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  2. JohannesP

Beiträge von JohannesP

  • Soundcheck-Titel von Abraham Laboriel

    • JohannesP
    • 19. Oktober 2011 um 15:01

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    Ich würde gerne auf eure kollektive Intelligenz zugreifen, da es die meinige nicht zu lösen vermag:

    Ich suche nach dem Titel eines Songs der gerne mal zu Demozwecken (PA-Vorführungen) oder zum ersten Checken der PA-Systeme verwendet wird.

    Interpret ist (vermutlich) Abraham Laboriel, ein sehr guter E-Basser.
    Der Titel beginnt mit einem geslappten Bass-Solo. Später setzen Drums und Keys ein. Nach einer Minute ca. ist die Stimme eines farbigen zu hören (vermutlich Herr Laboriel selbst) mit den Worten: "This is Abraham Laboriel and I am truely very happy to share..."

    Das ganze war mal auf einer Heft-CD irgendeiner Audio-Fachzeitschrift des Jahrgangs 5/99.

    Ich habe eine Kopie dieser CD hier, möchte den Titel jedoch gerne in seiner Ursprunsgsform, also das ursprünglich veröffentlichte Album, oder ähnliches, kaufen. Dafür suche ich korrekten Titel und Interpret.

    Wer hat eine Idee?

    Schonmal besten Dank,
    Johannes

  • Meister/in für Veranstaltungstechnik FR Beleuchtung

    • JohannesP
    • 12. April 2011 um 11:24

    Hallo,

    gesucht werden geprüfte Meister/innen für Veranstaltungstechnik mit der Fachrichtung Beleuchtung ab Juni 2011.
    Es geht um freie Mitarbeit bei unterschiedlichsten Produktionen. Diese reichen vom klassischen Openair über Theater/Musicalproduktion bis zu Tagungen.

    Der Wohnort sollte in gewisser lokaler Nähe zum Firmensitz (33397 Rietberg, Kreis Gütersloh) liegen.

    Vorraussetzungen sind:

    - Kommunikative Fähigkeiten (zu Künstlern, Darstellern, Technikern, Kollegen)
    - selbstbewusstes Auftreten und Handeln
    - Mobilität (z. B. eigener PKW)

    Eine kurze Vorstellung mit Kontaktdaten, Zeitraum und Ort der Meisterprüfung bitte per Mail an info@pradler-veranstaltungstechnik.de

  • DMX-Steuerung mit Trigger-Eingängen

    • JohannesP
    • 29. März 2011 um 12:45

    Und noch eine kleine Ergänzung:

    Ja, ein µC war von mir auch bereits angedacht. Auch die Idee mit der Midi-Variante schwebte mir vor. Da ich aber bereits vermutete, dass es evtl. Probleme bei der Zuverlässigkeit geben würde, hatte ich meine Frage nach erprobten Systemen gestellt. Bei so einer Messe zählt einfach 100% Zuverlässigkeit.

    Gibt es denn Erfahrungen mit den µC-Lösungen?

    Gruß,
    Johannes

  • DMX-Steuerung mit Trigger-Eingängen

    • JohannesP
    • 29. März 2011 um 12:41

    Hallo,

    danke für die ganzen Vorschläge!

    Es wird mit einer modularen DMX-Steuerung von Preussen automation gelöst. Die haben eine Steuerung in der man wie in einem Lichtpult beliebige DMX-Gerschichten programmieren kann. Darüberhinaus ist die Steuerung aber beliebieg, wie eine Industrie-Bus-SPS-Steuerung mit Ein-/Ausgangs-Karten bzw. Schnittstellenkarten erweiterbar. Also Steuerung, ein paar Eingangsmodule dran und fertig ist der Spass.

    Da wir hier sehr viele Geräte von Preussen automation im Bereich Stagedimmern im Lager haben, liegt die Lösung am nächsten. Aber wie das manchmal so ist: man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht ;)

    Und nein, es ist keine Disco-Festinstallation, sondern eine temporäre Messe. Wer später also mal ähnliches haben will, das kann man jetzt bei uns mieten ;)

    Gruß,
    Johannes

  • DMX-Steuerung mit Trigger-Eingängen

    • JohannesP
    • 24. März 2011 um 11:48

    Hallo,

    ich suche nach einer Lösung für eine Lichtsteuerung (DMX) die mir mind. 5 Trigger-Eingänge bietet.

    In einem Raum soll es 5 Taster geben. Jeder Taster bietet dem Benutzer die Möglichkeit eine zuvor programmierte Szene aufzurufen. Durch nochmaliges drücken des Tasters soll dann wieder die ursprüngliche Szene aufgerufen werden.

    Ich stelle mir entweder eine Hardwarelösung vor, die über entsprechende Eingänge verfügt, oder eine Software, an der man eine entsprechende Eingangskarte (z. B. über USB oder Seriell) anschließen kann.

    Kenn jemand ein entsprechendes Produkt?

    Gruß,
    Johannes

  • Versammlungsstättenverordnung/Meister Veranstaltungstechnik

    • JohannesP
    • 17. November 2010 um 20:43
    Zitat von "floyd"


    Im nächsten Jahr werden wir die Bühne nicht mehr für den Publikumsverkehr freigeben!

    Was haltet ihr so von der Deko,etc?


    Das ist ein guter Plan, ansonsten fällt der Bühnenbereich nämlich mit in den Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung. Das hieße z. b. auch, dass an die Bühnenvorderseite ein Geländer müsste. Das ist ja nunmal nicht im Sinne des Ganzen.

    Was meinst du mit "von der Deko halten"? Ob wir sie schön finden? Oder ob das "ok" ist? Das kann man so einfach nicht sagen. Du müsstest erstmal verraten, in welchem Bundesland das alles stattfinden soll. Dann müsste man sich die Baugenehmigung der Versammlungsstätte ansehen. Es kann durchaus sein, dass es darin besondere Auflagen aufgrund der fehlenden Feuerlöschanlage gibt, die beachtet werden müssen.

    Du solltest dir evtl. einen Meister suchen, der euch berät.

    Gruß,
    Johannes

  • Versammlungsstättenverordnung/Meister Veranstaltungstechnik

    • JohannesP
    • 16. November 2010 um 18:06
    Zitat von "Tobias Zw."


    Das hängt ein bißchen von dem Gebäude, der Größe der Szenenfläche und der Gefährlichkeit der Vorführungen und Aufbauten ab, aber grundsätzlich erst Mal: Ja. (siehe §40 MVStättVO).


    Hi,

    also wenn ich die MVStättVO lese (§40, Abs. 4) ist nur eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung notwendig. Es sind ja nur 800 Besucher und eine Großbühne wird ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verwendet.

    Der Meister könnte aber anhand eurer szenischen Darstellungen und Vorgänge erforderlich werden. Dazu kannst du dir mal die BGI 810-0 ansehen. Da gibt es ein Schaubild um die erforderliche Qualifikation zu prüfen.

    Kurzfristig brauchst du allerdings so oder so eine Bühnenfachkraft die die Szenenfläche freigibt (nach BGV C1) Wenn ihr sonst aber nix spannendes macht, kann es durchaus sein, dass ihr den Meister nicht dauerhaft benötigt, sondern eben nur zur Freigabe der Bühne. Wie gesagt: BGI 810-0.


    Gruß,
    Johannes

  • Wieviele Auszubildende?

    • JohannesP
    • 20. Mai 2010 um 19:44

    Nagut, dann schlüsseln wir das mal weiter auf.

    In Gesetzen werden in erster Linie Schutzziele beschrieben.
    Um das zu konkretisieren werden meistens Verordnungen erlassen. Wenn dass dann immernoch nicht reicht, wird das anhand von Schriften wie z. B. Regeln der Technik, Normen, Durchführungsanweisungen usw.

    So kann man dann in der "Empfehlung über die Eignung der
    Ausbildungsstätten“ vom 28./29. März 1972 (Bundesarbeitsblatt 5/1972) in Abschnitt 2.5 (S. 3 ff.) lesen:

    “Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte (...) gilt in der Regel
    eine bis zwei Fachkräfte = 1 Auszubildender
    drei bis fünf Fachkräfte = 2 Auszubildende
    sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende
    je weitere drei Fachkräfte = 1 weiterer Auszubildender

    Als Fachkraft gelten der Ausbildende, der bestellte Ausbilder oder wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll. (...)"

    In solchen Durchführungsanweisungen wird also ein konkreter Weg aufgezeigt, wie man gesetzeskonform handeln kann. Wenn du dich daran hältst, handelst du also auf jeden Fall im sinne des Gesetzes. Es hat also eine Art Gesetzescharakter.

    Wie eine Norm ist diese Durchführungsanweisung jeodch kein echtes Gesetz. Wenn du das Schutzziel auf eine andere Art und Weise erreichst ist das auch in Ordnung.

    Das Schutzziel ist im Fall des §27 den Ausbildungserfolg nicht aufgrund von zu vielen Auszubildenden zu gefährden.

    Nach §32 BBiG Absatz 2 ist die zuständige Stelle (das ist die zuständige IHK oder HWK) mit Überwachung der Eignung der Ausbildungsstätte betraut. Wenn du also einem der Aussendienstmitarbeiter (Betreuer) der zuständigen Stelle beweisen kannst, dass du in deinem Betrieb eine ebenso qualitative Ausbildung bieten kannst trotz einem höheren Azubi-Fachkraft-Verhältnis, dann könnte dieser das genehmigen. Du hättest das Schutzziel ja erreicht.

    Gruß, Johannes

    PS: Das rechtliche dürfte ja mittlerweile geklärt sein. Meine persönliche Meinung ist jedoch, dass man sich an die Angaben in unserer Branche durchaus halten sollte. Lies dir mal den Ausbildungsrahmenplan der Fachkraft durch. Wenn du einem Azubi eine wirklich gute und umfassende Ausbildung mit allen vorgeschriebenen Inhalten (die ja auch teilweise an anderen Stellen vermittelt werden können) bieten möchtest (wozu der Azubi ja auch das Recht hat!), dann sollte man sich nicht zuviele Azubis anschaffen. Irgendwann schafft man es nicht mehr allen gerecht zu werden.

  • Live-Tontechniker Raum Gütersloh, Bielefeld, Paderborn

    • JohannesP
    • 19. Mai 2010 um 17:36

    Hallo Kollegen,

    gesucht wird eine Tontechniker für verschiedene Live-Produktionen, evtl. auch als fester Techniker für eine von uns betreute Top40-Band auf diversen Veranstaltungen.

    Es geht jedoch in erster Linie um Event-Produktionen für Unternehmenskunden und Kulturveranstaltungen. Letzten Endes macht es die Mischung.
    Heavy Metal oder andere Harte Sachen sind jedoch nicht dabei.

    Wichtig ist immer der Qualitätsanspruch, es sind also auch durchaus mal akustische Nummern dabei, wo es auch auf "sauberes" arbeiten ankommt.

    Vertrautheit mit Digitalkonsolen (01V96, LS9, M7CL, schön wäre auch A&H T112) ist Vorraussetzung.
    Wichtig ist weiterhin eine souveräne Art und Kommunikationsfähigkeit.

    Gerne Freiberufler, oder Anstellung auf Stundenbasis, je nach Umfang auch evtl. als halbe Stelle.

    Firmenstandort ist 33397 Rietberg.

    Wer sich da wiederfindet schreibt eine Mail an:
    j.pradler@pradler-vt.de

    Mit kurzer Angabe von Eckdaten, grober Lebenslauf, wichtiger: bisherige Arbeitgeber/Kunden.

    Gruß,
    Johannes Pradler

  • Wieviele Auszubildende?

    • JohannesP
    • 19. Mai 2010 um 16:34

    Die dort zuständige Stelle hat Recht.

    Im Berufsbildungsgesetz wird gefordert, dass das Verhältnis zwischen Auszubildenden und Fachkräften angemessen sein soll. Als konkrete Grundlage wird dort festgelegt, dass in Betrieben mit 1-2 Fachkräften 1 Azubi, in Betrieben mit 3-5 Fachkräften nicht mehr als 2 Azubis und in Betrieben mit 6-8 Fachkräften nicht mehr als 3 Azubis eingestellt werden sollen. Je weitere drei Fachkräfte kann ein Azubi mehr genommen werden.
    Nachzulesen in § 27 Abs. 1 Nr. 2 BBiG.

    Gruß,
    Johannes (geprüfter Ausbilder nach AEVO)

    PS: hell&dunkel: Deine Aussage ist nicht ganz korrekt: In Köln macht die HWK einige Aus- und Weiterbildungen für die Veranstaltungsbranche.

  • Mehrere Stromaggregate an einer Anlage

    • JohannesP
    • 18. Mai 2010 um 22:22

    Hm, das ist ja teilweise schon fast haarsträubend was zu diesem Thema vermutet und (viel schlimmer) gepostet wird.

    Also, wollen wir das mal aufschlüsseln:

    1.) Die ganz zu Anfang erwähnte "Unsynchronität" ist unerheblich. Da nirgendwo (*) die zwei Netze der Aggregate zusammengeführt werden, müssen diese nicht synchron sein.

    *Die Verbinung der NF-Leitungen stellt keine Verbindung der Netze dar. In einer Endstufe, oder sontigem Gerät mit NF ist immer ein Netzteil. Egal ob Schaltnetzteil oder Trafo, es gibt immer eine galvanische Trennung. Ein NF-Eingang oder ein Lautsprecherausgang hat also niemals eine Verbindung zum speisenden Netz.

    Lediglich die NF-Signalmasse ist evtl. mit PE verbunden. Da aber jedes Aggregat an einen gemeisamen Potenzialausgleich angeschlossen sein muss gibt es auch hier keine Potenzialunterschiede.

    2.) Unterschiedliche Netzfrequenz. Diese ist aufgrund von 1.) ebenfalls unerheblich.

    3.) Verbindung über Rackschienen. Dort muss nichts isoliert werden oder sonst irgendwie geändert. TomyN hat also vollkommen Recht. Die Geräte haben sowieso alle das gleiche PE-Potenzial, egal von welchem Aggregat(-netz) sie gespeist werden. Daher ist auch eine weitere Verbindung der Gehäuse kein Problem.

    Oliver: Das mit dem Schlag beim XLR-Stecker ist natürlich dumm, da einfach nur der PE vergessen wurde, dennoch geht es.

    4.) Ausgleichstrom über NF-Leitung. Nein. Potenzialausgleich bedeutet auch gleiches Potenzial der Massen. Das kann man nun beliebig weit herunterbrechen um doch noch was zu finden: Unterschiedliche Rpe und so kleine Potenzialunterschiede wenn ein Strom über den PE fließen würde, Potenziale durch Ströme aus Kapazitäten in Netzfiltern, Kapazitäten zwischen Masse und Signalleitungen, usw. Das sind aber alles Effekte die ein paar mV, allenfalls wenige Volt bzw. µA und mA ausmachen.

    Gruß,
    Johannes

  • Wie heißen diese Ausleger??

    • JohannesP
    • 17. Mai 2010 um 21:29

    Achso, als nur ein Missverständnis.

    Ich kenne weder den Aufbauer, noch den Aufbauort, aber was gefällt dir denn nicht?

    Zur Perfektion fehlt noch die Absturzsicherung, eine Treppe, bei einer Bühne mit fehlender Absturzsicherung an der Vorderseite eine Kennzeichnung der Absturzkante und die Markierung der Ausleger mit gelb-/schwarzem Klebeband oder eine Absperrung derselben.

    Da das Ganze im Freien steht ist noch eine Balastierung notwendig, wenn es die Standsicherheit erfordert, evtl. auch eine Abspannung.

    Allerdings sieht man nur den Towerfuß. Wir wissen nicht ob Auf-/Abbau, Zeitpunkt, oder ob der Bogen vieleicht nur eine Stütze für etwas viel größeres ist und auf die Podest evtl. Bässe als Balast kommen sollen.

    Ob das jetzt "zulässig" ist oder nicht würde ich aufgrund des einen Fotos nicht beurteilen wollen.

    Oder stört dich irgendetwas anderes, was ich übersehe?

    Gruß,
    Johannes

  • Wie heißen diese Ausleger??

    • JohannesP
    • 17. Mai 2010 um 20:26

    Prinzipiell könnte man wie auf dem Anfangs gezeigten Foto auch Bodenplatten mit gleicher Grundfläche verwenden. Statisch gesehen kommt es schließlich nur darauf an das Standmoment größer als das Kippmoment zu halten.

    Gefordert wird also ein (aus der Dynamik) "stabiles Gleichgewicht": Wenn ich den Tower bewege, müsste ich zwangsweise seinen Schwerpunkt anheben, da er ja über die Kante der Bodenplatte bzw. das Ende der Ausleger kippen würde. Es wäre also eine deutlich höhere Kraft notwendig um ein ausreichend großes Kippmoment zu erzeugen. So entsteht also Standsicherheit.

    Trotzdem ist eine derart große Bodenplatte (mit vier Halbkonusverbindern um die Truss darauf zu befestigen) jedoch nicht empfehlenswert.
    Eine Traverse auf einer so großen Bodenplatte würde die Belastung in den WEZ (Schweißnähten) nicht verkraften. Die Konusverbinder würden abreißen. Daher sind die Ausleger viel zweckmäßiger. Es wird garkeine überdimensionale Bodenplatte mehr verwendet und so gibt es auch keine Belastung in den WEZ. Man muss nurnoch sicherstellen, dass die Gurtrohre die Kräfte aufnehmen können. Ich würde wahrscheinlich ein Stück HD-Truss für die ersten zwei Meter nehmen und mal grob drüberrechnen.

    Hilft dir das weißter?

    Gruß,
    Johannes

  • Bedeutung von Warnbändern

    • JohannesP
    • 16. Mai 2010 um 11:53

    Es gibt keine Vorschrift die soetwas explizit vordert.

    Du als Verantwortlicher für eine Bühne musst du sicherstellen, dass die Absturzkante erkennbar gemacht wird. Das wird häufig mit dem schwarz/gelben Warnklebeband erledigt. Häufig ist diese Farbwahl jedoch nicht gewünscht, oder szenische Vorgänge sprechen dagegen. Dann ist es auch durchaus möglich diese Kante -z. B. bei Karnevals-Veranstaltungen häufig gemacht- mit Blumentöpfen zu säumen. Auch möglich ist nachleuchtendes Klebeband. Oder eben nur weißes Gaffatape. Wie auch immer: Jeder der die Bühne betritt muss vorher kurz eingewiesen werden, dass es dort eine ungesicherte Absturzkante gibt, die durch XXX erkennbar gemacht wurde. Das muss kein 10-Minütiges Einführungsseminar sein, sondern ein kurzer Satz wie z. B.: "Achte bitte vorne auf die Bühnenkante. Du erkennst sie an dem weißen Gaffatape" Ist bereits völlig ausreichend.
    Was übrigens beachtet werden muss aber häufig vergessen wird: Auch Publikum, welches auf die Bühne gerufen wird muss mit diesem kurzen Hinweis eingewiesen werden. Sobald sich ein/e Besucher/in auf der Bühne befindet ist diese/r Mitwirkende/r. Und man kann nicht erwarten, dass Publikum wissen, was mit weißem Gaffa gemeint ist.

    Die Verwendung von zusätzlichen Begrenzungen zur Bühnenkante fällt da schon eher in den Bereich der Pyrotechnik (im Geltungsbereich der VStättVO bzw. SBauVO Teil 1 für NRW). Auch hier muss es eine gekennzeichnete Linie geben, die den Sicherheitsabstand zu evtl. an der Bühnenvorderkante angebrachten pyrotecnischen Sätzen markiert. Sie dient den eingewiesenen Personen, die sich auf einer Bühen befinden, den Sicherheitsabstand zum pyrotechnischen Effekt einzuhalten und dem Befähigten nach §20 SprengstoffVO -der das ganze zündet- zu sehen, ob sich wirklich jeder hinter der Linie befindet.

    Bei Treppen kann ich mir soeine doppelte Markierung nur schwerlich vorstellen. Wenn diese Treppen zu Flucht- und Rettungswegen gehören muss die Kante ebenfalls gekennzeichnet werden und in 20cm Höhe über dem Boden muss eine Helligkeit von mind. 1 Lux erreicht werden. Schön umgesetzt bekommt man sowas mit kleinen Leuchtschleuchen die in die Stufenkanten eingelassen werden. Sowas sieht man z. B. häufig im Kino.

    Gruß,
    Johannes Pradler

  • Erfahrungen mit Xilica Digitalcontrollern

    • JohannesP
    • 30. März 2010 um 18:39

    Ich verwende seit über einem Jahr Xilica.
    Sowohl im Vermietpark, als auch in Festinstallationen.

    Wer mal eine Festinstallation mit Multizonen-Beschallung mit XP-Serie und per Ethernet eingebundenem XPanel sehen möchte (gerne auch bei einem leckeren Kaltgetränk und Erfahrungsinfos des Betreibers) kann gerne bescheid sagen.

    Gruß,
    Johannes

  • tower lifte

    • JohannesP
    • 29. März 2010 um 19:22
    Zitat von "timotimo"

    Ich stimme Johannes zu. Aber ich grübel gerade, was dafür die Grundlage ist:


    Muss es eine bauliche Begrenzung sein? Auf welcher Grundlage?

    Die Grundlage dafür ist die Sorgfaltspflicht des Thread-Starters. Er muss dafür sorgen, dass der Lift nur "bestimmungsgemäß" verwendet wird. Wenn Publikum an die Kurbel kann, ist das nicht mehr bestimmungsgemäß. Da man bei betrunkenen Menschen davon ausgehen kann, dass diese eine Kurbel drehen, wenn sie erstmal eine finden, wäre es fahrlässig einen Lift ohne bauliche Abgrenzung im Publikum aufzustellen, wenn sich Menschen unter der Last befinden.

    Gruß,
    Johannes

  • tower lifte

    • JohannesP
    • 28. März 2010 um 21:51

    Wenn:

    -Der Lift der BGV C1 entspricht,
    -Das Publikum keinen Zugang zum Lift hat, also wirklich niemand dran kann (Merke: Kübelpflanzen sind keine bauliche Begrenzung)
    -Du den Lift vor dem Einsatz nochmals auf einsatzfähigen Zustand geprüft hast, wie auch alle anderen Elemente (Truss, Aufnahmen, etc.)
    -Die Lifte nicht überlastet werden.
    -Das ganze System keiner dynamischen Last ausgesetzt wird
    -Der Untergrund wirklich geeignet ist (Auch Zeltböden übertragen Vibrationen. Frei nach Ronny: "Kranplätze müssen verdichtet sein!")
    -Wenn wirklich ein geständertes System aus Towern (was dem Lift immer vorzuziehen wäre) absolut nicht möglich ist.
    - Und wenn das ganze dann noch fachgerecht montiert wird

    Dann kannst du das so machen.

    Gruß,
    Johannes

  • Lampen mit Trafo dimmen

    • JohannesP
    • 12. Januar 2010 um 10:03

    Ja, nicht empfehlenswert.

    Standard-Dimmer sind Phasenanschnittdimmer. Das ist nichts anderes als ein gesteuerter Schalter, der die Last (eine Parkanne z. B.) ein und ausschaltet. Damit wird dann immer am Anfang jeder Phase (man stelle sich bildlich einen Sinusverlauf vor) ein Teil weggeschnitten. Als "Anfang" einer Phase bezeichne man nun mal den Nulldurchgang. Fehlt also ein Teil der Phase, bleibt eine normale Glühlampe im mittel etwas dunkler.

    Was der Glühlmape nicht wirklich viel ausmacht ist die Tatsache, dass bei z.B. 50% Dimmung genau im Maximimum, also der höchsten Spannung eingeschaltet wird. Also erst nichts, dann volle Spannung und ab da wieder sinusförmig abfallend. Die erste Hälfte der Sinushalbwelle ist also "angeschnitten" worden.

    So ein Trafo mag das aber garnicht. Er fühlt sich viel wohler, wenn er langsam, also mit einer Sinuswelle eingeschaltet wird. Das "harte" einschalten hat er nicht so gerne. Der Arme ist ja keine Zündspule...
    Daher hat irgendein kluger Mensch sich die PhasenABschnittdimmung einfallen lassen. Dort wird also nicht der Anfang jeder Halbwelle, sondern das Ende abgeschnitten. Dann wird der Trafo nichtmehr hart eingeschaltet, sondern hart ausgeschaltet. Und Ausschalten ist prizipiell nicht so anstrengend.

    Wenn du die ACLs also nur im Switchmode (hat der Botex sowas?) betreibst, wird es gehen. Dimmen ist nicht (lange) drin.

    Gruß,
    Johannes

  • Suche Schutzkontaktstecker

    • JohannesP
    • 27. Oktober 2009 um 13:05

    Dito,

    ebenfalls über 100 stück im Einsatz, Marke Jäger/PCE. Noch kein einziger defekt. Weiterhin auch noch ca. 30 Kupplungen von ABL, davon schon 5 erneuert wegen Deformierung. Ausserdem gehen in die Jäger/PCE sehr bequem 2.5mm²-Leitungen rein.

    Einziger Manko: Gelegentlich verhakt sich so ein Stecker in den Bracings der Truss. Da rutscht ein schlanker ABL natürlich besser durch. Das ist nunmal so.

    Wirtschaftlich bin ich damit sehr zufrieden, besonders da sie sich sehr schnell konfektionieren lassen.

    Noch besser ist nur ERSO. Da ist nur der Preis höher, sonst alle Vorteile von PCE sowie ABL zusammen.

    Noch zur Info: Auch der Kunststoffstecker von Bals (wie vorher abgebildet) ist für den Ausseneinsatz nicht zulässig. Es dürfen nur Vollgummi-Steckverbindungen verwendet werden.

    Gruß,
    Johannes

  • Feuerwerksbeschallung- Einstreuung von Sender auf PA

    • JohannesP
    • 9. Juni 2009 um 19:53

    Hab mal ein eher kleiners Pyro-Event gemacht. Da ging es um einen Ländervorausscheid für irgendwelche Europaweltmeisterschaften.

    Als Weißrussland an der Reihe war und ihr Zündgerät einschaltete gingen bei mir auch die zufälligen Peaks und Störgeräusche ein und aus. Pult war ein 01V96. Das Zündgerät eine dicke Alukiste in der Optik einer 19" Stagebox. Darauf eine kleine Antenne und ein paar Knöpfe. Das sah schon nach echt solider russischer Technik aus (von der ich übrigens immer wieder fasziniert bin). Ich hätte dem Gerät auch einen Atomkrieg unbeschadet zugetraut. Sobald er es ausschalte war der Spuk vorbei. Ist also wohl ein häufigeres Problem.

    Gruß,
    Johannes

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