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Beiträge von ADMIN

  • extreme Arbeitszeiten: was kann man dagegen tun? IDEEN?

    • ADMIN
    • 17. Dezember 2006 um 23:35

    Lebensqualität ist das eine Thema, Arbeitssicherheit das andere.

    Einem Kollegen von mir ist mal beim Abbau in einer Messehalle ein Scanner abgestürzt (irgendwas in der 40kg-Klasse und von ganz oben...). Direkt darunter stand einer, der hat auf den Aufschrei aber noch richtig reagiert und ist 'nen Schritt zurück. Den Scanner konnte man gleich in den Container werfen, aber der mit den intakten Reflexen läuft heute noch rum (und der Kollege und sein Arbeitgeber laufen heute noch frei rum). Jetzt rechnen wir mal auf die Reaktionsfähigkeit noch 12 Stunden drauf.


    Ganz abgesehen davon: Nach dem Abbau fährt dann meistens einer den 7,5-Tonner heim. Was bleibt wohl von einem durchschnittlichen PKW übrig, wenn der damit frontal kollidiert?


    Wenn jemand nur Lightshow programmiert und dann mit dem Taxi in's Hotel fährt - meinetwegen, muss jeder selbst entscheiden. Aber sobald andere gefährdet werden, sollte man sich aus gutem Grunde an's ArbZG halten.

  • I don´t need THAT!!!

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2006 um 23:58
    Zitat von "Sven H"

    Stecker Stecker Schuko Kabel

    Damit hatte ich auch zwei mal mit zu tun.

    Das erste mal bei einem Workshop in einem Laientheater, wo Schauspieler und ähnliche Gestalten Kabel geschraubt hatten: Man legte mir zum Anschließen eines Lichtpultes eine Leitung, die auf einem Stecker endete. Ich geh' ran und will die umdrehen und stelle fest, dass das andere Ende schon in der Steckdose steckte. Es folgten dann ein paar sehr deutliche Worte...

    Bei anderen mal habe ich das sogar selbst geschraubt, um in einem neu übernommenen Bunker, der noch nicht angeschlossen war, aus einem Wechselrichter in die Installation einzuspeisen (wenn nur ich und eine weitere Person - die natürlich eingeweiht war - Zugang zu dem Teil haben, dann halte ich das für verantwortbar.) Der Elektriker hat auch nicht schlecht geschaut, als er für 'ne Vorab-Besichtigung da war: Er soll Strom legen, und alle Lampen brennen schon. :D

  • H07 Kabel für feste Verlegung

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2006 um 12:49
    Zitat von "Funzelpit"

    Die Begründung des Elektrikers war übrigens:
    Der Kalk aus dem Putz würde den Weichmacher im Kabel angreifen :shock:

    Dann würde der Mantel der Leitung spröde. Was bei einer festen Verlegung vermutlich nicht das primäre Problem ist...

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2006 um 12:47
    Zitat von "Markus Verza"

    Man kann Wechsel bei seiner Hausbank auch beleihen (daher der Diskontsatz)

    Wenn die Hausbank ausreichendes Vertrauen in die Zahlungsbähigkeit des Bezogenen hat...

  • Wie lang wird ein Falldämpfer?

    • ADMIN
    • 16. Dezember 2006 um 12:43

    Der Bandfalldämpfer kann so lange aufreißen, er muss nicht. Die Nähte reißen irgendwo zwischen 2 und 6 kN auf, und wenn diese Kraft unter diese Grenze sinkt, dann stoppt der Vorgang. 2kN entsprechen 200 kg.

    Die Länge kann man bestimmten als Produkt aus Länge des Bandwickels mal Anzahl der Lagen. Sicherheitsabstand nach unten braucht man aber ein wenig mehr, die Person ist ja noch dazuzurechnen, und es ist schwer vorhersehbar, in welcher Lage die unten ankommt.

  • Was tun gegen Unterschlagung

    • ADMIN
    • 14. Dezember 2006 um 13:26

    Zur Rechtslage beim Einsammeln der Ausweise verweise ich auf folgenden Thread: http://www.veranstalterforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=152

    Dass dieses Verfahren in der Disco bewährt ist, möchte ich ja gar nicht bestreiten: Um da eine halbe Stunde länger bleiben zu können, nimmt niemand das Gerenne auf sich, einen neuen Ausweis zu besorgen, und man kann die Security dann auch gezielt nach den Betreffenden suchen lassen.

    Wenn es sich beim Vermiegeschäft um eher kleinere Werte handelt, mag das auch noch funktionieren.

    Wenn wir jetzt aber über Anlagen jenseits 2000,- Euro sprechen und über Täter mit erheblicher krimineller Energie, dann bietet das keine ausreichende Sicherheit: Tätergruppe, bei denen zwei halbwegs gleich aussehen, und während der Doppelgänger mit dem Ausweis die Anlage abholt, ist der Ausweisinhaber bei der Polizei und meldet seinen Ausweis gestohlen - sicherer kann ein Alibi nicht sein.

    Alternative Vorgehensweise: Irgendein Drogi lässt seinen Ausweis da. Zivilrechtlich ist dort nichts zu holen, strafrechtlich dauert das mindestens ein halbes Jahr, oft kommen da so viele Fälle zusammen, dass sich eine Einzeltat gar nichts mehr strafverschärfend auswirkt.

    Der Unterschied zwischen Perso und Kreditkarte ist: Einen Perso hat jeder, bei den Kreditkarten schauen die Kreditkartenfirmen sehr genau darauf, wem sie so ein Teil geben. Diese "Vorfilterung" würde ich nutzen...

  • Verleih Raum Nordhessen

    • ADMIN
    • 14. Dezember 2006 um 13:04

    Die folgenden Beiträge habe ich mal nach Cash & Co verschoben.

    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22
    10319 Berlin

  • Was tun gegen Unterschlagung

    • ADMIN
    • 13. Dezember 2006 um 18:05
    Zitat von "mringhoff"

    notfalls auch Personalausweis behalten

    Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Ausweises sind nicht so hoch, als dass man damit nachhaltig abschrecken könnte.

    Was man überlegen könnte ist, sich eine Kreditkarte vom Mieter vorlegen zu lassen. Auch wenn man darauf nicht - wie die Mietwagenfirmen - eine Kaution buchen kann, so ist doch der Anteil der Personen, bei denen im Zweifelsfall noch etwas zu pfänden ist (und die solche Gaunereien nicht nötig haben) unter Kreditkarteninhabern deutlich höher als unter Personalausweisinhabern.

    Wer ehrliche Absichten hat, der findet in seinem Umfeld auch jemand mit Kreditkarte.

    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22
    10319 Berlin

  • Stromproblem in Mehrzweckhalle

    • ADMIN
    • 13. Dezember 2006 um 17:49
    Zitat von "HKL"

    Als möglicher Ausstatter lässt man tunlichst die Finger davon jemanden in Regress zu nehmen. Sorry Admin - ist aber so.
    Als Sachverständiger sieht das natürlich anders aus.

    In Regress nehmen kann ohnehin nur der Vertragspartner des Architekten, also der Bauherr...

  • Literatur gesucht: Einführung E-Technik (f.Jugendliche)

    • ADMIN
    • 13. Dezember 2006 um 12:56

    Vielleicht darf ich mal dafür Werbung machen: http://www.paforum.de/buecher/buecher_elektro.html

  • Verkehrssicherungspflicht beim Bühnenbau?

    • ADMIN
    • 13. Dezember 2006 um 00:21
    Zitat von "Eliminator"

    Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich in einer VA-Stätte aufbaue, wo ein Mitbewerber eine nicht vorschriftsgemäß geflogene(an 2 Baumarktseilwinden, mit Billigketten totgehangen) Truss hängen hat?...Wohlgemerkt: Die Truss wird von mir nicht benutzt!

    Da machen wir doch mal eine Gefährdungsanalyse:

    1.) Wenn die Truss nicht bewegt wird und totgehangen ist, spielen die Baumarktseilwinden keine Rolle - die Last hängt ja an den Ketten.

    2.) Ob die Kette billig oder teuer ist, spielt erst mal keine Rolle, entscheidend sind Mindestbruchkraft des verwendeten Stahls, Durchmesser und ggf. Gliedlänge. UND: Wir reden hier von Ketten mit geschweissten Gliedern. Alles andere wird ohnehin sofort abgebaut.

    Wenn das so hängt, dass keine Glieder gebogen werden, und Angaben über den verwendeten Stahl nicht vorliegen, dann rechnet man halt mit St37 und 1/10 der Nennbruchkraft.

    3.) Dann könnte noch die Aufhängung eine Rolle spielen (Dübel? Um Balken gelegt? ...) Dazu ist hier nichts gesagt, das klammern wir also mal aus.


    Ergibt sich also Frage Nummer eins: Ist das überhaupt gefährlich? Wenn nicht, dann Ende der Überlegung.

    Wenn es gefährlich ist oder sein könnte, dann baut man das halt ab.

    Ggf. stellt sich Frage Nummer zwei: Es ist gefährlich, ich habe es nicht abgebaut, und es passiert etwas. Bin ich in der Haftung? Das muss man differenzieren (wobei die Überlegungen eher theoretischer Art sind: Wenn dort etwas mehrere Tage hängt und man fasst es nicht an, dann ist es seeeeehhhhr unwahrscheinlich, dass es plötzlich runterkommt):

    a) Ich bin Betreiber oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik. Dann bin ich für die Sicherheit verantwortlich. Punkt.

    b) Ich bin Veranstalter oder dessen Beauftragter. Sehr unübersichtliche Situation. Prinzipiell wäre ich in der Verkehrssicherungspflicht, aber man kann einem Veranstalter nicht zumuten, die ganze technische Einrichtung einer Hütte zu prüfen. Da drehen sich die Fragen dann um

    - Welche Vereinbarungen wurden mit dem Hallenbetreiber getroffen?

    - Wurde eine Gefährdungsanalyse gemacht? Wurde stichrpobenartig die Sicherheit der Halle geprüft?

    c) Ich bin technischer Dienstleister. Ohne dass mir explizit irgendwelche Pflichten übertragen werden, bin ich allenfalls als Arbeitgeber für die Sicherheit meiner Leute zuständig. Wenn ich Zweifel an der Traverse oder deren Aufhängung habe, dann sorge ich dafür, dass meine Leute nicht drunter durchlaufen und geben einen freundlichen Hinweis an meinen Auftraggeber...

  • Rechtliches für Musikgruppen Frage ???

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2006 um 18:16
    Zitat von "DAStudio"

    Ich kann also Veranstaltungen durchführen,

    In welcher Funktion?

    (Als Betreiber oder Veranstalter muss man nicht selbst Qualifiziert sein, aber einen Qualifizierten beauftragen)

  • Wetten dass??? Nickelback

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2006 um 01:14

    Ich habe jetzt die Sendung nicht gesehen: Wurde dort tatsächlich live gesungen?

  • Stromproblem in Mehrzweckhalle

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2006 um 00:38

    Jetzt von mir auch noch ein paar Gedanken:

    1.) Architekten und Elektrofirma in Regress nehmen.

    2.) Die Fläche beträgt 180m², davon ziehen wir noch ein wenig für Szenenfläche und Nebenflächen ab, dann bleiben großzügig geschätzte 150m², also max 300 Personen. Darauf passen wir nun mal die technische Ausstattung an:

    Zitat von "--Patrick--"

    So wie es aussieht sollen nun erst einmal nur folgende Verbraucher betrieben werden können:

    -24 PAR’s (1000W)
    -4 Endstufen (6000W – 8000W)
    -Mischpult
    -Div. 19“ Gedöns (insgesamt 10 Geräte) (EQ’s, Cmp., Controller... etz.)
    -Bühnenstrom für die Künster

    Die PARs bestücken wir mal mit nur 500W, noch besser, wir verwenden gleich PAR 56 (300W), davon lieber ein paar mehr, beispielsweise 36. Das wären 10,8 kW.

    Wenn keine Koma-Pegel gefahren werden sollen, kommt man bei einer Anlage mit ordentlichem Wirkungsgrad locker mit 4 kW aus. Mit Wedges 6kW.

    Mischpult und Gedöns machen zusammen maximal 1kW.

    Für die Bühne rechnen wir jetzt mal großzügig mit zwei Schuko-Kreisen a' 16A.

    In der Summe liegen wir also bei drei 16A CEE. Ein wenig noch für Küche und Hausbeleuchtung, dann sind 63 A voll. Das geht also. Herd und Backofen wird aber auf Gas umgestellt (wenn's überhaupt noch Elektro ist, das wäre die nächste planerische Fehlleistung...)

  • Rechtliches für Musikgruppen Frage ???

    • ADMIN
    • 12. Dezember 2006 um 00:17
    Zitat von "test"

    einfach und knapp: es haftet immer der veranstlter. der muß sich um diese person kümmern.

    Genaugenommen: Der Betreiber der Versammlungsstätte, nicht der Veranstalter (wenn das unterschiedliche Personen sein sollten).

    Daneben kann auch anderen Rechtsgrundlagen als der VStättVO (beispielsweise ArbSchG / BetrSichV) dem Veranstalter die Pflicht erwachsen, für Fachkräfte zu sorgen.

    Solange der Künstler nicht der Veranstalter oder der Betreiber ist, kann ihm das Thema "Fachkräfte" erst mal egal sein.

  • Der Perfekte Frequentgang für einen Subwoofer

    • ADMIN
    • 11. Dezember 2006 um 11:07
    Zitat von "Seibel"

    Eigendlich kann jetzt das Schloss davor kommen den ich habe alle meine Fragen außer eine Beantwortet bekommen...

    Hier im Party-PA-Forum lesen und schreiben ein paar tausend Leute mit. Wäre es da gerechtfertigt, einen Beitrag zu schließen, nur weil ein einziger Teilnehmer meint, bereits alle Fragen beantwortet bekommen zu haben?

  • Leq-Monitor in Smaart

    • ADMIN
    • 10. Dezember 2006 um 15:42
    Zitat von "Wikinger"

    - Korrektur? Man kann die Software sehr einfach kalibrieren.

    Bei der Messung nach DIN 15905-5 habe ich einen vom maßgeblichen Immissionsort abweichenden Mikrofonstandort und muss - um die Abweichungen im Ergebnis auszugleichen - Korrekturwerte verwendet. Momentan noch oktavgemittelte Korrekturwerte, ab demnächst dann je einen einzigen Korrekturwert für A- und C-Bewertung.

    Das hat mit der Kalibrierung des Systems erst mal gar nichts zu tun.

    Man könnte nun, statt einen Korrekturwert zu verwenden, auch gezielt fehlkalibrieren. Da habe ich aber dann zwei Probleme:

    1) Die Größe des Korrekturwerts steht nicht im Messprotokoll (was eigentlich gefordert wäre...)

    2) Sollte es wirklich zu einem Schadensersatzprozess kommt, dann ist nur sehr schwer vorherzusehen, wie ein Richter auf die Aussage "ich habe da gezielt fehlkalibriert" reagiert.

  • Automatisches einloggen funktioniert nicht

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2006 um 17:46

    Und die Domain paforum.de statt pa-forum.de verwenden.

  • Der Perfekte Frequentgang für einen Subwoofer

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2006 um 17:43
    Zitat von "Fornax"

    [*]129dB Wirkungsgrad

    Bei diesen Abmessungen habe ich in diesem Frequenzbereich unter Garantie kein Richtverhalten, somit kann man eine ideal kugelförmige Abstrahlung annehmen.

    Kleine Übungsaufgabe: Wie hoch wäre denn der (physikalische) Wirkungsgrad, wenn die 129 dB die übliche Angabe bezogen auf 1W und 1m darstellen würde?

  • Kosten für Standsicherheitsnachweis

    • ADMIN
    • 8. Dezember 2006 um 12:27

    So um die 400,- bis 500,- Euro, um mal 'n Hausnummer zu nennen.

    Allerdings würde ich davon ausgehen, dass noch kräftig investiert werden muss (Ballast-Tanks, Winderverbände...), da kommt vermutlich ein vier- wenn nicht gar fünfstelliger Betrag zusammen...

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