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  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • I don´t need THAT!!!

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2007 um 11:14

    Aus technischen Gruenden geschlossen...

  • Ab 99db müssen Ohrstöpsel ausgegeben werden?

    • ADMIN
    • 7. Dezember 2007 um 00:41
    Zitat von "schottenrock9218"

    habe gerade von einer neuen "Gesetzesgebung" gehört. Und die besagt, dass man bei VA's in geschlossenen Räumen an den Stellen, wo man über 99db kommt, auf den hohen db-wert hinweisen muss und auch Gehörschutz zur Verfügung stellen muss (als Veranstalter).

    1.) Nein, keine Gesetzgebung, eine DIN-Norm

    2.) Nein, nicht auf geschlossene Räume beschränkt

    3.) Nein, ab 95 dB muss Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden, mit Gehörschutz dann maximal 99 dB.


    Nix für ungut, ich weiß ja, dass da gerade viele "Gerüchte" um Umlauf sind (und auch von unserer allseits geschätzten Fachpresse verbreitet werden... :roll: )

  • Wo kann man gebrauchte Technik kaufen?

    • ADMIN
    • 5. Dezember 2007 um 15:27
    Zitat von "klauston"

    Hast Du das vom "hörensagen " oder selber gesehen ???

    Und: Basiert das auf Erlebnissen vor über 5 Jahren, oder ist das "aktuell"?

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • ADMIN
    • 3. Dezember 2007 um 19:01
    Zitat von "simonstpauli"

    Wie sieht das Ganze eigentlich dann in der Praxis aus:

    Es wird noch weitgehend ignoriert.

    Zitat

    Der Betreiber hat für Messungen nach der DIN-Norm zu sorgen wenn er sich vor der Beweislastumkehr schützen möchte?

    Primär, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Die Beweislastumkehr ist eine Folge davon.

    Zitat

    Gibt es dann ein Gesetz, welches sich auf die Norm bezieht?

    Derzeit nicht, das kommt rein aus dem Schadensersatzrecht. Aber die Gesundheitsministerkonferenz ist am planen, und ob die umsetzen, hängt primär an den DJs.

    Zitat

    Wo stehen Tonkutscher in dieser Arena?

    Für den wird das eigentlich erst dann interessant, wenn ihm von Veranstalter oder Betreiber Verkehrssicherugnspflichten übertragen werden. Und natürlich: Wenn er deren Anweisungen zuwider handelt.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • ADMIN
    • 3. Dezember 2007 um 18:19
    Zitat von "simonstpauli"

    Nein, nicht Leq, ich dachte nur, das würde in eine Leq-Messung auf jeden Fall eingehen, da es deutlich lauter war als die Band.

    Wenn das wirklich ein Dauerpegel über eine Minute war, dann wird man das auch in der Messung sehen, wenn auch nicht ganz so deutlich, wie vielleicht erwartet.

    Wenn das nur eine einzelne Minute war, dann wären das auf eine halbe Stunde gemittelt rund 104 dB, und mit Auswahl des passenden Messortes und entsprechender Korrekturwerte bekomme ich das noch weiter runter.

    Aber ein Pegel in dieser Liga ist extrem und wird sich auch auf die Messung auswirken.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • ADMIN
    • 3. Dezember 2007 um 09:00
    Zitat von "wora"

    Michael, könntest du den Laien die hier mitlesen erklären, was eine "halbwegs repräsentative bühnenposition" ist? :wink:

    Ein Kompromiss.

    Nicht direkt vor dem Gitarren-Amp, auch nicht als zweites Snare-Mikrofon, aber auch nicht unter'm Drum-Riser. Halt irgendwo, wo man einen halbwegs durchschnittlichen Bühnenpegel einfängt.

  • GmbH: Publizitätsverstösse werden ab 2007 strenger verfolgt

    • ADMIN
    • 28. November 2007 um 18:14

    Da mich Matthias ja dankenswerterweise an meine Publizitätspflichten erinnert hat, habe ich das eben mal veröffentlicht.

    Für kleine Gesellschaften nach HGB (bis 4.015.000 Euro Bilanzsumme, bis 8.030.000 Euro Umsatzerlöse, bis 50 Arbeitnehmer) gibt es da eine Eingabemaske im Web, in die man seine Bilanz reinhackt, wenn man die Bilanz vorliegen hat, kann das in 'ner viertel Stunde passiert sein.

  • Gefährliche, erschreckende Aufbauten

    • ADMIN
    • 28. November 2007 um 10:52
    Zitat von "marce"

    ... und eine fachmännisch ausgeführte Abspannung dürfte da wohl dazuzählen...

    1.) Ich interpretiere diesen Konditional-Nebensatz so, als dass er sich nur auf den unebenen Untergrund bezieht.

    2.) Natürlich kann eine "fachmännisch ausgeführte" Abspannung horizontalkräfte aufnehmen, sie erhöht aber - teilweise ganz massiv - die Vertikallasten. Der Lift kippte dann nicht, sondern knickt ein.

    Nun ja, wenn man dafür einen statischen Nachweis hat, der die inneren Kärfte im Lift berücksichtigt, dann kann man das ja gerne tun. Ich habe mich aber (bei anderen Liften) schon an solchen Nachweisen versucht und tendiere somit zu der Ansicht, dass das völlig aussichtslos ist, so einen Nachweis zu führen.

  • Gefährliche, erschreckende Aufbauten

    • ADMIN
    • 27. November 2007 um 09:07
    Zitat von "marce"


    Ich sehe da ehrlich gesagt keine Traversenlifte sondern eher das da:
    http://www.gierss.de/gallery/Babytower

    Mag sein.

    Macht das aber allenfalls graduell besser.

    Zitat von "Benutzerhandbuch Babytower"

    Verwendungseinschränkung:
    Nicht verwendet werden darf das Babytower – Rigg bei hoher dynamischer Belastung und / oder Lasten, die nicht aus der Senkrechten auf das Babytower Rigg wirken könnten, sowie auf unebenem Untergrund, wenn dieser nicht durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden kann.!

    Beispiele:

    ...

    Anpralllasten wie Wind (z.B. Bühnendach, Vorhänge im Freien etc.)

    ...

  • Probleme mit DJ´s, usw.

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 19:35
    Zitat von "mringhoff"

    2) der DJ hat ein sehr lautes Monitoring, aber sein Kopfhörer ist zu leise.

    Zumindest im Vergleich zur Außenlautstärke.

    Um einigermaßen etwas von der Musik mitzubekommen, braucht man 20 dB Störgeräuschabstand. Mehr wäre besser.

    Wenn der DJ lautes Monitoring hat (oder sogar noch zwangseingestellt bekommt) und da mit dem Kopfhörer drüber muss, dann gute Nacht: Er hört nicht genug und ruiniert soch trotzdem sein Gehör.


    Es helfen da ausschließlich Kopfhörer mit hoher Außendämpfung. Ich verwende seit etwa 10 Jahren ein Sennheiser Noiseguard-System (als FOH-Techniker, nicht als DJ). Audio Technica hat jetzt etwas ähnliches auf den Markt geworfen (Artikel in der aktuellen PROSOUND), das habe ich aber noch nicht praktisch getestet.

  • Gefährliche, erschreckende Aufbauten

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 18:58
    Zitat von "test"

    das ist ja mal eine professionell gebaute bühne. da würde ich mich als kunde wohl fühlen wenn ich sowas sehe :D

    Bitte bei solchem Unsinn keine Ironie, das kapieren nicht alle und glauben womöglich noch, dass man das so machen kann.


    NEIN, man kann das NICHT so machen: Schon die Front-Truss alleine (ohne Dachplane, ohne Traversen "nach hinten", nur die Truss mit den paar Scheinwerfern und den zwei Boxen) darf man nicht auf die beiden Traversenlifte stellen. Auch nicht, wenn man ordentlichen ballastieren würde.

  • Vergleichstest Aktivsysteme

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 18:52
    Zitat von "Funbird"

    ...durch zufall auf diesen Thread gestoßen - und es gäbe da für mich mal 2 Fragen:

    1. Wie ist der Test ausgegangen? :D

    http://www.paforum.de/berichte/garage/garage.html

  • LAT III muss schon wieder verschoben werden

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 18:50
    Zitat von "Stefan Brauch"

    geht hier eine Planung weiter oder ist das Thema beendet?

    Beendet ist das Thema nicht, aber im Moment mal geparkt, und das aus zwei Gründen:

    1.) Seit dem die Neufassung der DIN 15905-5 raus ist und die Nachfrage angezogen hat, bin ich nur noch am rotieren. Das wird sich aber wieder legen.

    2.)Thorsten Bunz plant so einen Vergleichstest für nächsten April/Mai in Sindelfingen. Da muss das PA-Forum nicht gerade einen weiteren Vergleichstest in dem Zeitraum organisieren.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 18:47
    Zitat von "wora"

    das ergebnis ist also völlig zweifelsfrei der wert, der auch durch die ELA übertragen wird. und darum geht es der norm schliesslich.

    Im Prinzip ja, vorausgesetzt, dass wirklich das Signal aus den Boxen maßgeblich ist.

    Darum logge ich bei einem solchen Vorgehen auch noch mal den Pegel an einer halbwegs repräsentativen Bühnenposition mit.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 18:44
    Zitat von "sven"

    Frage bleibt: kann ich einen Klasse II Gerät vertrauen ?

    Die Fehler, die durch das Messverfahren (Messung am Ersatzort) entstehen, sind deutlich größer als der Toleranzbereich eines Klasse II-Gerätes.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 18:42
    Zitat von "simonstpauli"

    Wie sollen wir eigentlich mit dem Publikum umgehen? Klatschen und johlen verbieten?

    Zitat von "DIN 15905-5"

    Die Norm gilt nicht für
    ...
    - Geräusche, die durch das Publikum verursacht werden.


    Zitat von "simonstpauli"

    Wir haben mit einem Kl. 2 mal 118,5 dB für knapp 1 Minute im Applaus gemessen (Position FOH, das Publikum befand sich zu 80% vor diesem, C-bewertet).

    Leq?

  • Ruhestörung: zulässiger Lautstärkepegel bei Privatfeiern

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 09:38
    Zitat von "Kracky"

    Also ausdrucken und mit Klasse 2 Schallpegelmessgerät mit sich führen.

    Wenn sich die Polizei davon beeindrucken lässt, dann ist ja gut.

    Genaugenommen gilt jedoch:

    1.) Die zuständige Behörde kann verlangen, dass die Messung von einer amtlich bekanntgegebenen Stelle nach § 26/28 BImschG durchgeführt wird.

    2.) Es werden amtlich geeichte Klasse-1-Messgeräte verwendet.

    3.) Neben dem Leq gibt es dann noch Zuschläge für Impulshaltigkeit, Tonhaltigkeit und Informationsgehalt und ggf. noch Tageszeiten mit erhöhter Emfindlichkeit.

  • Neuerscheinung DIN 15905-5

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 09:27
    Zitat von "Kracky"

    Nach meinem letzten Wissensstand sollte es doch für Bagatellveranstaltungen einen Ausschluß geben da hier die Verhältnissmäßigkeit nicht gegeben ist.

    Nein, gibt es nicht.

    Zitat

    Aber wie gesagt, ich komm da langsam eh nicht mehr mit bei dieser Norm.

    Wenn man bedenkt, wie viel Unsinn darüber die letzten zwei Jahre verbreitet worden ist (insbesondere vom PP), dann ist das so verwunderlich nicht...

    Zitat von "Kracky"

    ich jedoch bin immernoch der Beführworter von einfachen Lösungen die auch jeder Mitarbeiter des Ordnungsamts oder der Polizei in kürze an Ort und Stelle ausführen kann.

    1.) Polizei und Ordnungsamt werden sich derzeit nicht darum kümmern.

    2.) Diese "einfachen Lösungen" werden nicht verhindern können, dass wieder laut gemacht wird, sobald die Herren in grün wieder weg sind.

    Zitat von "klauston"

    Wieso ist unverstärkter Lärm nicht so gefährlich ????

    Weil die Beurteilungspegel nicht so hoch sind.

    Bei Veranstaltungen haben wir je im Regelfall weder einen Presslufthammer noch einen Düsenjet auf der Bühne.

    Und ein klassisches Orchester macht fast nie 95 dB Leq am lautesten Publikumsplatz.

    Zitat von "schallereignissortierer"

    Wie will ich denn das Gesamtsignal beim Messen so auseinander dividieren, das der Pegel des Orchesters in die Messung nicht mit einfließt?

    Durch geeignete Wahl des Mikrofonstandorts (des Messmikrofons)

    Zitat von "wora"

    vielleicht darf man ja das elektrische signal zu den amps messen, das wäre dann völlig frei von "störeinflüssen" ;)

    Auch das habe ich schon ab und an gemacht.

    Allerdings dann den Bühnenpegel mit einem zweiten Mic mitgeloggt.

  • Safety ohne Kauschen zulässig?

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 09:09

    Laut BGI müssen sie gekauscht sein.

    Zitat von "BGI 810-3"

    Seilendverbindungen müssen nach DIN 3093-2 (Pressverbindungen mit Pressklemmen aus Aluminium-Knetlegierungen) mit Schlaufe und Kausche nach DIN 3090 (Formstahlkauschen für Drahtseile) ausgeführt sein.

    Außerdem dienen Kauschen vor allem dazu, einen Knick im Seil zu vermeiden. Seildämpfung ist da nicht das primäre Ziel...

  • Ruhestörung: zulässiger Lautstärkepegel bei Privatfeiern

    • ADMIN
    • 26. November 2007 um 09:03
    Zitat von "morgen_meister"

    Die Musik soll außerhalb des Kellers leiser gewesen sein, als wenn man sich ganz normal unterhält.

    Aus das kann immer noch zu laut sein.


    Für ein Wohngebiet gilt folgende Faustregel: Wenn man rausbekommt, wo's herkommt, dann isses zu laut.

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