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  2. UweLam

Beiträge von UweLam

  • Höhlenrock - Tribüne einstürzt

    • UweLam
    • 18. Oktober 2004 um 15:54
    Zitat von "ADMIN"


    Genies haben für gewöhnlich keine BGV C1-Zulassung, sind also nur als Aufbauhilfe zu verwenden. Danach sind die Traversen zu befestigen und die Lifte vollständig zu entlasen.

    Der Genie ST 25, (der wohl meist benutzte unserer Branche) ist vor 2 Jahren vom RWTÜV nach BGV C1, BGV D8 und VGB 14 geprüft worden. Er entspricht den gestellten Anforderungen. Dies gilt auch rückwirkend für alle Lifte dieser Ausführung.

  • Klark DN27

    • UweLam
    • 17. Oktober 2004 um 15:16

    Bei mir gehen nur 2 Kabel zur Platine, wobei je der äußere + ist. Mit der Platine meine ich die, die auf dem Boden waagerecht ist. Wenn auf der Rückwand bei dir auch eine Platine ist, dann könnte das die Symetrierung seien. Da kann ich aber nichts zu sagen, da ich mir dort selber Trafos hin gebaut habe.
    Da bei dir 3 Kabel zur Platine gehen deutet das auch auf eine Symetrierung hin (sonst wäre eine Brücke am XLR gelötet worden). Ob es sym oder asym ist kannst du ausprobieren mit passenden Adapterkabeln, oder zur Not Messkabel mit Krokoklemme. Oder mit einem Oskar messen.

    Zu Hansa: ca. 1990 hat mir der Rainer (damals Inhaber) seinen Frust über die verschiedenen XLR Belegungen erzählt. Damals ging es glaube ich um die alte Camco LA Serie, die anfangs Pin3 + hatte.
    Er sagte, man hätte inzwischen alle Geräte bei Hansa auf 2 + umgebaut. Hansa 0421 - 94 99 000

  • unterlagen zu nexo msi

    • UweLam
    • 15. September 2004 um 11:45

    Ich habe ein altes Prospekt über MSI 2. Werde ich scannen, und dir per Mail schicken.

  • unterlagen zu nexo msi

    • UweLam
    • 15. September 2004 um 11:44

    Du hat Post.
    Es sind recht große Dateien im Anhang (Lesbarkeit).
    Wenn nichts angekommen ist, dann melde dich.

  • unterlagen zu nexo msi

    • UweLam
    • 15. September 2004 um 11:11

    Ich habe ein altes Prospekt über MSI 2. Werde ich scannen, und dir per Mail schicken.

  • DIN-Norm von Flugpunkten

    • UweLam
    • 3. September 2004 um 13:00
    Zitat von "Acid_Burnzzz"


    Für mich würde das jetzt bedeuten, wenn Flugpunkte vorhanden sind (z.B. mit 1t max. Belastung) dann dürfte ich da auch 1t ranhängen.

    In einer Seminarnotiz beim Hartmut Starke hatte ich mir notiert:
    „Hängepunkte sind statische, nicht verschleißbehaftete Punkte, und können in voller Höhe belastet werden

  • Teilnehmerliste Linearray-Test

    • UweLam
    • 3. September 2004 um 12:46
    Zitat von "PA-Peter"

    Soda, noch ein kleiner ;) Kommentar von mir über die Gemeinde Grafschaft (Hausherr des Sportplatzes Bengen):

    Schade, dass es diese negativen Randerscheinungen gibt.

    Das Problem mit dem Lärm hat sich wahrscheinlich erledigt. Wenn doch noch etwas kommt, dann wird der Admin bestimmt etwas kompetentes schreiben können, auch wenn es zum Schluss beim freien hören bestimmt kurz zu laut war.
    Bei der Anmietung des Sportplatzes vermute ich folgendes.
    Der Platz gehört der Gemeinde (richtig?). Der Sportverein ist auch nur ein Mieter/Nutzer. Der Jürgen Rieck (vom Sportverein) hat dir daher den Platz untervermietet. Der Jürgen hätte dir wahrscheinlich sagen müssen: „Frag bitte bei der Gemeinde nach“ . Dies hat er aber nicht, und darum hat er leider den schwarzen Peter. Um der Jürgen aber etwas in Schutz zu nehmen frag ihn doch, ob die Gemeinde die Verwaltung des Sportplatzes an den Sportverein (als Hauptnutzer) übergeben hat. Dies kann natürlich viele Jahre her seien, und man müsste etwas schriftliches haben.
    Gibt es denn außer den Tätigkeiten des Sportvereins auch noch andere Nutzungen des Platzes? Wenn ja, dann wäre das gut. z.B. Sommerfest vom Männergesangsverein, Grillabend vom Angelverein, eine private Feier oder ähnliches. Diese Leute fragen bestimmt auch beim Sportverein an, ob sie den Platz nutzen dürfen, und nicht den Herrn Moog von der Gemeinde.
    Jetzt frag du den Herrn Moog, warum er dies duldet, und bei dir nicht. Warum wird mit zweierlei Maß gemessen. Andere dürfen den Platz nutzen, ohne den Herrn Moog zu fragen, du aber nicht. Wo ist der Unterschied, den soll er dir erklären. Er soll dir auch schriftlich geben, wie die Nutzungsrechte festgelegt sind. Dies solltest du aber alles erst machen wenn von dem Herrn Moog etwas kommt, oder er dich vorlädt. Besser vorher keine schlafenden Hunde wecken.
    Zum Thema Beregnungsanlage und Auflockerung kann mangels Fachkompetenz wohl hier kaum einer etwas zu sagen. Sind denn bei anderen Festen auch schon Fahrzeuge über den Platz gefahren (z.B. Zeltbauer, Caterer...) . Denn dann kommt auch wieder die Frage: Warum die, aber nicht wir.

    Das Grundsätzliche Problem ist bestimmt: Wir wurden als „Fremdkörper“ gesehen. In der Provinz (ich lebe dort auch) mag und will man das nicht, man hat angst vor dem fremden und unbekannten, man fühlt sich im normalen Lebenszyklus gestört und hat angst, das könnte jetzt öfter vorkommen. Wir haben dort etwas gemacht was man nicht kannte (Lautsprechertest), einige sind anders als die Landbevölkerung gekleidet, wir hatten fremde KFZ Kennzeichen ... und schon gibt es Vorverurteilungen. Jetzt werden Möglichkeiten gesucht, uns das Leben schwer zu machen. Das wir eigentlich als Unternehmer, Kaufleute, Techniker und Steuerzahler mit wirtschaftlichen Interessen dort waren, und keinen ärgern wollen, will keiner wissen. Nichts gegen deine Gemeinde Peter, anderswo wird ähnlich gedacht.

  • Übertragung per Telefonleitung DRINGEND !!!!

    • UweLam
    • 1. September 2004 um 11:36
    Zitat von "Ton_Opa"

    Line-Übertrager vorn und hinten, die Telefonstrippe symmetrisch nutzen und alles wird gut.

    Wenn es eine durchgehende Verkabelung ist, dann geht das so problemlos. Aber bias79 vermutet doch eine TK Anlage dazwischen. Wenn das ein altertümliches Gerät mit Relais wäre, dann könnte es damit auch gehen. Aber solche TK Anlagen sind kaum noch im Betrieb. Bei aktuellen Anlagen hängt da eine Elektronik zwischen, bei der ich mir kaum vorstellen kann, dass sie das Audiosignal problemlos durchlässt (ich lasse mich aber auch gerne etwas anderem belehren).
    An deiner Stelle, bias79, würde ich vorher versuchen heraus zu bekommen, wie das verkabelt ist, und für den Fall, dass es eine TK Anlage ist ruf bei Thum u.Mahr an. Die wollen dir zwar bestimmt etwas verkaufen, aber vielleicht gibt es ja trotzdem Tipps dort.

  • Übertragung per Telefonleitung DRINGEND !!!!

    • UweLam
    • 1. September 2004 um 00:46

    Das man bei einer Haustelefonanlage ein NF Audio Signal durchschicken kann (besonders bei ISDN), kann ich mir schlecht vorstellen. Dazu gibt es Wandler (Hybrid) z.B. von Telos, mit denen Radiosender ihr Audiosignal über die Telefonleitung senden. Hast du bei dir in der Umgebung Kontakt zu einem lokalen Radiosender? Die haben oft einige Geräte lose für AÜ`s. Oder bei einem privaten Radio Ü-Wagen fragen, ob die dir etwas leihen. In NRW hätte ich Adressen, aber nicht in Berlin. Oder frag beim Telos Vertrieb an. http://www.thummahr.de/Telos.html Radio Jungs (Kunden) sollen dort auch mieten können.

  • TÜV Abnahmen

    • UweLam
    • 29. August 2004 um 17:12

    Eine „TÜV Abnahme“ ist die falsche Bezeichnung. Der TÜV hat mit unserer Branche recht wenig zu tun. Nach BGV C1 §34 müssen alle „sicherheits- und maschinentechnische Einrichtungen“ (dazu gehören auch Lifte, unabhängig von der Traglast) jährlich durch einen Sachkundigen und alle 4 Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. Ein Sachkundiger kann eine Fachkraft oder ein Meister seinen. Ein Sachverständiger ist ein staatl. anerkannter Dipl.Ing. Der TÜV ist ein Sachverständigenverband und könnte daher eine 4-Jährige Prüfung durchführen, meistens sind es jedoch freie Sachverständige, die sich auf den Bereich „Veranstaltungstechnik“ spezialisiert haben. Oft arbeiten diese Jungs mit den Vertrieben zusammen (bei Bedarf dort anfragen).
    Diese Prüfungen nach BGV C1 darf man nicht verwechseln mit den oft gesehenen Aufklebern: „Bauart geprüft durch TÜV...“ Die diesem Verfahren gibt der Hersteller/Vertrieb dem Prüfungsorgan (z.B.TÜV) den Prüfungsumfang vor. Wenn z.B. der Hersteller den TÜV beauftragt, er solle nur die Winde an einem Lift prüfen, ob die z.B. 200kg hebt, dann prüft der TÜV auch nur dies, und nicht mehr. Dadurch entspricht der Lift noch nicht der BGV C1, da der Prüfer dazu keinen Auftrag hatte. (Zum besseren Verständnis etwas übertrieben ausgedrückt: Der Hersteller stellt fest, dass er mit dem Lift keine Kühe melken kann. Jetzt gibt er den Lift zum TÜV mit dem Auftrag: Lieber TÜV, überprüfe ob man mit dem Lift keine Kühe melken kann. Der TÜV wird dies auch feststellen, und macht einen Aufkleber drauf.)
    Darum halte ich diese „Bauart geprüft...“ Aufkleber für recht wertlos, wenn das Gerät nicht nach BGV C1 geprüft worden ist.

  • Schrumpfschlauch zur Kabelbeschriftung mit Schmelzkleber

    • UweLam
    • 18. August 2004 um 12:32
    Zitat von "Markus Verza"

    Meine Kabel haben auch keinen Barcode.
    Es ist auch völlig unpraktisch jedes Kabel Scannen zu müssen.

    Unpraktisch würde ich nicht sagen, aber langwierig. Dafür aber verwechslungssicherer. Wenn man in seinem Lager nur die Kabelhaken oder Schüttboxen beschriftet, dann kann man versehentlich ein falsch einsortiertes Kabel einscannen (z.B. falsche Kabellänge). Auch die Zuordnung für die BGVA2 Prüfung ist durch einen Barcode (oder Nummer) am Kabel gegeben. (Sehr praktisch inzwischen bei Easy Job)

  • festivals - ich bin genervt - was ist denn los?

    • UweLam
    • 17. August 2004 um 13:26
    Zitat von "Wellenfront"

    und daher für die meisten Musikrichtungen Openair eher eine Zumutung!

    Das kann ich bestätigen. Auf dem Ringfest in Köln hatte eine Bühne dv-dosc. So wie ich es durch die Gaze erkennen konnte hingen je Seite 5-6 dv-dosc und ein dv Sub. Für den Nahbereich gab es noch drei Arcs. Weitere Subs habe ich nicht gesehen, und erst recht nicht gehört. Für R´n`R war dies absolut unbrauchbar. Die Bassdrum klang wie eine Mischung aus kleinem Tom und Congas. Es war 0 Wärme oder Volumen vorhanden. Im letzten Jahr standen an gleicher Stelle zusätzlich Subs (SB 218 glaube ich). Das war dann recht gut.

  • Schrumpfschlauch zur Kabelbeschriftung mit Schmelzkleber

    • UweLam
    • 16. August 2004 um 15:48
    Zitat von "PA-Peter"

    ...trotzdem würde mich mal interessieren, wo es die dünnwandigen (!!!) Klarsichschläuche mit Innenkleber gibt?

    z.B. bei RS, von 4 – 16mm, Best. Nr. 157-3874 u.Ä. aber nicht gerade günstig

    http://www.rsonline.de/cgi-bin/bv/search/SearchDisplay.jsp?BV_SessionID=@@@@1513612865.1092662763@@@@&BV_EngineID=ccccadcmfhikgedcfngcfkmdgkldffl.0&SearchType=part&constraintOID=&viewType=text&partType=stock&SearchText=1573874


    oder Partsmaster NCH in Mörfelden http://www.partsmaster.de
    Dort gibt es „Super Shrink“ von 3 – 32 mm
    Als kürzlich der Klinkenputzer hier war, hatte er glaube ich günstigerere Preise als RS

  • Turbosound TSE 211

    • UweLam
    • 1. August 2004 um 16:55

    Der CD 102 ist ein Beyma CP 350 (16 Ohm). Kaufen kannst du bei http://www.beyma.de . Kostet im VK ca. 50,00€ netto (Abz. ggf. Händlerrabatt)
    Im Vergleich zum CD 103 (EV) ist der Beyma leiser und macht seidige Höhen, die man in einer PA eigentlich nicht braucht. Der EV drückt besser, und trägt weiter (wobei das Horn das gleiche ist). Der EV ist auch viel robuster. Davon war bei uns nie einer defekt, bei Beyma aber überdurchschnittlich häufig.

  • Klark DN27

    • UweLam
    • 28. Juli 2004 um 13:26

    Wenn da noch nie jemand gelötet hat, dann ist Pin 3 heiß, und Pin 2 offen.
    Das war in den 70er und Anfang 80er Jahren üblich. Eine elektronische Symetrierung für den DN27 ist mir unbekannt. Es gab jedoch Trafos zum nachrüsten. Schau einfach in das Gerät rein, es sind nur 4 Schrauben.
    Willst du wirklich ein 24HE Rack für 8 Monitorwege mitnehmen? Das ist nicht gerade zeitgemäß. Ein fehlender Lo Cut Filter würde mich auch stören.

  • Schulung TA Lärm

    • UweLam
    • 28. Juli 2004 um 13:12

    in der Mitte von D wäre ich gerne dabei

  • CD-Player 1HE

    • UweLam
    • 20. Juli 2004 um 12:07

    Als 1HE Gerät kenne ich auch nur den Sony CDP D11. Empfehlen kann ich das Gerät jedoch nicht. Die Fehlerkorektur ist zu empfindlich. Wenn dir ein Kunde eine fehlerhaft selbstgebrannt CD gibt, dann streikt der Player oft, während bei einem Hifi Player die CD läuft. Das die Teile einen Anti Schock Speicher haben sollen (Sony HP) ist mir neu. Wenn ich bei mir vor das Rack gestoßen habe, dann sprang die CD. Letztes Jahr habe ich 2 Player verkauft, da sie mir für professionelle Zuspielungen zu anfällig waren.
    Schau auch mal hier:
    http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=18211&highlight=
    oder hier:
    http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=14691&highlight=

  • Gruga Halle

    • UweLam
    • 14. Juli 2004 um 23:10

    Vor einigen Jahren hatten wir in der ausverkauften Gruga Halle eine Halbplayback Show gemacht (der „Anton aus Tirol“ und ähnliche gruselige Künstler). Bei dem Promillebarometer des Publikums war schon Lautstärke notwendig. Wir haben die Hausanlage genutzt, und zusätzlich 12 eigene Stacks (Limmer) für den Nahbereich genutzt. Das MT4 alleine reicht für so eine Show nicht.
    Aus der Hausanlage kam kaum etwas heraus. Beim mehrmaligen nachfragen wurden uns nur wenige db mehr gegeben. Das war immer noch nicht die Leistung, die ich erwartet habe, und auch benötigte, obwohl das Hauspult in der Regie schon im roten Bereich im Output war. Beim Blick auf die Endstufen sah ich: alle nur halb aufgedreht. Bei meiner Frage nach dem „Warum?“ gab es eine Dorfhausmeisterantwort: „Das ist so fest eingestellt, da wird nichts daran geändert, aus und fertig“. Leider war die Grugahalle selbst der Veranstalter, und somit gab es niemand, der mit den Haustechnikern Klartext reden konnte(wollte). Selbst die Tourtechniker konnten beim Soundcheck über das Gefolge nichts ausrichten. Wir haben dann unser eigenes Holz umgestackt (höher und breiter), und dann war wenigstens der Innenraum o.k.
    Da wir diesen Job kurzfristig von einem Kollegen übernommen hatten, gab es bei uns leider keine Infos darüber, wie die Nutzung der Hausanlage geklärt war. Dies sollte man auf jeden Fall vorher eindeutig klären.
    Bei einer anderen Veranstaltung (Peking Oper) haben wir ausschließlich das Hausholz genutzt, und das war kein Problem (war schließlich auch eine leise Veranstaltung).

  • EV FM1202/FM1502

    • UweLam
    • 10. Juli 2004 um 15:14

    Solltest du besser nicht kaufen.
    Ich habe schon früher nicht verstanden, warum diese Teile so weit verbreitet waren. Gleichzeitig stand früher in vielen Ridern, dass man diese Boxen nicht haben möchte.
    Die Box klingt sehr mittig und unangenehm (Tröte). Ohne einen 31 band Eq und Erfahrung bekommt man die Box kaum feedbackfrei laut. Wenn die Boxen oft „geprügelt“ worden sind, und schon einige „Feedbackorgien“ hinter sich haben, dann klingen sie auch sehr unterschiedlich.

  • Frage zur BVG C1 §15 Abs.1

    • UweLam
    • 28. Mai 2004 um 12:43
    Zitat von "Seven"

    "Der Aufbau der Licht und PA Anlage wird durch eine ausgebildtete Fachkraft für Veranstaltungstechnik durchgeführt. Für den Aufbau gelten die Vorschriften der BGVC1 und für Fliegende Bauten. Der PA-Vermieter hat nach HBO vor Veranstaltungsbeginn einen Standsicherheitsnachweis vorzulegen. "

    Wenn euere Bühne / Szenenfläche größer als 50m² (VStättVO), oder den Kriterien der SP 25.1/2-0 entspricht (wahrscheinlich trifft dies zu), dann müsst ihr eine Fachkraft stellen, selbst wenn euer Auftraggeber dies nicht schreiben würde. Wenn durch Vorschriften keine Fachkraft notwendig wäre, aber euer Auftraggeber trotzdem eine haben will, dann ist es sein persönlicher Wunsch, und sollte entsprechend extra gezahlt werden. (Wir haben demnächst einen ähnlichen Fall: Der Kunde will einen IHK Meister, obwohl nicht erforderlich, und ist nach Aufklärung bereit dies extra zu bezahlen)
    Standsicherheitsnachweis für „fliegende Bauten“!!! Baut ihr eine Open Air Bühne? Ich weis nicht, was die LBO in Hessen vorschreibt. Ein Bestandteil der LBO ist die VStättVO und die fliegenden Bauten. Das die FIBau auch in Hallen greift wäre mir neu (vielleicht für Strom). Vielleicht meint euer Auftraggeber einen Nachweis über die Erstabnahme (BGV C1 §33), und hat dies etwas unglücklich formuliert.
    Standsicherheitsnachweis: wir haben so etwas für unsere Open Air Bühnen. In NRW benötigt man bis 100m² und unter 5,0m höhe kein Baubuch. Wir haben für diese Bühnen jedoch einen Standsicherheitsnachweis. Das ist die komplette statische Berechnung.
    Frag am besten deinen Auftraggeber war er genau haben will. Vielleicht verbirgt sich hinter seinen Forderungen nur Halbwissen. Mir hatte kürzlich ein Sicherheitsbeauftragter eine Uni vorgegeben, ich brauche für meine Bühne ein Baubuch nach BGV C1. Nach einem tel. Gespräch wurde ihm klar das: 1. die BGV kennt kein Baubuch, 2. die Bühne war bedingt durch die ihm bekannte Größe Baubuchfrei.

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