Zitat von "Jürgen Klingel"Naja, Lübeck ist etwas außerhalb meiner "Schlagweite" :lol:
Nicht nur deiner, Leider.
Wäre Reizvoll gewesen. ![]()
Zitat von "Jürgen Klingel"Naja, Lübeck ist etwas außerhalb meiner "Schlagweite" :lol:
Nicht nur deiner, Leider.
Wäre Reizvoll gewesen. ![]()
Ausserhalb der Arbeitszeiten des Personals und ausschließlich innerhalb des Gebäudes = Erlaubt (Hausrecht greift)
Siehe:
ZitatFür einen Grundstücksnachbarn stellt die subjektiv empfundene Belästigung durch installierte Überwachungskameras, die ausschließlich das Grundstück des Aufstellers erfassen, keine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und begründet insoweit auch keinen Unterlassungsanspruch (LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06).
Das Recht am eigenen Bild des potentiellen Diebes und Einbrechers?
Siehe hier:
ZitatVerdeckte Videoaufnahmen sind als Beweismittel auch in einem Strafprozess zulässig, wenn damit Diebstähle dokumentiert werden und dem Geschädigten keine weniger einschneidenden Mittel zur Verdachtsaufklärung zur Verfügung standen (LG Zweibrücken, 03.11.2003 - Qs 10/03 und Qs 11/03).
Aber Achtung:
ZitatDie ständige Video-Überwachung von Arbeitnehmern ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ob die Kamera tatsächlich immer an ist, ist dabei unerheblich. Es reicht schon aus, dass der Arbeitnehmer einem ständigen Anpassungs- und Überwachungsdruck ausgesetzt ist, weil er gar nicht weiß, ob sein Verhalten aufgezeichnet wird. Hier liegt - zumal der Arbeitnehmer keinen Grund für die Dauerüberwachung gesetzt und sich schon frühzeitig dagegen gewehrt hat, eine schwerwiegende und hartnäckige Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts vor (LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09 - mit dem Ergebnis, dass hier eine Entschädigung von 7.000 EUR angemessen war).
Sky´s Einwand:
ZitatDer dem Gericht von den Prozessparteien beigebrachte Tatsachenstoff ist entweder unschlüssig oder unbewiesen, aber nicht "unverwertbar". Das gilt besonders in Fällen, in denen beide Parteien etwas übereinstimmend vortragen und der Sachverhalt unstreitig ist. Das Gericht ist auch an ein Nichtbestreiten des Gegners gebunden und darf für unbestrittene Tatsachen weder Beweis erheben noch Beweis verlangen. Ein rechtswidriges Verhalten einer Prozesspartei bei der Informationsgewinnung kann allerdings zu einem Verwertungsverbot führen. "Hat eine Partei den Tatsachenvortrag der Gegenseite nicht bestritten, ist ihr die Möglichkeit, sich auf die Rechtswidrigkeit der ihm zugrundeliegenden Informationsbeschaffung zu berufen, nur dann genommen, wenn in ihrem Nichtbestreiten zugleich die Einwilligung in eine prozessuale Verwertung der fraglichen Tatsache liegt" (BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08).
Hilfreich? ![]()
Lg,
Rolf
Zitat von "sunrise16V"wo ist denn der Laden? :grin:
Die Webadresse steht doch oben und da gibts auch nen "Anfahrt" Link. :roll: :roll:
Zitat von "hell&dunkel"Widerliches Zeug.
Stimmt.
Ich frag mich eben nur, weshalb wir in meiner Firma für viel Geld, kranbare Behälter angeschafft haben?
Hi,
versuch mal die Schuhe von Elten. Die haben Schuhe für Menschen mit schmalen Füssen im Programm.
Anprobieren kannst du sie bei der Fa. AWK in Fellbach. Ist neben dem Soundland.
Gruss und viel Erfolg,
Rolf
Ja, klint nach Sika@Bond ![]()
Zitat von "DJheini"
Bei uns alten Langhubern aber bitte nicht mehr soviele BPMs.
:lol: :lol: :lol:
Massagebett mit Bassberieselung. Den netten Nebeneffekt lass ich jetzt mal aus. ![]()
Zitat von "skyworker"Das könnte sein... wobei: bisher gings da doch nur um Ton? Das wäre eine völlig neue Qualität...
Ich bin gespannt!
Tja, was nicht ist, kann noch werden ![]()
Hi,
kennt jemand obiges Gerät?
Siehe auch hier:
http://www.hqpower.eu/products/view/?id=351416
Ich hätte da n paar Fragen dazu.
Vielen Dank im voraus,
Rolf
So was gibts für kleines Geld beim grossen C
Von den L-2432 hatte ich mal 4 Stück als Bassunterstützung in ner Heckablage :grin:
Die haben ganz schön Alarm gemacht.
Der Transport Verstorbener ist im jeweiligen Bestattungsgesetz geregelt. In HH werden Verstorbene im RTW transportiert, was in BW strikt verboten ist. Allerdings muss es, je Bundesland unterschiedlich, vorher eine Begutachtung (Leichenschau) geben bei der der Tod festgestellt wird. (Entweder durch einen Arzt oder durch zwei Ärzte)
Zitat von "DirkB"
Ja, daß die PA-Technik nur als Vehikel dient mag schon sein.
Nur bleibt die Frage: welches Hobby wird damit ausgeübt? :grin:
MfG
DirkB
Manche versauen sich damit ihre Freizeit und schlagen sich die Nächte und Wochenenden um die Ohren ![]()
Müsste es nicht eher, wie schon angesprochen, heißen: "PA-Technik als Mittel um sein Hobby auszuüben"?
Um beim Fußball zu bleiben, kauf ich mir einen Fußballplatz um zu spielen?
Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Das klingt ja schon mal nicht schlecht.
Das Thema mit den Aufnahmen wäre für mich noch interessant.
Du Marco verwendest ja die originale Software und kannst mir sicherlich nichts zur Übernahme der Spuren in Nuendo sagen?
Das Thema wäre für mich noch sehr wichtig. Also, falls da noch jemand erfahrung dazu hat, nur her damit. (Übrigens hab ich auch die ganzen Post´s im PA-Forum darüber gelesen)
Hallo Zusammen,
ich hab da mal n paar Fragen zu obigem Pult.
1. Hat das jemand in Nutzung? (Bitte keine "...ich kenne/besitze es nicht, aber kann alles dazu sagen")
2. Bedienung (Haptik, Umsetzung "Fat Channel" usw.)
3. Absturzsicherheit (Software)
4. Rauschen, Nebengeräusche (Preamps, interne Komponenten)
5. Aufnahmen über Firewire (Problemlos, Problembehaftet, auf was man achten muss usw.)
Aus der Beantwortung können neue Fragen entstehen.
Ich hab zwar die hier vorhandenen Treads gelesen aber irgendwie nicht die Antworten auf meine Fragen gefunden.
Lg,
Rolf
Für solche Geschichten nehme ich gerne diese hier: http://www.dbtechnologies.com/index.php?id=22&no_cache=1&L=1&tx_amdbt_pi1[category]=16&tx_amdbt_pi1[product]=154&cHash=ad2c4b4872
Hör sie dir am besten mal an, idealerweise mit den kleineren Schwestern im Vergleich.
Soweit ich es Beurteilen kann, ist wohl alles gesagt worden.
Das Streichelhandy wird in Fernost produziert, wie so viele andere Dinge auch.
Das TE hat bei Betrachtung aller für ihn relevanten und notwendigen Parameter, sein Pult gefunden.
Ob ein Gerät, wie ca. 90% aller elektronischer Geräte, aus Fernost kommt, oder mit Bauteilen aus Fernost bestückt ist, ist letztendlich irrelevant.
Es muss für die angedachten Zwecke geeignet sein und innerhalb der vorgegebenen Parameter funktionieren. Dazu spielt es keinerlei Rolle ob ein "Made in China, England, USA, Timbuktu, Russland oder Finnland" daraufsteht. Alles weitere wäre lediglich politisch motiviert.
...und ich hatte geschrieben dass ich meine beiden Studiomaster mag, diese aber nix für die Vermietung sind.
Dazu noch, dass meine beiden Studiomaster definitiv in England gebaut wurden.
Das eine nennt sich Studiomaster Mixdown Classic 8 und das zweite (16x4x2) ist noch n paar Tage älter.