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  2. verstärkerberserker

Beiträge von verstärkerberserker

  • Welches 12" Chassis könnte das sein?

    • verstärkerberserker
    • 6. Juli 2015 um 22:01
    Zitat von "MatzeRockt"

    Es ist nicht der in diesen Topteilen normalerweise verbaute B&C 12PE32


    Wieso nicht?
    Der einzige andere 12er, der da mal (vorher) verbaut wurde, sieht komplett anders aus.
    Auch der 12PE32 sah vor einigen Jahren noch anders aus.

  • I don't need that, 2.0

    • verstärkerberserker
    • 5. Juli 2015 um 17:13

    Mir geht es nicht annähernd um die Schuhe.

    Die Schuhe geben nur lustigerweise Aufschluss auf die Qualifikation der Hands - wir machen das Spiel mit dem "Schuhe schauen" jetzt schon mehrere Wochen.

    Die Gefahren durch das beschriebene Personal, sind meiner Meinung nach viel höher als die durch falsches Schuhwerk.

  • I don't need that, 2.0

    • verstärkerberserker
    • 5. Juli 2015 um 12:19
    Zitat von "djobi"


    Ist doch toll!
    Punkt 1: Es gibt Hands
    Punkt 2: Scheinbar waren sie pünktlich (zumindestens hast du dich nicht darüber beschwert)
    Punkt 2: alle Hands haben PSA.
    Punkt 4: die Crew ist komplett.

    (gut, ob die Jungs je gearbeitet haben .. aber hey, man kann ja nicht alles haben :wink: )

    unlängst erlebtes Gegenbeispiel:
    - der Veranstalter kommt mit seinen zugesagten "Stagehands" ne halbe Stunde zu spät zum Load-Out
    - die "Hands" bestehen aus dem 17jährigen Sohn des Veranstalters und 3 Kumpels
    - alle in Turnschuhen, ohne Handschuhe
    - keiner weiß, wie man ein Case aufmacht
    - die Hands trauen sich nicht auf Leiter um PARs zu filtern (das ist so hoch ..)
    - zum Abbau sind alle besoffen
    achja: der Hallenmeister macht die Welle wegen Nachtarbeit des 17 jährigen Sohns

    (und das mitten im Ruhrpott in ner 1000er Halle mit einem kleinen Festival)

    Alles anzeigen


    Ich hatte den ersten Satz erst mal für sich hier rein geschrieben, um mal zu sehen, was da so für Beiträge kommen.
    Aber jetzt auch mal von mir ein paar Gedanken dazu:

    Vorweg: es gibt Veranstaltungen, wo man sich nicht über die pure Anwesenheit von Stagehands freut, sonder wo diese ein Teil der Voraussetzungen sind, damit die VA stattfinden kann (gleich wie Strom, Essen.....). Über diese Grundsätze geht es hier nicht.

    -Der Abnutzungsgrad (und die Art) der Arbeitsschuhe, lässt sehr sicher Rückschlüsse auf die Erfahrung der Hands zu. Wenn ein Großteil auch noch die gleichen, neuen Schuhe trägt, dann erst recht.
    -Wenn er Crewchief vor dem Aufbau zwei Säcke mit Schuhen auskippt:"Sucht euch welche raus", die dann auch wider zurück gegeben werden müssen, dann schreibe ich lieber nicht, wie ich das finde.
    -Wenn ein Hand zu mir sagt, dass er nicht richtig laufen kann, weil er Größe 46 hat, aber nur 44er Schuhe......
    -Grundsätzlich finde ich den Ansatz bei Hands mit Anstellung, zeitarbeit oder wie immer das letztendlich geregelt wird positiv. Betonung: geregelt. Leider sehe ich vor Ort keine wirklichen Regelungen. Im Gegenteil sieht das teilweise viel mehr nach Ausbeutung aus als früher, wo die Leute noch den Eindruck erweckt haben, dass sie freiwillig da waren.
    -Eine Crew in dem Sinne gibt es da nicht mehr. Sondern eine Ansammlung aus Leuten, die das schon Jahre machen und jetzt für Dienstleistungsfirmen, aus Leuten die das aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen machen (mutmaßen könnte ich natürlich), aber in ihrem Leben noch nie irgend etwas gearbeitet haben, das teilweise nie wollten, zwei Linke Hände haben, nicht Teamfähig sind und teilweise wirklich dumm.
    -Das schlimmste daran ist, dass dieser Zustand für alle Beteiligten sehr gefährlich ist. Wo solche Crews auftauchen, gibt es immer wieder unnötige Verletzungen egal ob aus selbstverschuldet oder wegen der Fehler anderer.
    -Ich habe keine Lust Leute anzuschreien oder zu beschimpfen, weil das das einzige Mittel ist sie dazu zu bringen, das zu tun, wozu man sie anweist.
    -Ich habe noch weniger Lust erst mal ein zwei Leute nach Hause schicken zu lassen, damit die anderen merken, das es ernst wird (ob es sie stört?)

    -Ich hätte gerne mal wieder ein Crew, die als Team auftritt (zuletzt in Stuttgart-danke):
    -Bei der klar ist, wer zusammen in den Truck geht
    -Wo Neue vom Team mitgeführt werden
    -Bei denen ich mich nach getaner Arbeit gerne persönlich bei jedem mit Handschlag bedanken möchte

    So, genug von "früher war alles besser".
    Es ist mir auch klar, dass wenn die diversen Handfirmen teilweise über 200 Hands in Summe (andere brauchen ja auch welche) stellen müssen, nicht nur Top-Leute dabei sind.-Leider

  • I don't need that, 2.0

    • verstärkerberserker
    • 24. Juni 2015 um 16:45

    IDN: Komplette Handcrew mit nagelneuen Arbeitsschuhen.

  • Handfunke gegen wegrollen sichern

    • verstärkerberserker
    • 22. Juni 2015 um 17:15

    Die einfachste Lösung ist einfach einen Windschutz drauf zu machen.

  • Subbass Erweiterung für Martin System

    • verstärkerberserker
    • 29. Mai 2015 um 17:05

    Zur Info:
    Es gibt/gab einen System Subbass zum F2 System. Der hieß glaube ich FSX oder BSX, war doppelt 18, nicht so tief wie die heutigen Systeme dafür aber sehr knackig/trocken.

  • I don't need that, 2.0

    • verstärkerberserker
    • 6. Mai 2015 um 11:27

    Grundsätzlich: die TA-Lärm ist für alle gleich und jedem steht es grundsätzlich frei, die Einhaltung für sich zu beanspruchen.

    Was oft sehr unterschiedlich ausfällt ist die Auslegung durch die zuständigen Ämter, die sich in unserem Fall meist in den Formulierungen in den Auflagen zu den Veranstaltungen widerspiegeln.
    Meist liegt das einfach an der mangelnden Sachkunde. Da habe ich schon sehr abstruse Forderungen und Werte gehabt.
    Problem ist oft, dass ein Dialog zu diesen Auflagen erst einmal nur zwischen Behörde und Antragsteller stattfinden kann, wo oft auch nicht mehr Sachkunde vorhanden ist. Im schlimmsten Fall werden dann einfach diese Forderungen dem Techniker vorgelegt: "Dann mach mal!"

    Was viele nicht wissen: Es gibt da keinen Unterschied zwischen Lärm aus Lautsprechern, akustischen Instrumenten, Stimmbändern.....

    Zitat von "billbo"

    Wenn ihr die Auflagen einhalten und trotzdem für einen Eklat sorgen wollt, plant ein 'Elektro'/ 'Minimal' – Event oder so was. Mit 25Hz und ordentlicher Stromversorgung kommt ihr auch bei erlaubten 80 dB/A Leq mühelos bis in den übernächsten Stadtteil.

    Auch wenn das vielleicht in dem ein oder anderen Bescheid nicht steht, funktioniert das auch nicht mit der TA-Lärm.

    Allerdings kann man sich das schon zu Nutze machen, wenn z.B. mal wieder eine VA mal wieder nicht enden mag. Ordentlich Low End fahren und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Ende angeordnet wird steigt.

  • wie Taschensender an Blasinstrumenten befestigen?

    • verstärkerberserker
    • 4. Mai 2015 um 12:55

    Es kann schon auch mal sinnvoll sein, dass der Sender fest am Instrument ist.

    Mikrofontasche mit angenähter Kombination aus breitem Gummiband (Hosengummi) und Klettband ist da praktisch.
    In der Tasche lässt sich auch das Kabel schön entsorgen.

  • I don't need that, 2.0

    • verstärkerberserker
    • 4. Mai 2015 um 12:52
    Zitat von "wora"

    "könnt ihr bitte noch den song xxx (irgendwas, was die band nicht im programm hat) spielen?"

    Antwort: "Sorry, no german!"

  • I want more of...

    • verstärkerberserker
    • 18. April 2015 um 08:37
    Zitat von "billbo"

    Überraschend gute ungarische Kiss – Tributekapelle. Ohne eigenen Soundmann...

    Wenn es von denen nicht mehrere gibt, hatte ich die auch schon.
    Ist zwar schon was her, deshalb schön mit Analogem Tisch. Immer schön vom Körper weg mischen.
    Sehr nette Jungs: Ihre Pyros ohne jegliche Beschriftung haben sie nach Aufforderung schön wieder eingepackt. Auch die Reste vom Kunstblut haben sie brav wieder von den Wedges gewaschen, nach dem unser kräftiger Monitormann sie dazu aufgefordert hatte.
    Musik war auch nie meins, aber deshalb darf man trotzdem mal Spaß haben.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • verstärkerberserker
    • 2. April 2015 um 13:38
    Zitat von "billbo"

    Ist mir eigentlich fast schon wieder zu einfach. Dafür gibt’s tatsächlich kostenpflichtige Schulungen?

    Halte es jeder, wie er will. Es gibt auch die Möglichkeit, sich nur an die Regeln zu halten, die einem am besten in den Kram passen.
    Ich wäre und bin da weiter vorsichtig.
    Ich habe an der Schulung zu dem Thema bei Falco Zanini teilgenommen und aber auch für mich noch einmal recherchiert (ich wollte das auch nicht einfach so hinnehmen), bevor ich meine Entscheidung getroffen habe.

    Zu dem Schreiben der Polizistin:
    Die einzelnen Rechtsbereiche, die da beschrieben werden, decken sich mit dem, was mir auch bekannt ist.
    Den Bereich GüKG hat sie einfach nicht beleuchtet. Vielleicht fällt das nicht in deren Zuständigkeit.
    Ich würde da ungern schlafende Hunde wecken.

  • DMX über Wandtaster ansteuern

    • verstärkerberserker
    • 1. April 2015 um 15:30
    Zitat von "mikee mike"

    Allerdings hab ich keinen gefunden der 3 Eingänge hätte.

    Habe gerade noch mal geschaut: Den von Soundlight mit 3 Eingängen scheint es noch zu geben.

  • DMX über Wandtaster ansteuern

    • verstärkerberserker
    • 1. April 2015 um 12:53
    Zitat von "mikee mike"

    Wenn ich die DMX Linie nun mit 3 Eingängen nutzen möchte (2x DMX IN auf und vor der Bühne sowie der Input des Wandpanels), dann würde ich ja am Besten mit einem Merger fahren. Klar, es wird im Regelfall nur ein Interface oder ein kleines DMX Pult genutzt. Also eigentlich könnte ich auch "umstecken". Was ich aber eindeutig vermeiden möchte. Da ich die Kiste nicht einfach quasi alles aufeinanderstecken kann im Bezug auf Terminierung der Linien usw ... wie würde man das 100% korrekt lösen ? Würde ja quasi einen DMX Spliter in umgekehrter Richtung benötigen ...

    Ein Merger ist quasi ein Splitter in umgekehrte Richtung. Welche Funktionen der dann macht oder kann, hängt vom Gerät und den Einstellungen ab. Typische Funktionen/Einstellungen, die mir auf Anhieb einfallen:
    -HTP: der höchste Wert gewinnt
    -LTP: die letzte Änderung zählt
    -Backup: z.B. A hat Priorität, falls A ausfällt nimmt das Gerät B
    -Kanalverschiebung: z.B. In A1-100->1-100; InB1-100->101-200

    Welche Funktionen die einzelnen Geräte könne oder Du brachst???? Ich denke, dass Dir HTP oder LTP genügen.
    Viele billige 19" Kisten haben nur 2 Eingänge. Von Soundlight gab es auch Geräte zur Hutschienenmontage und auch mit 3 Eingängen.
    Ob Du 3 Eingänge brauchst, musst Du entscheiden. Möglich wäre auch:
    -InA: Wandpanel
    -InB: Bühneneingang 1 oder 2 (die könntest Du parallel auflegen, so lange immer nur 1 Pult angeschlossen wird)
    (2 Pulte sollte man immer nur einmal im Jahr am heutigen Datum anschließen :D )

  • spezielle farbwechsler...

    • verstärkerberserker
    • 1. April 2015 um 08:48

    Da hätte ich auch Interesse.
    Allerdings würde mich interessieren, ob die auch braunes Licht können.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • verstärkerberserker
    • 31. März 2015 um 16:32

    Langsam wird es schon anstrengen.
    Natürlich will ich aber versuchen dir weiter zu helfen

    Zitat von "billbo"

    Für den Transport von 20t Großholz aus dem Ruhrgebiet zum bulgarischen Technofestival und zurück (zweifelsohne Fahrtätigkeit) gibt’s Speditionen, die so was prima können. Für die Fahrt zur Stadthalle nebenan oder in der Nachbarstadt (zweifelsohne Hilfstätigkeit im Rahmen der Gesamttätigkeit von 'B') besitzt 'B' eine gültige Fahrerlaubnis.

    Diese Tatsachen ergeben auf die angesprochene Problematik keinen Unterschied.

    Zitat von "billbo"

    Auch klar. Einzelunternehmer 'B' hat sich seinem Kunden im Rahmen einer vertraglich verpflichtenden Vereinbarung zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt.

    Eben nicht. Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Zeitarbeit..... Wenn Du Dich wirklich zur Verfügung stellst, dann musst Du aber die komplette Zeit über ein T-Shirt mit der Aufschrift "scheinselbstständig" tragen :lol:

    Zitat von "billbo"

    Nach diesem Satz dürfte praktisch niemand Werkverkehr betreiben, denn Eigentümer kostenintensiver Investitions- und Wirtschaftsgüter ist heutzutage fast immer eine Leasinggesellschaft/ Bank/ Importeur/ Großlieferant/ o.ä. und nicht das Unternehmen 'A', bei dem das Zeug vorübergehend im Lager steht

    ...gekauft....gemietet....

    Zitat von "billbo"

    In der Praxis ist der Inhalt unserer Transportfahrzeuge, mit dem wir unsere Aufträge ausführen, fast immer ein Konglomerat, dessen Eigentums- und Besitzverhältnisse oft nicht eindeutig zuweisbar sind. Firmeneigenes Material, zugemietetes Material

    Darum geht es ja auch. Dass die gängige Praxis von der rechtlichen Seite so nicht OK ist. Auch ich war wohl sehr lange nicht legal unterwegs und viele sind es noch. A darf gerne das Holz/die Lampen transportieren, die er von C zugemietet hat. Aber nicht das Pult, das Du (B) an die Band (D) vermietest.

  • Selbstbau - Line Array artiges System - scalierbare Lösung

    • verstärkerberserker
    • 31. März 2015 um 10:59
    Zitat von "lorien"

    aber LAs haben nichts in einem Wohnzimmer verloren.

    Mach Dir mal keine Sorgen. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ging es hier in diesem Thread nicht um Linearrays, sonder um Lautsprecher, die statt hochkant quer aufs Stativ gesteckt werden.

  • DMX über Wandtaster ansteuern

    • verstärkerberserker
    • 30. März 2015 um 19:28
    Zitat von "mikee mike"

    Wir rüsten demnächst eine alte Aula um und arbeiten da natürlich mit DMX Geräten. Unter anderem wird da ein DMX Dimmer verbaut werden.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr nicht wegen den Dimmern auf DMX als Steuerprotokoll setzt.
    Ich kenne Wandpanels von Nicklaudie und Daslight. Welche davon in Frage kommen, hängt natürlich von den Anforderungen ab.
    Grundsätzlich kann man den meisten DMX Interfaces mit stand allone Funktion auch über Taster einige Szenen entlocken.
    Aber Taster und Dimmer ist dann schon eine ziemliche Einschränkung.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • verstärkerberserker
    • 30. März 2015 um 18:15

    Das habe ich ja eigentlich schon befürchtet.

    Vorneweg vielleicht noch ein Bemerkung, die ich mir auch erst mal verinnerlichen musste:
    Die Gesetze und Regularien richten sich nie nach unseren Anforderungen, sondern wir müssen schauen, wie wir unsere Anforderungen unter den geltenden Bestimmungen erfüllen können (andres Beispiel: Funkfrequenzen).

    Zu Deinem Beispiel:

    Zitat von "billbo"

    Und dazu muss er mit seinem Arbeitsmaterial (eigenem/ angemietetem/ ........) morgens zur Baustelle gelangen.

    Bis hier hin transportierst Du eigenes Material selbst. Das ist für mich klassischer Werksverkehr. Das kannst Du mit Deinem eigenen oder gemieteten Fahrzeugen machen (Vorsicht: ist die Vermietbude xy eine Autovermietung?). Du musst dich aber auch um alle andren Regeln des Güterverkehrs kümmern (Anmeldung, Unternehmerkarte, Datensammlung.....).

    Alles andere aus dem Beispiel geht leider nicht, da es die Bedingungen des Werksverkehrs nicht erfüllt.
    Die reine Fahrerlaubnis bringt Dich da leider auch nicht weiter. Ich habe z.B. eine Führerschein, mit dem ich auch einen Sattelschlepper fahren dürft. Das bringt mir leider nichts mehr, da ich nicht angestellt bin. Das interessiert keinen, dass ich für den Lappen (den ich mittlerweile in Plastik tauschen musste) mal viel Geld und Zeit investiert habe - sogar auf Anraten der IHK.

    Ich zitiere noch mal Stichpunkte aus den Voraussetzungen für den Werkverkehr:
    -eigene Zwecke
    -KFZ über 3,5to
    Voraussetzungen müssen alle erfüllt sei:
    1.Die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt;
    2.Die Beförderung dient der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens;
    3.Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
    4.Die Beförderung stellt lediglich eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens dar;

    Wenn Du das überprüfst, kannst Du Dir die Frage wirklich selbst beantworten.
    Auch wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind, hilft das leider nicht.

    Wer aber die Voraussetzungen für den Werkverkehr nicht erfüllt, der betreibt Güterverkehr. Dafür gelten aber Vorschriften und Bedingungen, die wirklich keiner erfüllen will.

    Persönlich finde ich es auch schei....., habe es für mich aber akzeptiert, zumal ich deshalb nicht weniger Geld verdiene und das genau genommen überhaupt nicht mein Problem ist, sondern das meiner Auftraggeber.
    Wenn Du viel/häufig eigenes Material mit bringst, dann sieht das natürlich wieder etwas anders aus.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • verstärkerberserker
    • 30. März 2015 um 16:07
    Zitat von "billbo"

    Darf 'B', oder darf er nicht?

    Darf nicht.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • verstärkerberserker
    • 29. März 2015 um 12:52

    Hallo Mister.Lange,

    es steht jedem und damit auch Dir frei, diese Texte nach eigenem Dünken zu interpretieren. Schließlich muss auch jeder das Risiko selbst tragen.
    Es standen auch vor Dir schon viele vor der Entscheidung, wie sie diesen Sachverhalt für sich handhaben sollen.
    Das betrifft übrigens die "Freelancer" und deren Auftraggeber zu gleichen Teilen.

    Auch ich habe mich vor einiger Zeit mit diesem Thema befasst und meine Schlüsse und auch Konsequenzen gezogen.
    Dazu einige Überlegungen, die für mich ausschlaggebend waren (keine Rechtsberatung):

    -Nur weil in unserer Branche immer noch viele (ich auch) selbstständig sind und als SUB arbeiten, werden trotzdem keine besonderen Ausnahmen und Regelungen für uns geschaffen. Wir sind nur ein Krümel vom Großen Kuchen und da schert sich keiner um etwaige besondere Bedürfnisse
    -Bei Firmen die Werksverkehr betreiben (Verkehr zu ihrer Werkleistung) gibt es in der Regel Angestellte/Arbeiter, die diese Fahrzeuge dann auch fahren dürfen
    -Nichts bleibt wie es ist: Mir hat man damals (vor über 20 Jahren) bei der IHK sogar geraten den Führerschein Klasse 2 (heute BCE) zu machen.
    -Randbemerkung: ich bin eigentlich immer recht gerne mal einen LKW gefahren. So ein Truck mit 400-500PS, schön groß und schwer ist ja auch irgendwo ein "Männerspielzeug".
    -Nachdem ich mich mit dem Thema ausführlich auseinander gesetzt habe, bin ich zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass ich als Subunternehmer keinen Werksverkehr fahren kann (wenn ich fahre ist es kein Werksverkehr mehr).
    -Die einzige Möglichkeit, die sich bieten würde, wäre eine Anstellung (auch als Minijob) als Fahrer. Dann dürfte ich an die gleiche Firma aber nur noch Rechnungen schreiben, wenn die beiden Tätigkeiten nicht mehr in direktem Zusammenhang (auch zeitlich) ständen: z.B. Freitag fahren, Samstag/Sonntag Technik, Montag fahren....
    -Als Dienstleister habe ich für mich überlegt, was ich als direkte Folge der Fahrtätigkeit verdiene:
    *Reine Tätigkeit als LKW Fahrer: Wollte ich nie und habe ich nie gemacht
    *Jobs, die ich vielleicht nur deshalb kriege, weil ich auch den LKW fahren kann
    *Jobs, wo ich den LKW mitnehme und dafür extra Verrechne (und davon, die Kohle, die ich für den Fahrtag als Techniker kriege, wieder abziehen muss)
    -Risikobewertung: wie viele, wer und unter welchen Umständen bei einer Kontrolle schon mal erwischt wurden, zählt für mich nicht. Ich habe mal was von 4.000€ gelesen, aber grundsätzlich sind die Umstände nie vergleichbar und das ist für mich auch kein Argument. Ich für mich habe beschlossen, dass sich unter diesen Voraussetzungen für mich kein wirtschaftlicher Vorteil (auf den sollte es einem selbstständigen Unternehmer ankommen) mehr ergibt, sondern wahrscheinlich sogar ein Nachteil.

    ==>Folge: Ich fahre nicht mehr

    Dazu:

    Zitat von "Mister.Lange"

    Allerdings bringt mich das genannte Beispiel des Messebauers der von Freien die LKW fahren lässt zu der Einschätzung dass es in Ordnung geht, wenn der Freie fährt und es tatsächlich Werkverkehr ist.

    Eindeutiger geht es nicht. Das Beispiel kannte ich noch nicht und da steht klar drin, dass es dann kein Werksverkehr mehr ist. Viel verstehen es noch immer nicht. Es geht nicht darum, ob ich als Subunternehmer fahren darf, sondern darum, dass es dann kein Werksverkehr mehr ist.

    Jeder darf/muss das für sich selbst handhaben. Ich habe hier einen Teil der Beweggründe dargelegt, die für mich relevant sind und bin damit auch aus dem Thema hier raus.

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