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  2. Stephan Graeske

Beiträge von Stephan Graeske

  • Was andere Firmen so drauf haben!!!

    • Stephan Graeske
    • 6. April 2007 um 13:32
    Zitat von "Stagecrew Sasse"

    Nochmal überrechnet, da und hier ein wenig gekürzt und eingewilligt. Man war nun eigentlich zufrieden auf beiden Seiten und wartete auf den telefonisch zugesicherten Vertrag.

    Eingewilligt? Ein Vertrag erfolgt in der Regel durch Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen. Damit hast Du den Auftrag doch.

    Wenn Du ein Angebot schickst und nach einem Gespräch sagt Dir Dein Kunde: "Machen wir so", dann brauchst Du nichts Schriftliches abwarten sondern bist direkt beauftragt.

    Leider ist oft das Problem, dies beweisen zu können. :?

  • Verkauf ins EU-Ausland: Mehrwertsteuer

    • Stephan Graeske
    • 28. März 2007 um 17:36

    Danke!

  • Verkauf ins EU-Ausland: Mehrwertsteuer

    • Stephan Graeske
    • 27. März 2007 um 23:26

    Leider konnte ich Dich telefonisch nicht erreichen...

    Also ganz kurz:

    1. wie kurz

    2. welchen Brief abwarten?

    Danke schonmal für die Infos...

    Grüße

    Stephan

  • Verkauf ins EU-Ausland: Mehrwertsteuer

    • Stephan Graeske
    • 26. März 2007 um 01:06

    Super ... danke für die Antworten. Inzwischen habe ich für mich Licht ins Dunkel gebraucht und herausgefunden, dass es insgesamt nur darum geht bei der Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährig ein zusätzliches Formular bei Elster Online auszufüllen. Das scheint mir schnell gemacht. Ich hatte schon hohen bürokratischen Aufwand befürchte

    :D

    Viele Grüße

    Stephan

  • Verkauf ins EU-Ausland: Mehrwertsteuer

    • Stephan Graeske
    • 26. März 2007 um 00:10

    Danke - Du hast mir geholfen.

    :D

  • Verkauf ins EU-Ausland: Mehrwertsteuer

    • Stephan Graeske
    • 25. März 2007 um 23:52

    Ja aber was ist dass denn für eine Meldung? Gibt es beim Finanzamt da irgendwelche Unterlagen / Formulare?

  • Verkauf ins EU-Ausland: Mehrwertsteuer

    • Stephan Graeske
    • 25. März 2007 um 23:29

    Danke für die Antworten.

    Die letzte Information verstehe ich noch nicht. Muß ich nach jedem Verkauf eine Meldung (was für eine?) an das Bundesamt für Finanzen machen?? Wozu? Ich trage die Beträge doch in die Umsatzsteuererklärung entsprechend ein.

    Grüße

    Stephan

  • Verkauf ins EU-Ausland: Mehrwertsteuer

    • Stephan Graeske
    • 25. März 2007 um 22:20

    Guten Abend,

    wir verkaufen einige gebrauchte Artikel ins EU-Ausland (z.B. Österreich). Die Käufer möchten unsere Rechnung rein netto bezahlen und schicken mir eine VAT - Nummer Ihrers Unternehmens.

    Wir haben bisher nur im Inland verkauft. Daher zwei Fragen:

    a) Ist die Bezahlung rein netto möglich (mit dieser Nummer) ohne dass ich die MwSt vom Betrag abführen muß

    b) Muß ich diese Nummer irgendwie prüfen - wenn ja wie?

    Viele Grüße

    Stephan

  • 4 Würfel am TE074 im Freien

    • Stephan Graeske
    • 25. März 2007 um 12:56

    Ich sehe das ganze weiterhin in einem größeren Kontext.

    Diese Konstruktion wurde ja nicht errichtet, weil es keine bessere Lösung gäbe. Sehr wahrscheinlich war es die einfachste und günstigste Lösung. Dies bedeutet aber, dass ordentlich arbeitende Kollege immer weniger Aufträge bekommen - weil heute der Buchhalter oft nur nach Zahlen auf dem Angebot entscheidet.

    Von daher ist eine Handlung für die Branche auch dann wichtig, wenn die Gefahr nur theoretisch ist (und evt. bei drehendem Wind akut wird).

    Wir machen uns doch selber den Markt kaput, wenn wir solche Anbieter günstig arbeiten lassen. Viel besser wäre doch, wenn diese Anbieter ebenfalls gezwungen sind, eine amtliche Lösung anzubieten. Dann werden auch unsere Preise wieder interessant.

    Ich wundere mich schon lange, warum hier seitens der Verbände nichts passiert.

  • 4 Würfel am TE074 im Freien

    • Stephan Graeske
    • 23. März 2007 um 23:28

    Wir gehen hier selbstverständlich davon aus, dass ein Unternehmer dies aufgebaut hat. Vielleicht hat der Karnevalsverein auch das Zeug gemietet und selber aufgestellt. Könnte ja sein...

    Ich bin eher dafür, dass so eine Handlung bestraft wird. Wer über rot fährt, muss zahlen. Wer schwarz arbeitet muß zahlen. Wieso nicht auch jemand, der andere Menschen gröbst fahrlässig in Gefahr bringt. Da muß ein 4stelliger Betrag fällig werden. Sonst lernen so Leute nicht.

  • 4 Würfel am TE074 im Freien

    • Stephan Graeske
    • 23. März 2007 um 22:38

    Natürlich nicht von heute auf morgen.

    Alle Unternehmer, die seit über 10 Jahren tätig sind erhalten z.B. eine Übergangszeit von fünf Jahren. Da sie bereits Wissen haben, sollte in dieser Zeit eine Weiterbildung problemlos möglich sein. Es gibt inzwischen viele Meisterkurse, die nebenberuflich konzepiert sind.

    Bei Gewerbeanmeldungen könnte man es direkt fordern. So wie bei anderen Berufen.

    Ich bin sicher, dass wir dann in fünf Jahren die Zahl von gröbst fahrlässigen Bauten deutlich reduziert haben.

    Es ist auch ein Vorteil für alle: Der Markt wird bereinigt von Dumpern, die aus Spaß arbeiten und von einem anderen Erwerb leben.

  • 4 Würfel am TE074 im Freien

    • Stephan Graeske
    • 23. März 2007 um 22:15

    Eigentlich sprechen wir hier über einen Lift mit Boxen dran. Solch ein Ergebnis sollte IMHO direkt Konsequenzen für den Lieferanten haben.

    Was bringt es denn, wenn wir uns hier einig über die große Gefährdung der Zuschauer darunter sind und dieser Lieferant auch im nächsten Jahr wieder diesen Lift mit diesen vier Lautsprechern aufstellt.

    In den letzten Jahren wurden sehr viele Meister, Ingenieure und Fachkräfte ausgebildet. Warum gibt es noch keine Auflage, dass jedes VT-Unternehmen solch eine Person beschäftigen muss? Bei KfZ, Elektro, etc. ist es doch genauso geregelt - mit gutem Grund!

  • 4 Würfel am TE074 im Freien

    • Stephan Graeske
    • 23. März 2007 um 19:29
    Zitat von "hell&dunkel"

    Ich habe es zuerst selbst nicht geglaubt. Und wir, falsch: Einer hier, macht sich Gedanken, ob zu Stecken eines Powercon eine Elektrofachkraft benötigt wird. :wink:

    Wer könnte dass denn gewesen sein? :D

    Aber mal im ernst: Wenn eine Person so unverantwortlich ihren Lift aufstellt bzw. so unverantwortlich Material auswählt bedeutet dies ja nicht, dass wir als professionelle Firmen nicht zehn Schritte weiter denken dürfen wenn wir uns über die Sicherheit in der Elektrik Gedanken machen.

    Das Verhältnis ist jedoch wirklich sehr schief. Wenn ich über Powercon spreche bin ich natürlich gleichzeitig davon überzeugt, dass zum Aufbau von hohen Liften mit Lautsprechern ebenfalls verantwortliche und ausgebildete Personen erforderlich sind. :?

  • Anschlagmittel vs. Tragmittel

    • Stephan Graeske
    • 20. März 2007 um 23:06
    Zitat von "smoove"


    Außerdem steht in der SP25.1/2-3 das Anschlagmittel höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft belastet werden (mit dem Vermerk: "Im Zuge der Harmonisierung wird zukünftig die rechnerische Bruchkraft durch die Mindestbruchkraft ersetzt")
    In der BGVC1 "höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft"!
    Wie ist das zu verstehn?

    Upss, da war ja noch ne Frage :D

    Wenn Du ein Anschlagmittel benutzt, mußt Du drei Bedingungen prüfen und die schwächste als Belastungsgrenze beachten:

    1) 1/10 der Mindestbruchkraft (ab hier könnte das Bauteil versagen)

    2) 1/12 der rechnerischen Bruchkraft (der Rechnenweg über den Betriebskoeffizient)

    3) 1/2 der angegebene Belastbarkeit (WWL)

    Je nach Anschlagmittel ist mal die eine und mal die andere Bedingung die "schwächere".

  • Anschlagmittel vs. Tragmittel

    • Stephan Graeske
    • 20. März 2007 um 23:02

    Das Beispiel Motor ist schon gut, da hier direkt mehreres vorkommt. Wir haben es so gelernt:

    Rundschlinge, mit der der Motor am Dachträger hängt: Anschlagmittel

    Motorkette: Tragmittel

    Motorhaken: Lastaufnahmemittel

  • Newbee Frage Aktive PA prüfen.

    • Stephan Graeske
    • 15. März 2007 um 18:27
    Zitat von "Dani CEE"

    ich würde sagen wenn es die BG nicht anderst vorsieht würde ich empfehlen diese Prüfung an allen Geräten und Verängerungen Jährlich durchzuführen und zu Dokomentieren

    Aber in der Praxis sieht dies oft ganz anders aus

    Die BG sieht einen halbjährigen Rhytmus für die Veranstaltungstechnik vor. Man kann auf jährlich erweitern, wenn eine bestimmte Fehlerquote unterschritten bleibt. Mit 365Tagen-Rhytmus ist aber auch die absolute Grenze der Möglichkeiten ausgeschöpft - länger darfs nicht her sein.

    Dokumentieren heiß, dass jeder Messwert festgehalten ist. Die Platten sind praktisch, aber allein nicht ausreichend.

    Die 500V der Isolationsmessung sind
    a) Gleichspannung und
    b) nicht zwischen L und N, sondern zwischen (L+N) und PE

    Damit könnte es dem Gerät zwar noch schaden, ist aber nicht zu vergleichen mit der Situation in der ein Gerät an 500V betrieben wird.

  • Darf ein Workshop einer Schule Veranstaltungen durchführen?

    • Stephan Graeske
    • 14. März 2007 um 08:05

    Ich bin nicht sicher, ob es sich lohnt Lücken in der VStättV zu suchen. Es gibt ja noch die anderen Rechtspapiere, wo man dann doch wieder entsprechende Qualifikationen bereitstellen muß.

    Die GUV schreibst beispielsweise, dass expliziet im Schulbetrieb (in Situationen die ich für gewöhnlich halte) eine "Bühnenfachkraft" erforderlich ist.

  • Darf ein Workshop einer Schule Veranstaltungen durchführen?

    • Stephan Graeske
    • 13. März 2007 um 20:19
    Zitat von "ADMIN"

    Wäre es die Schulaula gewesen, könnten wir uns mit der Frage beschäftigen, ob diese als Unterrichtsraum einzuordnen wäre, und ob eine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt.

    Die Schulbaurichtlinie sagt, dass die Aula einer Schule gemäß der VStättV zu behandeln ist.

  • Was kann man tun!? Fahrlässigkeiten von Disco-(Kinder)-Teams

    • Stephan Graeske
    • 8. März 2007 um 22:08

    Ich bin sicher, dass niemand den Nachwuchs beschimpfen und beleidigen möchte. Fakt ist jedoch, dass mancher Nachwuchs sich selbst überschätzt. Dies führt sehr häufig zu gefährlichen Situationen.

    Klopfst Du einem Azubi am ersten Tag seiner Ausbildung in Deiner Kfz-Werkstatt auf die Schulter nachdem er Deine Bremsen repariert hat und sagst: Prima ... Du hast bestimmt alles richtig gemacht. Oder verlangst Du (berechtigterweise) dass der Meister sich (zumindest kontrollweise) um Deinen Wagen kümmert?

    In unserer Branche sind viele Nachwuchs-Techniker zwar noch nicht mal Azubi, halten Sie aber für absolut professionell. Das Ergebnis führt sehr häufig zu Gefährdungen die nicht von der Hand zu weisen sind.

    Mich persönlich stört, wenn der eigene (gesunde?) Menschenverstand wichtiger genommen wird als BGV Vorschriften und Gesetze. Man muß sich dass so vorstellen: Ein Laie ohne Ausbildung ist fest davon überzeugt, dass er Gefährdungen besser als die Sicherheitsingenieure diverse Institutionen einschätzen kann und verzichtet lächelend auf die "lästigen" Vorschriften. Diese Überheblichkeit mancht mich oft wütend.

    Daher kann ich verstehen, wenn Nachwuchs-Techniker aus Sicht der wirklichen professionellen Welt nicht so positiv gesehen werden.

    Es gibt jedoch Ausnahmen: Ich kenne einige verantwortungsbewußte junge Leute, die sich sehr für den Beruf der Fachkraft interessieren und viel nachlesen und nachfragen. Respekt für diese Leute - das ist der richtige Weg!

  • PA Aufbau

    • Stephan Graeske
    • 7. März 2007 um 23:24
    Zitat von "wora"

    nun ja, die tops 20cm höher zu packen macht den kohl nicht fett.

    besteht die möglichkeit, die tops an den balken der scheune zu fliegen?
    so könnte man mit ein wenig mehrarbeit ein optimales ergebnis erzielen.

    Ich stimme Dir zu, dass eine höhere Abstrahlposition der Tops das Ergebnis deutlich verbessert. Wie aber willst Du eine PR115 fliegen? Die hat doch nichts außer Griffe und Stativhülse.

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