Zitat von "simonstpauli"Ich verstehe in diesem Zusammenhang nicht, wieso daraufhin ein Limit am FOH installiert wurde.
Warum es im konkreten Fall so ist, weiß ich nicht, üblicherweise gibt es aber da den folgenden Hintergrund: Nach Messvorschrift TA Lärm misst man 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des theoretisch am stärksten betroffenen Raumes, praktisch vor dem Fenster des Beschwerdeführers. Durch das geöffnete Fenster wird es bei dem noch lauter, und durch den Messonkel wird er auch noch gestört. Das versucht man zu vermeiden.
Deshalb misst man einmal die Sache durch, und macht parallel eine Vergleichsmessung am FOH. Anschließend weiß man, wie laut man am FOH machen darf. Und dann steht etwas im Genehmigungsbescheid von "dieser und jener Pegel darf am FOH nicht überschritten werden."
Wenn die auflagenerteilende Behörde Ahnung von der Sache hat, dann schreibt sie nicht FOH (den man ja relativ frei positionieren kann), sondern irgendwas von "40 m mittig vor der Bühne". Und bisweilen lässt sie beide Verfahren zu. Also Auflage zunächst Messung beim Nachbarn, und dann der Satz "die Immissionsrichtwerte gelten auch dann als eingehalten, wenn ein LAeq von 78dB 40m mittig vor der Bühne nicht überschritten wird". Dort steht üblicherweise der FOH (es misst auch keiner die 40m nach, wenn es in etwa hinkommen könnte), und es erleichtert die Kommunikation doch wesentlich, wenn man dort mit seinem Messgerät steht, als irgendwo beim Nachbarn.
Es ist nun gut möglich, dass die Auflagen seit anno dutt unverändert so geschrieben werden, und dass überhaupt nicht beachtet wurde, dass da jetzt ein Bauwerk steht, das rückwärtigen Schall abschattet. Und leider führt diese FOH-Regel auch dazu, dass sich nun keine mehr die Mühe macht, über andere Schallabstrahlung als zum FOH hin nachzudenken - wo man in manchen Fällen schon etliches bewirken könnte, wenn man nur den Truck quer hinter die Bühne stellt.