltungen sind mit dieser Regelung schlichtweg nicht mehr durchführbar. Und das muss nichtmal das 2x16kW bestückte Stadtfest sein: Wenn ich an die ganzen Kirmeszelt-Rockveranstaltungen denke (bei denen die Bühne so breit ist, daß sich daneben wegen dem Giebeln schon gar keine 3m Stacking- oder Flughöhe ergibt), und der Drummer wie ein bekloppter auf seine Becken drischt, so hab ich auch ohne eingeschaltete PA schon den zulässigen Pegel.

    Vielleicht lässt sich ja ein Center-Cluster hängen, das kombiniert mit ein paar Delays. Oder der Veranstalter muss ein höheres Zelt (mit Hängepunkten) buchen.


    Und denkt bitte das Problem von der richtigen Richtung her durch: Es wird ja nicht so sein, dass Ihr den Veranstalter davon überzeugen müsst, dass es auch leiser geht. Der Veranstalter wird Euch sagen, dass es leiser gehen muss, weil ihm Schadensersatzforderungen und demnächst vielleicht auch Bußgelder drohen. Und dann sollte man in der Lage sein, den Veranstalter sinnvolle Vorschläge zu machen, "geht nicht" möchte der in einer solche Situation nicht hören, sonst sucht er sich jemand, der sagt "geht zur Not schon".

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 02:03
    Zitat von "Ton_Opa"

    @ Admin: Ich finde dein Umsonst-Programm großartig und kann es jedem empfehlen. Fliegen bringt es einfach!
    Es zeigt aber leider (wie die Praxis auch), dass 3m Flughöhe nicht viel Erleichterung bringt. Und: Im wahren Raum sehen die Verhältnisse für die Lärmschützer leider mit Sicherheit schlechter aus.

    Nein, 3m Höhe bringt nicht viel, ab vier hat man dann etwas, was man "Fortschritt" nennen kann...

    So als Faustformeln: Gegenüber einer Höhe von 2m (mit dem 2" knapp über die Köpfe hinweg) kann ich bei

    - bei 3 m 10 dB
    - bei 4 m 15 dB
    - bei 5 m 18 dB
    - bei 6 m 20 dB lauter machen.

    Nun muss ich aber etwa 20 dB runter, um den Grenzwert einzuhalten. Also muss ich 6m hoch.

    Kann ich nur 5 m hoch, wird's 2 dB leiser, das fällt kaum jemand auf. Bei 4 m sind es schon 5 dB, das merkt man schon, ist aber noch kein Weltuntergang.

    Bei 3 m sind es dann 10 dB weniger, und da muss man sich dann etwas einfallen lassen, Delay-Stacks beispielsweise.

    Zitat

    Wann und wo geschieht das? Das wäre wirklich interessant.

    In der Bühnentechnischen Rundschau wird das eigentlich immer recht gut veröffentlicht, wenn relevante Normen er- oder überarbeitet werden. Die Überarbeitung der DIN 15905 Teil 5 wurde beispielsweise in der Ausgabe 5/2003 (Seite 100) bekanntgegeben.

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