Das mit dem Fahrtenschreiber sehe ich NICHT so! Wenn ich ins Ausland reise, muss ein Fahrzeug den gesetzlichen Regelungen des Zulassungslandes entsprechen.
Beispiel: Ansonsten hätte damals - als in der Schweiz ja viel früher als in Deutschland die Katalysatorenpflicht eingeführt wurde, kein einziges Auto mehr nach Deutschland fahren dürfen. Daneben muss auch kein deutsches Motorrad bei der Einreise in die Schweiz auf die viel schärferen Lärmgrenzwerte in der Schweiz umgerüstet werden.
In der Schweiz ist bis 3.5 in KEINEM Fall (auch nicht im Gewerblichen) ein Fahrtenschreiber (auch inkl. Anhänger) nötig - im Gegensatz zur LSVA.
Daher: Niet Fahrtenschreiber in Germany!