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  2. Stephan Graeske

Beiträge von Stephan Graeske

  • Meyer Sound UPA-1P, EDIT: jetzt mit Powercon weiß!

    • Stephan Graeske
    • 14. Dezember 2006 um 12:33
    Zitat von "PA-Peter"

    Ich hab da auch schon ne Idee:
    -kompakter Kunststoffträger (bestehend aus 2 Halbschalen)
    -1 x PowerCon BLAU (NAC3MPA)
    -2 x PowerCon GRAU (NAC3MPB)
    -1 x M16 Verschraubung mit variabeler Kabelstecke 3x2,5² und NAC3FCA

    Hallo Peter,

    bist Du hier schon weitergekommen? Gibt es schon ein Muster. Würde mich sehr interessieren.

    Viele Grüße

    Stephan

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 7. Dezember 2006 um 15:46

    Wie meinst Du das?

    Also der 20A abgesicherte Powercon wird deshalb "normal", weil bei uns der 63A Verteiler speziell für die Meyer Systeme diese Anschlüsse haben soll.

    Die Elektrofachkraft ist ebenfalls "gegeben", weil ich meistens von Jobs spreche auf denen ich selber dabei bin.

    Für diese Konstellation suche ich hier antworten ... und die Texte und Paragraphen der Vorschriften.

    Viele Grüße

    Stephan

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 7. Dezember 2006 um 11:09

    Vielen Dank für Dein Interesse an dem Thema. Da fallen mir direkt zwei Dinge ein:

    1.) Ich - als Elektrofachkraft für VT - könnte sicherstellen, dass hier kein 3-er Verteiler zwischenkommt.

    2.) Einge Geräte mit Kaltgeräteanschluß sind durchschleifbar... was ja einem 3er-Verteiler ähnlich wird.

    ... Deshalb interessieren mich die Quellen und Originaltexte. Wenn ich persönlich dafür sorge, dass nur 1 Beamer angeschlossen ist ... ist die Situation praktisch betrachtet die gleiche wie "Powercon weiß an Kaltgeräte"...

    Viele Grüße

    Stephan

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 7. Dezember 2006 um 01:12

    Aber wenn ich Powercon weiß -> Schuko female und dann Schuko male -> Kaltgerätestecker und dann in den Beamer ... geht das auch? Es wäre in diesem Zusammenhang weiterhin konsequent...

    Viele Grüße

    Stephan

    P.S. Nochmal die Frage: Wo finde ich diese Vorschriften? In welcher DIN finde ich das?

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 2. Dezember 2006 um 21:13

    Oder anders:

    Wenn ich an das Kaltgerätekabel des Beamers direkt ein Powercon weiß dran mache, ist es dann o.k.? Denn schließlich darf man dieses Kaltgerätekabel (10A) auch mit Schuko nutzen.

    Viele Grüße

    Stephan

    P.S. Mich interessiert vor allem, wo hierzu die Vorschriften stehen. Denn mein bisheriger Wissenstand würde sagen, Schuko->Powercon geht nur, wenn die Schukozuleitung mit 10A abgesichert ist.

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 2. Dezember 2006 um 21:11

    Danke für Deine Antwort.

    Zu 2) Klar, natürlich habe ich die Farbe verwechselt.

    Wir haben in der Truss immer Powercon und schleifen die Lautsprecher durch. Verlockend wäre, mit Powercon auf Schuko zu gehen und dort z.b. den Beamer einzustecken. Das wäre dann Powercon weiß -> Schuko -> Kaltgeräte -> Beamer.

    Dies ist natürlich verboten, weil mit 20A abgesichert. Auf der anderen Seite wird der Strom durch den Beamer begrenzt und nur im Fehlerfall ist eine Gefahr gegeben.

    Gibt es nun hier einen Gesetz, welches dieses verbietet? Als Elektrofachkraft weiß ich sicher, dass der Beamer im ordnungsgemäßen Zustand keine 10A zieht...

    Viele Grüße

    Stephan

  • generelle Frage wer darf Truss auf Lifte einsetzen

    • Stephan Graeske
    • 2. Dezember 2006 um 01:00
    Zitat von "ADMIN"

    Jein.

    Ich bekomme ja nun wirklich die komplette Bandbreite der Veranstaltungstechnik mit, von den ganz kleinen HKS-Mucken bis hin zu den ganz großen und amtlichen Produktionen. Nach meiner Einschätzung nimmt sich das (im Durchschnitt !) alles nicht viel, sowohl was die Befolgung der formalen Vorschriften wie auch die Sicherheitsrisiken betrifft. Pfuscher gibt es auf allen Ebenen, ordentlich arbeitende Leute ebenso.

    Das sehe ich auch so: Ist Dir bei Deinen Beobachtungen eine Korrelation zwischen "ordentlicher Arbeit" und "ausgebildetem Personal" aufgefallen? Ich sehe öfter einen Zusammenhang.

  • generelle Frage wer darf Truss auf Lifte einsetzen

    • Stephan Graeske
    • 1. Dezember 2006 um 22:12

    Tatsache ist doch - korrigiert mich wenn das nur bei uns in der Gegend so ist - dass jede zweite dieser Art von Veranstaltungen Sicherheitsrisiken hat: kein Potentialausgleich, überlastete Stative, überlastete Traversen, Ablegereife Traversen, ungeprüfte Geräte, ...

    Unter diesem Gesichtspunkt halte ich die Scheine für sehr sinnvoll. Die älteren Dienstleister können diese Scheine heute berufsbegleitend problemlos nachmachen ... wenn sie ohnehin alle Regeln kennen.

    Anderer Blickwinkel: Wie soll unsere Branche denn seriös sein, wenn Nebenberufler als Hobbyist ohne Wissen den Markt kaputmachen. Da gibt es hier vielzuviele: Täuchen die Kunden durch tolle Webseiten, arbeiten schwarz, beschäftigen schwarz, verarschen die Kunden, verzichten auf Prüfungen wegen Kosten,...

    Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir (leider) hinnehmen, dass es evt. weniger Veranstaltungen geben wird ... was bleibt unserer Branche denn übrig?

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 1. Dezember 2006 um 21:38

    Was denn? Kann niemand etwas dazu sagen?

  • Bezeichnung "Meisterbetrieb"

    • Stephan Graeske
    • 29. November 2006 um 11:27

    Meine Sorge ging in die Richtung, dass der Betrieb als Handwerksbetrieb bei der HWK eingetragen sein muss.

    Die Bezeichnung "Meisterbetrieb" ist also nicht ... wie soll ich sagen ... irgendwie geschützt?

    Muß der Unternehmer selber einen Meisterbrief haben oder genügt ein Festangestellter mit diesem Brief?

  • Bezeichnung "Meisterbetrieb"

    • Stephan Graeske
    • 29. November 2006 um 09:10

    Guten Morgen,

    darf jemand, der bei der IHK einen Meister für VAT gemacht hat - seinen Betrieb mit

    "Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik"

    bewerben oder sind hierfür Absprachen / Anträge / etc. bei der HWK nötig?

    Viele Grüße

    Stephan

  • generelle Frage wer darf Truss auf Lifte einsetzen

    • Stephan Graeske
    • 27. November 2006 um 13:28

    Entscheidend wird sein, ob man eine Cover-Band und einen DJ als "gewerblichen Dienstleister" einstuft. Eine Rechnung wird ja geschrieben ... aber wie ist die Coverband rechtlich formiert?

    Davon abgesehen werden die Betreiberpflichten nicht verändert - auch nicht die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters. Letztere kann der Veranstalter ja gar nicht wahrnehmen, wenn er von seinem Erfüllungsgehilfen keinen Ausbildungsnachweis hat. Wie will er denn im Schadensfall seine "geeignete Auswahl" nachweisen? Er selber ist fachlich ja nicht in der Lage, den Aufbau der Traverse zu beurteilen.

    Ich habe da Zweifel, ob wirklich auf eine Qualifikation verzichtet werden kann (rein rechtlich gesehen).

  • generelle Frage wer darf Truss auf Lifte einsetzen

    • Stephan Graeske
    • 27. November 2006 um 13:01

    Schön wärs, wenn ich Dir jetzt 1 Paragraphen nennen könnte. Aber die Notwendigkeit setzt sich aus vielen vielen Quellen zusammen.

    BGV A1, BGV C1, BGV A3, VStättV, BGI 810, ...

    Einige Stichpunkte, welche eine Ausbildung erfordern.

    - Arbeitsschutz der Helfer
    - Prüfung Elektrische Anlage
    - Montage über Kopf
    - Beurteilung Standsicherheit
    - Begrenzung Schallpegel
    -

    ... mal schaue sich den Stundenplan der Fachkraft-Ausbildung an ...

  • generelle Frage wer darf Truss auf Lifte einsetzen

    • Stephan Graeske
    • 27. November 2006 um 12:34
    Zitat von "ohrwurm"


    Jeder kann beim Händler (zb großen T) Lifte und Truss kaufen. sogar mit Zertifikat bzw. Zeichnunngsgenehmigungsausweiß.

    Jeder in Deutschland kann ein Auto kaufen und bekommt Tüv und Asu direkt vom Hersteller dabei. Er darf das Auto auch vermieten, weiterverkaufen, etc.

    Einsetzen (ohne zugebuchten Fahrer) darf er es allerdings nur, wenn er im Besitz eine gültigen Fahrerlaubnis (=ausgebildet) ist.

    Im Veranstaltungsbereich ist es relativ ähnlich.

    Viele Grüße

    Stephan

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 27. November 2006 um 00:26
    Zitat von "Arno"

    Ja, diese Sicherung ist dafür geeignet. Herzlichen Glückwunsch übrigens, dass du dir zu dem Thema die richtigen Gedanken machst. Mindestens 90% aller Racks mit Powercon --> Schuko Übergang haben keine Sicherung.

    Ich stimme zu. Kann jemand die Vorschrift zitieren, die die Sicherung zwischen Powercon -> Schuko vorschreibt?

    Schauen wir uns einige Fälle an:

    1) Powercon weiß (mit 20A abgesichert) auf Schukokupplung bzw. Schukoverteiler

    2) Ein kleines Gerät (z.B. PAR56) mit 1,0mm^2 Kabel und Powercon blau Stecker dran wird in eine weiße Powerconbuchse gesteckt (mit 20A abgesichert)

    3) Ein Gerät mit Kaltgeräteanschluß (max 10A!) wird mit Hilfe eines Kaltgerätekabels an eine Schukosteckdsoe (mit 16A abgesichert) angeschlossen.

    4) Ein Rasierer mit diesen Spiralkabel (verträgt niemals 16A!) wird an eine Schukosteckdose (mit 16A abgesichert) angeschlossen.

    Welche Vorschrift differenziert hier, was sein darf und was nicht sein darf? Wo genau liegt der Unterschied?

    90% werden sagen, dass (1) verboten ist und (2),(3),(4) in Ordnung ist. Was ist wenn (2),(3),(4) in die Schukokupplung von (1) eingesteckt wird? Ist es dann wieder in Ordnung? Immerhin ist dann hier der Nennstrom der Steckverbindung (Schuko) angepaßt. Im Fehlerfall hätte die Zuleitung auch bei 16A nicht genügt.

    Ich denke an dieser Stelle sollten wir einen ganz genauen Blick in die Formulierung und das Schutzziel dieser Vorschrift werden. Wer kann diese hier zitieren?

    Vieel Grüße

    Stephan

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 27. November 2006 um 00:12
    Zitat von "Partymucke"

    War es nicht so, dass Powercon nicht unter LAST gesteckt werden darf? Das wäre ein kleiner aber feiner Unterschied :D

    Nein, es war richtig. Powercon darf nicht unter Spannung gesteckt werden. Natürlich geht das dann auch nicht unter Last. Also Zuleitung abschalten, stecken, Zuleitung anschalten.

  • Ware wird nicht abgeholt - was tun?

    • Stephan Graeske
    • 23. November 2006 um 14:04

    Guten Tag,

    ich habe Ware verkauft und dabei vereinbart, dass der Kunde die Ware abholt bzw. per Logistiker abholen läßt. Die Rechnung hat er bezahlt, die Ware steht nun seit über einem Monat bei uns. Ich habe mehrmals gebeten, die Ware abzuholen. Keine Antwort...

    Was tun? Ich möchte gerne den Platz frei haben und diese Aktion abschließen. Es ist ein riesen Karton.

    Viele Grüße

    Stephan

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 12. November 2006 um 10:56

    Du hast Recht, die Wahrscheinlichkeit ist wirklich sehr gering. Deine Idee mit dem Rital-Verteiler ist super!

    Mit dem letzten Absatz (Schuko-Powercon) liegst Du auch richtig. Das selbe Problem gibt es bei

    - Schuko auf CEE blau
    - Schuko auf Kaltgeräte
    - Schuko auf Harting

    Viele Grüße

    Stephan

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 12. November 2006 um 02:35
    Zitat von "Skyper"

    Ich würde darauf verzichten, den gesunden Menschenverstand walten lassen und gut isses. Wie schon gepostet, wird ja das Rack vermutlich zu 99,9% über einen Schuko eingespeist, und da kommen nunmal bei ordnungsgemäßer Stromversorgung nicht mehr als 16A aus der Wand, selbst wenn der Powercon 1000 Ampere abkönnte....

    Wahrscheinlich wird das Rack tatsächlich hauptsächlich von Schuko gespeist. Nun bleibt nach Deiner Wahrscheinlichkeit 1/1000 Fälle übrig, bei dem über 20A abgesichert ist. Wenn hier ein Unfall passiert, ... wünscht man sich das Rack vorschriftsmäßig abgesichert zu haben.

    Man könnte auch einen Adapter 32A->16A (VERBOTEN, NIE BAUEN) vermieten und annehmen, dass dieser mit gesundem Menschenverstand nur an 32A Zuleitungen verwendet wird, die eine 16A Vorsicherung haben.

    Es ist nicht böse gemeint und hat nichts mit dieser Situation zu tun. Doch generell gefällt mir das Wort "gesunder Menschenverstand" bei sicherheitsrelevanten Themen der Veranstaltungstechnik überhaupt nicht. Wir befinden uns in einer Zeit, wo viel zu häufig noch nicht einmal die vorgeschriebene Elektrofachkraft vor Ort anwesend ist ... geschweige denn ordentlich prüft.

    Als Vermieter würde ich mich 100% an die Vorschrift halten ... in diesem Fall kostet es einen minimalen Betrag und Du kannst Dich von anderen Verleihern unterschieden - die Sicherheit nicht so ernst nehmen.

  • Powercon->Schuko sind diese Schutzschalter verwendbar?

    • Stephan Graeske
    • 12. November 2006 um 02:26

    Ein sehr interessantes Thema!!

    Meine Meinung: In der Vermietung kann niemand ausschließen, dass ein Gerät / Rack mit Powercon-Anschluß von einer Zuleitung versorgt wird, welche mit 20A abgesichert ist.

    Um als Vermieter rechtlich auf der sicheren Seite zu sein folgt daraus:

    - Adaptierungen auf Schuko müssen mit 16A abgesichert sein (daher großes Lob für die Idee mit der rackinternen Absicherung!)

    - Powercon-Kabel (grau auf blau) müssen einen Mindestquerschnitt von 2,5mm^2 haben müssen.

    =====

    IMHO darf Powercon eh nur von Elektrofachkräften verwendet werden. Woher soll der Laie wissen, dass Powercon nicht unter Spannung gesteckt werden darf?

    Grüße

    Stephan

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