das ist tatsächlich so.
prof. jann (neben holtmann und einigen weiteren einer DER verwaltungsspezialisten in deutschland) von der uni potsdam hat dazu neulich publiziert, und vor allem die fälle überzogenen verwaltungshandelns besprochen.
so gibt es einen fall in der anhaltinischen "provinz", in dem die betreiberin eines kulturhauses ihre gäste immer pünktlich kurz vor 10 vor die tür setzen musste, weil sich anwohner beschwerten, dass gäste nach 10 uhr mit ihren abfahrenden pkw´s die nachtruhe stören würden.
das ganze ging soweit, dass die betreiberin sich nach etlichen zu zahlenden bußgeldern genötigt sah, ihren betrieb aufzugeben, da auf seiten der bürokratie überhaupt kein kompromiß machbar zu sein schien und ein kulturhaus (tanzabende, konzerte etc.) sich mit derartigen öffnungszeiten nicht lukrativ führen lies.
in wie weit sich der verwaltungsauftrag, der wahrung des allgemeinwohls bei gleichzeitiger wahrung effektiver, sachangemessener lösungen an dieser stelle verselbstständigt hat (ein betrieb mit 10 mitarbeitern in einer sonst wirtschaftlich brachliegenden landschaft...) , bleibt dem betrachter wohl selbst überlassen (man will ja niemanden äääh indoktrinieren :wink: )... ich habe jedenfalls sehr schmunzeln müssen.
p.s.: dass mit dem falschparken könnte ich mir aber nicht erklären; ich habe dazu in der literatur auf die schnelle auch nichts gefunden...