Guten Morgen,
darf jemand, der bei der IHK einen Meister für VAT gemacht hat - seinen Betrieb mit
"Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik"
bewerben oder sind hierfür Absprachen / Anträge / etc. bei der HWK nötig?
Viele Grüße
Stephan
Guten Morgen,
darf jemand, der bei der IHK einen Meister für VAT gemacht hat - seinen Betrieb mit
"Meisterbetrieb für Veranstaltungstechnik"
bewerben oder sind hierfür Absprachen / Anträge / etc. bei der HWK nötig?
Viele Grüße
Stephan
Kein Problem. Die HWK gehen die VA-Techniker doch überhaupt nix an.
MfG Tobias Zw.
Meine Sorge ging in die Richtung, dass der Betrieb als Handwerksbetrieb bei der HWK eingetragen sein muss.
Die Bezeichnung "Meisterbetrieb" ist also nicht ... wie soll ich sagen ... irgendwie geschützt?
Muß der Unternehmer selber einen Meisterbrief haben oder genügt ein Festangestellter mit diesem Brief?
Festangestellter müsste genügen, hier in DA ist das bei einer Firma zumindest so!
Das ist korrekt, ein angestellter Handwerksmeister erfüllt die Vorgaben im gleichen Maße.
Der Begriff "Meisterbetrieb" ergibt sich ergibt sich aus der Begrifflichkeit der Handwerksordnung.
Zitat von "Stephan Graeske"Meine Sorge ging in die Richtung, dass der Betrieb als Handwerksbetrieb bei der HWK eingetragen sein muss.
Die Veranstaltungstechnik gehört nicht zu den 41 zulassungspflichtigen Handwerken, muss also nicht in die sog. Handwerksrolle eingetragen werden
Zitat von "Stephan Graeske"
Die Bezeichnung "Meisterbetrieb" ist also nicht ... wie soll ich sagen ... irgendwie geschützt?
Bei der Wahl des Namens (oder juristisch genauer der Firma, der Unternehmensname wird im Handelsgesetzbuch als Firma bezeichnet) ist u. a. § 18 Abs. 2 Satz 1 HGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.
Zitat von "Stephan Graeske"
Muß der Unternehmer selber einen Meisterbrief haben oder genügt ein Festangestellter mit diesem Brief?
Dieser Festangestellter muss aber dann zumindestens der/ein Betriebsleiter sein, also zumindest technisch das Sagen haben.