Da die ein oder anderen Kollegen auch als GmbH firmieren, ist folgender Hinweis sicher von Interesse:
http://www.creditreform-kassel.de/website/Kassel…sverstoesse.jsp
Da wir in unserer Branche wohl eher zu den "kleineren Gesellschaften" gehören, haben es sicher die ein oder anderen vermieden, ihre Bilanzen zu veröffentlichen. Üblicherweise hat das auch niemanden interessiert, es sei denn ein Mitbewerber hat eine Abmahnung veranlasst ![]()
Nun wird das wohl von den Behörden selbst verfolgt. Ab 2007 sind die Veröffentlichungen im Elektronischen Bundesanzeiger http://www.ebundesanzeiger.de zu tätigen. Eine Hinterlegung beim Handelsregister ist dann nicht mehr nötig und günstiger wird das durch das Onlineverfahren auch.
Die gesetzlichen Regelungen für die Offenlegungen finden sich im HGB (§§325ff) http://dejure.org/gesetze/HGB/325.html)
Und der §326 dürfte für uns am ehesten betreffen...