Hallo!
Leider haben wir jetzt eine Sache, bei welcher uns durch einen Kunden mehrfach (ca. 1 Monat lang) die Abnahme von Ware zugesagt wurde und nun plötzlich kein Interesse mehr besteht. Wir haben die Zusagen mündlich und teilweise per Mail. Problem ist, dass wir die Sachen aufgrund seiner Zusagen vorreserviert und für einen zugesagten Abholtermin aufbreitet und gelagert haben. Zu besagten Termin ist er ohne Absage nicht erschienen und nun möchte er plötzlich nicht mehr bzw. will nur noch einen Teil zu anderen Konditionen. (natürlich weniger)
Ein andere Kaufinteressent, welcher vorher noch bestand, ist nun mittlerweile abgesprungen, da wir ja die Ware schon diesen Kunden aufgrund seiner Zusage reserviert hatten.
In welcher Höhe darf man Aufwandsentschädigungen, z.B. für Lagerung, Aufbereitung, Schadensausfall, Verwaltungsaufwand etc. verlangen?
mfg
a.