Muss denn alles stimmen, was in den technischen Daten steht?
Beiträge von ADMIN
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Heute ab 23:00 Uhr bitte nicht mehr in's Forum
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Problem erkannt, heute nacht kommt ein Update drauf, bitte ab 23:00 Uhr nicht mehr in's Forum.
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Zitat von "Carlo Hohmann"
1. lifte fahren nie parallel. hat zur folge dass man statisch unbestimmbare systeme bekommt und man nie genau sagen kann was welcher lift trägt.
Das statisch unbestimmte System bekommt man stets mit irgendwas auf vier Liften (oder an vier Zügen), egal, wie gleichmäßig die fahren.
Statisch unbestimmt heisst, dass ein (halbwegs) starres Bauteil an
1.) An 3 oder mehr Punkten hängt, die in einer Linie liegen, oder
2.) An 4 oder mehr Punkten hängt.
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Zitat von "wora"
man kennt elektronikprobleme auch von analogen tischen.
Dort sind sie aber reichtlich harmlos, da man - abgesehen Netzteil - immer nur einen Teilausfall hat.
Selbst wenn man mitten in der Show das Mikrofon des Frontmanns von Kanl 23 auf Kanal 33 wechseln müsste, wäre dies längst nicht so auffällig, wie ein komplettes Pult neu zu booten...
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Zitat von "pm-acustics"
Aber wo wird der Amp nicht bis zum Anschlag ausgelutscht ?
Im Kleinverleih zu nahezu 100% ! (wo diese Amps wohl zum großen Teil eingesetzt werden).Alles was in den Freien Kundenrödelverleih geht muss "100%" Vollgasfest und DAU tauglich sein !
Nehmen wir mal an, ich stelle den internen Limiter auf -3dB, die Endstufe fährt also nur noch mit 50% der Leistung. Da kommen dann rund 1,5 dB weniger aus den Lautsprechern (Stichwort "Power Compression", die spielt sich hauptsächlich kurz vor der Kotzgrenze ab...), ohne direkten AB-Vergleich fällt das überhaupt niemand auf. Dafür geht die Ausfallwahrscheinlichkeit von Endstufe und Speakern um geschätzte 80% zurück.
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Zitat von "c_p_entertainment"
Könntest du uns evtl. auch mal die Checkliste zukommen lassen ?
Ich lehne solche Bitten ja nur sehr ungern ab, aber:
Die Checkliste ist aus dem Buch "Sicherheit in der Veranstaltungstechnik" (http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=58855), das möchte der Verlag eigentlich verkaufen, und auch ich als Autor habe da ein wirtschaftliches Interesse daran.
Da hier ein "langgedientes" Forumsmitglied sehr kurzfristig eine Lösung gebraucht hat, habe ich da mal eine Ausnahme gemacht. Der Regelfall kann das allerdings nicht werden.
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Zitat von "Jobsti84"
Und keine Klangunterschiede?
Hm...also ich höre zwischen LD und T-Amp nen deutlischen, besonders im Bassbereich, oder zählt das nich?Wenn man zwei Amps vergleicht, bei denen der eine früher clippt als der andere, und man in diesen Bereich geht, dann hört man Utnerschiede, völlig klar.
Wenn wir jetzt aber Amps
a) vollständig im linearen Bereich betreiben
b) wirklich exakt gleich laut einstellen
c) keine der beteiligten Amps einen Defekt hatbist Du Dir dann wirklich gaaaanz sicher, dass Du wirklich Unterschiede hörst?
(Beim Test habe ich auch immer mal wieder geglaubt, dass da doch eben ein deutlicher Unterschied war. Dann noch mal zwischen den beiden Amps hin und her, und siehe, der Unterschied war weg. Das hängt vermutlich davon ab, an welcher Stelle im Stück man in den Hörvorgang einsteigt.)
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Zitat von "-Schrecki-"
Das die Platzierung und die Wertung der einzelnen Punkte beim tools4music Test sicherlich nonsens sind, ist klar.
Warum?
Zitat von "TBF"zum Tools4music test: der der das getestet hat hat das so getestet dass das zum geplantem ergebniss führt, die testdruchführung (auhc + insbes. leistung performanc) wargeradezu lächerlich kompetent jeder im 1. semester weiss das man Amps so nicht testen KANN
Warum?
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Zitat von "Micromann"
@ Admin warum Gaffa? Wenn man es länger irgendwo drauf lässt gibt das meist so hässliche Klebespuren wenn man das Abmacht ginge nicht auch Molton oder Teppic der B1 behandelt ist? Würde ich persönlich jedenfalls bevorzugen anstatt da mit Gaffa zu arbeiten.
Auf einer metallenen Oberfläche bekommt man die Klebespuren dann schon wieder weg.
Was da nun drunter kommt, ist reichlich egal. Bei drei nicht mal handgroßen Stücken wäre mir die Baustoffklasse auch völlig egal.
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Zitat von "warwick"
Das wackelt wie ein Lämmerschwanz
Ich mail Dir mal 'ne Checkliste zu...
Zitat von "warwick"Beim Aufbau war ich nicht dabei, ich gehe davon aus, dass da nichts geprüft wurde
Da gibt's doch sicher ein Protokoll, wie hoch den Schleifenwiderstand, Erdungswiderstand und Isolationswiderstand sind, oder? :wink:
Und 1,5 mm² bei dem Querschnitt und der Länge geht nun mal nicht. Und wenn Eure 32 A-Dose so abgesichert ist, dann geht das ohne Sicherung für die Endverbraucherkreise auch nicht.
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Ich kann jetzt nur mutmaßen, was "unser Haus" ist....
Grundsätzlich gilt:
1.) Der Betreiber ist für das Verantwortlich, was in seiner Hütte passiert. Punkt.
2.) Auch dann, wenn er noch nicht in den Bereich der VStättVO fällt. Denn dann gelten entsprechende Regelungen aus der Bauordnung.
3.) Was du tun musst, hängt davon ab, in welchem Verhältnis Du zum Raum stehst. Bist Du Betreiber, dessen Beauftragter oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, dann musst Du dafür sorgen, dass das sicher wird.
Wenn der Veranstalter oder sein DJ uneinsichtig sind, dann kommt eben kein Publikum in die Halle, wenn so etwas erst während einer Veranstaltung entdeckt wird und nicht in angemessen kurzer Zeit geändert werden kann, dann wird eben die Halle geräumt (§ 38 (4) MVStättV).
4.) Im Einzelnen:
Zitat- Bars und Scanner nicht gesafed
Manchmal steht so etwas über dem DJ, so dass kein Publikum drunter stehen kann. Da kann man das auch als dessen Problem betrachten.
ZitatDa muss keine Überlastung vorliegen.
Zitat- 32A Zuleitung 20m mit 5x1,5mm²-Kabel
- Stromverteilung ohne Sucherungen und FIDa wurde eine elektrotechnische Anlage errichtet. Welche Fachkraft hat die denn geprüft?
Eine 32A-Dose muss ohnehin bereits vom Haus mit RCD (früher "FI") abgesichert sein...
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Laut Herstellerangabe wiegt die Box 18.2 kg. Da wäre es auch schon egal, wie herum die Ringöse gedreht ist. Aber um kein schlechtes Beispiel zu geben, sollte man die trotzdem noch drehen.
Biegeradius ist ok. Wenn die Box da die nächsten Jahre unbewegt hängen soll, dann ist auch Stahlseil auf Truss nicht das Problem, ggf. einfach 'nen Streifen Gaffa drunter.
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Das schreibt nun mal das Arbeitsamt so:
ZitatBei einer Tätigkeit als Fachkraft für Veranstaltungstechnik im Angestelltenverhältnis kann die tarifliche Bruttogrundvergütung beispielsweise € 2.567 im Monat betragen.
Auch sonst findet man auf diesen Seiten eine von Sachkenntnis eher unbelastete Sicht der Dinge... :roll:
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http://www.paforum.de/buecher/buecher_mvstaettv.html#siv
Fangen wir mit der schlechten Nachricht an: Die Preisgestaltung des Beuth-Verlags (zur Erinnerung: DIN-Normen und so...) ist traditionell nicht von großer Zurückhaltung geprägt. Da macht dieses Buch keine Ausnahme.
Im Bereich der Arbeitssicherheit befinden wir uns in der Phase der Deregulierung. Also nicht mehr "ich befolge stur meine Vorschriften", sondern "ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite die nötigen Maßnahmen daraus ab". Und diese Gefährdungsanalyse erfolgt bitteschön schriftlich, ebenso das Protokoll über die Prüfung der Arbeitsmittel. (Es gibt zwar eine Kleinunternehmerregelung, ich rate aber dringend davon ab, diese zu nutzen.)
Bleibt die Frage, was das alles mit der Praxis zu tun hat. Im Moment: herzlich wenig. Das geht allerdings nur solange gut, solange nichts passiert. Wenn etwas passiert, dann wird die Staatsanwaltschaft diese Aufzeichnungen zu den Beweisen nehmen wollen. Wenn da nichts da ist, haben die verantwortlichen Personen ein Problem - ein richtiges Problem.
Um aus diesem Dilemma wenigstens halbwegs herauszukommen, wurden 17 ausführliche Checklisten erstellt, mit denen schon mal die meisten Problemfälle abgedeckt werden können (Beschäftigten, BGV C1, Fremdpersonal, Hubarbeitsbühnen, Kurzprüfung, Laser, Lasten, Leitern, Prüfungen, Pyro, Rigging, Strom, Ton, Traversenlifte, Universal, Veranstaltung, VStättVO). Damit lassen sich solche Aufgaben auch deligieren.
Daneben gibt es ein Extrakt der relevanten Rechtsgrundlagen (MVStättV, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Baustellenverordnung, Arbeitszeitgesetz, BGV A3, DIN VDE 0100 711 / 722 / 718, SprengG, SprengV 1, 1. Anlage der SprengVwV, SP 25.1/4, DIN 4102, § 34 GewO, BewachVO, BGV C7 und Versammlungsgesetz), von allem unnötigen Ballast befreit und kurz erläutert. (BGV C1 nebst Erläuterungen wurde nicht aufgenommen, weil da erstens nichts zu kürzen ist und zweitens ohnehin schon alles erläutert wurde.)
Zum Schluss gibt es ein Kapitel mit ergänzenden Themen (Ablegereife von Arbeitsmittel beim Riggen, Windlasten, wiederkehrende Prüfungen bei Elektrogeräten sowie der Einsatz von Sanitätern) sowie ein ausführliches Glossar.
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Chris Strobel hat ein paar Bilder beigesteuert...
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Zitat von "F.A.Bi.A.N."
wo soll es stattfinden, in der garage etwa?
Ja
ZitatMicha:
bist du mit deinem EASERA vor ort? meinst du, einen kurzen vergleich gegen mein ARTA-system bekommen wir (zeitlich...) hin?Fraglich. EASERA nehme ich sicherheitshalber mit, aber die Zeit wird knapp werden (befürchte ich mal...)
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Zitat von "Benjamin Groß"
brauch ich da ne extra abnahme? wenn ja von wem?
brauch ich da ne ausbildung?Das wurde auch schon ein wenig diskutiert...
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=58035
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=56721 -
Zitat von "martin heuberger"
Und nicht gleich schimpfen mit den Jungs.
Das Rigg dürfte weitaus weniger gefährlich sein, als es auf den ersten Blick aussieht. Die Leinwand allerdings ist kritisch.
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Zitat von "DJ_Chaos"
Ein Oszi ist immerhin teurer.
Bei ebay lassen sich Geräte schiessen, die so günstig sind, dass man nicht mehr darüber nachdenken muss...