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Beiträge von ADMIN

  • TAC Scorpion I 24 - 8 - 2

    • ADMIN
    • 15. März 2007 um 10:25
    Zitat von "Skystar Records"

    kann mir jemand Angaben zu oben genannten Pult machen?
    Kanäle, Auxwege, Subgruppen?
    Industriestandard? Ridertauglichkeit?

    Kanäle und Subgruppen ergeben sich aus der Bezeichnung 24/8/2: 24 Eingangskanäle, 8 Subgruppen

    Wenn ich jetzt das richtige Modell (auf jeden Fall TAC Scorpion, keine Ahnung, ob TAC Scorpion I...) vor Augen habe, dann sind das vier Auxe, die paarweise pre/post umschaltbar sein. 4-fach-semi-Klangreglung, wobei die Mitten wie üblich durchstimmbar und die Bässe und Höhen zwischen zwei Frequenzen umschaltbar sind.

    Ridertauglichkeit: Vor 20 Jahren uneingeschränkt ja.

  • Festinstallation Traver unter Beton decke

    • ADMIN
    • 14. März 2007 um 23:30
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Dranhängen, und ein paar Klimmzüge machen. :D
    Hält? >> OK.
    Hält nicht? >> Wenigstenz die Lampen gerettet...

    Das habe ich auch mal gedacht. Irgendwann kam dann der Anruf, dass die Sache nun unten liegt...

  • Seminar "Schallpegelmesung" 1./2. März

    • ADMIN
    • 14. März 2007 um 10:05

    Die Teilnahmezertifikate sind gestern von mir an die media academy zurückgeschickt worden.

  • Darf ein Workshop einer Schule Veranstaltungen durchführen?

    • ADMIN
    • 14. März 2007 um 10:03
    Zitat von "timotimo"

    Und mir stellt sich da langsam die Frage: soll das jemand durchschauen? Vielleicht auch noch ein (unbedarfter) Schüler?

    Sowohl im Arbeitsschutz als auch im Baurecht wird die Verantwortung von oben nach unten deligiert. Verantwortlich ist also der Unternehmer und der Betreiber, in diesem Fall wohl die Gemeinde als Besitzer der Halle.

    Auch wenn eine solche Kombination theoretisch nicht ausgeschlossen ist: Unbedarfte Schüler sind eigentlich nie gleichzeitig Bürgermeister - die brauchen sich um so etwas nicht zu kümmern.

  • Darf ein Workshop einer Schule Veranstaltungen durchführen?

    • ADMIN
    • 13. März 2007 um 23:17

    Wobei es jetzt juristisch wieder schwierig würde: Bei der MVStättV sieht es ja so aus, dass diese auch den Betreiber bindet, falls sie als Verordnung umgesetzt wird. Wird sie als Richtlinie umgesetzt, dann bindet sie zunächst nur die Baubehörde, den Betreiber bindet sie nur, wo dies die Baubehörde im Einzelfall verfügt.

    Ich nehme es als hinreichend wahrscheinlich an, dass dieses Schema auch hier anzuwenden ist. Stellen sich folgende Fragen:

    1.) Angenommen, die MSchulbauR bindet den Betreiber nicht, ist deren Hinweis über Schulaulen als "Stand der Technik" bei der Auslegung der VStättVO zu berücksichtigen?

    2.) Es gilt ja allgemein der Grundsatz, dass dort, wo der Wille des Gesetzgebers nicht klar niedergeschrieben ist, dieser durch Auslegung zu ermitteln ist. Kann hier unterstellt werden, dass die Begründung der Musterentwürfe - die ja nicht vom Gesetzgeber stammen, sondern von einer länderübergreifenden Kommission - hier maßgeblich ist?

    3.) So gut wie jede Sporthalle fast mehr als 200 Personen. Kann es der Wille des Gesetzgebers gewesen sein, dass hier während des Schulbetriebs die Betriebsvorschriften der MVStättV umgesetzt werden?

  • Darf ein Workshop einer Schule Veranstaltungen durchführen?

    • ADMIN
    • 12. März 2007 um 21:51
    Zitat von "Manuela"


    dann Asche über mein Haupt, das ist gewerblich.

    Was trotzdem keine Rolle spielt.


    Nachdem nun genug gemutmaßt wurde, schauen wir uns mal die Fakten an.

    1.) Die Forderung nach Fachkräften kann aus dem Arbeitsschutzgesetz (bzw. der Betriebssicherheitsverordnung) kommen, nämlich

    a) Beurteilung der Arbeitsbedingungen ("Gefährdungsanalyse") und daraus die erforderlichen Maßnahmen ableiten. (§ 5 ArbSchG)

    b) Prüfung der Arbeitsmittel durch eine befähigte Person (§ 10 BetrSichV)

    Schüler sind erst mal nicht das Schutzziel des Arbeitsschutzes, Publikum auch nicht, aber ich gehe mal davon aus, dass auch ein paar Lehrer rumgesprungen sind, und deren Arbeitgeber hat das entsprechende zu veranlassen.

    2.) Die Forderung anch Fachkräften kann aus dem Baurecht, also aus der VStättVO kommen. Ich gehe jetzt mal nicht der Frage nach, in welchem Bundesland das passiert, sondern unterstelle, dass die MVStättV 2005 zumindest in den hier relevanten Punkten umgesetzt wurde.

    Das Objekt des Baurechts ist das Bauwerk, da spielt es überhaupt keine Rolle, ob eine Veranstaltung gewerblich ist. Wir haben hier eine Versammlungsstätte, die mehr als 200 Personen fasst, also sind wir im Anwendungsbereich. Es handelt sich auch um keinen Unterrichtsraum. Wäre es die Schulaula gewesen, könnten wir uns mit der Frage beschäftigen, ob diese als Unterrichtsraum einzuordnen wäre, und ob eine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt. Man könnte dann noch nach landesrechtlichen Besonderheiten schauen, aber prizipiell kann man erst mal davon ausgehen, dass die Sache auch in der Schulaula so gelten würde.

    Nun zur Größe der Szenenfläche: Neben der eigentlichen Bühne sind hier auch die technischen Nebenflächen zu berücksichtigen. Bei einer reinen Bühnenfläche von 48m² sind wir in vorsichtig geschätzten 99,83% der Fälle bei einer Brutto-Szenenfläche von über 50m². Man bräuchte also zumindest eine Fachkraft mit 3 Jahren Berufserfahrung. Nun bei Vorlage der Bedingungen nach § 40 (5) könnte die Aufgabe auch von einer aufsichtsführenden Person wahrgenommen werden.

    3.) Verantwortlich für die Bestimmungen des Baurechts ist der Betreiber, also für gewöhnlich die Stadt. Da spielt es auch gar keine Rolle, ob die Schule einen Etat dafür hat oder nicht.


    4.) Und ein wenig Schleichwerbung:

    http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv

  • Monitor EQ's wohin ?Auf die Bühne oder FOH

    • ADMIN
    • 11. März 2007 um 17:11

    Mal ein Vergleich aus einem anderen Bereich: Autofahren ist eigentlich deutlich gefährlicher als Fliegen. Trotzdem haben viele Leute Angst vor fliegen und begründen dies damit, dass man beim Autofahren das Steuer selbst in der Hand hat und beim Fliegen sich halt auf den Piloten verlassen muss.

    Wenn ich mir überlege, wann ich zuletzt während der Show einen EQ verstellt habe (egal, ob FOH oder Monitor, bei Monitor egal, ob am FOH oder von der Bühne), dann gibt es rein sachlich keinen Grund, warum der nicht auf der Bühne stehen sollte.

    Aber genauso offen gebe ich zu, dass mir ein wenig unwohl wäre, wenn ich ihn nicht unter Kontrolle hätte, wenn ich nicht sehen könnte (und anschließend nur sehr schwer reagieren könnte), wenn irgendein Scherzkeks am EQ rumspielt.

  • Potentialausgleich nötig?

    • ADMIN
    • 8. März 2007 um 09:56
    Zitat von "klauston"

    Erdwiderstand ist ja eigentlich schwer zu messen.

    Genaugenommen errichten wir eine elektrotechnische Anlage und führen deshalb eine Erstprüfung durch. Da haben wir also ohnehin den Installationstester dabei, und die Messung des Erdungswiderstands ist somit kein Problem, insbesondere nicht auf einer Wiese.

  • Handbuch der Audiotechnik

    • ADMIN
    • 7. März 2007 um 19:34
    Zitat von "Volker Holtmeyer"

    Vielleicht setzt der Admin einen entsprechenden Link, damit von hier aus bestellt werden kann und das Forum daran verdient?

    Sobald es erschienen ist, gerne.

  • Panne(n) beim Frankfurter Opernball

    • ADMIN
    • 6. März 2007 um 21:38
    Zitat von "f8274"

    Wenn das Mic nicht Schuld gewesen ist, hat der Veranstalter bewusst gelogen,

    Wer garantiert, dass man dem Veranstalter die Wahrheit gesagt hat?

  • Selber hersteller unterschiedliche Bauart???

    • ADMIN
    • 5. März 2007 um 20:07

    Was steht denn in der Dokumentation dazu?

  • Wer haftet auf welcher Rechtsgrundlage bei Gehörschädigung?

    • ADMIN
    • 5. März 2007 um 20:01
    Zitat von "Ralf Marx"

    Und wie das Gesetz schon sagt, selbst wenn ich einen Schrieb aufsetzen lasse, der die Techniker belehrt und ihnen androht, dass sie bei Gehörschäden haftbar sind, und wenn die diesen dann auch noch lachend unterschreiben.... was hab ich davon? Nichts.
    Denn ich kann sie nicht haftbar machen.

    Das kommt ganz darauf an.

    Zitat von "BGH"

    Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten ist zwar grundsätzlich zulässig. Sie bedarf jedoch klarer Absprachen, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantieren. Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (BGH NJW 1996, 2646)

    Zitat von "LG Nürnberg-Fürth"

    Bei der Auswahl des Dritten hat sich der Geschäftsherr - hier die Beklagten - zu überzeugen, dass der Dritte die Fähigkeiten, Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, die zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung erforderlich ist.

    Schritt Nummer eins in diesem Zusammenhang ist eine normgerechte Messung nach DIN 15905-5, und zwar nicht von dem, der am Pult steht, und auch nicht von einem Beauftragten der Band.

    Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

    a) Ein Weisungsrecht des Messtechnikers gegenüber dem Menschen am Pult. (Ob eine vertragliche Vereinbarung "die Gefahrenquelle zuverlässig sichert", lasse ich mal dahingestellt, aber die Security hört üblicherweise auf das Kommando des Veranstalters, die können dann ja uneinsichtige Tonkutscher in's Catering-Zelt eskortieren)

    b) Die technische Lösung: Alle Linien in Richtung Beschallungsanlage gehen über Pegelsteller unter Aufsicht des Messtechnikers.


    Am Rande: Wenn mir eine Autovermietung ein Auto andrehen möchte, in dem's kein Tacho gibt, und ich dann noch unterschreiben soll, dass ich mich an die Höchstgeschwindigkeit halte, was würde ich wohl denken?

    Zudem: Ich habe nun ja auch ein klein wenig Erfahrung mit der Umsetzung solcher Beschränkungen (wird ja auch jeder Schulung sehr engagiert diskutiert...): Wenn so etwas nur frühzeitig genug kommuniziert wird, dann sind über 90% der Künstler Profi genug, da zu kooperieren.


    Zitat von "simonstpauli"

    Eine interessante Frage in dem Zusammenhang: inwiefern hat ein Veranstaltungsmeister dazu etwas zu sagen / Pflichten?

    Ob Meister oder nicht, ist erst mal egal, relevant ist, ob die betreffende Person Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne VSTättVo ist. Und solche VfVs sind verantwortlich für die Sicherheit der technischen Einrichtung und nehmen in diesem Zuge Betreiber-Verantwortung wahr (und der Betreiber ist auch mit verantwortlich für die Gehörschäden...).

    Als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik würde ich von meinem Betreiber eine klare Anweisung verlangen, wie in einem solchen Fall zu reagieren ist. Das befreit mich gegebenenfalls nicht von strafrechtlicher Verantwortung (strafrechtlich ist sowieso fast nichts zu befürchten), verhindert aber, dass mich mein Betreiber im Innenverhältnis in Regress nimmt.

    Zitat

    Und wer setzt BGV-B3 durch?

    Ist eine Arbeitgeberaufgabe. Wo es mehrere Arbeitgeber gibt, haben die zusammenzuarbeiten. (Man traut sich ja fast nicht, das im Brett "Praxis" zu schreiben...)

  • Bekantheit Turbosound und Funktion One

    • ADMIN
    • 4. März 2007 um 22:17
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    juhuu, nach über einem jahr eine antwort auf die frage.... ;-)!

    Ich schaue halt auch nicht immer auf's Datum...

  • Bekantheit Turbosound und Funktion One

    • ADMIN
    • 4. März 2007 um 20:06
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    darf ich an dieser stelle die frage einwerfen, ob jemand die res-1 schon gehört hat?

    Ja

    Zitat

    faszinierenderweise kommt diese (oder: soll...) ohne kompressionstreiber im hochton auskommen... wie klingt das?

    Sehr gut, klirrt lange nicht so stark wie die üblichen Kompressionstreiber.


    Zum Thema Turbosound: Vor vielleicht 15 Jahren stand das auch auf fast jedem Rider. Aber dann haben einige Firmen ein wenig den Ruf von dem System versaut (Wenn man aus TMS 3 + Sub eine Bi-Amping-Anlage macht, also 10" und Hochton passiv getrennt, 15" und 18" parallel, dann mag das von der Skalierbarkeit sehr schön sein - eine MA 1200 mit PIP-Modul pro TMS 3 - aber der Klang bleibt doch deutlich hinter dem zurück, was möglich ist...)

  • Weiterbildung oder Irrsinn?

    • ADMIN
    • 2. März 2007 um 07:26
    Zitat von "thea"

    3.Hochschulabsolventen meint die Diplom-Ingenieure Theater- oder Veranstaltungstechnik, die meines Wissens im Moment nur in Wildau (TFH)

    In Wildau ist eine Meisterschule, die TFH ist in Berlin-Wedding.

  • Panne(n) beim Frankfurter Opernball

    • ADMIN
    • 2. März 2007 um 07:25
    Zitat von "sensible-error"

    Allerdings bleibt das vielerorts beobachtete Phänomen der 'punktgenau zu VA-Beginn' einsetzenden Störung (Interferenz?) dennoch im Dunkeln

    Da gibt's mehrere Möglichkeiten, beispielsweise

    a) Das setzt schon vorher ein, aber da sind alle Kanäle gemutet und keiner bekommt's mit

    b) Pünktlich zum VA-Start schaltet ein EB-Team ein.

    c) jemand möchte ein wenig stören...

  • Work-Lift mit nur 3 Füßen aufbauen?

    • ADMIN
    • 1. März 2007 um 06:42
    Zitat von "lichtfürlau"

    so wie ich dich verstehe, willst Du einen amtlichen Work-Lift um 25% Gesamt-Standfähigkeit/Stabilität bzw. 50% Stabilität (in einer bestimmten Richtung) reduzieren.

    Diese Betrachtung ist falsch. Ein Lift ohne alle vier Ausleger ist insgesamt als nichttragend zu betrachten.

  • Panne(n) beim Frankfurter Opernball

    • ADMIN
    • 1. März 2007 um 06:29
    Zitat von "sensible-error"

    in dem nahezu gleichzeitig vier (!) Sender der Fünftausender-Serie von Sennheiser für jeden TV-Zuschauer hörbar gestört waren. Ruft man sich in Erinnerung, daß diese Teile (abgesehen davon, daß sie die Zuverlässigkeit an sich verkörpern) mit Pilotton arbeiten - also nähmliche Störungen nur in den Audioweg dringen, wenn auch die "Störung" über einen Pilotton exakt der gleichen Frequenz verfügt...drängt sich zwingend der Gedanke an Sabotage auf!
    Dieses wird hier in diesem Forum erstaunlich milde und zurückhaltend diskutiert...

    Das kann sein, muss aber nicht: Ein einziges EB-Team, das mit einer nicht dazupassenden Freuenz dazwischenfunkt, kann völlig ausreichen. Die müssen gar nicht auf derselben Frequenz funken, und deshalb reicht ein passender Sender auch, um mehrere andere Freqeunzen nachhaltig zu stören.

  • Panne(n) beim Frankfurter Opernball

    • ADMIN
    • 28. Februar 2007 um 21:50

    Gegen einen Ausfall eines oder mehrerer Funkmikrofone ist man letztlich nie gefeit - und sei es, dass einige Autonome da draußen mit 'nem Pritschenwagen vorfahren und mal mit ein paar hundert Watt breitbandig auf's Gebäude bretzeln.

    Das heißt, das alle wichtigen Funkverbindungen letztlich eine drahtgebundene Rückfall-Lösung brauchen. Da reden wir nicht nur von FuMics und Gitarren-Sendern, sondern auch von Intercom-Geschichten und Wireless DMX. Ausnahme vielleicht im Musical, weil's da zu viele sind und Kabel nicht auf die Bühne gehören.

    Auch eine Überlegung: Stets 'ne VHF-Anlage mitnehmen, wenn UHF "zusammenbricht", kann das andere Band immer noch funktionieren.


    Am Rande: Mist gebaut hat wohl schon jeder mal, und hinterher ist man immer klüger...

  • Woher kommt er Ruf einiger Beschallungsfirmen

    • ADMIN
    • 28. Februar 2007 um 10:37
    Zitat von "Andy006"

    Auch mal bischen was Klassisches aber R+R neee das eigentlich überhauptnicht!!!!!

    Liegt das jetzt an der SX 300 oder am Material des Gehäuses?

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
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    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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