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  2. JohannesP

Beiträge von JohannesP

  • Preis für sicherste Schulbühne

    • JohannesP
    • 12. Februar 2013 um 21:39

    Ich finde die Idee ebenfalls gut und würde mich gerne als Berater oder Prüfer eingingen.

    Ich selbst halte aus der gleichen Intention seit zwei Jahren kostenlose Vorträge an diversen Schulen für die jeweiligen Abschlussklassen. Darin geht es um die korrekte, sichere Planung und Umsetzung von Veranstaltungen um die Schüler dahingehend zu qualifizieren.

    Gruß Johannes

  • Wegbeleuchtung für 800m Strecke

    • JohannesP
    • 27. Januar 2013 um 21:49

    Warum sollte das nicht ok sein? Er hat eine Lichterkette - also ein Beleuchtungsgerät - gebaut und keine Verlängerungsleitung. Ob dort Spannungsfall auftritt oder nicht, ist in diesem Fall egal. Es ist ja auch kein Problem eine Glühbirne über einen Vorwiderstand anzuschließen.

    Gruß Johannes

  • LED-Stufenbeleuchtung

    • JohannesP
    • 27. Januar 2013 um 21:20

    Ich hab hier Controller (und Strips) von Padura bis 12A. Da kommst du bei warmweißen Strips mit 4.8W/m klar.

    Gruß Johannes

  • Podesttribüne 60qm. Ausführungsgenehmigung ? Nachweise ?

    • JohannesP
    • 16. Oktober 2012 um 15:12

    Hallo,

    hier ein paar Anmerkungen:


    Zitat von "lorbas"

    Hallo Forums-Kollegen !

    1. Wie beurteilt Ihr die Sache, und (leider relevanter, da am längeren Hebel) wie sehen Eure Erfahrungen mit den Bauämtern in ähnlich gelagerten Fällen aus ??? Ausführungsgenehmigung erforderlich für so ein Ding 'Ja' oder 'Nein' ?

    Du hast leider nicht ganz sorgfältig genug gelesen. In 2.1 (FlBauNRW) wird die Ausführungsgenehmigungspflicht nur ausgeschlossen, wenn die Tribüne (oder allgemein der Bau) NICHT von Besuchern betreten wird. Also bist du sehr wohl im BEreich der Ausführungsgenehmigungsplflicht. Der Beamte hat also erstmal recht.


    Zitat von "lorbas"


    Das wäre das eine Thema. Das Andere ist der sogenannte 'Standsicherheitsnachweiß'. Selbst wenn man für eine solche Konstruktion keine Ausführungsgenehmigung benötigt, geistert da noch besagter Standsicherheitsnachweiß durch die Veranstaltungsbranche. Das laut BGV C 1 § 4 die Standfähigkeit und Tragfähigkeit von Aufbauten gegenben sein muß wissen und verstehen wir ja alle. Eine Statik für unsere Outdoor-Bühnen unter 5m Höhe haben wir warscheinlich auch alle mal vom Statiker unseres Vertrauens anfertigen lassen, denn man will ja auf der sicheren Seite sein. Aber folgende Fragen stellen sich mir:

    2. Wo bitte genau ist Form/Ausführung/Inhalt und vor allem Notwendigkeit eines solchen 'Standsicherheitsnachweises' eigentlich definiert ? Meines Wissens nach steht besagtes Wort weder irgentwo in der SBauVO Teil 1 noch in den FlBau noch habe ich jemals etwas davon in irgentwelchen BGVs gesehen. Hab ich's überlesen/vergessen, oder steht es versteckt in irgentwelchen Durchführungsanweisungen oder DIN-Normen, oder gibt es diesen Begriff 'offiziell' etwa gar nicht ??? Ich bitte um aufklärung...

    Ja, um das Thema drehte sich auch meine Meister-Arbeit ;) Ich habe um genau diesen Sachverhalt zu klären mit vielen "Fachmenschen" gesprochen. Anschließend mit dem Verband der deutschen Ingenieure und zu guter letzte mit dem Ministerium für Bau NRW um eine definitive Aussage zu erhalten.
    Kurz und gut: Der "Standsicherheitsnachweis" ist formal einrstmal eine Urkunde, die eine statische Berechnung nach der Prüfung durch einen Prüfingenieur erhält. Die Forderung der Standsicherheit (z. B. nach BGV oder DIN-Schriften) heißt nicht automatisch, dass ein solcher Standsicherheitsnachweis erbracht werden muss. Es muss nur eine statische Berechnung geben, die die Standsicherheit (und Nutzungstauglichkeit) nachweist.

    Zitat von "lorbas"

    3. Ähnlich wie oben bei der Ausführungsgenehmigung: wie beurteilt Ihr und die Euch bekannten Bauämter die Notwendigkeit für einen 'Standsicherheitsnachweiß' für die von mir geplante Konstruktion ?

    Ich frage mich: Wo beginnt die (vorgeschriebene ?) Notwendigkeit zum Nachweiß der Standsicherheit ? Bei einem Drumriser von 2x2m und 40cm Höhe ? Bei einem Catwalk von 2m Breite und 15m Länge und 1m Höhe ? Bei 4x4m Szenenfläche und 60cm Höhe ? Klärt mich auf, falls Ihr mehr Überblick habt als ich...

    Danke + Gruß,

    Ralf


    Ich finde die Forderung eines statischen Nachweises (vgl. nicht Standsicherheitsnachweis) für sehr Sinnvoll. Bei deiner Anwendung würde das z. B. nach der DIN 4112 (oder heute DIN EN13782) passieren. Dort wird z. B. auch der Untegrund betarchtet. Was macht deine Konstukrion z. B. wenn ein Fuß im feuchten Boden einsackt? Ich kenne einen Kollegen, dem mal eine große Nivtecfläche mit Personen drauf versackt ist...

    Die Notwendigkeit ist klar definiert im Bauordnungsrecht, also z. B. FlBauNRW:

    Drumriser 2x2m: Keine Ausführungsgenehemighungspflicht, weil nur von eingewiesenem/mitwirkendem Personal betreten, keine statischer Nachweis, da Anwendungsfall innerhalb der Anwendungsbedingungen des Herstellers.

    Catwalk: Ausfürhungsgenehmigungspflicht: Dito, weil unter 100m² und unter 1,5 m Höhe der Szenenfläche, sowie keine Besucher. Statischer Nachweis: Wenn drinnen, dann nicht, wenn draußen und zusätzliche Lasten auftreten, die der Hersteller in seinen Systemstatiken nicht berücksichtigt, z. B. Wind (Abheben, Windlast an Banner/Molton), Schnee, usw.

    4x4m Szenenfläche: Dito

    Gruß,
    Johannes

  • Wer kennt wirklich kleine Gabellifte?

    • JohannesP
    • 27. Mai 2012 um 21:55

    Hi Sebastian,

    VMB TL-A220. Wenn du das nächste mal bei uns im Lager bist, zeig ich sie dir ;)

    Passt aufrecht in nen Sprinter oder Kofferanhänger.

    Gruß Johannes

  • VDE 702 an Kaltgerätekabeln

    • JohannesP
    • 27. Mai 2012 um 21:48

    Zustimmung: Auch bei uns wird geprüft. Wenn Aussortierung, dann wegen RSl zu hoch.

    Gruß Johannes

  • DIY: "Regendach" für T4-Dimmerbar zulässig/zulassbar?

    • JohannesP
    • 27. Mai 2012 um 21:45

    Zu deiner Frage ob eine "Zertifizierung" notwendig ist:

    Es gibt nicht das "IP-Zertifikat". Die (IP-)Schutzarten sind ein Begriff aus den Regeln der Technik, also aus einer Norm (Din EN 60529, vorher Din 0470). Eine Normschrift ist allgemein dazu da, Eigenschaften klar zu definieren. Gibt ein Hersteller für sein Produkt eine Norm an, so kann jeder sicher sein, dass alle Eigenschaften der Norm erfüllt werden. Ein Gerät mit IP65 ist also eindeutig gegen Strahlwasser geschützt und staubdicht. Ein Einsatz im Freien wäre mit dem Gerät also genauso möglich, wie Innen. Der Nutzer muss durch die Umwelteinflüsse demnach keine Einbußen erwarten. Schutzarten werden also nicht in einer Prüfung vergeben oder verliehen. Sie sind eine Konstruktionsgrundlage.

    Wenn man eine Mehrfachsteckdose (IP20) für seinen Elektrogrill auf der Terasse verwendet, macht man sich jedoch nicht strafbar. Wenn es regnet, muss man diesen halt ausser Betrieb nehmen. Schließlich sagt der Hersteller, dass kein Schutz gegen Wasser besteht.

    Ich hoffe, das bringt etwas Klarheit.

    Gruß Johannes

  • GAE "Männer PA" einrichten.

    • JohannesP
    • 26. Januar 2012 um 17:37

    In 333 Tagen ist Weihnachten ;)

    Hab da noch ein Amprack, was mal genau das Setup angetrieben hat.

    QSC PL2.0HV für Tops
    QSC PL4.0 für Bässe
    Wahlweise mit oder ohne Controller Sabine NAV3600
    Mit Case und Patchfeld.

    Gruß,
    Johannes

  • Durchfahrtshöhe Feuerwehr

    • JohannesP
    • 24. Januar 2012 um 18:48

    Nein. Wenn du einen Bogen über eine Tür baust, ist das eine Konstruktion innerhalb eines Gebäudes, also innerhalb einer baulichen Anlage. Wie die ARGE Bau erst kürzlich fest gestellt hat, gibt es keine Fliegenden Bauten innerhalb baulicher Anlagen. Auf deutsch: In Gebäuden gilt das nicht. Macht ja auch Sinn, weil da gibt es normalerweise keine Einwirkungen z. B. aus Wind.

    Wenn du dein Kabel über einen Fluchtweg legst, kannst du das also innerhalb eines Gebäudes mit einem Trussbogen machen. Du müsstest nur das Kabel in einer Kabelwanne führen, damit es bei einem Brand nicht auf die Personen darunter abtropfen kann. Dafür gibt es z. B. Kabelwannen aus verzinktem Blech.

    Gruß Johannes

  • Durchfahrtshöhe Feuerwehr

    • JohannesP
    • 23. Januar 2012 um 22:33
    Zitat von "leopold hollerith"


    Oder ist gemeint sobald sich Besucher darunter aufhalten, was z.b. auf einer Bühne nicht der Fall wäre.

    Genau so ist das gemeint. Ausführungsgenehmigungspflichtig wird die Konstruktion, sobald sich darin oder darunter Besucher aufhalten. Das hat den Hintergrund, dass der Gesetzgeber die Personengruppe "Besucher" besonders schützen möchte. Das ist auch durchaus sinnvoll. Durch diese Maßnahme wird das Bauordnungsamt als Kontrollorgan hinzugezogen.

    Ich kann nur empfehlen, das Gespräch mit einem Mitarbeiter deines zuständigen Bauordnungsamtes zu suchen. Der wird dir schon sagen, was er alles für eine Genehmigung haben möchte.

    Gruß Johannes

  • Durchfahrtshöhe Feuerwehr

    • JohannesP
    • 21. Januar 2012 um 19:19
    Zitat von "falcocgn"

    Denkt bitte daran, dass ab 5m einen fliegenden Bau konstruiert. Je nach Laune des Bauamtes habt ihr dann ein neues Problem...

    Ein Fliegender Bau ist es immer. Auch bei 4,5 m Höhe. Unter 5 m unterliegt dieser nur nicht der Ausführungsgenehmigungspflicht. Wenn wir vorerst soweit denken, heißt das jedoch nicht, dass eine solche Konstruktion keinen Nachweis der Standsicherheit benötigt (inkl. Windlasten, Ballastierung gegen Kippen/Gleiten, usw.). Sowas kann man (bei entsprechender Qualifikation) selbst rechnen oder aber man fragt Thomas Brandt (Ingenieurbüro Brandt) oder auch Herrn Lück (Expo-Engineering).

    Jetzt gehe ich aber weiter und sehe die FlBau NRW mit §2.1. Der Absatz schließt die Genehmigungsfreiheit leider aus, sobald die Sache von Besuchern betreten wird. Das ist bei einem Torbogen über einem Fluchtweg leider unabstreitbar. Also doch Ausführungsgenehmigung beim Bauamt beantragen. Ich würde jedoch immer ein kurzes Gespräch vorschlagen. Bei Torbögen ist den Mitarbeitern der Bauaufsicht ein gerechneter Nachweis meistens genug.

    Gruß,
    Johannes

  • Gelenkcoupler TV Zapfen

    • JohannesP
    • 3. November 2011 um 13:03

    Ja, aber dass du die Schraube nicht bis ans Maximum anziehen darfst, weil dann irgendwann die Belastungsgrenze allein durch die Vorspannkraft erreicht wird, ist dir klar?

    Weiterhin wird bei dem Gelenk nichts mitgeliefert, wenn ich das richtig sehe.

    Um nochmal auf deine abgestürzte Truss zurückzukommen: So wie sich das anhört, wurde schlicht und einfach vergessen, die Belastungen aus den Windlasten zu berücksichtigen. 5 m Truss mit LAmpen dran Outdoor erfährt auch eine nicht zu vergessene Windlast. Wenn dann nur mit je einer Halbschelle pro Seite und M10 das ganze aufgegangen wurde, ist das Versagen des Bolzens vorprogrammiert.

    Gruß Johannes

  • Gelenkcoupler TV Zapfen

    • JohannesP
    • 2. November 2011 um 20:37
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Fallweise würde ich so was sogar als unsicherer einstufen. Die Schraube kann mit der höheren Zugfestigkeit zwar formal eine grössere Last tragen, hat aber auch einen erheblich schmaleren Bereich zwischen Streckgrenze und Bruchlast, d.h. die unbedingt auszuschliessende Gefahr eines plötzlichen Versagens ist hier fallweise grösser.

    Aber auch nur Fallweise. Das wird nämlich nur relevant, wenn du in den Bereich der Streckgrenze (hier eigentlich 0,2%-Dehngrenze) aufhältst. Tun wir aber nicht, also kann man zunächst auf alle Fälle sagen: Höhere Festigkeit resultiert in diesem Fall zu höherer Sicherheit.

    10.9 M12 kann 900 N/mm², sind also 76 kN im elastischen Bereich (und 84,3 kN Bruchlast)
    12.9 M12 kann 1080 N/mm², sind also 91 kN im elastischen Bereich (und 101 kN Bruchlast)

    Kracky: Du liegst richtig; vergleich das mal mit dem Ergebnis der Rechnung. Eine M12 mit 10.9 wäre also der 8.8 vorzuziehen und erhöht den Sicherheitsfaktor.

    Zu deiner Frage: Wenn du ein Zelt mit der beschriebenen Konstruktion aus Tentklemme und Gelenk mit Zapfenaufnahme und Scheinwerfer bestückst, kann es ruhig schwanken. Bei dem durchgerechneten Fall mit der losen Tentklemme resultiert die betrachtete Kraft aus dem abrupten Abremsen der Masse (Trägheit). Das geschah mit 50 m/s² also gut 5-facher Erdbeschleunigung (5 g). Das ist schon recht heftig. Solange die Klemme aber fest ist, macht sie einfach die Bewegungen des Zeltes mit. Die 5 g werden da jedoch nicht erreicht, da Beschleunigungs- und Verzögerungswege viel länger sind. Man könnte sagen, es läuft etwas sanfter ab. Du bekommst also nicht mehr zusätzlich Kraft rein, als bei der Beispielrechnung.

    Wenn du es richtig machen willst, darf die Schraube mit nicht mehr als 10% der Bruchlast belastet werden (10-fache Sicherheit).
    Aus der ersten Rechnung, diesmal jedoch mit dem korrekt benutzten Gelenk:

    41 mm * 150 N = 6,15 Nm (Moment aus dem Hebelarm des Gelenkes und der Nutzlast)
    6,15 Nm / 15 mm = 410 N (Normalkraft aus der Nutzlast in der Schraube)

    Auswahl der Schraube für M12:
    Damit es ordentlich hält und sich auch nicht dejustiert wählen wir die Vorspannkraft zu 5 kN (sind bei gewöhnlicher Reibung und M12 Regelgewinde ca. 15 Nm Anziehmoment). Dann haben wir eine Gesamtkraft von 5,41 kN. Mindestbruchlast muss also bei 54,1 kN liegen.
    M12 8.8 Bruchlast 67,4 kN, passt also.

    Auswahl der Schraube für M10:
    Geforderte Vorspannkraft wieder 5 kN (sind bei gewöhnlicher Reibung und M10 Regelgewinde ca. 10 Nm Anziehmoment). Dann haben wir wieder eine Gesamtkraft von 5,41 kN. Mindestbruchlast muss also bei 54,1 kN liegen.
    M10 8.8 Bruchlast 46,4 kN, passt also nicht.
    M10 10.9 Bruchlast 58 kN, passt und kann gewählt werden.

    Dann noch eine Zahnscheibe drunter um die Schraubverbindung zu sichern und das ganz ist ok.

  • Gelenkcoupler TV Zapfen

    • JohannesP
    • 2. November 2011 um 10:46

    Ah, so war das gemeint.


    Fälle wie z. B. Rigger fällt in die Truss, oder andere außergewöhnlichen Einwirungen müssen natürlich dezidiert betrachtet werden. Wenn es allerdings um dynamische Anteile, wie z. B. Bremsen und Anfahren von Kettenzügen geht, dann liegt man mit einem Aufschlag von 20% nicht falsch.

    Wie du in der ersten Rechnung sehen konntest, spielt das korrekte Anzugsmoment eine große Rolle. Weiterhin kann ein Material nunmal immer nur eine gewisse Anzahl von Lastwechseln (belastet-unbelastet) überstehen, bevor es versagt. Sowas wird in Schwingversuchen ermittelt (Wöhler). Eine Stahlprobe kann z. B. 22.000 Lastwechsel von +-250 N ertragen, bis sie bricht, bei 180 N sind es schon 109.000 Lastspiele und bei 160 N sind es 10 Mio. Lastspiele (Quelle Lasttabelle Wöhlerversuch Wikipedia). Dein Ermüdungsbruch ist also ein typisches Beispiel.

    Daher haben auch Kettenzüge/Kräne in der Industrie, wo es täglich bis zu mehrere hundert Lastspiele bis auf Maximallast geben kann eine Nutzungsdauer, nach der sie nichtmehr verwendet werden dürfen, abhängig von der Intensität der Nutzung.

    Was ist denn dort genau runtergefallen?

    Gruß Johannes

  • Gelenkcoupler TV Zapfen

    • JohannesP
    • 2. November 2011 um 00:07

    Ja, 8.8. Das ist die Festigkeit der Schraube auf dem Foto. Da die Aufnahme sehr groß ist, kann man das recht gut erkennen.

    Die Frage der Dynamik ist sehr berechtigt.
    Ob das ganze noch als "vorwiegend ruhend" betrachtet werden kann, ist natürlich zur Diskussion zu stellen. Die Formulierung mit der "Sicherheit gegen Dynamik" ist mir gerade etwas unverständlich.

    Wie man ja erkennen kann, ist in der Rechnung keine dynamische Betrachtung enthalten. Ich denke, dass bei der gezeigten Anwendung (Scheinwerfer an Tent-Klemme im Zelt, benutzt wie vorgesehen) der dynamische Anteil vernachlässigt werden kann, da er verschwindend gering ist; besonders, wenn die Tentklemme vernünftig festgeschraubt ist. Dazu eine kleine überschlägige Rechnung um das abzuschätzen: Der schlimmste Fall wäre eine lockere Tentklemme. Diese würde Spiel in der Nut des Zeltprofils zulassen. Die gesamte Konstruktion könnte auf- und abschwingen.

    Annahme: 5 mm Spiel in der Nut. In der Realität vermutlich eher weniger, die Klemmen passen ja doch recht gut rein.

    Mit dem kurzen Hebel des Gelenks (41 mm) wird es noch weniger, aber lassen wir es mal bei den 5 mm Auf- und Abbewegung.

    Wenn sich das Ganze bewegt, muss die Konstruktion Kräfte aufnehmen um die Bewegungen abzubremsen bzw. zu beschleunigen. Am einfachsten vorzustellen, ist der Fall, wenn die Lampe gerade hochwippt. Aufgrund des Spiels kann sie nun 0,5 cm frei herabfallen. Dabei wird sie durch die Erdbeschleunigung nach und nach schneller. Das dauert t=sqrt(s/0,5*g)=0,032 Sekunden. Die Lampe kommt dann mit einer Geschwindigkeit von g * t = 0,32 m/s am Ende an. Danach wird der Fall gebremst und das braucht Kraft. Diese wird von der Konstruktion aufgenommen und erzeugt eine Biegung. Das ist die Bremsstrecke.
    Diese sei mal angenommen mit s = 1 mm. (Zur vereinfachung sei auch die Bremsbeschleunigung durch die Biegung in der Konstruktion konstant) Auf 1 mm wird nun also bis auf v=0 herabgebremst. Die Bremsbeschleunigung beträgt somit a= -50 m/s^2.

    Die daraus resultierende Kraft ist F=m * a = 15 kg * 50 m/s^s = 750 N.

    Ergebnis: Im Verhältnis zur Gesamtbelastung der Schraube (34,5 kN) beträgt der Anteil aus der betrachteten Dynamik nur ca. 2%. Bei einer (wie hier aufgeführten) eher überschlagsmäßigen Betrachtung also durchaus vernachlässigbar. Da wird es vermutlich interessanter zu prüfen, in wie weit der Schraubenkopf nicht exakt mittig belastet wird...

    Zum Abschätzen reicht also ein kurzes durchrechnen. Was man daraus dann auch sieht: auch hier wäre ein Feststellen des Gelenkes nicht machbar. Am langen Hebel wäre die in der Schraube resultiernede Kraft immens.

    Gruß Johannes

  • Gelenkcoupler TV Zapfen

    • JohannesP
    • 1. November 2011 um 14:28

    Vielen dank für den Hinweis, wie konnte mir dieser Tippfeler nur unterlaufen...

    Also, nehmen wir mal an, du könntest das Gelenkigkeit fest anziehen:

    Belastet wird die M12-Schraube durch den Hebel aus Gelenk und Scheinwerfer, laut deiner Aussage mit einer Länge von 0,45 m. Somit erhältst du ein Moment aus den ca. 15 kg Nutzlast von 0,45 m x 150 N = 67,5 Nm. Dieses erzeugt in dem Bolzen durch das Kippen über die Kante des Gelenkfußes eine Normalkraft, keine Querkraft. Der wirkende Hebel beträgt hier 15 mm, da der Flachstahl dort 30 mm breit ist und sich die Bohrung für die Schraube genau mittig befindet. Normalkraft durch die Nutzlast also 67,5 Nm : 15 mm = 4,5 kN in der M12-Schraube. Durch den wirksamen Spannungsquerschnitt einer M12-Schraube von 84,3 mm2 ergibt sich eine Spannung von 53 N/mm2. Dann wird die Schraube noch im ungünstigsten Fall ordentlich festgezogen. Angenommene Vorspannkraft: 30 kN, das entspricht ca. einem Anzugmoment von 80 Nm. Als Vergleichsspannung erhalten wir also 53 N/mm2 + 30 kN : 84,3 mm2 = 409 N/mm.

    Die Schraube kann 640 N/mm2 ohne Verformung und reißt bei 800 N/mm2 ab. Also deutlich drunter.

    Ergebnis: die Aussage, es hält, ist auch unter ungünstigsten Bedingungen (hohe Vorspannkraft, Scheinwerferbügel horizontal festgestellt, somit längster wirksamer Hebel) korrekt.
    Ziehst du das Gelenk nicht an, verkleinert sich der Hebel auf 41 mm (halbe Gelenklänge). Dann beträgt die Spannung durch die Nutzlast nurnoch 5 N/mm2. Hält also auch.

    Dann noch was zur Praxis: du wirst es nicht schaffen, das angegebene Gelenk so festzustehen, dass es 67,5 Nm überträgt. Die beiden Schrauben müssten so festgezogen werden, dass die Streckgrenze sicher überschritten wird. So ein Gelenk sollte man ruhig etwas schmieren, dann wird es ganz unmöglich.

    Gruß Johannes

  • Soundcheck-Titel von Abraham Laboriel

    • JohannesP
    • 26. Oktober 2011 um 22:04

    Wie ich schon sagte, Shazam (und auch vergleichbare Programme) kennt das nicht. Bevor ich das veröffentliche: kann oder muss ich das irgendwie kürzen um keine Urheberrechte zu verletzen?

    Gruß Johannes

  • Gelenkcoupler TV Zapfen

    • JohannesP
    • 23. Oktober 2011 um 11:50

    Wie schwer ist denn deine Box?

    Gruß Johannes

  • Soundcheck-Titel von Abraham Laboriel

    • JohannesP
    • 22. Oktober 2011 um 15:04

    Hallo,

    Der Vorschlag von Rolf Gille kommt dem Lied-Thema sehr nahe. Ich tippe jedoch auf ein Produktionsdatum um 1994. Es klingt einfach etwas moderner produziert. Den Track habe ich übrigens als mp3 vorliegen, jedoch leider ohne jeden Tag.

    Gruß Johannes

  • Soundcheck-Titel von Abraham Laboriel

    • JohannesP
    • 19. Oktober 2011 um 22:59

    Danke für den Tipp, ich hätte natürlich dazuschreiben sollen, was ich schon alles versucht habe:

    - Alle Laboriel Amazon-Alben durchgehört,
    - Alle YouTube-Videos durchgehört,
    - Identifikationssoftware wie Shazam oder Soundhound an mehreren Titelstellen getestet
    - Nahezu Alle Websites auf denen Laboriel mit Soudbeispielen auftaucht durchsucht
    - Anrufe bei mir bekannten Audio-Zeitschrift-Verlagen um evtl. das Heft zu finden (Stereoplay und Audio, leider keine Archive, kennt wer noch mehr Zeitschriften?)
    - Google-Recherche nach Test-CDs, Laboriel und Heft-CDs,
    - Gleichlautende Recherchen in Audio-/HiFi-Foren

    Koinania werde ich jetzt mal suchen, leider ist der gute Mann eine Art Wanderpokal...

    Gruß Johannes

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

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  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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