Das Problem mit der User-Tabelle sollte seit ein paar Stunden behoben sein. Wenn noch Probleme auftreten, bitte melden.
Beiträge von ADMIN
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Zitat von "pearl_paiste"
diskussion war heute mit klassenkameraden, dass ein meister dann belangt werden kann, wenn er als besucher da war und durch anzeigen der mängel schlimmeres verhindern hätte können.
Die moralische Verpflichtung, zumindest den Versuch zu unternehmen, auf einen sicheren Aufbau zu drängen, soll nicht bestritten werden. Die Frage geht hier aber offensichtlich nach der rechtlichen Verpflichtung.
Da wäre zunächst zu klären, wie er belangt werden können soll: Strafrechtlich oder Zivilrechtlich? Und auf welcher Rechtsgrundlage?
Strafrechtlich ist vor allem § 13 interessant. Wie soll ein Meister in die sogenannte Garantenpflicht kommen, wenn er nicht vom Betreiber rechtswirksam beauftragt wird?
Und dann gibt es noch den § 323 c, die unterlassene Hilfeleistung. Einen Unglücksfall haben wir ja noch nicht, und eine allgemeine Gefahr oder Not üblicherweise auch nicht, sondern nur eine Gefährdung. Wenn dann die Hütte brennt, und die erkennbar nicht wissen, was sie tun, dann könnte man dann anbieten, bei der Evakuierung zu helfen...
Auch über Mittäterschaft und Beihilfe kommt man da nicht weiter. Insgesamt also: Das Strafrecht gibt da so gut wie nichts dazu her.
Bleibt das Zivilrecht.
Ok, man könnte mit dem Betreiber einen Vertrag abschließen, der einen in die Haftung bringt. Wird man als Besucher nicht tun, und auch über das "Kleingedruckte" hat der Betreiber keine Chance, einen in die Haftung zu bringen.
Bleibt also der Schadensersatz. Den Schaden hat man nicht selbst verursacht. In der Verkehrssicherungspflicht ist der Betreiber (und ggf. der Veranstalter), das gibt also auch nichts her.
Ich weiß natürlich auch, woher solche Gerüchte kommen: Die MVStättV schreibt viel davon, wer Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik sein kann, aber nichts davon, wie dieser rechtswirksam zu beauftragen ist. Das gehört auch rechtssystematisch nicht da rein. Aber man hätte das wenigstens in der Begründung mal klarstellen können...
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Während der Zugriff auf die Datenbank nun wieder zu funktionieren scheint, sind offensichtlich einige User verloren gegangen. Auch das bekommen wir wieder hin. Bis dahin zwei bitten:
1.) Wenn Ihr Euch nicht mehr einloggen könnt, dann bitte eMail an mich, und Benutzername in korrekter Schreibweise nicht vergessen.
2.) Wenn PMs nicht zugestellt werden können, dann bitte nicht verzweifeln, das ist ein Folgefehler...
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Irgendwoher kenne ich doch diese Geschichte: Material ist in, jeder will's, alle bieten's an, die hälfte davon ist dann Schrott, weil die Anbietenden nicht damit umgehen können und es ohnehin nur noch auf den Namen ankommt, und irgendwann akzeptiert's dann keiner mehr.
Da ist doch die Kuh nicht das erste System mit dem problem, und sie wird auch nicht das letzte sein...
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1.) Es fehlen Adressen...
Und bitte unter jeden Beitrag, dann muss ich nicht erst lange suchen, ob die in diesem Thread schon mal aufgetaucht ist.
2.) Wenn eine GmbH erst gar nicht eingetragen wird, dann braucht's bei der Bestellung des Geschäftsführers auch keinen Notar.
Michael Ebner
Dolgenseestraße 22
10319 Berlin -
Zitat von "Robert Müller"
- Gerichtstaugliche Messungen (wobei ein Gericht ja auch eine Behörde ist, insofern war behördentauglich ja gar nicht so falsch) sind so ohne Weiteres nicht machbar. Wobei mir da jetzt immer noch nicht klar ist, ob das eine reine Frage des Equipments ist, oder ob man dazu auch ne spezielle Ausbildung bzw. Befähigungsnachweis benötigt.
Im Urteil LG Nürnberg-Fürth steht da "Fähigkeiten, Eignung und Zuverlässigkeit"... MediaAcademy und Thea bieten da den "Schakundigen für Schallpegelmessungen in der Veranstaltugnstechnik" an.
ZitatSchallemmission die Grenzwerte eingehalten hat. Ohne Messung steht er dumm da.
Immission, nicht Emission.
(Und die Norm spricht von Richtwerten, nicht von Grenzwerten, denn grenzwerte darf nur der Gesetzgeber...).
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Zitat von "thc"
Manipulationssicher muss eine Limiterlösung sein, eine Messung jedoch nicht. Da gibt es ja einen Messtechniker, der darauf ein Auge hat, und anschließend ein Messprotokoll unterschreibt.
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Zitat von "Robert Müller"
Was wäre z. B. von dem Teil hier zu halten?
Für Messungen nach DIN 15905-5 nicht zu gebrauchen, da kein integrierender Schallpegelmesser.
Ansonsten: Ich bin als Hersteller von Messanlagen in der Frage ja ein wenig befangen, aber: Wer auch nur halbwegs regelmäßig solche Messungen durchführen möchte, der sollte in eine spezialisierte Messanlage investieren.
Natürlich kann man auch sonst 'nen integrierenden Schallpegelmesser nehmen und pünktlich alle halbe Stunde den Wert ablesen und die Messung neu starten. Aber damit hat man dann eine Person dauerhaft für diese Aufgabe gebunden. Auch wenn ich mir vorstelle, wie ich einen Handschallpegelmesser jedesmal an geeigneter Stelle anbringe, irgendwie eine Datenleitung improvisiere und auf frische Batterien achte, wird mir ganz anders... :roll:
Aber auch ganz klare Empfehlung: Erst hat man Kunden, die dafür bezahlen (oder die einem sonst keine Aufträge mehr geben), dann investiert man in eine Messanlage.
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Zitat von "Robert Müller"
Seit geraumer Zeit gilt ja diese neue Verordnung, die den Schallpegel auf VAs begrenzt. Zu was bin ich als Gelegenheits-FOHler da eigentlich verpflichtet? Muß ich mir jetzt ein Klasse-3-Schallpegelmeßgerät mit Loggingfunktion kaufen und den Lautstärkeverlauf der Veranstaltung protokollieren? Oder reichts, daß ich die Begrenzung einhalte, und messen tun die Behörden bei Bedarf?
1.) Es ist keine Verordnung, sondern eine DIN-Norm (DIN 15905-5)
2.) Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Veranstalter, nicht beim Tontechniker (ob Gelegenheits-FOHler oder nicht ist völlig irrelevant).
3.) Die Messung muss mit Genauigkeitsklasse 2 (oder 1) durchgeführt werden, Klasse 3 geht nicht.
4.) Die Messung ist vom Verkehrssicherungspflichtigen zu veranlassen. Die Behörden kümmern sich da überhaupt nicht darum, allenfalls die Gerichte.
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Lasst mal den Begriff "Scheinselbständigkeit" außen vor.
ArbSchG spricht von Beschäftigten, darunter fallen auch alle arbeitnehmerähnlichen Personen.
Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang auch gerne gebraucht wird, sind die "Unternehmer ohne Beschäftigte". Der typische Freelancer mag zwar steuerlich und sozialversicherungsrechtlich noch als Unternehmer durchgehen, aber nicht mehr im Arbeitsschutz.
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Zitat von "ton-thorsten"
Wie sind denn nun wirklich die Vorschriften, ich werde aus des BGV auch nicht ganz schlau. Muß wirklich jedes einzelne Gerät (auch Mischpult, Amps der Musiker etc...) ein Prüfsiegel haben??
Wenn man es wörtlich nimmt, dann auch jede XLR-Leitung, jeder Cynch-Klinken-Adapter... Und das Prüfsiegel ist eigentlich reichtlich irrelevant, es interessiert das Prüfbuch, das natürlich auch auf der Baustelle mitzuführen ist...
Aber holen wir doch mal eine Runde weiter aus:
1.) Was war denn der Prüfauftrag des Meisters? Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich der? VStättVO? Arbeitsschutz?
2.) BGV steht zwar für berufsgenossenschaftliche Vorschrift, also solche gilt sie jedoch nur im Verhältnis zwischen Berufsgenossenschaft und deren Versicherten. In anderen Zusammenhängen hat sie die Qualität einer anerkannten Regel der Technik. Man sollte sich daran halten - man muss nicht zwingend.
Wir sind im Zeitalter der Deregulierung. Also nicht mehr "ich halte alle meine Vorschriften ein", sondern "ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite die daraus nötigen Handlungen ab". Und wenn meine Gefährdungsanalyse ergibt, dass für den Cynch->Klinke-Adapter Wiederholungsprüfungen entbehrlich sind, dann lege ich auch kein Prüfbuch an.
3.) Wenn der Meister auf Grundlage einer BGV eine Veranstaltung platzen lassen möchte, dann sollte er sehr sauber nachweisen können, dass eine konkrete Gefährdung von Publikum oder Mitwirkenden besteht. Bei fehlenden Prüfsiegeln bei Elektrogeräten lehnt er sich da doch ein Stück weit aus dem Fenster. (Aus diesem Grund ist dieser Punkt auf der Checkliste "Kurzprüfung" auch nicht drauf...) Anders würde ich das bei Traversenliften und Zügen sehen.
4.) Prüfsiegel auf elektrischen Geräten sehen wollen, aber sich um etliche andere Gefährdungen nicht kümmern zu wollen, scheint mir nicht die richtige Prioritätensetzung zu sein.
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Namensänderung Bongoking -> Kai Brenneke
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Seit einigen Tagen haben wir ganz massive Probleme mit der Datenbank, insbesondere der Session-Tabelle.
Ich vermute, dass da irgendjemand eine Möglichkeit gefunden hat, die Sessions-Verwaltung aus dem Tritt zu bringen. Die Probleme betreffen PA-Forum und Party-PA Forum, ob andere phpBB-Foren betroffen sind, versuche ich gerade rauszubekommen.
Kurz: Das Problem ist bekannt, ich bin dran, das wird auch die nächsten Tage noch ein Problem sein, ich bitte um ein wenig Geduld.
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Und bitte daran denken: Maßgeblich ist nicht die Flächenzuordnung der Schallquelle, sondern des Immissionsortes. Sprich: Es nutzt gar nichts, in einem Industriegebiet zu sein, wenn der Nachbar, der sich beschwert, in einem reinen Wohngebiet sitzt...
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Zitat von "simonstpauli"
Nun kommen BGV und TA Lärm hinzu.
BGV B3 ist zurückgezogen, es gilt die LärmVibrationsArbSchV.
ZitatTA Lärm: ja nun, schwierig abzuschätzen, wer misst schon jede Veranstaltung mit und wie überredet man den maßgeblichen Anwohner, sein Fenster zu öffnen?
Muss er gar nicht, alternativ wird 1m vor dem geschlossenen Fenster gemessen.
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Hallo Oliver,
1.) Die Jungs hier sind nicht begeistert, wenn man versucht, ihnen die Story vom Pferd zu erzählen.
2.) Etliche Fehler, die Du gemacht hast, wären vermeidbar gewesen... Ich führe die jetzt mal nicht einzeln auf, sondern verweise auf die entsprechende Fachliteratur (Vorsicht - Schleichwerbung: ISBN 3837046729).
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Frage Nummer eins: Ist denn rechtswirksam ein verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart? Wenn nicht, dann sollte man das lieber sein lassen mit dem Zurückholen der Ware.
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Wundert sich einer? Multicore und Mikrofonleitungen sind Standard-Ware, man bekommt sie zu einem fairen Kurs fertig.
Für Siderackverkabelung gibt man entweder sehr viel Geld aus, oder man macht's selbst...
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Zitat von "Mechwerkandi"
Interessanterweise wird es wohl in der nächsten Zeit eine erhebliche Zunahme im Angebot an gebrauchten Lautsprecherboxen geben, denn in Fortsetzung der behördlichen Vorstellungen lassen sich die dann zulässigen Pegel problemlos mit ein paar 15/3ern darstellen.

Für Konserve mag das teilweise zutreffen, für Live sicher nicht.
Bei Live liegt Lmax ohne weiteres mal 25 dB über Leq. Wenn wir von 99 dB Laeq am maßgeblichen Immissionsort ausegehen, und so gleichmäßig beschallen, dass es am FOH nur 10 dB weniger sind, dann brauchen wir am FOH einen Spitzenpegel von 114 dB. Das ist nicht so weit von den riderüblichen "115 dB unverzerrt am FOH" entfernt... :wink:
Was demnächst jedoch nicht mehr geht, ist die stark ungleichmäßige Beschallung. 90 dB Leq am FOH, indem man am lautesten Publikumsplatz 110 dB hat. Rechts und links der Bühne scharze Kisten hochstapeln wird aussterben, geflogener Beschallung wird die Zukunft gehören.
(Am Rande: Das konnte man schon vor 5 Jahren wissen und seine Investitionsentscheidungen darauf abstimmen...)
ZitatPlötzlich braucht es dann wieder Boxen, die auch "leise" gut spielen... :wink:
Es braucht vor allen Tontechniker, die auch etwas anderes können als "wenn schon nicht gut, dann wenigstens laut".
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Zitat von "SPL"
"Klar hab ich das Gerät - du bist aber Konkurrenz für mich und nimmst mir die Kunden weg - kaufs dir doch selber!!!"
Als ob nicht schon genügend Material im Markt wäre...