Zitat von "mringhoff"Ehrlich gesagt finde ich 99dB als Schallgrenze gar nicht mal so niedrig.
Das kommt darauf an, ob das nun Leq ist oder Lmax (oder gar Lpeak). Leider werden diese Größen immer noch häufig genug wahllos durcheinandergeworfen.
Aber 99 dB Leq (der Richtwert der DIN 15905-5) ist schon ein ziemliches Brett.
ZitatIch finde das einen guten Kompromiss zwischen Arbeitsschutz und Freizeitspass.
Mit Arbeitsschutz hat das nichts zu tun, nur mit Publikumsschutz.
Im Arbeitsschutz haben wir 85 dB, da wird man nicht umhinkommen, alle Beschäftigte mit Gehörschutz auszustatten.