Zitat von "Stagecrew Sasse"Nochmal überrechnet, da und hier ein wenig gekürzt und eingewilligt. Man war nun eigentlich zufrieden auf beiden Seiten und wartete auf den telefonisch zugesicherten Vertrag.
Eingewilligt? Ein Vertrag erfolgt in der Regel durch Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen. Damit hast Du den Auftrag doch.
Wenn Du ein Angebot schickst und nach einem Gespräch sagt Dir Dein Kunde: "Machen wir so", dann brauchst Du nichts Schriftliches abwarten sondern bist direkt beauftragt.
Leider ist oft das Problem, dies beweisen zu können. :?