Neeneeneeneeeeee, Outdoor war noch NIE allgemein zugeteilt!
Und eine störungsfreie Nutzung, die der gesunde Menschenverstand in dem Zusammenhang andenkt, ist mit der Zuteilung nicht gesichert. Steht so auch überall im Kleinen drin!
Das ist ja der Gag: Indoor stören sich die Nutzer nur selber, nach aussen kommt (fast) nichts mehr falsch raus.
Eine Zuteilung ermächtigt nur, nach Störern fahnden zu lassen. Störungsfreiheit bekommt man damit ganz und gar nicht zugesichert!
Man zahlt eben Geld für ..... - irgendwie nichts. Das ist dann aber Urkundlich bestätigt.
Beiträge von Wolfgang Peter
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... ja, aber genau der Knackpunkt steht im eigenen Text nicht drin: Die Allgemeinzuteilung gilt nur INDOOR bei Nutzergruppe e, und das sind wir Alle i.d.R. Und weil wir für Stadtfeste etc. die Teile auch Outdoor am Laufen haben, haben wir die Zuteilung nicht zurückgegeben und müssen nun doch zahlen. Hat leider alles seine Ordnung, auch wenn es mich noch so annervt.
OT:
Zur Masche von Audiowerk: Wenn jeder an sich selber denkt, ist an Alle gedacht.
Dann aber bitte nicht über weiter steigende Kosten für Kindergartenplätze, Studiengebühren etc. wundern. Denn das wurde auch mal von den "eingesparten" Steuern bezahlt. Irgendwie bezahlen wir die Zeche auf alle Fälle ... -
Naja, grob würde ja reichen, denn bei der möglichen Bandbreite mit der gesendet wird, sollte man einen grossen Abstand wählen, da kommt es auf ein paar Kommastellen nicht mehr an, oder sehe ich das falsch?
Wenn es also schon ein Programm gibt, bei dem man den Filter abschalten kann, man also "nur" Feldstärke über Frequenz sieht, dann wäre das doch toll.
Was ein mögliches programmieren angeht und die Fragen nach der Hardware: Ich habe bei meiner Recherche festgestellt, dass die meisten Programme nur über eine scheinbar "genormte" Software - Schnittstelle auf den Stick zugreifen. Somit wäre eine weitgehend Hardwareunabhängige Software möglich.
Was mich zur Gretchenfrage an TomyN bringt:
Auch wenn wir uns persönlich nicht kennen, erlaube ich mir die Frage: Wird es zumindest einen Versuch geben, einen Scanner zu programmieren oder muss ich in den Weiten des I-net weitersuchen und hoffen? -
Ja, schon klar. Aber nach der Info von e-on, das eine Settop - Kiste die Frequenz findet, habe ich auf entsprechende Scansoftware vom Hersteller für den Stick gehofft (gibt´s ja wie Sand am Meer).
Fakt ist aber leider: Ich habe es bisher mit einigen Programmen versucht, aber alle haben das Mikro NICHT gefunden. Die Software versucht scheinbar immer, das Signal zu dekodieren und wenn das nicht klappt, wird die Frequenz nicht angezeigt.
Es gibt noch ein tool von digimax, dvb . meter oder so, aber das kostet 30 Euro rum, und ob es dann das macht, was wir brauchen weiss ich erst nicht.
Ich mach jetzt mal Pause, das Wetter ist zu schön als dass ich mich im Büro herumärgern will ...
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Hallo!
Die Idee mit dem DVB-T Stick hat mich derart beschäftigt, das ich mir einen gekauft habe.
Der Günstigste beim grossen C war ein MSI Digi Vox. Die beiliegende Software zeigt aber keine Frequenzen an.
Nach einiger Suche im I-Net habe ich folgendes Tool gefunden:http://www.dvbviewer.com/download/Transedit_MMC_Demo.zip
Da bekomme ich jetzt Frequenzen angezeigt. Ob die Software nun ein Funkmikro findet, muss ich noch testen, da komme ich morgen dazu ...
Bis dahin schau ich jetzt mal Fern auf dem Laptop, das geht mit dem Stick auch ganz gut

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Sooo... Nun habe ich nach meinem gestrigen Anruf bei der Behörde eine feundliche Dame dran gehabt, die mir leider nicht weiterhelfen konnte, aber einen Rückruf Ihres Kollegen versprochen hat. Das hat eben tatsächlich geklappt und dabei kommt nun folgendes heraus:
- Wir wurden 2006 angeschrieben und auf die Allgemeinzuteilung, die laut Telefonat nur Indoor gilt, hingewiesen und es wurde uns die Möglichkeit eingeräumt, unsere Zuteilungen zurückzusenden um dann entsprechend keine Beiträge mehr dafür zu bezahlen. Hatte ich anders im Kopf, aber den Schrieb hab ich nicht gefunden (aber auch nicht gesucht) und der Kollege hat den Durchschlag in der Akte. Wir haben die Zuteilungen noch, auch wenn die im März 2010 abgelaufen sind. Und nicht verlängert werden! Warum habe ich so nicht ganz verstanden, aber da weiß von Euch jemand was dazu? Aber die Beiträge sind komplett bis anteilig 2010 zu bezahlen ...
- Das besonders Interessante zum Thema 2015 und dig. Dividende: Wir sollen doch die Zuteilungen als Beleg zurückschicken und eine KOSTENERSTATTUNG beantragen für die Umrüstung unserer Mikros. Adressiert an die zuständige Aussenstelle würde das dann weiterleitet werden. Über die Höhe der Erstattung weiß er nichts, aber dieser Weg wäre der Richtige zum diesem Thema.
Widerspruch können wir natürlich einlegen. Aber solange da keine Aussicht auf Erfolg ist, verursacht das nur zusätzliche Kosten ... Mal schaun was wir da noch recherchieren können ...
Wie verliefen die Gespräche bei Euch?
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Wir haben vor der allgem. Zuteilung schon 2 Jahre angemeldete Mikros gehabt ...
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Hallo zusammen!
Wir haben eben Post von der Behörde bekommen: Unsere bisherigen Zuteilungen, die uns 2006 beitragsfrei gestellt wurden (Stichwort Allgemeinzuteilung WM), sollen nun rückwirkend für 2006 und 2007 wieder Geld kosten. Auch ein EMVG - Beitrag soll nun entrichtet werden. (Was ist eigentlich mit 08,09, ...? Davon steht nichts drin ...)
Im Klartext für uns: Unsere UHF-Kisten sind in 4 Jahren Altmetall wegen der Umverteilung der Funkfrequenzen und nun halten die auch noch rückwirkend wieder die Hand auf?
Was können wir tun?
Ist das wirklich rechtens oder versuchen Die nur Geld zu kassieren?
Hat sonst noch einer Post von der BNA bekommen?Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
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Schätzeisen vom C das LEQ kann? Mann, das würd ich mir dann auch kaufen!
Eigentlich ist das Thema SPL-Messung doch eine Spezialität vom ADMIN? Bekommen wir da Tipps? z.Bsp:
Wie geht man mit solchen Menschen vom Ordnungsamt um, die offensichtlich nicht wissen was 95dB LEQ sind? -
Zitat von "david anhäuser"
Das System darf wärend des Betriebes nicht über 95db kommen diese ist sicher zustellen durch
a. Elektronische sperre.
b. Mechanische SperreNun, da haben wir auch so einen Fall: 95dB? dBA, LEQ, dBC peak, wo gemessen, ...? Und wer misst das mit welchem Gerät nach?
Wg. dem SPL-1: Den habe ich selber noch nicht in den Fingern gehabt (und s.Zt. auch nicht im Shop bei S... gefunden, auch komisch, denn ich habe das Teil auch schonmal aufm Papier gesehen!, ...) sondern die Erfahrungen durfte ich mit vielen verschiedenen Geräten der Herstellers machen. Irgendwie ist der günstige Preis immer wieder verlockend, aber die Enttäuschung danach regelmässig groß ...
Also lass doch mal hören, was die genau von Dir wollen. Und auf Grund welcher Verordnung sie diese Auflagen erlassen (wollen). Das darfst Du doch sicher wissen, weil Du die ja einhalten sollst ...

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Hallo!
Kannst Du noch sagen, warum die Anlage limitiert werden soll? Anwohner, DIN 15905, Teil5, weil´s Ordnungsamt das halt cool findet und Wellen machen will, Schutz der Beschäftigten nach BGV ... ähh Stop, nee, die iss zurückgezogen, das ist jetzt eine EN irgendwas ... Das sollten die ja eigentlich mitgeteilt haben, oder?
Wie auch immer: Alle diese Punkte haben unterschiedliche Grenzwerte (sowohl Wert als auch Mass - Einheit ...), die einzuhalten sind. Dementsprechend sind die Anforderungen an das Equipment. Und der erwähnte Omnitronic - Kasten wird erfahrungsgemäss nicht nur den Pegel begrenzen sondern auch den Sound allgemein "interessant" beeinflussen. Dann kannst Du auch die entsprechenden Lautsprecher dieser Marke zum Einsatz bringen ...
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Holla!
Die Decke wirklich aus Strohmatten und da sind Scheinwerfer drunter? Und ein Feuerwehrkommandat erzählt was von geht schon? Das wär doch ein Fall für die Bild, oder? Ich mein, da bin ich fassungslos ... Und das ein Notausgang verstellt wird, "... passt scho ..."? Nee jetzt, das ist nicht Euer Ernst!
Das mit dem Holz: gehobeltes Hartholz gilt als B1, solange der Querschnitt nicht gerade Streichholzformat hat ...
Szenisch bedingte 2m Absturzkante sollte immer vermieden werden. Pauschal zu sagen geht gar nicht würde ich nicht sagen. Aber eine Sicherung ist natürlich immer besser, gar keine Frage!
Die Situation scheint echt extrem verfahren. Die anderen Mitglieder erscheinen mir beratungsresistent.
Mal eine Vermutung: Du bist inzwischen der Sicherheitsfanatiker mit dem Paragraphentick bei denen?Dann sehe ich ausser einem Eingriff von aussen nur noch ein Mittel:
Schreibe diese extremen Missstände auf (aber OHNE Paragraphen und Verordnungen zu nennen !!!!) und lasse die " ... passt scho ... " die Unbedenklichkeit unterschreiben. Und wenn die das nicht tun, dann laut im Verein anprangern: Erst Sprüche klopfen, aber unterschreiben ist nicht ....Oder als "Notbremse" ganz harter Tobak:
Wer müsste den Schuppen denn löschen im Fall? Die 3-Jahres Feuerwehr oder eher jemand anders? Denn stell Dir vor: Du hast bis 3.00 Uhr morgens eingeleuchtet und bist dann mit dem Zug zu Deiner Mutter ins 500km entfernte xy gefahren. Und gegen 6.00 Uhr sitzt Du im Zug fest und bist Dir plötzlich nicht mehr sicher, alle Scheinwerfer ausgemacht zu haben! Um diese Zeit erreichst Du vom Verein leider niemand, daher fragst Du ganz freundlich bei dem lokalen Feuerwehrposten an, ob da bitte jemand vorbeischauen könnte? Du bist Dir eben unsicher wegen dem heissen Scheinwerfer und der Strohdecke ...
Ich denke danach habt Ihr eine zweite externe Meinung zu dem Schuppen. Und das Du mal was vergessen kannst und dann nach dem Rechten schauen lässt kann Dir keiner verübeln, oder? Immerhin hätte der Schuppen ja abbrennen können, wenn die Lampen noch angewesen wären!Und in dem Zusammenhang könnte man dann noch klären, ob die Lampen über dem Publikum auch zuverlässig montiert sind ...
Und nochmal der sehr ernste Ratschlag: LASS DIE PARAGRAPHEN WEG BEIM ARGUMENTIEREN!!!! Vor allem wenn eigentlich klar ist, dass die nicht anzuwenden sind!! Du schreibst ja auch schon wieder bei der Podesthöhe von 2m was von der C1. Lass doch die "geht scho" mal da drauf und leuchte denen ins Gesicht und dann sollen Die erzählen, wie sie sich jetzt fühlen!
Oder: Wenn die Politesse mit §xyz kommt und sofort wegparken und 100 Euro Strafe dann kotzt doch jeder und haut den inneren Rolladen runter: LMA. Kommt die gleiche Dame daher und sagt: schaun Sie mal, Sie parken hier die Feuerwehrzufahrt zur Stadthalle zu und erst gestern war da ein Einsatz ... Dann fährt man das Auto ohne Diskussion ganz schnell weg und ist froh, das man helfen konnte. - Ihr wisst nun was ich meine?! -PS: wegen Vorhang und B1: google doch mal nach dem "Dieb von Bagdad". Bei einer solchen Aufführung ging ein Pyroeffekt daneben und in ein Tuch. Zeig den Film mal den Anderen und verweise explizit auf die Zeit: binnen 3 Sekunden brennen locker 4m Tuch lichterloh!!
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Zitat von "Eliminator"
Die Vorschriften über die brandschutztechnische Mindestausstattung von Versammlungsstätten werden in der Feuerwehrausbildung nicht behandelt. Da gibt es spezielle Fachleute für, die bei solchen Einrichtungen auch Brandschauen durchführen. Da am besten an die örtliche Kreisverwaltung wenden, die können Adressen nennen.
Es geht mir auch nicht um eine Mindestausstattung für Versammlungsstätten sondern um wirksame Massnahmen im Rahmen einer Gefährdungsanalyse, deren Einleitung (über offizielle Kanäle evtl. teuer, daher hatte ich das nicht erwähnt) und Umsetzung fianziell in einem Rahmen stattfinden könnte, die der Verein akzeptieren kann. Aber wenn niemand in dem Verein jemanden aus der Feuerwehr (und nun bitte nicht "nur" aus dem Spielmannszug, dessen Grundlehrgang 30 Jahre zurückliegt, wobei das lokal unterschiedlich gehandhabt wird, bevor sich hier die Mitglieder der Zunft auf die Füsse getreten fühlen!) kennt, dann ist die Lösung ganz oben sicher ein gangbarer Weg!
Klar, wenn das ganze Ding aus unverkleidetem Stoh gebaut ist, MUSS etwas passieren, aber wenn nach VStättVO z.Bsp. eine F90 Türe gefordert ist und eine F60 verbaut ist, kann man dann in diesem Fall schon mal überlegen, ob an der Stelle wirklich akuter Handlungsbedarf besteht. Das kann aber nicht hier im Forum geschehen, da muss ein geschulter Fachmann vor Ort eine Begutachtung durchführen.
Denn nach den bisherigen Infos kann davon ausgegangen werden, das die VStättVO in dem Sinne nicht vollumfänglich und verbindlich anzuwenden ist (einfach zu klein). Das ist dem Verein wohl inzwischen auch klar, trotzdem soll ein Bewusstsein für eine maximale Sicherheit für die Zuschauer entwickelt werden. Denn nach den Buchstaben der Verordnungen kann der Verein erstmal nicht dazu gezwungen werden und scheut dann natürlich vermeintlich "unnötige" Ausgaben. DIesem Umstand muss doch entgegengewirkt werden! Stur mit einer Verordnung winken, die womöglich gar nicht anzuwenden ist, iat da sicher kontraproduktiv! Es gilt, das Bewusstsein für Gefahren zu wecken, dann läuft auf einmal alles ganz einfach.
Oder würdest Du Deine Wohnzimmerlampe gegen ein wesentlich teuereres Modell tauschen, nur weil es Vorschriften gibt, dass in EX-Bereichen entsprechende Lampen zu montieren sind? Vom Design mal ganz zu schweigen. Nur weil mal einer gemeint hat, dass die Kohlsuppe in der Weiterverarbeitung zuviel entzündliche Gase entwickelt, wäre der Schritt angebracht? - So: Und genauso wie Der geneigte Leser nun im Geiste denkt: "Die spinnen, die Römer", reagieren die anderen Vereinsvorstände auf solche Vorschläge. -
Ich würde sagen: Es ist doch egal, ob die VStättVO gilt oder nicht!
Bei so vielen Zuschauern sollte es eines der wichtigsten Anliegen des Vereins sein, für die Sicherheit der Zuschauer, Darsteller und Techniker (Reihenfolge jetzt bitte ohne Wertung!) zu sorgen! Dabei sind die Richtlinien, die in der VStättVO, BGV C1, Arbeitstättenverordnung, ... zumindest eine wichtige Hilfestellung sofern sie nicht sogar verbindlich einzuhalten sind.
Wo liegen denn nun eigentlich die Probleme?
Es gibt zwei unabhängige Rettungswege (wie breit eigentlich?) wissen wir inzwischen.
Sind diese Fluchtwege eigentlich auch beleuchtet und gekennzeichnet/ausgeschildert? Ist diese Beleuchtung akkugepuffert? (die Symbole gibt es auch als "aufkleber" nachleuchtend und für ein paar Euro E27-Sockel-Lampen mit eingebautem Akku) Ihr müsst ja nicht nachweisen, das die 1 Lux 20cm über dem Boden machen, sondern es soll ein sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall und bei Stromausfall möglich sein.Die meisten Stühle sind fixiert, sehr gut. Die 10 losen Stühle sind da schon eher ein Problem: wenn die ausgerechnet auch noch mitten im Rettungsweg plaziert werden (davon gehe ich jetzt mal aus meiner Erfahrung mit Vereinen aus), dann stehen die da wirklich ganz schlecht!!!! Andernfalls kann man die mit Kabelbindern untereinander zusammenmachen. Wichtig bei dieser Stuhlgeschichte ist ja "nur", dass die durch verschieben nicht die Fluchtwege verstellen! (Und für Darsteller: das man die dann nicht als Wurfgeschosse nützen kann :wink: )
Brandschutz? Wenigstens Rauchmelder für 5 Euro in die weniger beaufsichtigten Ecken (Lager, Umkleide, ...) wo während der Aufführung niemand ist, reinhängen kostet nicht die Welt! Eine Sprühflutanlage und Eisernen einbauen wird sicher den Rahmen sprengen ...
Gibt es Feuerlöscher? In ausreichender Anzahl? Gewartet? Geeignet (150 m² - Raum mit 4 Co2-Löschern zu löschen geht, aber die Zuschauer sind dann evtl. auch hin :? )....
Geh einfach die Dir bekannten Verordnungen durch und lass Dich von einem befreundeten Feuerwehrmann beraten. Oder lass einen Meister für VT mal einen ausgiebeigen Rundgang machen. Der kann Dir und Deinem Mit - Vorstand sicher anhand einer Gefährdungsanalyse zeigen, wo was zu tun ist.
Denn die möglichen Folgen eines Brandes oder einer Panik sind sicher nicht positiv für den Verein, den Vorstand persönlich und natürlich: die Besucher!
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Zunächst mal: Vielen Dank für die vielen Tipps.
Ich persönlich komme inzwischen am besten mit dem Tipp von wora klar: zweimal MIX drücken und man ist im Mastermix.
Und die Idee mit dem Notfall - DCA ist auch top, den baue ich nachher noch ein, wobei: Ich habe Ihn schon, aber nur ganz unten im Layer D als Mutegruppe auf einen Freien Taster. Dann habe ich zuverlässig Ruhe, auch wenn die Band mal wieder am Klinkekabel spielt ... Jetzt safe Ihn den eben im Layer und schau, dass ich mir da keinen Strip verdecke, den ich sonst brauche. -
wora: Der Touch ist etwas unempfindlicher als der von der iLive, allerdings haben die Jungs den PC auch schon mal als günstig-Lichtpult auf Partys dabei. Das Putztuch ist bei der Gelegenheit auch verschwunden, dafür der Screen mit etwas Disco-Nebel einbalsamiert. Hatte gestern dieses AHA-Erlebnis beim Aufbau.
Aber sonst eben schön schnell: Ich muss nicht erst die Maus suchen, sondern kann einfach drauflostippen/schieben/ziehen ...
Und bei ebay gibt es 22" Touchscreens von Iiyama für 250,- Flocken. Ob der von dem eee noch gefahren werden kann, weiß ich nicht. Aber ein Versuch wär´s wert?Und nun das tolle Erlebnis (vor dem ich immer schon Angst hatte beim Umstieg Analog auf Digital!): bin gerade am Monitor nachstellen, da legt das Musical-Ensemble wieder los (Probe!) und ich zieh die Mikos hoch, wird am FOH aber nicht lauter. Toll, klar, nach zwei Schrecksekunden kapiert: ich mix ja noch in den Aux, also schnell den Master-Mix gewählt und auf´s neue alles hoch. Dann verzweifeltes Winken von der Band: Voll viel Chor und Gesang auf der Box. Ja, klar ...
Habt Ihr da Tricks, wie Ihr sowas vermeidet (ja, jetzt ausser Konzentration bei der Arbeit etc. ...)?
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Ahh, ich hatte zu Hause noch die Version 1.43 auf dem Rechner. Hier im Büro ist die Version 1.54 drauf, da gibt es die Parameter gar nicht mehr, da sind alle Sends zusammengefasst. Und wenn ich die reinnehme sind auch die Auxe gespeichert. Sch... Sorry, hatte gestern nacht nicht mehr daran gedacht, dass ich den Editor daheim lange vor dem Kauf mal zum testen gezogen hatte und der inzwischen veraltet ist. Live nehmen wir den Asus EEE PC mit Touchscreen, der ist einfacher zu bedienen, wenn auch nicht immer der schnellste. Aber für die Effektsektion reicht es allemal!
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Die Lifte sollten eine BGV C1 Zulassung haben, wenn Du auf der sicheren Seite sein willst und Dinge wie Gefährdungsanalyse etc. nicht kennst.
Ob die Bars über die Füsse des Liftes herausragen ist nicht entscheidend, sofern Du das Kippmoment nicht erreichst. Dazu solltest Du Indoor davon ausgehen, das ein (alkoholisierter) Mensch mit 100kg in 1,5m Höhe gegen Dein neues Stativ rennt. Dieses sollte dabei nun nicht kippen, also sollte das Eigengewicht des Stativs, der Lampen und Kabel mit der kürzesten Auslegerlänge (z.Bsp. beim vierbein ist das die Auslegerlänge durch Wurzel 2) als Hebel mindestens um Faktor 1,2 schwerer sein.
Für Outdoor ist dann noch die Windlast zu rechnen. Wenn Du aber unter 3m Höhe bleibst, wird diese kleiner sein als der rennende Mensch mit 100kg ...
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Wie immer gibt es leider keine allgemein gültige Antwort.
Aber ein Hinweis: In der Regel werden wir doch alle so aufbauen, das auch die Besucher der Veranstaltung ohne Sicherheitsschuhe auskommen, oder?
Und dann eben der Fall: Wenn das Lichtpult dann über 2 Steigleitern erreichbar hinter der Klimaanlage, 2m "schwebend" auf Layher damit der Mann auch in etwa sieht was die Lampen leuchten, steht .... Da wäre dann auch noch ein Gurt sinnvoll ...
Aber in der Tat meine Meinung: eine BG ist nur ein aufgeblasener Unfallversicherer, der nur ungern Kohle rausrückt. Vor vielen Jahren sicher erforderlich gewesen, dem ein autonomes Recht einzuräumen (7. Sozialgesetzbuch §15 meine ich), so ist da ein Apparat entstanden, der "ein wenig über´s Ziel hinausschießt". Und an dem im Rahmen der EU kräftig gesägt wird.
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Um auf die Frage des Threaderstellers einzugehen:
Nach 3 Jahren Berufserfahrung als Fachkraft kannst Du Verantwortlicher für VT in einer Versammlungsstätte werden, sofern die Szenenfläche dort nicht zu groß ist (siehe §40 VStättVO).
Dann darfst Du als Fachkraft vor Gericht geradestehen, wenn Du Dinge gebaut hast, die Du so nicht hättest bauen dürfen, bei denen etwas schief ging, Dich auch jemand angezeigt hat und Du auf Grund der Ausbildung hättest wissen müssen das das so falsch gebaut ist.
Es gibt sicher noch mehr Aspekte, auf was zielt Deine Frage denn?